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Falsche Zeit: angaben,

"Leicester, den 9. April im Jahr der Regierung unsers hochzufürchtenden Herrn, des "Königs Richards dis zweyten, nach der Gelangung zum Thron im 21." Andere Acten find von der gemeinen Jahrzahl datirt: Anno (r) Domini MCCC. quinto, oder, die dominica ante feltum fanctæ Crucis anno MCCC, vicefimo fecundo.

S. 230.

Wir haben bey der Fortsehung dieses Werkes einigemal eriunert, daß die glaub: haftesten Acten zum öftern falsche Zeitangaben führen. Ein Kaufvertrag für die Universität zu Paris, welcher vor zween Notarien des Chatelst geuchmiget und mit dem Siegel des Blutgerichts gesiegelt werden, reichet einen neuen Beweis davon dar. Diese öffentliche Urkunde, so vom du Boulay in der Geschichte (8) der pariser Uni versität bekannt gemacht worden, ist datirt vom Jahr des Heils 1308. den Sonn abend, den 14. des Brachmona:s. Nun aber fiel der 14. des Brachmonats in diesem Jahr auf den Freytag, nicht aber auf den Sonnabend. Man kann davon überzeugt werden wenn man die Augen auf den beständigen Kalender richtet, in den Jahren (t), wo Ostern auf den 14. April fällt; welches in dem Jahr 1308. erfolgte. Das für den Petrarcha an eben dem Tage ausgefertigte Diplom, an welchem er die poctische Krone erhielt, ist (u) datirt, V. idus aprilis anno Domini MCCCXLIII. in der Basler Ausgabe, und MCCCXLI. in der ¡μ Tomasi. Da das Diplom aus: drücklich besagt, Petrarcha sey den Ostertag gekrönet worden, welcher im Jahr 1341. auf den 8. April fiel, so muß man V. idus aprilis (den 3. April) in den VI. Idus aprilis (den 8. April) verwandeln. Also find alle Zeitangaben dieses berühmten Diz ploms in den gedruckten Exemplarien falsch.

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Siegels und Zeitangabe in den
offnen Briefen Immanuels Palão: ➤
logus, S. 252.

In den Freyheitsbriefen Sigismunds,
S.253.

In den Diplomen Friedrichs 3. §. 254:
In den Diplomen Maximilian 1. §.
1255.

In dem Briefe des Oberherrn vom
Peloponnes, §. 256.

In den Briefen Johannes des Königs
von Portugall und Alphons des
Königs in Castilien, §. 257.
In dem Brief Heinrichs 4. 5. 6. des
Königs von England und Jacobs
des Königs in Schottland, §. 258.
V. Acten der Herren und Privatpersonen,
S. 259:: 262.

S. 231.

Genehmigung derselben vor den öffent
lichen Notarien und Ausfertigung
derselben im Namen der Siegelver
wahrer, S. 259.

Unterzeichnung und Besieglung dersels
ben, §. 260.

Besieglung derselben ohne Unterzeich:
nung in England. Besondere Zeite
angabe in selbigen, §. 261.

Jahrzahl der Menschwerdung in den
Acten Portugalls. Abkürzung der
Zeitangaben in den Handschriften
Deutschlands, §.262.

