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des Constan: theilt ihn eben dieses Gesetz (D) zur ewigen Landesverweisung oder zu der härtesten Todesstrafe, nach der Grösse des Falles, ohne Unterschied, ob einer fren oder leibs eigen fen.

tin wider

folche.

Urkundens

§. 312.

Der Schärfe dieser Geseke ohnerachtet gab es doch unterschiedliche Urkundenverfälschung verfälscher währendem diesem Jahrhundert. Dynamius (u), welcher an dem des Dyna: Hofe des Kaisers Constantius kein wichtiger Umt begleitete, als daß er die Aufmius, Diog: nitus, Teren: sicht über die Maulesel führte, hatte den Silvan, einen Franken und Feldhaupt tius, Eutro: mann bey dem römischen Kriegsheer, um verschiedene Empfehlungsschreiben ersucht, pius. und löschte alles aus, was darinnen geschrieben war, ausgenommen die Unterschrifs ten, und setzte, an deren Statt Dinge, welche den Silvan und seine Freunde einer Verschwörung wider den Kaiser verdächtig machen konnten. Lampadius, ein Stadthalter von Wälschland, der sehr ehrgeizig war, und andere Personen vom Hof, wurden dafür angesehen, als hätten sie an diesem berichtigten Bubenstück Antheil gehabt, welches den Silvanus nöthigte sich zu empören, um sein Leben zu retten, und sich von den unterhabenden Völkern zum Kaiser erklären zu lassen; er wurde aber bald nach seiner Empórung getödtet. In demjenigen Schreiben, das an alle Kirchen von der Kirchenversammlung zu Sardica gerichtet worden, wird gemeldet, ein gewisser Diognitus, von der Zahl derer, welche sich von der Gez meinschaft mit dem Pabst Julius abgesondert hatten, hätte falsche Briefe gemacht. Als Claudius Stadthalter zu Rom war, so beschließet Terentius, welcher (v) aus einem Becker Befehlshaber von Toscana geworden, sein Leben durch einen gewaltz famen Tod, als der verschiedener Verfälschungen schuldig war. Im Jahr 396 ließ Eutropius, Oberkammerherr des Kaisers, (w) den Feldhauptmann Timesus aus falschen Schriften anklagen, als habe er nach dem Kaiserthum getrachtet.

Befleckung der Arianer mit diesem Safter.

§. 313.

Der von den Mächten den Anhängern des Arius zugestandene Schuß machte sie kühner, daß sie (P) nicht nur die Hand der Privatpersonen, sondern auch der Kaiser nachmachten. Vermittelst dieses unmäßigen Misbrauchs ihres Ansehens übten sie tausenderley Gewaltthätigkeiten aus gegen die Vertheidiger des nicänischen, Bekenntnisses. Selbst der H. Athanas führet dergleichen Beschwerden in seiner Schußrede an den Constantius. Er wirft ihnen ferner vor, daß sie zween Briefe unter seinem Namen geschmiedet hätten, einen an den Tyrannen Magnentius, den andern an den Kaiser, in welchem sie boshafter Weise erdichtet, als ob er bey ihm

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um die Erlaubniß anhalte an Hof zu kommen, damit sie ihn durch diese List von seiz
nem Gig wegbringen msten: Καὶ ταύτην ἔπλασαν, ώσπες (2) κακείνην ἐθρύ
λησαν περὶ τὸ συσωνύμου Μαγνεντίου. liebrigens waren bief nid)t ihre erften
dieß
Meisterstücke von Betrug. Sie hatten ihre Versuche in dieser Art abgelegt, als
fie jene berüchtigten Acten von Mereora wider den H. Athanas geschmiedet hatten:
Τινα (1) ὑπομνήματα διαπλάσαντες, falfis actis compofitis. Sie hatten die
Verwegenheit solche dem Kaiser Constantin zuzùschicken, und waren nur allzu:
glücklich mit ihren Lügen, diesen guten Herrn wider den berühmten Beschüßer der
Confubftantialität des Worts zu erbittern. Theodoret seket unter solchen Urkuns
denschmieden vorn an den Theognis von Nicda, den Theodor von Heraclea,
- den Maris von Chalcedonich und den Narciß ́aus Cilicien, lauter arianische
Bischöffe. Solchen war es anständig dergleichen Waffen zu gebrauchen, die Re:
keren zu unterstüßen und die Sache GOttes zu bestreiten. Die Arianer gaben vor,
sie hätten von dem großen Theodos ein Rescript erhalten, welches ihnen günstig
wåre; aber er wollte von dergleichen Rescript nichts wissen, und bezeugte dieß in
einem Geseß (y), wodurch er verordnet, daß alle diejenigen, welche etwas dergleis
chen vorbringen würden, als Urkundenverfälscher gestraft werden sollten. Lusthas
tius von Sebaste, weicher, da er es erst weder mit den Rechtglaubigen noch mit
den Arianern hatte verderben wollen, sich auf einmal auf die Seite der lehtern
neigte, verfälschte selber oder durch einen seiner Schüler einen Brief vom H. Bafil
in der Absicht ihn in ein böses Geschren zu bringen.

