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chens der Verfälschung nicht hat überweisen können. Jedoch siehet man wenigstens, gen Radulph wie sehr man damals auf der Hut gewesen gegen die Urkundenverfälscher. Da er be: 2. den Herrn schuldiget worden, als habe er das Siegel der Witbe seines Qukels nachgemacht, so von Prestes. wurde Radulph ins Gefängniß gebracht und blos aus Betrachtung der Kriegsdienste, die er dem Staat erwiesen hatte, losgesprochen. Es scheiner, der Verdacht wider ihn sen so stark gewesen, daß er ohnmöglich seine Ehre völlig retten können. Aber der vom König erhaltene Brief ersehte dieses. Hr. Lancelot, ein Mitglied der Akademie scheinet ihn für schuldig gehalten zu haben. Inzwischen erkühnet er sich nicht es rund heraus zu sagen, daß ers gewesen. "Der Fall, sagt er, war schwer genug, vielleicht auch bewiesen genug, weil er einen kossprechungsbrief nöthig gehabt Jedoch bes sagt solcher blos, Radulph wåre auf das Chatelet zu Paris gefangen gefeht worden wegen Verdacht, als habe er das Siegel der Fräulein Jeanne de Paelle nachges macht gehabt. Und wenn der König ihm (r) alle peinliche und bürgerliche Strafe erlässet, in welche er wegen des Verbrechens, das man auf ihn gebracht, verfallen zu seyu schien, so beweiset dieß mehr, daß er sich davon nicht völlig habe rechtfertigen kön nen, als es darthut, daß er desselben überzeuget worden. Wenn man überdieß ihn als schuldig ansehen muß, so war der Verlust seiner Freyheit und seines Ruhms, den ihm der Lossprechungsbrief nicht wieder ersehen konnte, eine sehr demüthigende Strafe für einen Herrn, welcher ein ziemlich groß Aufsehen in der Welt gemacht hat.

S. 435.

Urkundenvers

Ein dritter Radulph de Presles, der in der gelehrten Welt berühmt ist, ist für Bekantma: uns ein sicherer Gewährmann, daß man zu seiner Zeit eine völlige Wissenschaft von chung der den Kunstgriffen gehabt, welche die Urkundenverfälscher zu gebrauchen wußten. Man Streiche der machte nicht einmal die geringste Schwierigkeit daraus alle verschiedene Arten die köni- fälscher durch glichen Bullen und Briefe. zu verfälschen und eren Siegel nachzinachen ans Licht zu Radulph 3. bringen. Fallificandique litteras figillaque litterarum regalium, Papaliumve de Prestes. .. fine crimine infciis revelant modos, et absque reprehenfione autenticis mandant litteris decretisque promulgant publicis. Weswegen Hr Lan celor, ein Mitglied der Aademie, dem wir eine Nachricht zu danken haben voller merkwürdiger Untersuchungen über die verschiedenen Radulphe von Presles; uns be nachrichtiget, man könne hier die Kunst die falschen Urkunden und die falschen Siegel zu entdecken, die die Vorarien damals trieben, bemerken.

Wenn die Notarien damals diese Kunst getrieben haben; wie vielmehr die obrigkeitli chen Personen und die Lehrer beyder Rechte? Man dar sich daher nicht wundern, daß so viel Versuche von Betrügern dieser Art ihren Urhebern nichts als ihren Verbre chen gemäße Abstrafungen zugezogen haben.

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(r) Mem. fur la vie et les ouvrages de Raoul de Presles, par M. Lancelot, Mem. de
Jettr. de l'Academ. des Infcriptions, ♫

S. 436.

Bestrafung Die Chronik von Mez, welche von (8) dem gelehrten P. Calmer herausgeges zweener Ama ben worden, belehret uns, daß zween Amanuenfes oder Registrators (I) verbannet und ihre Güter im Jahr 1398. eingezogen worden, weil sie falsche Schriften gemacht. hatten.

nuenfium.