Briefen und

und zwar der Gemahlinn Karls 6. der

En den Unruhen Frankreichs seßte die Königin Jsabella von Baiern, die Ge: 1. Anfangs mahlin Karls 6. in der Stadt Amiens einen Obergerichtshof ein, damit er formeln in den die Stelle des Parlements vertreten sollte. Die Briefe und die Befehle, wel: Charten der che im Namen dieser Fürstinn geschahen, fingen mit dieser Formul an: "Isabella von Könige von "Gottes Gnaden, Königinn von Frankreich Kraft habender Regierung und Verwal: Frankreich : "tung dieses Königreichs anstatt des Herrn des Königs." Die Königinn und Philipp, der Herzog von Burgund, misbrauchten die Schwachheit, worein die Krank heit Rarln 6. versehet hatte, und ließen ihn einen Vertrag eingehen mit Heinrich 5. Isabella. dem Könige von England, in welchem beschlossen wurde, daß Catharina von Franks reich mit Heinrichen sich vermählen, und nach Karls Absterben die Krone von Frankreich auf den engländischen Monarchen kommen sollte mit Ausschließung des Dauphin und der ganzen königlichen Familie von Frankreich. Seit diesem zu Troyes den 21. May 1420. unterzeichneten Vergleich bis zum Absterben des Königs von Frankreich Rarls 6. ließ der Kanzler Clericus unten auf die Briefe, welche auf der Kanzley ausgefertiget wurden, folgende Formul sezen: "Durch den Rỏ: "nig, auf Bericht des Königs von England, des Erben und Regentens von Franke "reich." Von dem Todestage Karls 6, an, der den 21, oder 22. des Weinmonats Diplom. 9ter Th.

Bb

1422.

In den Brie:

7.

1422. erfolget, wurden alle Schreiben im Namen des Kanzlers und des Staatsraths von Frankreich ausgefertiget bis zum neunten des drauf folgenden Wintermonats, da sie den Namen Heinrichs, Rönigs von England und Frankreich zur Auffchrift bekamen: welches ein angemaßter Titul ist, und doch allezeit bis auf den heutigen Tag von den engländischen Mouarchen angenommen wird.

S. 132.

Rarl 7. der den 27. des Weinmonats 1422. als König von Frankreich erfen und Di, kannt worden, nahm vor seinen Diplomen und Briefen den Titul davon au. Derje plomen Karls nige, welchen er ansgab zur Wiederherstellung des Parlements und der andern höchsten Gerichtshöfe zu Paris, führet diese Ueberschrift: "Karl, (v) von Gottes Gnaden, "König von Frankreich, entbeut allen denen, welche diesen gegenwärtigen Brief sehen werden, seinen Gruß. Ein Parlementsschluß vom Jahr 1459. fångt mit eben der Formul auf lateinisch an: Carolus (w) Dei gratia Francorum Rex, univerfis præfentes litteras infpecturis, falutem. Ein Diplom von eben diesem Fürsten fetet nach Francorum Rex, noch hinzu ad perpetuam rei memoriam. Man fies het aus einem Briefe des Kaisers Friedrichs 4. an den König Karl 7. daß fie einz ander Ihre Durchlaucht genennet haben. Im Jahr 1452, befand sich bey der Eins nehmung der Stadt Bourdeaux von dem König Rarl 7. der Kanzler von Frank: reich um (p) Verträge zu schlichen und offne Briefe nach Guyenne auszufertigen, eben als ob der König dafelbst persönlich zugegen gewesen wäre. Als der Graf von Dunois im Namen Sr. Majestät in Bourdeur den Einzug hielt, so folgte nach den Herolden und Prinzen vom Geblüt ein weißer Zelter, welcher eine kleine Kiste trug, darinnen die Siegel des Königs sich befanden, darauf folgte cin Siegelverwahrer, und nach demselben trat der Kanzler einher.

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§. 233.

Ludwig 11, welcher den Thron von Frankreich 1461. den 22. des Heumsmonats beftieg, ließ einen Brief an den Pabst abgehen, deffen Anfangsformul in diesen Ausdrücken abgefaffet ist: Ludovicus Dei gratia Francorum Rex, Tibi amantic fimo et beatiffimo Patri noftro Pio Papa II. obedientiam filialem, et plenos devotionis affectus. Man hat in diesem Werke nach und nach Beweise darüber bengebracht, daß etliche von unsern Königen und Vorfahren Ludwigs 11. von den Päbsten und andern Bischöffen mit dem Namen Allerchriftlichste beleger worden. In der Person diefes Fürsten ist jedoch der Titul Allerchriftlichster König im Jahr 1469. eine gebräuchliche Schreibart geworden und die eigene Benennung unsrer Monarchen. Ein Diplom, das mit dem großen Siegel von grünem Wachs besiegelt und mit grún und roth feideuen Fäden angehängt worden, fängt alfo an: Ludovicus (9) Dei gratia Francorum Rex, ad perperuam rei memoriam. Der Brief, vers mittelst dessen Ludwig 11. verordnete, daß die Klagen des Hospitals zu Paris auf

