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denverfälschern, (P) denen man etliche Bullen abgenommen, die mit Siegeln versehen und unter seinem und unter seines Vorfahren Cólestins 3. Namen verfertiget waren. Da diese Wegnehmung nicht hinlänglich war, die Folgen eines so großen Uebels zu hemmen, so gebrauchte der weise Pabst zwey Mittel, welchen es nicht fehlen konnte, daß sie nicht wunderbare Wirkungen hervor bringen sollten, bey so betrübten Umstän den. 1) Verbot er unter Strafe des Bannes und der einstweiligen Aufhebung der Orden und der Pfründen, hinführo Bullen von einer andern als seiner oder von sei ner Bedienten Hand anzunehmen, die über die Ausfertigung derselben bestellet wären. Da aber die Urkundenverfälscher, die noch immer gefangen gehalten wurden, da er diesen Brief schrieb, bekannten, daß sie ihre falschen Bullen allenthalben ausgebreitet hätten, so legte ers allen Metropolitanen ein, eine Kirchenversammlung in ihrer Provinz zu halten und darinnen eine feyerliche Verordnung zu machen, welche einschärfte, daß in allen Pfarreyen kund gemacht und angeschlagen würde, wenn iemand Briefe vom apostolischen Stuhl erhalten hätte, welche der Falschheit verdächtig seyn könnten und davon er Gebrauch zu machen suche, so solle er, wenn er die Strafe des Bannes oder die Aussagung feiner Amtsverrichtungen entgehen wollte, gehalten seyn, seine Bulle mit einer echten vergleichen zu lassen: wenn darinnen Merkmaale der Falschheit bemerket würden, so solle er sie dem Bischoff desselben Kirchsprengels, dem Abte des Ortes, oder dem Archidiaconus der Gegend übergeben, damit sie den Layen mit dem Bann belegten oder dem Geistlichen sein Amt und seine Pfründe einstweilig untersag. ten, welcher dergleichen Bullen beygebracht haben würde.

(P) Wir wissen nicht, ob man von diesen Betrügern einen clericum oder Geistlichen ven Cazal-Nuovo, mit Namen Azön, unterscheiden dürfe, der sich damals zu Rom aufhielt. Dem sey nun wie ihm wolle, so verdienet er doch seine Stelle unter den Ur: kundenverfälschern zu finden. Ein Priester, welcher vor kurzem zu Rom angekommen war, um einen apostolischen Brief zu erhal: ten, wurde daselbst krank. Azon erfuhr es, und unter dem Fürwand ihm Dienste zu ers weisen, erbot er sich, ihm die Bulle aushän. digen zu lassen, die er nöthig hatte. Da er sahe, daß der Priester sein Anerbieten mit Dank annahm, fo ließ er nicht aus der Acht das nöthige Geld zur Ausfertigung des Re: fcripts in Empfang zu nehmen. Anstatt aber die Summe auf die Kanzley zu liefern, behielt er solche für sich selbst oder theilte sie mit seinen Mitgehülfen und feste einen Voll

(c) INNO C. epift. lib. 1. ep.456.

§. 396.

machtsbrief auf, oder ließ solchen auffegen, der an einen Erzbischoff und an einen Abt gerichtet war, um die Streitigkeit, welche diefer Priester mit dem Erzbischoff zu Siponte hatte, beyzulegen. Dieser unterließ nicht, denselben der Falschheit zu beschuldigen. Der Priester behauptete, er sey echt. Man mußte daher solchen dem Pabst überschicken unter dem Siegel der vorgeblichen verordneten Richter. Innocent 3. erkannte den Augen; blick dessen Falschheit, und ertheilte (c) dem Erzbischoff zu Siponte Bescht demjenigen Priester, welcher diesen Brief beygebracht hatte, seine Amtsverrichtungen und seine Pfründe zu untersagen, und ihn an den römischen Hof zu schicken, um daselbst nach der Schärfe der Kirchenschlüsse und der påbstlichen Verordnungen bestraft zu wer den.

S. 396.

Er ließ es ben solchen Verordnungen nicht bewenden, welche schienen, als müß- Bestrafung ten sie die Austilgung aller falschen apostolischen Briefe zuwege bringen; sondern ließ derselben durch diesen noch bey allen Pfarreyen der Christenheit einen allgemeinen Baunspruch kund machen, Pabst. und behielt die Lossprechung von solchem allein dem heiligen Stuhl vor: einen Bann, welchen er oft wider diejenigen zu wiederholen befahl, welche binnen vierzehen Tagen die bey sich habenden falschen Bullen nicht vertilgen oder anzeigen würden. Um es an keiner ersinnlichen Vorsicht ermangeln zu lassen, hielt dieser Pabst für dienlich, sei: nem Umlaufschreiben eine falsche Bulle, nebst einer echten beyfügen zu lassen, das ist, ein falsches Siegel nebst einem echten Siegel, in der Absicht, die fürgeschriebne Ver gleichung desto mehr zu erleichtern. Endlich verlangte er, man sollte ohne einige Rück ficht für die Berufung auf den H. Stuhl alles für nichtig erklären, was den falschen Bullen zu Folge für Urtheile gesprochen worden, sie möchten auch beschaffen seyn wie sie wollten, und daß diejenigen, welche die Ueberbringer derselben abgäben, in eine genaue Verwahrung gebracht werden sollten, bis er deshalber andere Verfügung ges macht haben würde.

