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des Abts zu St. Martin in Dornik, I. Beschuldigung verschiedener Mönche dies

§. 398.

Bestrafung eines Canonici facriftani zu Huesca dieses Verbrechens wegen, §. 399.

Entdeckung der Verfälschung der påbst lichen Bullen durch einige schottische Pilgrime, S. 400.

Behutsamkeit Innocent des 3. gëgen verdächtige påbftliche Bullen, §.

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401.

ses Lasters halber, §. 402:: 405. Bestrafung solcher Verfälscher, §. 402. 1. Ablehnung verschiedener falschen Ber fchuldigungen gegen die Mönche, S.403.

S. 386.

Bestrafung des Suer, des Tyrannen in
Norwegen, wegen der Verfertigung
falscher Bullen, §. 404.

Des Emanuels Comnenus Abgesandte
an Friedrich den Rothbart machen
fich dieses Verbrechens schuldig,
5.405.

ie hat man mehr von Urkundenverfälschern gesprochen als in diesem Jahrhundert: 1. Entdeckune man ist aber auch zu keiner Zeit aufmerksamer gewesen ihre Werke zu entde: gen verschies cken und zum Feuer zu verdammen. Einen dergleichen Ausgang nahm es mit dener falscher einem falschen Freyheitsbriefe der Kirche zu Oleron. Als sich Roger, der Bi Urkunden: und zwar schoff dieser Stadt in das Kloster zu Aleth begeben hatte, das nachgehends zu ei erstlich eines nem Bisthum errichtet worden, so nahm er einen Freyheitsbrief, der von dem falschen Pabst verwilliget worden, und ließ ihn abschreiben nebst den Veränderungen und Freyheitse Zufäßen die er für dienlich erachtete, ließ ein bleyern Siegel nachmachen um solches briefes der Kirche zu an die falsche Bulle anzubeften, die nach dem Muster der echten eingerichtet war. Dleron Aber der untergeschobne Freyheitsbrief blieb seinen Geistlichen nicht unbekannt. Es fand sich so gar einer, welcher in Gegenwart Wilhelms, des Erzbischoffes zu Auch bezeugte, daß die Verfertigung dieser Schrift vor seinen Augen gemacht worden sey. Der Metropolitan, welcher eben das Leichenbegångniß des untergebenen Bischoffes Er verordnete, daß gehalten hatte, hatte einen Abschéu vor seinem Verbrechen. Um jedoch so viel als Der falsche Freyheitsbrief alsbald verbrennet werden sollte. möglich des Andenkens des Verstorbenen zu schonen, so verlangte er, daß es in ger heim geschehen solle. Eben dieser Erzbischoff von Auch bezeuget (e) die Wahre heit dieser Begebenheit eidlich und durch eine beglaubigte Acte, welche man noch in dem Archiv der Kirche zu Acqs zu sehen bekomt. Er erkläret darinnen er habe sols che nur aus Bensorge aufsehen lassen, és möchte jemand einen Nachtheil darunter leiden, da der Freyheitsbrief verbrandt worden. Er befürchtete vermuthlich, man möchte von solchem Abschriften haben oder in andern Gerechtsamen sich dessen bedies net haben.

S. 387.

Nun kommen wir auf einen Urkundenverfälscher von einem ganz andern Ger Entdeckung fchmack: Es ist solches Viklas, ein Mönch von Clairvaux und geheimer Schreis der falschen ber des S. Bernhards, Mie hat man ihn beschuldiget, weder daß er Urkunden Briefe des Niklas

ver:

(e) Litteræ WILL Ausc. Gall Chriftiam nov, tom, z. inter infrumenta, pag.

