Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub

S. 286.

Da die Wahrheit das Unterscheidungskennzeichen der christlichen Religion ist, so Beyspiel der verwarf sie bald Anfangs die falschen Evangelien, die Acten, Briefe, Offenbarungen ersten Chrimit Abscheu, welche unter dem Namen verschiedener Apostel oder Schüler des Herrn sten.. geschmiedet worden, und nahm auch nachgehende diejenigen berüchtigten Legenden eben nicht günstiger auf, worinnen man unter der Bedeckung berühmter Namen die Leichtglaubigkeit der Gläubigen zu äffen schien vermittelst falscher Wunderwerke und gott: feliger Erdichtungen. Wenn wir nicht besorgten, wir möchten uns von unserm Hauptgegenstand zu weit entfernen, so würden wir uns in eine umständliche Anführung von Beyspielen einlaffen, welche beweisen, wie weit die Kirche ihren Eifer getrieben gegerr alle Art von Betrügerey. Wir würden zeigen, mit was für Nachdruck_ihre erstern Diener und ihre berühmtesten Lehrer sich gegen die Verfasser solcher unglücklichen Schriften aufgelehnet haben, welche nichts als die Lügen zum Grunde haben, und mit was für Wachsamkeit sie solche entkräftet und unterdrückt haben. Wenigstens wird es für unsern Entzweck nicht undienlich seyn einige Züge von einer so lobenswürdigen und so nöthigen Strängigkeit anzuführen.

S. 287.

So bewundernswürdig die Gelindigkeit des Lieblingjüngers war, so ist doch nie; 11. Strafen manden die gerechte Strängigkeit unbekannt, welche er gegen denjenigen Acltesten in auf die Urhe Asien ausübte, welcher aus einer unechten Ehrerbietung gegen St. Paulum eine Art der unterges schobner von Roman von seinen Reisen aufgescht hatte. Wie viel Vorsichtigkeit brachte man Werte. nicht in die Kirchenversammlungen um die falschen Acten zu erkennen, die Gläubigen Eifer der ers gegen die Schriften unter falschen Namen sicher zu stellen, die (v) wahren Kirchen: sten Christen schlüsse von denen zu unterscheiden, welche die Betrügeren zur Welt gebracht oder ver: hierinnen, bes fälschet hatte? Mie aber sahe man den Unwillen der ersten Christen merklicher ausbre: sonders des chen, als gegen gewisse (E) Käker, welche die Unverschämtheit gehabt hatten die hei: Evangelisten Sf 2 lige u. a. m.

(v) Etad. des concil. 1. part. pag. 112. (E) Der P. Germon, ein Jesuit, behauptet in seinem Buche: De veteribus hæreticis ecclefiafticorum codicum corruptoribus, die al ten Käser hätten den Vorsag gehabt die heis lige Schrift und die Werke der Våter zu verderben. Dieses Vorgeben in den Umfang betrachtet, den er solchen giebt, ist falsch und von einer sehr gefährlichen Folge. Herr Coustent widerlegte solches gründlich in eis nem Werke, das im Jahr 1715. unter die fem Titul heraus gekommen ist: Vindicia veterum codicum confirmata. Darpius, ein gelehrter Doctor in Löwen und öffentlicher

(i) Bibliotheq. choisie, t. I. p.95.

Lehrer der Gottesgelahrtheit, hatte eben
dieses Lehrgebäude zweyhundert Jahr vor
unserm Benedictiner bestritten.
Der Gots
tesgelehrte von Löwen behauptet, nach dem
Bericht des (i) Hrn. Simon, "die Käser
"hätten die Gewohnheit nicht gehabt die heis
"lige Schrift zu verfälschen. Arius, sagt er,
"und seine Anhänger sind nie angeklagt wor
"den, als hätten sie die Bibel verfälschet:
"Neque unquam accufatus fuit Arius aut fecta-
"tores ejus, quod codices falfaffent. Dem
"ohnerachtet dünkt es mich), sest Hr. Simon
"hinzu, es hätten einige Väter und unter

"andern

Johannis des

1

Entdeckung der unter: geschobnen Echriften.

gen seiner

lige Schrift zu verfälschen und neue Schriften unterzuschieben, um desto sichrer den Gift des Irrthums in das Herz und Gemüth der Einfältigen einflößen zu können.