$. 397.

Man darf keinen Zweifel tragen, daß so wohl getrofne Maaßregeln und so schar: Eifer des Erzfe Untersuchungen Innocenz dem 3. nicht nach Wunsch gelungen seyn sollten. Wil- bischoffes zu helm Erzbischoff zu Rheims, an den dieser Brief, den man unter eben dieses Pabstes Rheims in Vollstreckung seinen liefer, gerichtet worden, bestrebte sich aufs möglichste, die von der Billigkeit dieser Verord selbst fürgeschriebnen Befehle zu vollziehen. Seine Veranstaltungen hatten einen glück- nungen. lichen Ausschlag, der seine Hoffnung übertraf. Stephan, der Bischoff zu Dornik, dem er die Absichten des Pabstes bekannt gemacht hatte, entdeckte (v) in feiner Stadt eine neue (Q) Werkstätte falscher Büllen. Einer von diesen Urkundenschmieden, oder vielmehr ihr Mitgehülfe, welcher ein Domherr gewesen zu seyn scheint, überlieferte ihm in dem Capitul zwo Formen von Siegeln zu Bullen, nebst einem Bande, unter dem Namen dieses Pabstes geschmiedeter Briefe. Er betheurete, er habe felber diese unehrliche Hanthierung nie getrieben, sondern hätte an dem Vortheil seinen Antheil gehabt, indem er mit einem Priester in Gesellschaft gestanden, welcher von dem Capi. 203 847. 848

(v) Biblioth. PP. Paris. 1644. t. 3. col. (Q) "Gegen das Ende des 12. Jahrhun: "derts, sagt (d) der Hr. Abt Lebeuf, hatte "Stephan, der Bischoff zu Dornik, offen: "bare Beweise einer Verfälschung der Bul "len, deren Urheber ein Priester, ein Pfründ: "ner an seiner Cathedralkirche war, und ent; "deckte die Formen und Muster derselben.

(d) Differt. t. 2. p. 161.

tul

"Er sagt (e) anderwärts, es wären aus die:
"fem Kramladen so augenscheinlich falsche
"Bullen für die Abtey zu St. Martin in eben
"dieser Stadt zum Vorschein gekommen, daß
"ein Knabe, welcher die ersten Anfangsgrün
"de lernet, deren Unterschiebung hätte mer
"ken können.”

(e) STEPH. TORNAC epift. 214 et 225. edit.

tul zu Dornik mit einer Pfründe versehen wäre, die mit der Bedienung des groffen Altars der Cathedralkirche verbunden sey. Es scheint, als habe Stephan in seinem Briefe an den Erzbischoff zu Rheims denselben nicht deutlicher anzeigen wollen, son: dern hat dem Ueberbringer die Freyheit gelassen, ihm solchen dem Namen und dem Zunamen nach bekannt zu machen. Dieß war der Priester, welcher mit falschen Bullen eine Hanthierung und Gewerb trieb. Der Bischoff zu Dornik hob die Formen auf, bis ibre Abdrücke durch die Verurtheilung seines Metropolitans verdammet, `und folche seinen Befehlen zu Folge zerschlagen wurden.

S. 398.

Entdeckung Aus dieser Werkstätte falscher Bullen war auch diejenige gekommen, davon eben desurkunden dieser Bischoff (w) in seinem 235. Briefe redet. Der Abt zu St. Martin in Dor: verfälschers, nik, ein lasterhafter weltgesinnter Mann, ein Verschwender der Güter seines Klosters, des Abts zu St. Martin der sich nicht bessern ließ, war in die Kirchenstrafen verfallen. Er machte sich davon zu Dornik. frey durch Bullen, die zu Dornik geschmiedet waren; deren Falschheit aber so offens bar war, daß ein kleiner Schüler dasselbe hätte merken können; Cum falfitarem litterarum illarum puer elementarius intelligere potaiffet. Wenn Bullen, die selbst zur Zeit derer Päbste geschmiedet worden, denen sie zugeschrieben wurden, so leicht zu erkennen waren, wie sollte man denn durch vorgebliche apostolische Briefe, die solchen Påbsten untergeschoben worden, die etliche Jahrhundert vorher gelebt hat: ten, verständige Personen haben betrügen können? Es sagt uns auch Hr. Lebeuf, "(r) die neugierigen des 11. und 12. Jahrhunderts hätten bisweilen die Scharfsinnig "keit ihrer Beurtheilungskunst gegen die Bullen ausgeübt, welche von den Päbsten her"kommen sollten, oder gegen die Charten der Herren. Hr. Mabillon (y) hat an "gemerket, daß man im eilften sich nicht durch die Urkundenschmiede habe berücken. "laffen; und wenn es damals dergleichen gegeben, so sen der Betrug alsbald entde"ɗet worden."

