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den, nachher vermittelst der Gewalt der Kirche wieder hergestellet worden sey. Sie wurden aber (b) offenbar falsch befunden.

S. 351.

Entdeckung der Falschheit einer Freplas:

Ohngefähr 37. Jahr vorher wurden zween Leibeigne der Abtey zu St. Jumien, welche sich für freygelaßne ausgaben, durch ihr eigen Geständniß in Gegenwart eines aufferordentlichen Bevollmächtigten, der seine Gerichte öffentlich zu Poitiers hielt, sungsurkunde überführet, daß sie eine Freylassungsurkunde hätten schmieden lassen. Vor dem Be kenntniß der Schuldigen wurde das Stück von den Richtern für falsch erkannt. Man besaß also damals Einsicht und Scharfsinnigkeit genug, um sich mit falschen Urkun: den nicht zu betrügen. Was (c) die Urheber des Betrugs anlangt, so wurden fie für ihr Verbrechen genugsam bestraft durch den Verlust ihrer Freyheit und durch die Leibeigenschaft, in welche sie sich wieder zurück begeben mußten.

S. 352.

Die Kirchenversammlung zu Pavia vom Jahr 854. nahm weise (8) Maaß: Verordnung regeln, um sich von der Echtigkeit der der Verfälschung beschuldigten Charten zu ver, der Kirchens fichern. Wenn wir sagen, sie hätten mit den vom Justinian fürgeschriebnen Geses versammlung zu Pavia wis ten überein getroffen in eben dem Stücke, so ist alles gesagt, was davon gefagt wer der die urkuns den kann. Die Våter dieser Kirchenversammlung seßten, wie er die Gültigkeit dieser denverfäls Schriften in dem Zeugniß des Notars und der Zeugen. Jedoch waren sie von (B) scher. dem Gesetzgeber darinnen unterschieden, daß in Ermanglung dieser leztern, der Eid des erstern nur in so fern Glauben fand, wenn er noch von zwölf Personen unters stüßet wurde. Dieß war noch ein Ueberbleibsel von den rauhen Gesehen der alten Völker Germaniens, bey denen die zusammen abgelegten Eide, oder der Zweykampf fast alle Sachen endigten.

S. 353.

Die Kirchenversammlung vom Jahr 863. welche in Gegenwart des Königs Entdeckung Rarls des kahlen in dem Palast zu Verberie gehalten worden, erkannte, daß die falscher Urs von Robert, dem Bischoff zu Mans, wegen Unterwürfigkeit der Abtey zu St. kunden, die Calais vorgebrachten Urkunden nicht echt wären, non (e) vera. Da der Bischoff vom Bischoff

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zu Mans vor: deswegen von seinen Foderungen abgestanden, so verordnete der König, (C) daß bins gezeigt wor nen einer Frist von vierzehen Tagen die Schriften der Kirche zu Mans, deren Falsch. heit man dargethan hatte, in seiner Gegenwart beygebracht werden sollten, um vers nichtet und unterdrückt zu werden; aus Beysorge, sie möchten sonst Gelegenheit zu neuen Streithändeln geben. So ist allezeit der Ausgang der Urkunden beschaffen ge wesen, deren Falschheit man entdecket hat. Der Pabst Likolas 1. bestätigte (f) dieses Urtheil durch sein 72. Sendschreiben, welches an alle Bischöffe Frankreichs gerichtet ist. Er siehet es in demselben als eine ausgemachte Sache an, daß die ges gen die Abtey zu St. Calais von einigen Bischöffen zu Lans angeführten Charten völlig untergeschoben wären: Quas (g) conftat omnino falfus fuiffe. Er beweiz set es durch den Widerspruch der Charten der alten Könige Frankreichs dagegen, welche in den Archiven zu St. Calais aufbehalten worden. Die Bischöffe zu Mans Leiteten ihre von dem Ursprung dieses Klosters her. Sie gaben vor, sie hätten deren zwo von den H. Calafius felber, und eine von Childebert dem 1. Unterdessen ließ sich niemand durch Urkunden blenden, welche mit einem so hohen Alterthum prange ten. Der anfänglich von dem Pabst zum Vortheil des Bischoffes abgelassene Brief hinderte eben so wenig, daß man den (h) Betrug nicht solte gemerket haben. Je derman hält die Diplome dieser Kirche für untergeschoben, und der Abtey zu St. Calais ihre für echt. Hier war ohne Zweifel Critik nöthig, um eine dergleichen Unters scheidung zu machen, die um so schwerer war nach unserm Bedünken, da es schon über funfzig Jahr war, da der Rechtshandel angezeddelt war. Man muß ferner die Hand eines Urkundenverfälschers in einem Stück eines Briefes des Pabsts LTikolas 1. erkennen, (i) worinnen von den Klagen geredet wird, welche Sigebed, der Erzs bischoff zu Tarbonne, gegen die Unternehmungen Radulphs, des Erzbischoffes zu Bourges, ben ihm angebracht hatte, welcher in seinem Bezirk eine patriarchalische Gewalt ausüben wollte. Denn Sigebod war erst etliche Jahre nach dem Tode dieses Pabsts, der im Jahr 867. erfolgte, Erzbischoff zu Narbonne geworden, Dieses (1) Stück des Briefes LTikolas 1. "wird ohne Zweifel von einem Gönner "des vorgeblichen Patriarchats von Bourges gemacht, und nachher dem Schluß des "ves von Chartres und des Gratian feinem, (1) worinnen es angetroffen wird, "einverleibet worden seyn."

