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S. 409.

Entdeckung Da eben dieser Pabst (4) benachrichtiget worden war, daß man einen Brief eines falschen unter seinem Namen dreven regulären Prälaten überreicht hätte, der darauf zielte, Losspres daß Stephan, der Graf von Bisanz, losgesprochen werden solle, so tråget er chunasbrie den Lebten von Morimont und St. Stephan in Dijon nebst dem Großarchis diaconus in Langres auf, wider die Urheber der Schrift eine Untersuchung anzus stellen. Da er überzeugt war, daß solche falsch oder verfälschet sen, so befahl er ihnën, solche sich zustellen zu lassen und sie ihm zuzuschicken, damit er nach der Schärfe mit den Schuldigen verfahren könne, wie sie es verdienten.

fes für den Grafen von Bisanz,

Bestrafung eines Erz priesters die serhalben.

Bestrafung des Bischof fes zu Soa

cino in Dal: matien die: ferwegen.

S. 410.

Ein clericus, (r) Namens Martin, welcher sich für einen Erzpriester einer Kirche (im Kirchensprengel von Padua) ausgab, war wegen des Verbrechens der Verfälschung verurtheilt worden, seiner Aemter und feiner Pfründe verlustig zu gehen, und so gar wegen Ungehorsams in den Bann zu gerathen. Er konnte dieses Urtheil nicht anders hintertreiben, als wenn er von dem Pabste Bullen unter der gemeinen Einrichtung erhielt, aber mit verschiedenen Umständen, welche die Erschleichung ders selben offenbarten. Dieser neue Betrug zog ihm ein Urthel von Innocent 3. zu, in welchem er befahl, daß er auf (V) immer sowohl seiner Pfründe als der Aemter seines Ordens beraubet seyn solle.

S. 411.

Da Dominicus, Bischoff zu Soacino in Dalmatien, ein Suffragan (6) von Antivari, sich des Mords beschuldiget sähe in der Küchenversammlung seiner Provinz, die in Gegenwart der Abgesandten des Pabsts gehalten wurde, so gab er seine Würde auf, um seine Verurtheilung zu verhüten. Indem nun der Trieb der Reue an diesem Verhalten keinen Antheil gehabt hatte, so versprach er sich, eine Reise an den römischen Hof würde ihn wieder zu seinen Ehrenstellen befördern, deren

(4) Epift. tom. 2. lib. 15. pag. 602.
Gregor. lib. 5. tit. 20. de crimine

(B) Innocent 3. erkennet im cap. falfa-
riorum extra. de crimine falfi, die Pfründen
derer Geistlichen nach völligem Rechte für
erlediget, welche die Briefe und Ausfertis
gungen des römischen Hofes verfälschet hat:
ten. Unsere Verordnungen hingegen wollen,
dergleichen Strafe folle durch ein Urthel zu
erkannt werden. So lautet das Ausschrei:
ben Heinrichs 2. vom Brachmonat 1550.
"Alle diejenigen, welche in Ansehung der
"Pfründen eine Falschheit begehen, entweder
"indem sie nach der Vergebung oder Erlans
"gung derselben u.f.w. trachten, sollen, wenn

er

($) Decretal.

(r) Ibid. pag. 773-
falfi. c. 6. Ep. Innoc. t. I. p. 573.

"es Geistliche sind, für solche erkläret wers
"den, die des Rechts des Besizers, das bey
"obbesagten Pfründen behauptet wird, ver
"lustig sind, und mit dergleichen Strafe be
"legt werden, wie die Richter in Ansehung
"eines ausgenommenen Falles es für gut

befinden werden, und sollen ihren Prälaten "zugeschickt werden, und den ordentlichen "Richtern, um wider sie zu verfahren, nach "der Erklärung, daß sie auf immer unfähig "seyn sollen Pfründen in diesem Königreiche "zu genießen."