H. Bern:

hards.

des Geheim: verfälschet noch Charten geschmiedet hätte. Als ein eiselgefinnter (f) aber hurtis schreibers des ger und durch das Studiren und durch die schönen Wissenschaften geübter Kopf brachte ers gar bald dahin, daß er in Hochachtung kann und sich bey den Großen in Gunst seßte. Und was noch mehr zu verwundern, er erhielt sich allezeit dars innen, auch nachdem der H. Bernhard ihn entdecket hatte. Eine für einen Mens schen, der der Welt abgestorben seyn sollte, so gefährliche Fähigkeit konnte nicht anders als seinen Untergang verursachen. Da ihm das wohlgefiel, daß sein Abt sich bey seinen Berichten auf ihn verließ, nebst allem, was in der Welt am erha bensten war, entweder seinen Freunden gewisse Begünstigungen zu erweisen, oder seine eignen Angelegenheiten einzurichten, so misbrauchte er dieses gute Zutrauen so weit, daß er auch das Siegel des H. Bernhards (g) nachmachte, und allenthalben wider sein Wissen unter seinem Namen Briefe ausbreitete. Ein Oberer von so guter Einsicht mußte gar bald das Verhalten seines Untergebnen merken. Die Bensorge, es möchte ein Brief von dieser Uri an den Pabst abgelassen worden seyn (welches sich mehr als zu wahr befand,) nöthigte ihn, (h) demselben Nachricht von doll der üblen Aufführung seines Geheimschreibers zu geben, ohne ihn zu nennen.

3u

gleicher Zeit veränderte er sein Siegel, und ließ auf ein anders seinen Namen und sein Bildniß stechen. Aber Niklas fand ferner das Geheimniß desselben habhaft zu werden, oder es nachzumachen. Da inzwischen seine Betrügereyen zu Clairvaur bekannt worden, so faßte er den Entschluß, sich wegzubegeben. Außer den Büchern, dem Gold und Silber, welches er mit sich nahm, entdeckte man (i) bey ihm drey Siegel, das Seinige, das vom Prior zu Clairvaux, und das neue des H. Bernhards. Der Heilige wurde darüber so bekümmert, daß er einen anders weiten Brief an den Pabst Eugen, schrieb, in welchem er sich über die Lügen beklagt, welche allenthalben unter seinem Namen ausgesprenger würden, und vornehmlich am Hof zu Rom, vermittelst der Schelmeren des Niklas, welchen er sehr schwarz ab? malet. Ja er ermahnet so gar den Pabst, dem Schuldigen das Stillschweigen und ein ewiges Gefängniß aufzulegen, wenn er nach Rom käme, um sich zu rechtfertis gen, wie er gedrohet hatte.

S. 388.

Mie Niklas 2 Da die Betrügereyen des Tiklas in der Welt ein so großes Aufsehn gemacht, der Strafe so möchte es ja wohl scheinen, als habe er auf beständig alle Achtung verlieren müs zu entgehen fen? Uber dem ohnerachtet hatte er noch immer mit den Vornehmsten ein Vers und sich bey ständniß. Seit der Zurückkehr zu seinem alten Kloster zu Mourier-Ramei, den Päbsten einzuschmei: woraus er unter der Begleitung des H. Bernhards gegangen war, hatte er die cheln gewußt. Geschicklichkeit sich den Päbsten selbst unentbehrlich zu machen, und sich ihrer Gna: de (F) und Schußes zu versichern. Hadrian 4, schrieb zwo Briefe für ihn, einen an Heinrich, den Bischoff zu Beauvais, den andern an Samson, den Erzbis schoff zu Rheims. Man erfiehet daraus, daß Tiklas seit seinem Abzug von Clairvaur zu Rom gewesen und daselbst allezeit in großem Ansehen gestanden habe.

AN

861(f) MABILLON, præfat, in 3
BERNARD. epift. 298.
MARTEN. ampliff. collect.

tom, oper. S. BERNARDI, P.714. fq,
(b) Epift. 284. (1) Epift. 298.
tom. 2. col. 644.645.

Der

(g) (E)-

Der Paóst enipfiehlt ihn diesem Prålaten, (M) als eine ihm sehr werthe Person, deren Angelegenheiten er auf alle mögliche Weise befördere. Alexander 3. (1) gab ihm auch Empfehlungsschreiben an die Erzbischöffe zu Sens und zu Rheims, und an den Grafen zu Troyes. Er that noch mehr: er schrieb ihm einen sehr rühmlichen Brief, in welchem er seinen Eifer und seine Ergebenheit gegen den heis ligen Stuhl lobet. Er verspricht ihm nebst einer aufrichtigen Ergebenheit eine bes sondere Zuneigung für seine Person, und ihm nie eine seiner Bitten abzuschlagen: petitiones tuas omni tempore exaudire. Wenn man nicht leicht begreifen kann, wie diesen beyden großen Päbsten die Klagen haben unbewußt seyn können, welche feit zehen Jahren wider den Niklas bey ihren Vorfahren angebracht worden; so ist es noch schwerer zu begreifen, wie sie so viel Vertrauen auf einen Urkundenverfälscher sehen und ihm auf eine so vorzügliche Weise begegnen mögen. Man möchte fast glauben, sie hätten ihn als einen Unschuldigen angesehen. Denn man darf sie nicht in dem Verdachte haben, als hätten sie keinen Eifer und Schärfe gegen diejes nigen bewiesen, die ihnen glichen.