Ob der bes rüchtigte Freyheits

S. 354.

Hermann Conting behauptet, der berüchtigte Freyheitsbrief von Lindau in Deutschland sen unter dem Namen des Kaisers Ludwigs des frommen geschmie

(g) Ibid. col. 461.

der

(f) Concil. Labb. tom. 8. col. 459.
(h) V. acta SS. Be-
ned. fæcul. I. p. 650. fæcul. 3. p. 527. Annal. bened. t. 3. p. 106. 107. De re diplom.
1. 1. cap. 6. n. 3. MART. amplif. collect. t. I. col. 169. ad not. Ejusd. collect.
nov Hift. litter. de la France, t. 3. p. 181. (i) Concil. t. 8. pag. 503.
() VAISSETTE Hift. de Lang. tom. I. p. 732.- (1) GRAT. cap. Con-
queftus, q. 9.

(C) Juffit Domnus rex ut inftrumenta Co
nomanicæ Ecclefiæ quæ.... falla probata erant

intra quartum decimum diem in ejus exhibe rentur præfentia, penitusque abolirentur.

det werden, seit dem diese Abtey die Mönchsregel aufgegeben. Er schieber die Vers brief von Vin: fertigung dieses unechten Stückes auf die Chorherren und Bedienten der Frauen dies dau unter fes Dets: Habuerunt (m) fcilicet femper fanctimoniales ille fuos Canonicos dem Namen et miniftros alterius fexus, quorum fraudulentia facile potuit effici quod frommen ers Ludwigs des fupra ipfarummet fanctimonialium eft vires.

S. 355.

dichtet sey.

Die Erzbis

nes der Ura

Der P. Mabillon (n) zählet unter die Urkundenverfälscher den Felix und fadife zu Nas Johannes, Erzbischöffe zu Ravenna. Der zweyte verfälschte nach dem Beyspiel venna Felix 1 des erstern die Acten (D), um sich der Gewalt der römischen Kirche zu entziehen, und Johans. ingleichen die Eide oder Zusagen, welche die Bischöffe zur Zeit ihrer Einweihung tha fundenverfäls Er wurde aber genöthiget, seinen Fehler auf eine so demüthigende als öffentliche schung Art zu verbessern.

S. 356.

schuldig.

schers des

Es hat nie einen Urkundenverfälscher gegeben, der mit dem Photius zu ver. Entwurf der gleichen wäre, diesem berüchtigten unrechtmäßigen Besitzer des constantinopolitanis Ránke des schen Stuhls, diesem so großen und vordersten Beförderer der Trennung der Griez großen Ur: fundenverfäl -chen, dem keine Art von Betrug zu mühsam war, wenn solche nur seinem Ehrgeiz beförderlich war, dessen Geschicklichkeit in der Kunst zu erdichten seiner Heucheley Photius. gleich kam. Man kann ohnmöglich alle Ränke erzählen, welche dieser Mensch vor: Größe dieser nahm, zum Patriarchat zu gelangen, und sich bey solchem zu erhalten. Es mag Ránke. genug seyn nur einige Streiche davon zu erzählen, darunter jedoch die geringsten Meisterstücke sind. Demohnerachtet wurden alle seine Kunstgriffe bey seinem Leben