S. 288.

Die ehrwürdigen Namen, welche die wahren Verfasser der Werke eines ungewiss fen Ursprungs vor den Augen des gemeinen Volks verbargen, vermochten die großen Männer diefer aufgeklärten Zeiten nicht lange zu äffen. Es befanden sich unter ihnen *Heilige von einer weitläufigen Gelehrsamkeit und von einem ziemlich feinem Geschmack, der fähig war die Kunst entdecken, und hierdurch die schädlichen Folgen zu hemmen, welche fonft gewisse Schriften hätten haben können, welche sich unter dem Namen berühmter Personen, die sie verunehrten, ein Ansehen schaften.

S. 289.

Des heiligen Wenn sich Rufin, ein Aeltefter zu Aquileja, in seinen Uebersetzungen der heiligen Hieronymi Vater und der Kirchengeschichtschreiber eine allzugroße Freyheit herausnimt, welche man Bestrafung selbst nach dem Geständniß unterschiedlicher Gelehrten dieser leztern Jahrhunderte, zum des Rufin we öftern in ihren eignen Schriften vergeblich suchen würde; so wird er darüber vom H. freyen Ueber: Hieronymus lebhaft getadelt. Geschichet es aus Verschen oder aus Bosheit, daß er fegungen der ein Werk unter dem Namen des Pabstes des H. Sirt herausgiebt, woraus die Pelagia: Kirchenvä ner Waffen entlehnen, die Kirche damit zu bestreiten, so zeigt unser heiliger Lehrer, daß. dieß nichts als eine stolze Ausgeburt von einem pythagoräischen Weltweisen sey.

ter.

S. 290.

Desh.Cyrilli Wenn die Anhänger des Nestorius den Brief des H. Athanas an Epictet, und der Kir: chenversam den Bischoff zu Corinth, verfälschet, so macht der H. Cyrill von Alexandrien ihre lungen Eifer Untreu durch alte Abschriften zu Schanden; und diejenigen, welche den verfälschten gegen die Be: Brief auf Treu und Glauben angenommen hatten, entfernen sich alsbald von diesen trüger.

"andern der . Ambrosius ihnen diesen
"Fürwurf gemacht; es scheinet aber nicht
"gnugsamen Grund zu haben. Ihr Irrthum
"bestund hauptsächlich in falschen Schlußfol
"gen, welche sie aus der heiligen Schrift zo:
"gen; in Ansehung der Lesarten dieser Stelle
"aber waren fie mit den Rechtglaubigen ein:
"Stimmig." Der Fürwurf des H. Ambroz
fius ifi nicht ohne Grund; weil die Arianer
aus dem 3. Cap. St. Johannis v. 6. Diese.
Worte Jefu Chrifti wegließen? Quia Deus
fpiritus eft, et ex Deo natus eft; welche Worte
man (k) in der Handschrift der Evangelien
lieset, welche vom heiligen Eufeb dem Bi:
schoff zu. Verceil, gegen die Mitte des 4.

schlamm:

Jahrhunderts eigenhändig geschrieben wors den. Es ist also richtig, daß die Käser bis: weilen einige Stellen verfälschet haben; je: doch wurden ihre Verfälschungen alsbald entdeckt und folglich zu ihren verderblichen Absichten unkräftig gemacht. Sie haben auch einige Werke untergeschoben aber ohne Vortheil. "Unter andern Schriften (1) des "Weltweisen Porphyr verfertigte er eine auf "Begehr des Plotin (feines Lehrmeisters) "wider die kåserischen Gnostiker, darinnen "er darthat, daß ein Zauberbuch, welches sie "dem Zoroaster beylegten, von ihnen selber "untergeschoben sey.

(k) Man sehe uns. 4. Th. S. 157. §. 251.
4. P-73.