S. 389.

der die Ur:

Alexander ließ bey verschiedenen Veranlassungen offenbare Merkmaale davon Eifer des blicken. Da er wußte, daß ein Priester seinen Brief verfälschet hatte, so legte er Pabsts Ales den Bischöffen zu Worchester und zu Torwick ein, daß sie ihm die Amtsverrich; randers wie tungen des Priesterthums (m) untersagen, ihn auf immer seiner Pfründe berauben, kunden: ihn in ein Kloster unter einer genauen Aufsicht einsperren sollten, damit er darinnen verfälscher. mit Thränen ein so grosses Verbrechen büssen, und denen ein Schröcken einjagen möchte, welche sich einkommen lassen möchten ihm nachzuahmen. Er verordnete, daß man dergleichen Betrüger in Verhaft nehmen und alles Berufens auf den H. Stuhl ohnerachtet solche mit der äußersten Schärfe ins Gefängniß werfen sollte. Man konnte ihn nicht leicht hierinnen betrügen besonders bey den neuen Bullen. Bey eiz ner Streitigkeit zwischen den Donherren zu Mont-Saint-Ange und denen zu Siponte wußte er (n) unter unterschiedlichen Urkunden, welche sie ihm darreichten um die gegenseitigen Rechte ihrer Kirchen zu behaupten, einen Freyheitsbrief Eu gens 3. zu unterscheiden, der verfälschet und verändert war aus der Absicht die An sprüche des Capituls zu Mont-Saint-Ange zu begünstigen. Es bedurfte nichts

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Eifer Lucius 3. gegen die selben.

Wenn

weiter um zum Vortheil der Kirche zu Siponte das Urthel zu sprechen.
die andern Päbste eben dieses Jahrhunderts den Eifer Alexanders 3. gegen die Ver-
fertiger oder Verfälscher der Urkunden und hauptsächlich der apostolischen Rescripte
nicht übertroffen haben, so kann man wenigstens sagen, daß sie es ihm gleich gethan.
§. 390.

Lucius 3. duldete durchaus nicht, daß man die Urthel zur Vollziehung brachte, welche nach untergeschobenen apostolischen Briefen gefället waren, sondern verbot vielmehr denen Glauben (0) beyzumessen, welche unter feinem Namen geschmiedet zu seyn schienen, und wollte, man sollte sich der Person desjenigen versichern, welcher fie vorzeigen würde. Was würde er nicht gegen den Verfäischer selber vorgenommen haben?

S. 391.

Bestrafung Gewisse (p) Geistliche hatten das Siegel des Königs in Frankreich Philipps solcher Ur Augufts nach gemacht. Ein Bischoff hielt sie in einen engen Gefängniß und fragte kundenvers Urban 3. um Rath wegen der Bestrafung, welche man ihnen anthun sollte. fälscher durch Urban 3

Bestrafung
Des Ra:

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ließ zwar dieser Pabst nicht zu, daß sie an einigem Gliedmas verstümmelt wurden noch ihnen eine Leibesstrafe anthum, welche sie der Gefahr ums Leben zu konunen ausz feßte; weil die Kirche das Blutvergiessen scheuet und also um so viel weniger es selber vergießt: sondern er befahl, daß man sie ihrer Würde entsegen und mit dem Zeichen der Uebelthäter bezeichnen und darauf aus dem Lande verbannen sollte. Das Verz brechen dieser Geistlichen war um so viel größer, da nach den Ausdrücken der Glosse über diese Decretale die Siegel der Könige an sich selbst glaubhaft sind. Inzwischen ftrafte man die Geistlichen, welche das Siegel der Päbste machten oder nachmachten, fchärfer als die, welche mit dem Siegel der Könige also verführen. Im ersten Fall wurden fie nach ihrer Abseßung dem weltlichen Arm überliefert, um nach der Stränge der bürgerlichen Gefeße gestraft zu werden. So lauten die Gloffe und die Noten Aber eben diese Decretale,