er sich wider seinen Willen begeben hatte. Da er aber sich in seiner Hofnung bes trogen fand, so unterschlug er den Brief bey seiner Zurückkunft, welchen er von Innocent 3. erhalten hatte, und schob einen faischen an dessen Stelle, des Inhalte, der Pabst habe ihn in seine heiligen Aemter wieder eingesetzt. Der Erzbischoff zu Antivart sette bey Erblickung dieses Briefes ihn wieder in den Besitz seines Sizes ein, und ließ den neuen Bischoff, welchen er ihm zum Nachfolger gegeben hatte, weichen. Der König von Dalmatien, welcher nicht so leicht zu überreden war, schickte die beyden Mitwerber vor den Pabst. Innocenz 3. hatte schon die Ab: schrift von seinem vorgeblichen Briefe erhalten, der dem Dominicus sollte verwilliget worden seyn. Er erkannte die Falschheit desselben gar leicht und konnte seine Verz wunderung darüber gegen den Erzbischoff zu Antivari selber nicht bergen, daß er sich so wenig auf die apostolischen Rescripte verstehe, daß er eine Bulle für wahr angesehen, worinnen er Sohn genennet worden, um so viel mehr, da er in allen an ihn abgelaßnen Briefen ihn allezeit ehrwürdiger Bruder genennet hätte. Wes wegen er ihu benachrichtiget, der H. Stuhl verfahre also gegen die Bischöffe; da hingegen er bey Unredung der Könige, Fürsten und anderer Leute, von was Orden und Stand sie auch seyn möchten, sich des Ausdruckes Sohn gebrauche. Inzwis schen waren diese Formeln in den vorhergehenden Jahrhunderten nicht immer übers ein geblieben. Dieses ist noch richtiger in Ans.hung der Redensarten ihr und euer, daben Innocent versichert, daß er solche nie gebrauche, wenn er nur an eine eins zele Person schreibe. Uebrigens nahm sich der Bischoff Dominicus wohl in acht, noch einmal vor dem Pabste zu erscheinen, welcher ihn einen ruchlosen Menschen nennet, und seinem Metropolitan befiehlt, alles aufzuheben, was er zu seinem Behuf feit seiner Abdankung gethan haben möchte, und ihn genau in ein Kloster einzusper: ren, um darinnen eine strenge Buse zu thùn, ohne ihm die Freyheit zu lassen, weder deshalber auf den H. Stuhl sich zu berufen, noch sich von neuem da einzustellen.

S. 412.

Beurthei

schobnen

Bis hieher scheint der Pabst Innocent 3. seine Bannstrahlen nur auf die II. Gefeße, Bullenschmiede herab gefchossen zu haben; nun wollen wir sehen, wie er keine Art Rechte und von Urkundenverfälschern schone und sich hauptsächlich gegen diejenigen erkläre, welche lung im 13. die Briefe ihrer Richter verfälschten. Ein Geistlicher, der wegen einer Pfarrey Jahrhundert einen Streit hatte, hatte sich derselben bemächtiget, und nach dreymaliger Vorfode: was anlangt, rung vor Gericht weigerte er sich hartnäckiger Weise vor den bevollmächtigten Rich, die unterge tern Red und Antwort zu geben, welche ihm von dem Pabst bestimmer waren auf das Acten. Ber Bitten seines Mitwerbers. Er hatte sich gar einen Bannspruch von den Richtern strafung eines zugezogen und was ihn vielleicht noch mehr drückte, so hatten sie die Einkünfte der Pfarrers wer Pfarrey, die er in Besitz genommen gehabt, sequestrirt. Darauf erhielt er, auf gen verfälsch das gethane Versprechen, daß ers auf die Entscheidung der bevollmächtigten Richter ten Lostpre ankommen laffen wollte, von ihnen einen Lossprechungsbrief, in welchem der Tag, chungsBrises und der Ort angemerket war, da er erscheinen und seine Zusagen erfüllen sollte, Aber anstatt sein Wort zu halten, kraste er diejenige Clausul aus, vermittels deren er versprochen, zu der und der Zeit, und an dem und dem Orte zu erscheinen, und

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wider die Urkunden: verfälscher.

sehte an dessen Stelle, man habe ihm die Erlassung des Beschlags der Früchte ver williget. Er bekannte nachgehends seinen Fehler vor seinen Richtern, konnte aber vom Pabst keine Gnade erhalten. Er ließ ihm in Ansehung der strittigen Pfarrey ein ewiges Stillschweigen auflegen. Weswegen der Urheber der Glosse die Anmers kung macht, daß derjenige, welcher den Brief feines Richters verfälsche, das Gut éinbüssen müsse, um welches willen er einen Rechtsstreit führe.

S. 413.

Gefeße Ins Ben so vielen weisen Gesehen und strengen Urtheln wider die Urkundenverfäls nocenz des 3. scher fehlte weiter nichts, als daß noch eine Verordnung gemacht würde, welche sich eben so wohl auf alle andere Gattungen von Verfälschungen als auf die in den Buls len erstreckte. Die gewöhnliche Entschuldigung derer, welche falsche vorzeigten, war bey Entdeckung ihrer Falschheit diese, sie hätten solche nicht selber erhalten, sondern durch Vermittelung anderer Personen. Damit nun dieser Fürwand keine Statt finden möchte, so faßte dieser Pabst einen Schluß ab des Inhalts, daß diejenigen, welche von seinen Bullen Gebrauch machen wollten, solche mit vieler Aufmerksamkeit untersuchen sollten, weil sonst ihre vorgeschüßte Unwissenheit sie von den folgenden (t) Strafen nicht befreyen würde. 1) Erstlich lege er das Anathema auf alle Vers fälscher, welche diese abscheuliche Kunst selber oder durch andere treiben, auf ihre Mithelfer, auf ihre Gönner und Beschüßer. 2) Die Geistlichen, so dieses Ver: brechens überführet waren, sollen durch den Richter der Kirche degradirt und darauf dem weltlichen Urm ausgeliefert werden, zur Bestrafung nach den canonischen Rech: ten, und die Layen sollten den in den Gesetzen verordneten Strafen unterworfen werden. Was anlangt die Geistlichen, welche von den falschen Briefen unter dem Namen des Pabsts Gebrauch gemacht haben würden, so sollten sie ihrer Uemter und geistlichen Pfründen berauber werden, und die Layen in den Bann gethan seyn, bis sie eine hinlängliche Genugthuung geleistet hätten. Aber um nicht etwa durch allzugrosse Schärfe auszuschweifen, so empfiehlt der Pabst gegen die Nachläßigkeit nicht so scharf zu verfahren, als gegen die Bosheit. Diese Verordnungen waren gleichsam der lehte Stoß, wodurch Innocent 3. die Urkundenverfälscher vollends