(1) TILLEM. hift, des emper. tom.

schlammigen Bächen um sich an die Quelle zu halten. Mit was für Abscheu sahe nicht der . Cyrill selber die falschen Acten an, welche von Juvenal von Jerusalem zum Vorschein gebracht worden um seinen Sih über feinen Rang zu erheben und über Pa: lästina zu herrschen: ein Unterfangen, darüber der Leo der große eben so unwillig wurde als jener? Infolentes (w) aufus per commentitia fcripta firmare! wem ist der fürtrefliche Schluß des Gelas des 1. wider die apocryphischen Bücher unbé, kannt? Mit was für Sorgfalt unterscheidet nicht dieser große Pabft (x) diejenigen Schriften, welche die Kirche annimit, von denen, welche sie verwirft entweder als falsch oder als verdächtig? verfälschet (1) ein zu Rom aus den Morgenländern (F) anges kommener unechter Mönch einen Brief des Euseb, des Bischoffes in Theffalonich, und unterschiebt dem S. Gregor dem großen einige Werke; so vermag sich der Bes frug für der Einsicht dieses wachsamen Hohenpriesters nicht zu verbergen. Er brachte eine Kirchenversammlung zusammen: der Urkundenverfälscher wurde überwiesen: seine Werke sind vertilgt, und ohne den Brief des H. Gregors und Ueberbleibsel des Kufeb würde heutiges Tages nicht die geringste Spur von seinen Betrügereyen übrig seyn. Also verwarf auch die berüchtigte Kirchenversammlung in Trullo (G) die conftitutiones apoftolicas derer (3) Einschiebungen halber, dadurch solche sehr verunstaltet worden. Eben so nahm sie nachdrückliche Macßregeln gegen die Verfälscher der Kirs chenschlüsse. Auf gleiche Weise (a) verdammte sie die falschen Acten der Märtyrer, und belegte diejenigen mit dem Flach, welche sie annehmen und für wahrhalten würden. Wenn in der folgenden Zeit die Scharfsinnigkeit der obersten Hirten etwas von derje: nigen Rauhigkeit an sich zu haben schien, welche Europa überschwemmte; so wurden, ohne daß die Werkzeuge der Bosheit, welche sie verfolgten, seltener zum Vorschein kas meu, wenigstens ihre Kunstgriffe handgreiflicher. Uebrigens ermangelte es diesen unglücklichen Jahrhunderten nie an guten (H) Kunstrichtern, und man sahe in denselben

If 3

(r) Ibid. col. 1260, (3) Concil. LABR. t, 6. can. 2.

(m) Concil. LABB. t. 4. col. 884.
1. 11. epift. 74.
can. 63.

(F) Man durfte sich zu einem so harts näckigen als unwissenden Käger nichts bes fers versehen. Easeb von Theffalonich feste wider ihn ein Werk von sechs Büchern auf, worinnen er seine Thorheiten und Gotteslä: fterungen widerleget. Man siehet aus dem Auszuge, welchen uns Photius davon lie: fert in (m) feiner Bibliothek, daß Andreas, dieß ist der Name dieses Käßers, die Käße: rey der Aphthartodoceten sich gefallen las fen, welche behaupteten, Jesus Christus habe nicht leiden können vor seiner Auferstehung; Die Welt könne nicht vergehen u. a. m.

auch

() GREG. MAG, (a) Ibid. col. 1171.

(G) Diese Kirchenversammlung wird also genennet, weil sie in dem kaiserlichen Palast gehalten wurde. Sie führet auch den Nas men Quinifexta, weil sie durch ihre Schlüffe die fünfte und sechste allgemeine Kirchenvers sammlung, die dergleichen nicht aufgesezt hatten, ergänzet.

(H) Man könnte aus tausend Beyspielen erweisen, daß die rauhzen Jahrhunderte an guten Kunstrichtern keinen Mangel gehabt. Im 9. Jahrhundert erkannte ein Mönch von Corbie (n) die Unterschiebung einer Ges schichte der Geburt der heiligen Jungfrau

(m) Cod. 162. col. 344. fq. edit, Rothomag,

und

(n) Annal. Bened. tom. 3. pag.