(m) Cenfura diplomatis Lindav. pag. 341. (D) Anaftafius, der Bibliothekar, schei net fürzugeben, es hätten diese beyden Präs laten Briefe und Handschreiben verfälschet, und der lettere hätte falsche Schriften aufge: fest. Cautiones (y) et indiculos, qui foliti funt ab Archiepifcopis Ravennatibus infcrinio fieri, more Felicis decefforis fui falfavit, et quædam barbara fcripta, quædam vero falfa compofuit. Ein Mann, welcher feine eige: nen eingepfarrten zwang schriftlich Laster zu bekennen, welche sie nicht begangen, konnte freylich nicht sonderlich gewissenhaft seyn bey falschen Schriften: Alios crimen, quod non fecerant, fcriptis confiteri cogebat. Also druckt sich Anastas aus, wenn er von Johann, dem Erzbischoff zu Ravenna, redet. Demohnerachter scheinet es, die Falschheit, deren er ihn beschuldiget, sey von dem unter:

213

(n) De re diplom. pag. 23.

entres

schieden gewesen, was man gemeiniglich unter
dem Lafter der Verfälschung verstehet. Sein
Verbrechen sowohl als seines Vorfahren
seins bestund in den Veränderungen, welche
fie zur Zeit ihrer Einweihung vorgenommen
hatten in den Acten ihrer Unterwerfung ge:
gen den heiligen Stuhl. Eie hatten darins
nen undeutliche verdrehete Ausdrücke ange:
bracht, welche ihren Gehorsam nicht völlig
anzeigten. Welches aus einer andern (z)
Stelle eben diefes Echriftstellers effenbar ist,
die das aufkläret, was die vorhergehende
dunkeles hat, und welche zeiget, daß man sie
nur darum der Verfälschung beschuldiget habe,
weil sie von den gewöhnlichen Formeln abe
gewichen waren, ohne ihnen einmal einen
Fürwurf darüber zu machen, daß sie betrüge
lich gehandelt hätten.

(y) De vitis pontif. rom. p. 211. edit. Byzant.

(2) Ibid. p. 212. 213.

Werfälschung des Briefes des Pabsts Nikolas und erdichtetes

im Namen

entdecket und in der Geschichte aufgezeichnet. So richtig ist es in Ansehung der Betrügerey und Verfälschung noch weit mehr als bey jeder andern Sache, daß (0) nichts so verborgen sey, das nicht offenbar werde, und nichts so geheim, das man nicht erfahren werde.

S. 357.

Da gewisse Stücke in einem Briefe des Pabstes Likolas, der nach Constans tinopel abgelassen worden, für den Photius nicht günstig abgefasset waren, so nahm er sich die Mühe (p) solchen zu zerstümmeln und zu verfälschen, ehe er zuließ, daß derselbe allda in Gegenwart der zu einer Kirchenversammlung sich dahin begebenden Bekenntniß Bischöffe vorgelesen wurde. Der unrechtmäßige Besißer des Stuhls war damit noch nicht zufrieden, daß er die päbstlichen Gesandten auf seine Seite herum gedres des H.Ignaz. het und die Absehung des Ignaz in einer Kirchenversammlung von mehr als dreyhundert Bischöffen bewirket hatte. Es waren feine Landesverweisungen, keine Gefängnisse, keine schlechten Begegnungen, die er nicht dem S. Ignaz ausstehen ließ, um ihm eine Aufgebung seines Sizes abzuzwingen. Da er jedoch denselben unbeweglich fand, so war er endlich mit einem Kreuze zufrieden, welches solcher mitGewalt auf ein weiß Papier zu zeichnen gezwungen worden war. Er wußte das Leere dieser vermeyntlichen Acte auszufüllen, indem er diese Worte hinein sehte: "Ich Ignatius (9), unwürdiger Patriarch zu Constantinopel, bekenne, daß ich "ohne ein Wahldecret hinein kommen bin und tyrannisch geherrschet habe.”

Unterschie bung eines Briefes des Photius an den Pabst und dessen Ant wort an diesen.

S. 358.

Da Photius wußte, daß der Pabst Nikolas einen Brief in die Morgenlan der abgelassen, kraft dessen er sich seiner Einweihung widerseßte, so ließ er einen fremden Menschen, Namens Eustratius, verkleiden, und übergab ihm zween Briefe, einen unter dem Namen des Ignaz an den Pabst, in welchem er ihm die erdulteten Berfolgungen berichtete, und den andern im Namen des Pabsts an den Phorius, worinnen er Entschuldigungen gegen ihn vorbrachte wegen des Mißvers ständnisses, das zwischen ihnen gewesen. Dieser Unbekannte sagte aus, der Pabst habe den Brief des Ignaz, den er mitbrachte, nicht einmal gewürdiget anzusehen. Photius überbrachte diese Briefe alsbald dem Raiser und dem Cåsar Bars das, um sie wider den Ignaz aufzubringen, als wider einen, der sie bey den Ausländern in einen bösen Ruf bringe. Aber der Betrug würde beynahe gleich drauf zu Schanden gemacht. Lustratius wurde heftig mit Ruthen gestris chen, der Fürbitten des Phorius ohnerachtet. Es kam nachgehends heraus, daß er (r) die Briefe selbst erdichtet, und bey diesem listigen Handel selbst Ans führer gewesen. Es mußte zu Rom sehr wohl bekannt seyn, weil der Pabst die befremdende Vorsicht gebrauchte, das Anathema in seinem Briefe an den Kaiser über jederman zu sprechen, welcher (s) bey deffen Verdolmetschung etwas andern, Herauslassen oder hinzusehen würde.