Bestrafung

Verbrechens wegen.

دو

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S. 399.

Wir kommen nun wieder auf den Pabst Innocent 3. Die Entdeckung der Urs eines canonici kundenverfälscher zu Rom jagte diejenigen in Furcht, welche hatten Bullen nachmafacriftani uchen lernen. Es war weder für sie mehr sicher es fortzutreiben, noch für andere sich Huesca dieses derer Stücke aus ihrer Werkstätte zu bedienen. Da jedoch die Schelme fruchtbar find an Erfindungen; so hatte ein canonicus (3) facriftanus der Domkirche zu Huesca im Königreich Arragonien erst seine Pfründe in die Hände des Pabstes übergeben in einer Krankheit, ließ sichs aber gereuen, da er wieder zu seiner Genesung gelanget war. Indem er sich zu Rom befand zur Zeit der Einziehung der Urkundenschmiede, so nahm er seine Zuflucht zu einem Kunstgriff, welcher noch nicht war versucht wor den. Da er glaubte, daß ein Notarius Innocenz des 3. der erst vor kurzem mit diesem

(m) Biblioth. PP. t. 3. col. 853. 854^... De're diplom. p. 24.

(r) Differt. t. 2. pag. 160.
(1) INNO C. epift. 265. lib. 1. p. 136.

(1)

diesem Amt versehen worden, leichter als ein anderer sich beschwatzen ließ, so macht er sich an ihn, und bittet ihn, ihm eine Bulle aufzufezen, vermöge deren er in dem Amte eines Sacristans seiner Cathedralkirche wieder eingesehet würde, davon er ihm fälschlich die Versicherung giebt, daß er von dem Pabst nach seiner Entlassung von neuem damit versehen worden fen. Der Notar, welcher daben keine Schalkheit mers ket, thut alles, was man von ihm verlanget. Da er aber die Bulle in Gegenwart Innocenz 3. herliefet, so kann der Betrug der Aufmerksamkeit eines so wachsamen. Pabsts nicht verborgen bleiben. Er merket die Falschheit, oder vielmehr die Einschleis chung dieses Briefes. Er bestrafet den Schuldigen mit der Beraubung seiner Pfründe, und befiehlt, dem Bischoff und den Domherren zu Huesca einen Sacristan zu ers nennen, melcher mehr Hochachtung und Liebe für die christliche Aufrichtigkeit befäß.

S. 400.

påbstlichen

Bald darauf wurde der Pabst benachrichtiget, daß einige schottische Pilgrimme Entdeckung zum öftern Bullen von Rom den verordneten Richtern ihres Landes überbrächten, der Verfäls und daß diese Bullen grosse Unordnungen verursachten, wegen der darinnen enthalte: schung der nen ungewöhnlichen Bewilligungen. Er schrieb deswegen (a) an den Bischoff zu Bullen durch St. Andrea, und ermahnte ihn, wenn dergleichen Rescripte in seine Hände kamen, einige schottis so solle er die Veranstaltung treffen, deren Urheber einziehen und im Gefängniß auf: sche Pilgrims behalten zu lassen, und sie nicht anders als unter hinlänglicher Versichrung in Freyheit me. setzen, bis er nach Uebersendung der verdächtigen Stücke einsehen könne, wie man mit denen zu verfahren habe, welche die Urheber davon wären, oder die sich derselben bey Untersuchung des Rechtshandel bedienet haben möchten.

S. 401.

Nachdem Innocent 3. die Urkundenverfälscher in ihre Schlupfwinkel verfolget, Behutsams und ihre Schelmstücke, ans Licht gebracht hatte, so war er desto mehr gegen die neuen keit Innocent Kunstgriffe auf seiner Hut, zu welchen sie ihre Zuflucht nehmen möchten, wie er vors des 3. gegen aus sahe. Auch schon damals, da der Betrug noch nicht offenbar war, hielt er ge: päbstliche, verdächtige wisse Bullen für verdächtig. Da er aber gleich weit entfernet war, die mit dem Bullen. stärksten Verdacht behafteten Stücke als falsche zu behandeln, oder als echte zuzulassen, unter dem Fürwand, daß sie der Verfälschung noch nicht überführet wären; so ließ er fein Gerichte davon nicht abstehen, biß es auf den wahren Grund gekommen. Mi Ion, ein Clericus bey einer (R) Kirche im Kirchensprengel zu Sens, gab vor, er habe einen Brief erhalten, welcher zum Umsturz (b) des Cisterzienserordens abzielte. Die

(a) Epift. lib. 2. tom. 1. Ep. 29. pag. 349.
t. 1. col. 1031.

