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sehlich war. Jedoch erlaubte er in den andern Fällen nach Erfoderniß der Sache dem Schuldigen ein Glied, als die Hand oder den Daumen abzuhauen. Franz 1. gab auf Unhalten des Parlements zu Paris unterschiedliche Ausschreiben aus wider die Urkundenverfälscher, in welchen die Todesstrafe ausdrücklich zuerkannt wird.

S. 457.

tigten Urkun

So scharfe Geseke verhinderten den berüchtigten Hamon nicht, welcher aus Geschichte einem Schreibmeister des Königs Rarls 9. fein Geheimschreiber wurde, sich (m) des Hamon der unglücklichen Fähigkeit, die es besaß, zu überlassen, da er mit einer unnach; eines berüch ahmlichen Leichtigkeit die schwersten Buchstaben machen konnte. Er schien einen denverfäl rechtmäßigern Gebrauch davon machen zu sollen, da er den Vorfah faßte die Muster schers. der alten und neuern Schriftarten herauszugeben. Um ihm die Apsführung deffel: ben zu erleichtern, hatte ihm der König einen Brief verwilliget, welcher die Erlaub niß enthielt, Bücher aus der Bibliothek zu Fontainebleau zu entlehnen, und in den Archiven der Abteyen zu St. Germain des Pres und zu St. Denys in Franks reich sich Raths zu erholen. Inzwischen brachte eine so große Unternehmung nur einige Alphabete zuwege, die in Kupfer gestochen und 1567 gedruckt worden. Ins dem er sich nun versprach, daß seine ausserordentliche Geschicklichkeit allerley Schrift: arten darzustellen ihm gewiß verschaffen würde ungestraft davou zu kommen, so er: kühnte er sich falsche Schriften zu verfertigen. Aber sein mehr als zu betrübtes Ende bewies ohne Widerrede, daß die geschicktesten Urkundenverfälscher sich nie schmeicheln dürfen aufgeklärte Richter zu betrügen. Sein Urthel wurde ihm gemacht und er wurde auf dem Sandplake den 7. März 1569 gehängt. Die Märtyrergeschichte der Calvinisten haben ihn als einen Martyrer ihrer vermeynten Reformation sich zugeeignet. "Zazius, sagt (n) Hr. le Vayer, thut eines gewissen Mönches Meldung, "dessen Geschicklichkeit nicht geringer war in Nachmachung der Hände; und Mors "nac, eines eben so berühmten Urkundenverfälschers, welcher unter Ludwig dem "großen gefangen geseht wurde." Hier folgt noch ein anderer, der noch kühner gewesen; seine Geschichte ist ganz sonderbar.

S. 458.

"Hr. Secousse (o), der auf Befehl des Königs an der Sammlung der Geschichte Verordnungen unserer Oberherren zu arbeiten den Auftrag bekommen, mußte des Radulph "nothwendig ein lateinisches Buch mit Eifer aufsuchen, dessen Titul einen Versuch Epifame, eit "der Gesetzgebung Heinrichs 2. ankündiget. Nach einer aufmerksamen Durchlefung nes urkuns "dieses sonderbaren und sehr seltenen Buchs verwunderte sich Hr. Secousse sehr, denschmiedes. "da er einsahe, daß dieß nichts als ein wunderlich Werk eines Menschen ohne Umt "und ohne Gewalt war, welcher sich dech unterfangen Gesche unter dem Namen "seines Oberherrn zu machen. Inzwischen sind unterschiedliche Schriftsteller damit betrogen worden; und Hr. Brillon, Parlementsadvocat zu Paris, hat in seinem "Dictio

(m) D. LIRON, bibliotheque chartraine, pag. 169.
comparaifon des ecrit p. 31. in 4°.

(n) De la preuve par (0) Année litteraire 1757. lettre 10.

Falscher Stif
tungsbrief
der cathedral

Kirche zu
Coulon.