Abstrafung

des Peter Cresson.

En cette année confequemment
Furent for jugés deux Amans,
Et tous leurs biens vendus à pris,
Fait avoient de faulx efcripts.

S. 437.

Im Monat April 1332. fällete Hugo von Bisanz, Bischoff zu Paris in Ge: genwart von sechs Bischöffen, zweenen Aebten und dem Großprior von Frankreich, ein feyerliches Urthel gegen (1) Peter Tresson, einen Priester und Notar der um des Verbrechens der Verfälschung willen verdammet worden. Er beraubte ihn aller seiz ner Pfründen, lieferte ihn aus ins Gefängniß geworfen zu werden, und so lange darinnen zu bleiben, als es dem Bischoff beliebte, und erklärte seine Güter für verfallen.

S. 438.

Strafe der Belleforest erzählt bey dem Jahr 1330. daß die Ordensleute vom Hospital zu Mönche vom Haut-pas die Ablaßbullen verfälschet und das Volk betrogen hätten, und auf einen Hospital zu Tag ergriffen und ihre Güter durch ganz Frankreich weggenommen worden wären. Haut-pas. In den Kirchensprengeln, wo man diese Betrüger autraf, legte man sie in die Gefäng niffe der Bischöffe.

S. 439.

Des Königs Petrus der erste dieses Namens, König in Portugall, brachte in einer feyer in Portugall, lichen Versammlung im Jahr 1361. (u) eine Bulle vom Pabst Johannes 22. hers Peter 1. Vor vor welche ihm erlaubte sich zu vermählen mit welcher er wollte, mit der Nachlassung, cigung einer falls es auch eine seiner Verwandtinnen wäre. Die Falschheit dieser Bulle war augen. falschen Di fpenfations: scheinlich oder wenigstens scheinet es als könne sie nicht gebraucht werden, weil Johan: bulle von Jones 22. seit dem 4. des Christmonats 1334. verstorben war. hannes 22.

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S. 440.

(t) Gall. Chrift. tom. 7. pag. de la maif. de France, tom. I. pag. 587. Arumenta feciffent amitterent manus dextras; et fi quis alius qui notarius non effet, faceret inftrumentum, amitteret manum, et bona fua fint incurfa Domino; et fi relegatus perpetuo extra locum.

(k) Ordonn. des rois de France tom. 8., p. 98.

S.. 440.

Sponde führet beym Jahr 1302. eine Rede an vom Pabst Bonifaz 8, welche in Unterschie Gegenwart der Cardinale gehalten worden, in welcher er sich über den Pierre de la bung falicher Briese durch Flotte beschweret, welcher einen Brief untergeschoben, worinnen der Pabst von Phi: Pierre de la lipp dem schönen fodert, er solle seine Oberherrschaft im Zeitlichen wie im Geistlichen Flerte und erkennen. Man liefet im Bzovius beym Jahr 1342. daß Apecaucus, Großherzeg durch den des griechischen Reiches einen falschen Brief unter dem Namen der Kaiserin Anna Apocaucus. geschmiedet habe.

دو

دو

5.441.