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alle Tage der Wochen angebracht werden könnten, führet diese Ueberschrift: Ludovicus Dei gratia Francorum Rex, Præpofito Parifienfi aut ejus locum tenenti, falutem. Die Charte, welche eine allgemeine Befreyung der Güter für eben diefes Hospital enthält, fängt mit der Formul an: "Wir Ludwig von Gottes Gnaden, Kö"nig von Frankreich, thun kund und zu wissen allen gegenwärtigen sowohl als nach"kommenden zc."

"

S. 234.

Eben diese Ueberschrift komt vorn vor den offnen Briefen Karls 8. zum Bor: In den Brie: schein, welcher Ludwigen, seinem Vater den 30. August 1483. folgte. Das nur vom fen Karls 8. Monatstage datirte und gegengezeichnete königliche Handschreiben, welches er im Jahr 1497. an die Rentkammer ergehen ließ, ist wegen seiner Einrichtung merkwürdig: Un: "sern (3) lieben und getreuen Dienern der Rentkammer zu Paris: von wegen des "Königes. Liebe und getreue, dieweil wir gern die Einrichtung wissen wollen, welche "die Könige unsere Vorfahren beobachtet haben, wenn sie dem armen Volke Gehör "gegeben, und auch wie der H. Ludwig dabey verfahren; so wollen und befehlen Wir, 'daß ihr mit allem Fleiß in den Protocollen und Schriften unserer Rentkammer auf"suchen laffet, was davon aufzubringen ist, und einen Auszug davon uns alsbald dar: "auf zuschicket. Gegeben zu Amboise, den 22. des Christmonats. Unterzeichner "Karl. Und weiter unten, Morelot Unten drunter ist geschrieben: "Angekommen, den 30. des Chrijkmonats 1497.” Die berüchtigte Acte der Abtres tung des constantinopolitanischen Kaiserthums, welche zu Rom vom Andreas Palão: logus, dem Herrn von Morea, Rarln dem 8. zu gut geschehen, ist eine für die diplomatische Wissenschaft sehr schäßbare Schrift. Solche fängt wie die meisten an: dern von Notarien aufgefesten Acten mit der Anrufung an, welche die Zeitangaben nach sich haben: In (a) nomine omnipotentis Dei ac individuæ Trinitatis. Anno a nativitate Domini noftri Jefu Chrifti 1494. pontificatu fanctiffimi D. N. Alexandri divina providentia PP. VI. indict. XI. menfe septembris, die fabati fexto. Pateat omnibus hoc præfens publicum inftrumentum infpecturis, etc. Die Formul Promittens, renuntians wird aus dem Lateinischen also auf Französisch ausgedruckt: "Renoncant et jurant etc. d. i. Indem der obbe nannte hochwürdige Herr (der Cardinal von Gurk, welcher im Namen des Königes "den Vergleich eingehet) bey seinem Gewissen entfaget und es beschwöret mit Legung "feiner Hände auf seine Brust, und der erlauchte Oberherr mit Berührung der heilis gen Schrift. Darauf haben uns unsere Notarien angebracht u s. w.” Rarl 8. legte ohne Zweifel Kraft dieser Abtretung den kaiserlichen Schmuck an, und wurde zum Kaifer zu Conftantinopel ausgerufen. Im Jahr 1490. verbot er allen seinen Unterthanen sich in Aufsehung ihrer Acten der apoftolischen, kaiserlichen und bischöflis chen Notarien zu bedienen."