S. 392.

Der Cardinal Baronius erzählet (q) aus den Jahrbüchern des Roger von Hoveden die Geschichte eines berüchtigten Urkundenverfälschers mit Namen Radulph Dulphs von von Vigeror, eines Schreibers und Unterhändlers des Erzbischoffes zu Vork. Er Wigetot burch bekannte öffentlich auf dem Todbette in Gegenwart des gauzen römischen Hofes, er Coleftin 3. habe, seitdem er sich daselbst aufgehalten, viel untergeschobne Briefe, die im Namen

des heiligen Stuhls geschrieben worden, nach England geschickt. Dem zu Folge
gab Colestin 3 dem Hubert, dem Erzbischoff zu Cantelberg Befehl dieferwegen
eine genaue Untersuchung anzustellen, welche nichts anders zum Entzweck haben konnte
als sie zu zerstören. Man entdeckte zu London einen Schreiber, welcher damit zu
schaffen
(p) Ibid. cap. 3.

(0) Decretal. Gregor. IX. lib. V. tit. 20. De crimine falfi, c.2.
(4) BARON. ad an. 1195. t. 12. edit. plant. p. 868.

schaffen gehabt, und ins Gefängniß geworfen wurde. Dieß ist die Zeit (das ist seit dem Pabst Colestin 3. bis zu Anfang der Situng Innocens des 3. da Baronius (r) eine groffe Anzahl Urkundenverfälscher hinseßt, welche (N) apostolische Briefe inter dem Namen der römischen Kirche schmiedeten. Da er aber diese Begebenheit blos auf eine Decretale von Innocenz 3. an den Erzbischoff zu Rheims gründer, so behalten wir uns vor, davon unter dem Artikel dieses Pabsts zu handeln.

S. 393.

7 !

durch den

Wenn man dem Peter von Blois trauen darf (s) in einem Briefe, welcher Bestrafung im Namen Richards, des Erzbischoffes zu Cantelberg an seine Suffragane gerich; der Urkundens tet ist, so hatten schon vor ohngefähr zwanzig Jahren die Bullenschmiede angefangen verfälscher die rechtmäßigen Besiger durch falsche apostolische Briefe zu beunruhigen, die sie in Erzbischoff zu England hier und da ausgestreuet hatten. Um den Fortgang dieser (t) öffent: Cantelberg. lichen Pest zu hemmen, so schärfte der Primas des Königreichs eben denselben Bischöffen ein, alle diejenigen an den Festtagen in den Bann zu thun, welche das Sie gel des Pabstes, seins und ihrs nachgemacht oder verfälschet haben würden samt ihren Mithelfern.

S. 394.

Wenn man bis daher die Raseren falsche Bullen zu schmieden noch nie so viel III. Wach Unordnung in der Welt hatte anrichten schen; so kann man versichern, daß die Päbste samkeit der eben so ihre Wachsamkeit verdoppelt haben um solcher Einhalt zu thun. Innocent Pabste die 3. welcher den heiligen Stühl 1198. bestieg, schonte ihrer nicht und ließ sie nicht der falschen Verfertiger aufkommen. Zu den dieserhalb veranstalteten scharfen Untersuchungen that er noch päbstl. Bullen einige Geseze gegen sie hinzu, und einige Fürschriften zur Unterscheidung der wahren zu unterdrůs und falschen Bullen, welche ihnen keine Hoffnung übrig ließen die Welt damit zu be- cen: und zw. des Pabsts trügen.. Innocenz 3

S. 395.

Von dem ersten Jahr seiner Regierung an schrieb einen (u) Brief an den Erz: Verordnuns bischoff zu Rheims (D) und an seine Suffragane, worinnen er die Entdeckung bez gen desselben richtet, welche er eben zu Rom gemacht von einigen sich recht darauf legenden Urkun wider die Urkunden: den verfälscher.

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