Wilhelm

Jean Papon in seinen Arrêts notables des cours fouveraines de France, Entdeckte fals der Pariser Ausgabe vom Jahr 1563. fagt, "Wilhelm Marcell von Paris habe scheBerreis "gegen den Herrn de la Riviere eine Verschreibung einer Summe von tausend Pfund bung des "nach turonischen Fuß vorgezeigt, welche auf ein klein Stück Pergamen geschrieben von Marcell. "dem vorhergehenden Herrn de la Riviere unterzeichnet und besiegelt gewesen, und er "sey der Verfälschung überführt worden, als habe er von einer ganzen Urkunde das leer "gebliebene Pergamen abgeschnitten zwischen dem Ende befagter Schrift und dem Sies "gel, und habe hinwiederum die benannte Verschreibung hinzu gescht und zur bequemen Zeit bengebracht; in welcher die Zusage und das Gefiändniß besagter Summe ent: "halten sey." Die Beireisgründe der Verfälschung waren 1) weil man unterschied: liche Züge und Buchstaben von der alten Schrift erblicke, welche auf den Rand der neuen herab gingen; 2) weil der Schnitt des Pergamens hart wäre und mit Gewalt und nicht gerade gemacht zu seyn scheine: 3) weil die Verschreibung schlecht gemacht wäre, da doch der verstorbne Herr de la Riviere Geheimschreiber gehabt hätte, die gut geschrieben hätten. Auch könnten sie ihre Hand in dieser Acte nicht erkennen: 4) weil man darinnen die Titel Ritter, Herr auf Riviere, erster Rammerherr des Rönigs, welche weyland dieser sich beyzulegen pflegte, nicht fände. Da Wilhelm Marcell von einem der Parlementsherry verhört worden, so gestund er die Verfäls schung und wurde durch ein Urthel des pariser Parlements 1394, zu einer Geldbuse von tausend Pfund verurtheilt, und der Herr de la Riviere von der Schuld losges sprochen mit Vorbehalt der Entschädigung und der Zinsen.

S.. 442.

Francisca

Sponde macht uns beym Jahr 1391. einen berühmten Urkundenverfälscher be: Harte Stras kannt in der Person Jacobs von Jülich, eines Franciscaners, welcher apostolische fen eines Briefe schmiedete vermittelst deren er sich für einen Bischoff ausgab und verrichtete ners, Jacobs dergleichen Aemter zehen Jahr hindurch in den Kirchensprengeln von Trier, Mainz, von Jülich). Strasburg und Utrecht. Als sein Betrug entdeckt worden so wurde er des Pries fterthums durch sieben Bischöffe entsegt, und als ein unbusfertiger dem weltlichen Arm überliefert. Er wurde verurtheilt in siedendem Wasser zu ́fierbenz da er im Stessel saß, bat er um Barmherzigkeit, und so wurde ihm der Kopf abgeschlagen,

S. 443.

S. 443.

Bestrafung Die Urkundenverfälscher unter den Almosensammlern waren in dem Kirchenspren des Jean de gel von Toul nicht selten, wie aus dem 70. und 71. Artickel der (^) Synodalstatuten Germigny. erhellet, die im Jahr 1259. von dem Bischoff Bertrand de la Tour heraus gegeben worden. Simon, Erzbischoff zu Cantelberg verordnete in der Provincialkirchenver: sammlung, die zu Lambeth gegen das ahr 1330. gehalten worden es sollten die Urz kundenverfälscher jährlich drey oder viermal feyerlich in den Bann gethan werden, und könnten nur vom Bischoff losgesprochen werden. Eine Nachricht, die uns von weyland dem Herrn Abt Lebeuferth ilt worden, besagt, einer mit Namen Jobannes von Her: migny habe falsaze Briefe unter dem Namen Rarls des Rablkopfs geschmiedet und fey "zum Halscifen an dem Pranger zu Paris und zu Nevers verurtheilt worden, "daß er mit einer lie im Gesichte gebrandmarket werden, sein Leben aber ihm geschenkt feyn solle. Fruchtbarkeit Das 14. Jahrhundert ist zum großen Unglück zu fruchtbar an Urkundenverfäldes 14. Jahr schern gewesen, als daß wir ihnen noch einige unbekannte zugesellen sollten, die blos durch Urkundenter: Ausgeburten bekannt geworden, die in allen Stücken die Finsterniß verdient haben, fälschern. worein sie sich zu verhüllen bemühet haben. Dergleichen ist der vermeynt

hunderts an

.S. 444.