1

III. Alte ro
mische Gefeße
wider das La
fter der Ver:
fälschung.
Schwere
Strafe wider
die Urheber
falscher Ur:
funden.

auch den Eifer der Prälaten gegen alle Arten von Betrug nicht erkalten. Die in der
Kirchenversammlung zu Constantinopel im Jahr 1280, versammlete Bischöffe cuts
deckten und verbesserten die vom Penteclefiota vorgenommene Verfälschung wieder
in einer alten Abschrift der Homilie des S. Gregor von Tyssa von dem Vater,
worinnen gesagt wird, der H. Geist sen von dem Vater und dem Sohn. Der wegen
dieser Verfälschung abgefaßte Schluß der Kirchenversammlung wurde mit in das Archiv
der Kirche zu Conßantinopel gebracht, um das Andenken davon zu erhalten.
doch trift man, wie (b) Hr. Fleuri sagt, die bemeldeten Worte heut zu Tage nicht
mehr in der Homelie des H. Gregor von Tyssa an. Als der Geschmack an den
Wissenschaften wieder auflebte, so verdoppelten auch die Prälaten die Behutsamkeit is
Ansehung der Urkundenverfälscher. Jedes Alter würde, wenn es nöthig wäre, uns
Beweise von ihrer unermüdeten Aufmerksamkeit verschaffen in Entdeckung und Vers
werfung der sowohl (c) von den Irrglaubigen als von den Katholiken, die dieses Nas
mens unwürdig gewesen, geschmiedeten Schriften.

S. 291.

Und

Aber es ist Zeit, daß wir zu dem wahren Gegenstand dieses Abschnittes kommen : das ist zu den öffentlichen Ucten, Briefen, Charten und Urkunden, welche der Unech. tigkeit überwiesen worden, und zu den verschiedenen Gefeßen wider die Urkundenvers fälscher. Wir wollen den Anfang damit machen, daß wir mit einem Wort des (d) lex Cornelia, das teftamentaria genennet wird, gedenken. Denn ob es gleich vor der Entstehung des Christenthums gegeben worden, so ist es doch allezeit von der Zeit an in seiner Kraft geblieben allenthalben, wo man sich nach dem römischen Recht gez richtet hat. Selbiges sezte die Todesstrafe auf diejenigen Leibeignen, und die Ver:

(b) Hift. ecclef. t. 18. p. 352. fq.,
(b) Digeft. libr. 48. tit. 10. 1. 1. fq.

und einer dem heiligen Hieronymus juge
fchriebnen Rede: Welche beyden Stücke von
unsern besten Kunstrichtern verworfen wor:
den. Ini 10. Jahrhundert sahe der heilige
ilus, der jüngere, die Acten des H. Sylve:
ster (o) als erdichtet und unglaubhaft an.
Im 11. entdeckte ein Mönch die Neuigkeit
der Acten des . Frons, des ersten Bischof
fes zu Perigueur, nach deren Vorgeben (p)
er einer der 70. Jünger gewesen, der den
St. Peter nach Rom begleitet, und welchen
St. Peter nach Gallien gesendet habe. An
dere Acten besagen, er sey von Perigueur
gebürtig gewesen; er fep einer von der Leib
wache des Königs Herodes gewesen; er sey
vom Johanne im Jordan getauft worden;

() LYRON. fingularites hiftor. t.1. pag.
RIVET. hift. litter. t. 7. p. 116.

wei:

(c) V. differt. STRUVII de doctis impoftoribus.

er sey endlich ein Mönch vom Berge Carmel geworden u. d. gl. In der zu Limoges im Jahr 1034. gehaltenen Kirchenversammlung machte sich der kritische Mönch gegen diese Acten auf, und behauptete, Gausbert habe sie vor kurzem aufgesegt um Geld zu gewinnen. In eben diesem Jahrhundert, bestritt Heriger, der Abt von Laube (q) die unechy: ten Decretalien des Isidorus Mercator. Im 12. schonet Guibert, der Abt zu 270gent, in seiner Abhandlung von den Ueberbleibseln der Heiligen ihrer unechten Lebensbeschrei bungen nicht, davon er viele Beyspiele an: führet. Waren denn nun die alten Mönche der Kritik so beraubet, wie Hr. Batller und unterschiedliche Neuere vorgeben?