S.359.

(0) Matth. X. 26. Luc. XII. 2. (p) M. FLEURI hift. ecclef. 1. 50. n. 13.
(9) lbid. n, 14. (r) Ibid. a. 19.
(8) Ibid. n. 41.

S. 359.

Alles, was Photius bisher mit allerley Verfälschungen vorgenommen, dieß Erdichtung war nichts gegen die Acten einer erdichteten Kirchenversammlung gegen den (1) Paz der Acten einer Kircheng triarchen Ignaz, und des Synodalschreibens, in welchem er den Pabst Vikolas versammlung als einen Abgesetzten vorstellte. In der Absicht die Abwesenden und die Nachkom wider den men zu betrügen, hatte er alle seine Kunst erschöpfer in Verfertigung dieser Schrif Patriarchen ten, welche ganze Bånde ausmachten. Um seinen Lügen desto mehr Ansehen zu Ignaz verschaffen, hatte er für gut befunden, die vier Bände, worinnen er sie angebracht hatte, von aussen mit reichen Deckeln und inwendig mit Bildergen, Ausschriften und Buchstaben von vollkomner Schönheit auszuzieren. Jedoch dienter alle diese Siegss zeichen des Betrugs, anstatt zum Ruhm ihres Urhebers auszuschlagen, zu nichts anders als ihn mit ewiger Schande zu bedecken. Der Kaiser Basilius ließ sie wegnehmen, und legte sie dem Rath und der Kirche vor Augen, und hiedurch ents deckte er die (u) Schelmereyen des Photius aller Welt zum Erstaunen. Eins von diesen Büchern, oder, dem Berichte Anastas des Bibliothekars zu Folge, ein anderer Band, welcher in dem Archiv des Photius gefunden worden, und die vorgebliche Kirchenversammlung gegen den Pabst enthielt, und mit Verfluchungen angefüllet war, wurde von Constantinopel nach Rom geschickt. Die griechischen Abgesandten, deren Haupt ein Metropolitan war, erklärten, die Unterschrift des Kaisers Basil, die man darinnen erblickte, wäre falsch, und erboten sich es eidlich zu erhärten, indem sie hinzufügten, Photius habe leichtlich in die Acten einer erdichteten Kirchenversammlung die Unterschrift des Kaisers hinein bringen können; als welcher nebst einigen seiner Mithelfer die Unterzeichnungen so vieler Bischöffe nachgemacht habe, mutato caractere. Er hatte in der That, in der Absicht sein Spiel desto besser zu verbergen, Personen aus verschiedenen Landen bestochen, denen er sein Buch unter dem Namen der Prälaten, die er darinnen redend einführte, unterschreiben lassen. Vermittelst dessen zeigten die Unterschriften seiner Originalien eine so (v) natürliche Mannichfaltigkeit von Schriftarten und Buchstaben, daß solche alle Einbildung von Kunft auszuschließen schien. Er hatte seine Aufmerksamkeit so weit getrieben, daß er auch verschiedene Federn anbringen lassen, diese Unterzeich nungen zu machen. Einige waren mit zarten Federn geschrieben, andere mit groz ben, und wieder andere mit noch gröbern, einige mit einer freyen Hand, andere mit einer zitternden, wie von einem Greise. Jedoch hatte Phorius so viel Nachfinnen vergeblich angewendet. Alle seine Kunstgriffe wurden ans Licht gebracht, Sein Buch wurde (w) verurtheilt, "daß es unterdruckt, verbrannt und mit einem ewigen Fluch beleger werden follte, als welches mit tauter Unwahrheit angefüllet "fey. Da die Kirchenversammlung geendiget war, so trat man folche unter "die Füsse, darauf warf man sie in ein großes Feuer, worinnen sie verbrannte,' mit folchen Umständen, welche beweisen, wie sehr man dergleichen Betrügereyew verabscheue.

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() M. FLEURI hift. ecclef. I. 51. n. 2.
P-228- (m) lbid. tom. XI. liv. 51. n. 19.

(u) Ibid. pag. 165.

(v) Ibid,

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