liche Brief des Clotar wegen Errichtung des Låndgens Poetor zu einem Köz nigreich, der vom Jahr 636. datirt ist, da doch nach dem Urtheil des Herrn Abts von Vertot die Herren von verot den Königstitul nicht eher angez fangen haben zu führen als im Jahr 1370. und 1392. Dergleichen ist derjenige Brief, welcher die Stiftung der pariser Universität Karln dem großen beyleget: welcher Brief heut zu Tage unter den Gelehrten für untergeschoben gehalten wird. Dergleichen ist auch das vorgebliche Diplom (1) des Dagoberts, welches die Freyheit betrist einen Mörder auf den Himmelfarthstag los zu machen: eine Freyheit, die die Domherren zu Rouen aus sicherern Urkunden haber. ` Dergleichen ist endlich noch die Charte von St. Just, einem Schüler des H. Hilarius, welche du Bouchet in seinen Jahrbüchern von Aquitanien anführet, und welches augenscheinlich ein unters geschobnes Stück ist, wie Hr. (v) de Tillemont urtheilet.

(v) Hift. ecclef. tom. 7. p. 757

(K) Ad (1) falfariorum confundendam malitiam, qui plerumque per noftram civitatem feu dioecefim latitando falfis litteris et adulterinis figillis et incognitis abutuntur; ftatui. mus quod in noftris civitate vel diœcefi nullus presbyter aut alius quicumque litteras quibus appenfa fuerint, aliena figilla, quocumque modo executioni demandet, nifi per nos vel officialem noftrum tales litteræ prius examinatæ fuerint, et nifi litterae de placet figillo noAro vel etiam officialis noftri figillatæ fuerint,

(1) Hift. d'Auvergne, tom. 2. p. 861.

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ier haben wir Urkundenverfälscher, welche den berühmtesten im vorigen Jahrhuns 1. Urkunden: verfälscher dert nichts nachgeben. "Hugo (w) der 3 dieses Namens, Herr zu Arpajon und vom ersten vorri "Vicomte von Lautrec, erhielt vom 17. May 1434. ein Decret zu einer ge: Rang. "richtlichen Vorladung wider den Anton von Lautrec und Hugo Barriere, einen Antoine de "Notar zu Beaulmont in der Senechaussee von Carcassonne, wegen gewisser von Lautrec und ihnen in dem Entwurf und Auffah des legten Willens des weyland Herrn Peter Hugues Batz. "pon Lautrec, eines Ritters, vorgenommenen Verfälschung und Auskraßungen.“

S. 446.

riere.

"Da der Prinz (x) Aegidius, welchen der Herzog von Bretagne, dessen Bruz Artus de "der, zu Moncontour, gefangen hielt, eben aus seinem Gefängniß erlöset werden sol- Montauban. "te, so schmiedete Artus von Montauban, ein bretanischer Herr einen Brief, als ob "er vom König in England käme und an den Herzog von Bretagne gerichtet wär, "in welchem der Engländer ihm gebot, den Aegidius, seinen Vetter, los zu laffen, "den er gefangen hielt, weil er ein Bündniß mit ihm eingegangen, und wenn er dieß "nicht thun würde, so wolle er nach Bretagne kommen ihn zu befreyen wider seinen Willen um ihm seinen Antheil der Erbschaft zu verschaffen, welchen der Herzog Franz "ihm ohne Grund versagt habe. Dieser Brief wurde durch einen Edelknaben überz "bracht." Solcher war so gut gemacht, daß man darinnen das eigenhändige Zeichen und Siegel des Königs in England erkannte. Der Meister dieser Betrügerey war Peter Rose, welcher als gewesener Geheimschreiber dieses Monarchen die Schreibart der Staatsschreiben des Hofes inne hatte. Nachdem Artus von Montauban ein

(w) Hift. genealog. de la maifon de Fr. 1. 2. p. 367. et t. 5. p. 892.
LEFORET annal. t. 2. fur l'an 1449. fol. 1147. recto.

Diplom. 9ter Th.

Coles

BEL

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