B6 2

(3)Du Cange Obfervat, fur l'hift. de S. Louis, p. 147.
des Infcript. tom. 17. P. 572.

S. 235.

(a) Mem, de l'academ

12.

S. 235.

In den Brie: Als Ludwig 12. nur noch Herzog vor Orleans war, so sehte er über seine fen Ludwigs offnen Briefe diese Ueberschrift: "Wir Ludwig, Herzog von Orleans, Meiland "und Vallois, Graf von Blois, Parina und Beaumont, Herr auf Aft und "Roucy, und in dem Låndgen und in der Herrschaft Villiers-le-Chastel, thun "fund allen gegenwärtigen und nachkommenden u s. w." Da Ludwig den 7. April 1498. auf den Thron gestiegen war, so bediente er sich der ordentlichen Anfangsformul: "Wir Ludwig von Gottes Gnaden, König von Frankreich, thun kund u. f. w.” Der offuen Briefe, in welchen er seinen Gesandten völlige Gewalt giebt eine Bündniß zwischen ihm und den Schweißzern zu verabreden und zu schließen, hat folgende Ueberschrift vorn an: "Wir Ludwig von Gottes Gnaden König von Frankreich, "Sicilien und Jerusalem, Herzog ron Meiland entbieten allen denen, so gegen: "wärtigen Brief schen werden, unsern Gruß ” Er nimt den Titul eines Herrn von Genua an in einem offnen Brief vom Jahr 1511. Kraft dessen er die Stadt, die obrigkeitlichen Personen und das Volk von Boulogne unter seinen Schuß nimt: Ludovicus (b) Dei gratia Francorum rex, Mediolanique dux, et Januæ dominus, univerfis præfentes litteras infpecturis, falutem.

AufdenChar: ten verschie: dener Her:

joge.

S. 236.

Johannes 5. Herzog von Bretagne schreibt sich: von Gottes Gnaden Herzog von Bretagne, Graf von Montfort und Richemont. Man hat eine Charte von diesem Fürsten bekannt gemacht, welche mit diesen Formeln ánfängt: In nomine Domini amen. Ad perpetuam rei memoriam: Johannes Dei gratia dux Britanniæ, comes Montisfortis et Richemundiæ. Das Vermächtniß Karls 2. Herzogs von Lothringen, das den 1 1. Hornung 1424. gemacht worden, fångt ordentli: cher Weise mit einer Anrufung an: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und "des heiligen Geistes, Amen. Wir Karl Herzog von Lothringen und Markgraf, "ben guter Vernunft, Gedächtniß und Verstand, Gesundheit und Leibesstärke, Gott "sey Dank, u. s. w." Die Acte über die Schenkung des Herzogthums Lothringen an Jobannes, Herzog von Calabrien, von seinem Vater, stellet diese Ueberschrift dar: "Wir Renatus von Gottes Gnaden, König von Jerusalem und Sicilien, "Herzog von Anjou, „Calabrien, Bar und Lothringen, Graf von Provence, "Fourcalquier und Piedmont, entbieten allen denen, welche diesen gegenwärtigen "Brief sehen oder davon hören werden, unsern Gruß." Das Vermächtniß des Köz nigs Renatus wurde mit göldenen Buchstaben geschrieben, die von ihm selber ausges malet waren. Wenn Johannes der unerschrockne, Herzog von Burgund an den König von England schreibt, so fångt er seinen Brief also an: "Hoher (e) und "mächtigster Fürst, mein geliebtester Herr und Vetter. Ich empfehle mich Ihnen.' Der Abschiedsgruß ist in diesen Ausdrücken abgefafset: "Ich bitte unsern Herrn, daß "er Sie in seinen heiligen Schuß nehme und langes und glückliches Leben verleihe. Die Zeitangabe gehet vor der Unterschrift her: Geschrieben zu Troyes den 13. April.

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