S. 314.

Es ist ohne Zweifel unsrer heiligen Religion sehr rühmlich, daß der Betrug Ruhm der bis dahin sich auf Seiten ihrer Feinde befunden, und daß solcher in den ersten Jahr: Rechtglaubi hunderten des Christenthums keine Frenstadt in ihrem Schoos hat finden können. Sen in diesem Stück. Also nahm auch die Betrügeren, eine fast unzertrennliche Gefährtinn des Irrthuins, nicht so bald gewahr, daß das Heydenthum sich zu seinem Untergang neige, da sie sich entschloß ihre Zuflucht bey den Keßern zu nehmen und auch lange Zeit hindurch unter ihnen sich fest zu sehen. Und gewißlich sehen wir sie etliche Jahre hindurch nur sehr selten unter den Rechtglaubigen zum Vorschein kommen.

S. 315.

Inzwischen fuhren die Kaiser fort Geseße zu machen, die den Urkundenschmie: Gefeße und den alle Zuflucht zu benchmen im Stande waren. Im Jahr 376 verordneten Strafen der Das Kaiser und THEODORET. hift. ecclef. lib. 1. cap. 30. (1) Cod. Theod. 1.6. tit. 5. lege 16.

(Q) "Sie haben, sagt (t) der H. Athar "nas, sowohl diesen als jenen geschmiedet, "damit sie so viel Lärmens gemacht, in "Ansehung des abscheulichen Magnentius." Der Uebersezer verdolmetschet es von zweyen

(†) ATHANAS. nov. edit. p. 307.

552

Hauptstücken der erdichteten Anklagen, was
von zweenen dem heiligen Athanas unter:
geschobnen Briefen hätten verstanden wer:
ben sollen.

der Chriften Valens, Gratian und Valentinian 2. daß die Klage wegen Verfälschung anges: Dagegen: stellet werden dürfte bey Vermächtnissen und lehten Willenserklärungen, Hands besonders des briefen, Verschreibungen, Echeinen, öffentlichen und Privatrechnungen, Verträgen, Valens, Gra: Briefen, Kaufbriefen, und wenn der bürgerliche Streithandel zu Ende wäre, so tian und Va: könnte man den Schuldigen weiter in peinliche Klage nehmen.

lentinian 2.

$. 316.

Aber

Bestrafung Es ist an dem, daß diese Kaiser verordnet haben, daß der Anklåger gestraft. dieses Ver werden sollte, wenn er (1) bey seiner Klage auf Verfälschung unterlage. brechens bey war es denn nicht billig die Ränkenmacher zurück zu halten, welche öfters den BuchDen Christen felbiger Zeit. ftab des Gesches misbrauchten, um den Verstand desselben zu verkehren? Wenn die Kaiser die Urkundenverfälscher mit der äussersten Lebensstrafe belegten, so begeg nete ihnen die Kirche ihres Theils mit den fürchterlichsten Züchtigungen, welche JEsus Christus ihrem Gutbefinden überlassen hatte. Der Bann, oder das Anathema, welchen sie über dieselben aussprach, wurde um so viel mehr als eine der schrecklich: ften Strafen angesehen, de man oft dessen Wirkungen auf eine solche Weise erfuhr, die fähig war auch den Unglaubigsten Ehrfurcht einzuprägen. Der Priester Paulin, der Verfasser der Lebensbeschreibung des H. Ambrofius, führet ein (a) Beyspiel davon an, davon er selbst ein Zeuge gewesen. Ein Knecht des Richters Stilicon Hatte einige Gnadenbriefe der Obersten geschmiedet, der 3. Ambrofius übergab den Betrüger (b) dem Satan zur Verderbung des Fleisches: und kaum hatte der heilige Bischoff dieses schreckliche Urtheil ausgesprochen, da der böse Geist sich des Schuldigen bemächtigte und ihn vor den Augen aller Anwesenden auf eine un gewöhnliche Weise peinigte. Dergleichen Wunderzeichen waren noch vermögender als die Geseke, einen heilsamen Abscheu für einem so abscheulichen Laster einzuprägen.