(R) Das ist ein Seelsorger einer Pfarrey. Hr. Lebeuf redet (f) davon in diesen Aus: drücken: 'Innocent 3..... erklärte denje: "nigen Brief für falsch, welcher von ihm,

(f) Differt. t, 2, pág. 16â‹

(6) MARTEN. amplif. collect.

"zum Besten des Pfarrers zu Lachy, ohns
"weit der Abtey zu Vauluisant im Kirchens
"sprengel zu Sens, sollte erlanget worden
"seyn."

Beschuldi gungen verz schiedener

Mönche die ses Lasters halber. Be:

Die Abschrift, welche er dayon nach Rom geschickt, schien dem Pabst verdächtig weil solche seinen Gesinnungen für einen Orden zywider war, dessen Freyheiten Nach: chil zuzuziehen ihm nie in den Sinn kommen war. Seine Beständigkeit, keine Bulle ausfertigen zu lassen, davon er sich nicht Red und Antwort geben lassen, und sein ge treues Gedächtniß gaben ihm die Versicherung, daß er von dieser nicht Urheber sey. Er konnte eben so wenig glauben, daß solche cus seiner Kanzley ausgegeben sen. Inzwischen entschloß er sich nicht, bey so wichtigen Gründen sie für falsch zu erklären. Er gab blos Befehl an feine Bevollmächtigten, alles dasjenige zu widerrufen, was fie zu Folge derselben beschlossen hätten, den Pfarrer durch Kirchenstrafen zu nöthigen, die Urschrift aufzuweisen, solche hernach genau mit der Abschrift, die er ihnen zurück schickte, gegen einander zu halten, das bleyerne Siegel in Ansehung der Punkte, des Gewichts, der Einrichtung genau zu untersuchen, und wohl zuzusehen, im Fall es echt befunden würde, ob es nicht betrügerischer Weise an diesen vorgeblichen apostolischen Brief geheftet worden sey. Er seßte noch hinzu, wenn sie gewisse Zeichen der Falsch; heit gewahr würden, so sollten sie ohne Barmherzigkeit und ohne einigen Aufschub so' wohl gegen denjenigen, welcher von der falschen Bulle Gebrauch gemacht hätte, als gegen den, welcher sie erlangt hätte, nach der Schärfe verfahren; das ist, sie sollten gegen sie den Bannspruch thun, oder sie ihrer Orden entsehen, sie ihrer Pfründen berauben, und dem weltlichen Arm ausliefern. Wenn die Bevollmächtigten die Falschheit des Stückes nicht entdecken könnten, so erlaubte er ihnen deswegen nicht solche für wahr zu halten. Im Gegentheil behielt er sich das Endurtheil vor, nebst dem Befehl, denjenigen nach Rom kommen zu lassen, welcher sich derselben bedienet hätz te, wie auch denjenigen, welcher sie erlanget hätte;- und zwar mit dieser Vorsichtig keit, daß sie ihnen das Original nicht mitgåben, sondern solches dem Pabst auf eine andere sichere Weise zukommen liessen. Vermochte man es geschickter dabey anzufan gen, um sich durch falsche Bullen und deren Verfasser nicht betrügen zu lassen? Kann man bey dem allen glauben, daß es auf der Welt einen Urkundenverfälscher gen geben habe, der spizfündig genug gewesen so scharfe Augen zu betrügen, und sich einer so unbiegsamen als aufgeklärten Gerechtigkeit zu entzichen?

S. 402.

Obgleich in den Gefehen der Oberherren, und in den Schlüssen der Kirchenverfammlungen und der Päbste gegen die Urkundenverfälscher die Ordensleute nie genen net worden, so liefert doch dieses Jahrhundert einige derselben, deren Betrügerey ausser allen Zweifel ist. Der Kaiser Friedrich 2. schrieb einen Brief wegen eines ent: laufenen und herumstreifenden Mönchs, der in Sicilien angehalten und in (S) das fóni:

() Nuper (g) in regno noftro quidam fas figilli noftri formas adulterans, non abscircumyagus inventus eft monachus, qui fal- que honoris noftri injuria et tuæ honeftatis infamia

Apud PETRUM DE VINEIS lib. 5. epistolar. num. 22.

GOLDAST. t. 2

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