ausrottete.

S. 414.

Entdeckung Im Jahr 1213 berichtete der Erzbischoff zu Lund in Dänemark an den Pabst, eines urkuns er habe einen Urkundenverfälscher in Ketten und Banden werfen lassen, welcher sich denverfäl fchers, der sich für einen Abgesandten des H. Stuhls ausgegeben und verschiedenen bischöfflichen für einen Ges Amtsverrichtungen sich unterzogen. Worauf ihm der Pabst antwortet: Du sollst fandten des (u) schlechterdings alles das für nichtig erklären, was dieser Urkundenverfälscher H. Stuhls begonnen hat, und ihn selbst in ein immerwährend Gefängniß einsperren, wo er ausgegeben. bies vom Wasser und Brod leben soll: Du sollst auch genau nach den andern for: schen, von denen du meldest, daß sie des Verbrechens der Verfälschung verdächtig wären, und solst diejenigen strafen, welche du davon überwiesen haben wirst, nach der Berordnung, welche wir dieserwegen gemacht haben.

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$.415,

S. 415.

wärts ent:

Die Kritik wurde im 13. Jahrhundert zum öftern wider die falschen Schriften . Fo angewendet. Nach dem (v) Herrn Lebeuf, "brachte es Gervasius, der General: Frankreichh "Abt des Pråmonstratenser Ordens (und nachheriger Bischoff zu Seez) so weit, daß und England "er einen Brief entdeckte, der fälschlicher Weise seinen Namen führte, und mit sei: und anders "nem Siegel von einem Domherrn aus England gesiegelt war. Matthäus deckte und bes parisiensis (w) erzählt zu Anfang der in England wider die Röiner angezeddelten strafte Urkunt Zusammenverschwörung, es wäre eine kleine Anzahl gewaffneter Leute mit bedecktem denverfäl Haupte, damit sie nicht erkannt werden mögen, gekommen, die Speicher der Kirche scher. Ent zu Vingam zu plündern, die einem reichen Römer zugehöret hätte. Der Vicomte deckung eines Domherrn in schickte seine Bedienten dahin, nebst einigen benachbarten Rittern, welche diese un England mit bekannten fragten, wer sie wären. Diese wiesen einen Brief vom Könige auf, wel: falschen Sie: cher verbot, sie in ihrem Unternehmen zu hindern. - Dieser Brief war falsch, aber geln, und die Ritter nahmen solches nicht wahr, und begaben sich wieder hinweg samt ihrem eines Ober Gefolge. Hubert von Bourg, Oberrichter von England, wurde als schuldig falschen erkannt, diesen Brief ausgestellt zu haben, sowohl in des Königs als in seinem Na: Briefen. men, damit man diese Gewaltthätigkeiten nicht verhindern sollte. In demjenigen Schreiben, welches der Pabst Gregor 9. im Jahr 1238 an die Hospitalierritter von St. Johann in Jerusalem im Jahr 1238 erließ, redet er sie also an: Ihr machet eure gewöhnlichen Ulmosen immer geringer; ihr ändert die Vermächtnisse Derer, welche in eurem Hospital sterben, nicht ohne Verdacht der Verfälschung.

S. 416.

richters mit

Es giebt keine Nation, welche in diesem Jahrhundert nicht Urkundenverfäl: Entdeckung scher hervorgebracht hätte. finael, (x) einer von den Geheimschreibern des dergleichen Leute in Ae Facardin, des Regentens in Aegypten, im Jahr 1249 war der geschickteste seiner gypten, Car Zeit. Einer von den Bewegungsgründen, weswegen die Juden aus England tilien und unter Eduard 1. verjagt wurden, war dieser, weil sie die Unterzeichnungen und unter den Siegel nachmachten. Ferreras (y) sagt, "im Jahr 1291 habe Sanctius 4, Juden. "König von Castilien, einen falschen Brief im Namen der vornehmsten Herren "feines Königreichs erhalten, die ihm zu verstehen gaben, sie wolten ihre Dienste "aufgeben; da er aber den Urheber entdeckt hatte, welcher mit den falschen Pets "schaften war ertappet und eingezogen worden, so verdammte er ihn zum Tode."