Ein von den
Heyden er
Dichtetes

t

$. 317.

Wir wollen nicht von einem verzweifelten Streiche der Heyden reden, welche bey Wahrnehmung, daß die christliche Religion täglich neuen Wachsthum bekam, und ihre in einen allgemeinen üblen Ruf gerieth, sich einfallen ließen, (c) ein Drakel Orakel gegen in griechischen Versen zu erdichten, worinnen St. Petrus angeklagt wurde, als habe

Das Chri
Benthum.

er Zaubereyen gebraucht JEsum Christum anbeten zu lassen, und in welchem man verhieß, daß dieser neue Gottesdienst mit dem Beschluß von 365 Jahren ein Ende nehmen sollte, das ist gegen das Ende des 4ten Jahrhunderts. Die Christen fragten nach Verließung dieser verhängten Frist die Heyden gar bald, warum man die Erfüllung einer Vorherverkündigung nicht erblicke, welche ihnen in der That nie einige Unruhe erwecket hatte.

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(3) Cod. lib. 9. ad leg. Cornel. tit. 22. leg. 23. (a) AMBROS. oper. tom. 2. vita S. AMBROS. n.4. nov. edit. (§) 1 Cor. 5, 5. (C) AUGUSTIN. de civit. lib. 18. c. 536 a

Fünftes

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balus und

o waren zu Anfang des 4. Jahrhunderts die Donatisten beschaffen, und so 1. Verschul waren sie es (d) noch zu Anfang des 5ten. Die Betrügeren und die Ver: dung der Dos leumdung waren allezeit ihre besten Waffen. Bey dem Anfang der berühm: natiken und ten Unterredung zu Carthago, welche im Jahr 411 angestellet worden, klagten sie mit dieser Nestorianer die Rechtglaubigen an, als hätten sie zur Vergrößrung der Anzahl in ihren Unters Verfälschung. schriften etliche Namen von 'erdichteten Bischöffen untergeschoben. Aber eines Theils Verfälschung machte die Gegenwart der Rechtglaubigen, deren Unterzeichnungen man vor sich der Donati fahe, die Verleumdung zu Schanden; und andern Theils offenbarte die Unmöglich. ften, des Jus Feit alle Unterschriften der donatistischen Bischöffe durch eben dieses Mittel zu bewei: venals, Bus fen, als Unterschriften, die nach ihrer Erklärung seit ihrer Ankunft zu Carthago erst Taurianus, gemacht worden waren, vor (e) den Augen aller Welt, daß sie des Verbrechens der Berfälschung schuldig wären, dessen Gehäßigkeit sie auf die rechtglaubigen Bischöffe zu bringen suchten. In der allgemeinen Kirchenversammlung zu Ephesus, die im Jahr 431 gehalten wurde, wollte Juvenal, der Bischoff zu Jerusalem, sich (f) für einen Patriarchen erkannt wissen, und gab sich Mühe sein eiteles Fürstenthum über Palästina und so gar über Arabien und das zweyte Phonicien fest zu sehen, und gebrauchte dazu Waffen, die für eine übermüthige Unternehmung, wie die Seinige war (dieß sind die Ausdrücke des (9) H. Leo), höchst natürlich waren, das ist, falsche und untergeschobne Schriften. Gegen das Jahr 414 brachten zween bes rüchtigte Urkundenschmiede Bubalus und Taurianus, da sie in Macedonien überführet und verurtheilt worden, zu ihrem Behuf einen Brief hervor, welchen sie (h) von dem Pabst St. Innocent 1. erhalten haben wollten, aber er erkläret denselben in seinem Sendschreiben an die Bischöffe Macedoniens, das gegen das Jahr 416 abgefaßt worden, für untergeschoben,

. S. 319.