[blocks in formation]

weifung nebst dem Verfall aller Güter auf diejenigen freyen Personen, welche einen falschen Vermächtnißbrief geschrieben, besiegelt oder unterzeichnet hätten. Die Verz ordnungen dieses Gesetzes warden nachher durch die Rathsschlüsse und kaiserlichen Verordnungen auf andere Acten, Verträge und auf allerley Gattungen von Verfäls schungen ausgedehnet. Deffen Urheber Lucius Cornelius Sylla, Dictator und Conful, hatte auch bey Leib- und Lebensstrafe (e) verboten, falsche Briefe im Namen des Prátors auszugeben, oder unechte Ausschreiben zu unterschieben. Dieses Gesetz war an die Stelle eines weit ältern gekommen, welches (f) die Urkundenschmiede ver urtheilte, daß sie von der Spike des tarpejischen Felsens herabgestürzet werden sollten.

S. 292.

Clos

Es ist offenbar, daß Marcus Antonius diese (g) Geseze anter sich getreten Des Marsus habe. Da er sich aller Papiere des Cåsars bemächtiget hatte nach dessen Ermordung, Antonius so trieb er den Betrug so weit, daß er eine Menge unechter Acten, Verordnungen Verres, Cas und Briefe, die vom Faberius, einem der Geheimschreiber des Casars geschmiedet tiling les worden, zum Vorschein brachte. Die Wohnung des Marcus Antonius wurde eine hungen. dius Verger Werkstätte unechter Nachrichten und Briefe, deren Betrügerey bisweilen so hand greiflich war, daß man darinnen den Cafar von Begebenheiten reden ließ, die erst nach seinem Tode geschehen waren. Vermittelst dieser falschen Acten, damit Mars cus Antonius das schändlichste Gewerbe trieb, häufte dieser Conful bey sich das Gold und Silber haufenweis auf. Verres, ein Prâtor in Sicilien, hatte seine Rachgier befriediget in Verurtheilung des Sthenius und befürchtete die Folgen die fer That; um nun solchen vorzubeugen, so verfälschte er seine eignen Protocolle. Man hatte darinnen eingetragen, Sthenius sey in Abwesenheit angeklagt worden. Verres ließ hinein seßen, er wäre zugegen gewesen. Und damit man ihn nicht ankla: gen könnte, als habe er einen Menschen verurtheilet, welcher keine Vertheidigung bes kommen, so legte er ihm in eben demselben Verzeichniß einen Sachwalter ben, einen persönlichen Feind des Sthenius. Man weiß, daß Catilina die jungen Frengelaß nen zu Rom zu den greulichsten Lastern angeführet habe, indem er sie gebrauchte ju Falschen Zeugen und zur Aufsehung falscher Acten. Clodius wurde durch die Parthen des Craffus losgesprochen, ob er schon der größten Verbrechen schuldig war, unter die man die Unterschiebung falscher Vermächtnißbriefe rechnete. Es ist kein Wunder, daß die Lügen und die Betrügeren in einem Reiche geherrschet, wo der Gott der Wahrs heit unbekannt war,

(P) Digest. 1.48. tit. 10. 1. 25. (f) ALEXAND. AB ALEX. lib.6. genial,
(g) CICERO Philippic. 2. epift. 1. 12. epift. 1.

dier. can. I.

Erstes Jahrhundert.

1. Berühmte Urkundenschmiede dieses Jahr:

hunderts, S. 293 295.

Inhalt.

Antipater, ein Sohn des Herodes, und sein
Geheimschreiber Diophantes, §. 293.

« VorigeDoorgaan »