S. .417.

Hr. de Marca (3) versichert, Raymund 7. Graf von Toulouse, habe, um Entdeckung sich wegen der Treulosigkeit des Rogers, des Grafen von Foix, zü rächen, einen eines falscher falschen Brief machen lassen, kraft dessen (a) Roger erkannte, daß sein Vater die: Briefes des

fess (v) Differt. tom. 2. pag. 162. (m) Ad ann. 1231. pag. 314. (r) LA CHAISE hift, de S. Louis, tom. 1. p. 617. (1) Hift. d'Efp. tom. 4. p. 388. (1) (a) VAISSETTE hift. de Lang. tom. 3. p.588.

BEARN. P. 764.

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Grafen von ses Land als eine Commemhuren erhalten und versprochen habe, ihm solches wieder Toulouse, zurück zu geben, sobald als er darum ersucht würde. "Dieser Brief, welcher in Raymunds 7. "dem Archiv des Königs aufbehalten wird, ist datirt von Lunel vom 28. des "Brachmenats 1241. und mit dem Siegel des Roger besiegelt. Raymund "bediente sich desselben würklich, und foderte den Roger solchem zu Folge im Jahr "1245 auf, ihm dieses Land zu übergeben." Man gründet sich bey Erweisung der Falschheit dieses Bieses auf eine Erklärung, welche Bruder Wilhelm von Brive, ein Franciscaner und Beichtwater des Grafen Raymunds, im Jahr 1250 vor dem Erzbischoff zu Narbonne und dem Bischoff zu Carcassonne von sich gegeben. Diese Erklärung lautet also: "Da er gegen das Ende des Jahrs 1248. (das ist gegen die heilige Woche im Jahr 1249. nach unster Weise zu zählen) aus Spas "nien zurück gekommen, wohin er (Bruder Wilhelm) in Angelegenheiten des "Grafen gereiset sey, so habe dieser Fürst ihm den Oster heiligen Abend gebeichtet, "indem er den Tag drauf das H. Abendmal nehmen wollen, sein Gewissen rücke "ihm einen gewissen falschen Brief auf, der mit dem Siegel des Rogers, des Gras "fen von Foix, besiegelt worden, und von Lunel datirt wäre, kraft dessen dieser "Graf erkenne, daß er alles Land vom Grafen zu Toulouse als eine Commende "besite, welches von dem Schlagbaum von Foir an bis an Toulouse sich erstrecke, "und verlange, dieser Brief solle zerrissen werden." Hr. Vaissette vergißt nichts, was diese Erklärung zu entkräften vermag. Er getrauet sich inzwischen nicht, solche schlechterdings zu verwerfen. "Wenn dergleichen Gründe (6), sagt er, nicht hin: "länglich sind, den Raymund vollkommen zu rechtfertigen, so scheinen sie wenigstens "das Verbrechen der Verfälschung, dessen man ihn beschuldiget, zweifelhaft zu "machen."

Entdeckung

aweener fal schen Urkuns Denmacher.

Entdeckung

S. 418.

Indem

Im Monat Jänner 1234 des alten Stils schrieb Heinrich (c), der Erzbischoff zu Rheims, an den Abt zu St. Denys in Frankreich, um ihm dafür Dank ab zustatten, daß die Gerichtsbeamten seiner Abtey ihm aus Höflichkeit zween Urkuns denverfälscher ausgeliefert hätten, welche sein Siegel nachgemacht hatten. der Pabst Innocent 4. ben Gelegenheit der Zerbrechung seines Siegels besorgte, (d) es möchten einige Urkundenverfälscher daher einen Fürwand nehmen Bullen zu schmieden, so erneuerte er die Gesetze und Maasregeln gegen sie, die von Inno cent 3. gemacht worden.

S. 419.

Die Bullenschmiede waren selten geworden; aber das Aufsehen, das sie unter der Almosens diesem Pabst gemacht hatten, war Ursach, daß man allezeit im Mistrauen stund. fammler als Wenn wir hierinnen dem (e) Hrn. Lebeuf trauen dürfen, "so waren unter der "Regierung des H. Ludwigs, und der folgenden, da man noch mehr Einsicht bes

Urkunden: verfälscher.

(b) VAISSETTE hift. de Lang.
S. Denys, t. I. pag. 166.

1. 2. pag. 163.

"fam,

tom. 3. pag. 590. (c) Cartulaire blanc de (b) De re diplom. pag. 633. (e) Differt.

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