Diese Betrügereyen waren bey den Nestorianern eben so gemein. Leontius Erdichtungeh von Byzanz belehret uns in seinem Buche von den Secten, daß sie unterschied der Ne

(b) AUG. Brevic. cap. 14.

P. 509. act. 4.
Epift. 92.

HH 3

liche storianer. (e) Biblioth. PP. tom. XI. edit. Parif. MOREL (f) TILLEM. hift, ecclef. tom. 15. 203.20 (g) (b) TILLEM. ibid, t. 10 p.661.

ner. Deren

liche Briefe unter dem Namen des Theodoretus und Testorius geschmiedet båt: Sie bedienten sich derselben sowohl zur Beschönigung ihres Irrthums als zur Bestreitung der Kirchenversammlung zu Ephesus.

ten.

S. 320.

II. Streiche Jedoch gaben die Eutychianer keiner Secte was nach, was die Verfälschune der Eutychias gen anbelangt. Die Schüler (i) des Diofcorus und des Kuryches gaben unters schiedliche Schriften von dem Erzkeker Apollinaris heraus; aber so, daß sie solche Erdichtungen falscher Brie: fälschlich den berühmtesten Kirchenvåtern zuschrieben, als dem . Athanas, dem fe und Ver. Gregorius Thaumaturgus und dem Pabst Julius. Die Notarien des Dior fälschungen scorus, welche den Auftrag bekommen, die Acten der ephesinischen Plünderung zu der Schriften fammlen, begiengen dabey eine berüchtigte Falschheit auf Befehl ihres Herrn, und der Kirchen: behaupteten dieselbe durch unerhörte Gewaltthätigkeiten gegen die Schriftsteller des

våter.

Bischoffes zu Ephesus, welche an ihrer Schelmeren keinen Antheil nehmen wollten. Der Betrug wurde in der chalcedonischen Kirchenversammlung (f) entdeckt, und def sen Urheber schimpflicher Weise abgesetzt. Bey diesem Streiche der Eutychianer blieb es nicht sondern sie lieffen aus diesem Vornehmen deutlich merken, daß nichts vermögend seyn würde, ihnen Einhalt zu thun. Hat man sich also zu verwundern, daß man sie kurz darauf den berühmten (1) Brief des H. Leo an St. Flavian hat verfälschen gesehen? Durch Veränderung einiger Wörter und Syllben desselben liefs sen sie diesen grossen Pabst den Irrthum des Testorius annehmen, welchen er eben so sehr als den Ihrigen verabscheuete. Sie hatten schon dieses der Geistlichkeit und dem Volk in Alexandrien weiß gemacht, und den Glauben dieses heiligen Pabstes bey ihnen in Verdacht geseßt. Aber er ließ den Betrug nicht lange siegen. Er war nicht so bald davon benachrichtiget worden, da er den Kaiser Marcian (R) beschwor, diesen Brief ins Griechische überseßen zu lassen, und hernach denselben an die Obrig keitlichen Personen zu Alexandria mit seinem Siegel besiegelt zu richten, und ihnen anzubefehlen, solchen in Gegenwart der Geißtlichkeit und des Volks kund zu machen, damit die ganze Stadt von der Betrügerey dererjenigen überzeugt blieb, welche die öffentliche Treue und Glauben so ungeziemend misbrauchten. Baronius sagt (m), die Absichten des H. Leo wären erreichet worden. Die Betrüger wurden daher zu Schanden gemacht: sie ånderten aber ihre Aufführung dennoch nicht. Timotheus Elurus, ihr Haupt, ist beschuldiget worden, als habe er (n) unterschiedliche Werke des H. Cyrill, welche noch nicht öffentlich bekannt waren, verfälschet. Ohngefähr zwey Jahrhunderte drauf bezeuget der H. Anastas, ein Mönch vom Berge Sinai,

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