II. Strafen der urkuns denverfål: scher in

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"Dictionnaire des arêts alle diejenigen Schriften, woraus diese fonderbare Aus:
"geburt bestehet, als ernsthafte und glaubwürdige Stücke angebracht. Um einen
"Irrthum, welcher einige Nachtheile mit sich führen könnte, mit Grund und Stiel
Pauszurotten, hat Hr. Secouffe der Akademie eine Nachricht überreicht, worinnen
"er sowohl den Verfasser als das Buch bekannt macht. Der Verfasser ist Ras
"dulph Spifame, ein Parlementsadvocat zu Paris, ein Sohn des Johann
"Spifame, des Herrn auf Passi, und Bruder jenes Jacobs Spifame, des
"Bischoffes zu Nevers, der wegen seines Abfalls und Todesstrafe, die er zu Genf
ausstund, bekannt genug ist. Da Radulph mit seinen Brüdern in einem Rechts:
"streit stund, so machte er sie allenthalben schwarz und verfertigte beschimpfliche Urthel
gegen sie. Er schonte seine eigene Tochter nicht, welche er durch ein untergeschobnes
"Urthel entehrte. Der König überhäuset ihn in andern Urtheln mit Lobsprüchen
und Gunstbezeigungen; er nimt ihn für seinen Sohn an. Spifame war nicht
wohl ben Sinnen gewesen, welches Veranlassung zu einem Interdictionsspruch gab,
"der wider ihn geschahe. Um sich deswegen zu rächen machte er falsche offne Briefe,
"in welchen die Richter scharf gestraft werden wegen der unbilligen Urthel, die sie
"gegen einen Menschen von seinem Verdienst gefället hätten. Es wird verordnet,
"daß die peinlichen Halsrichter und die besondern Richter gefänglich eingezogen wer:
"den sollten; daß der Stadtrichter persönlich vor Gericht gefordert werden sollte, daß
’ihnen ihr peinliches und ausserordentliches Urthel abgefaßt werden möchte u. s. w.
"Was am sonderbarsten ist, ist dieses, daß in dieser Werkstätte von eingebildeten
"Urtheln, die in seiner Studierstube errichtet worden, sich deren unterschiedliche be:
"funden haben, welche nachher sind vollstrecket worden." Eins unter denselben ist
des Inhalts, daß künftighin das Jahr den ersten Jänner aufangen solle, welches
durch die zu Paris 1563 ausgegebne Verordnung veranstaltet worden.

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S. 459.

Honorius Bouche (p) erzählet vom Hörensagen, Herr Peirescius habe von einer Stiftungscharte der Cathedralkirche zu Toulon, die aus dem Archiv der Stadt Air genommen worden, reden hören, und es dem Parlement der Provence ange zeigt, welches durch einen Schluß solche für falsch erkläret und denjenigen zum Tode verurtheilt, welcher sie gemacht hätte, und den, welcher sie geschrieben, auf die Galeeren.

§. 460.

Man schonte der Urkundenverfälscher in Wälschland eben so wenig. Unter Pabst Pius. kam ein berüchtigter zum Vorschein, Namens Alphons Čocarelle, oder (N) Cocarelli. Er hatte ein (9) Manuscript aufgesezt, welches man noch

(p) Hift. de Provence, t. 2. p. 86.
fragm. pag. 73. fq.

(N) Hr. Struv nennet ihn in seiner Abs
handlung von den gelehrten Betrügern S. 48
Cicarelle. Hr. Sunon giebt ihm eben die:

in

(4) ALLAT. animadv. in antiquit. Etru�.

sen Namen in seinen auserlesenen Briefen, tom. 3. p. 60. edit. 1705.

1

relli.

in der vaticanischen Bibliothek erblicket. Es ist mit einer bleichen Dinte geschrieben, wälschland deren halb ausgelöschte Buchstaben ein falsches Ansehen des Alterthums zeigen. Alles und Frants übrige ist nach eben diesem Geschmack, die Seiten zerrissen, der Rand abgegriffen reich. Bestras starke Züge, unregelmäßige Schriftzeichen, verschiedentlich gebildete Buchstaben, die fung des Ala Zeilen nach verschiedenen Seiten gekrümmet, und die Natur durchgängig einer fich phons Cocas verrathenben gezwungnen Art aufgeopfert. Dieß Buch ist voll von falschen Freyheits briefen der Könige, Kaiser und Päbste, die unterschiedlichen Städten verwilliger worden, und von überbliebenen Stücken von Stadtchroniken. Dieß war die Vor: ́rathskammer des Cocarelle · Er nahm daraus Geschlechtsregister, unerhörte Thaten, verzeichnisse von auf einander gefolgten Prälaten, welche er an seine Anbeter verkaufte. Jedoch blieb der Betrug nicht lange verborgen. Ein Fideicommiß, wele ches er gemacht hatte, gab Veranlassung ihn zu entdecken, er wurde in Verhaft ge nommen und ins Gefängniß gelegt unter dem Pabst Gregor 13. Dem Struv nach wurde der Schuldige vor dem geiftlichen Gerichte überwiesen, darauf dem welt: lichen Richter (r) ausgeliefert, welcher ihn zum Galgen verurtheilte, nachdem ihm seine Hand abgehauen worden, und sein Leichnam sollte verbrannt werden.

S. 461.

Als Gregor 13. die Freyheit bestätigte, den heiligen Abend auf Marid Him. Ausnahme derUrkunden: melfarth zween auf den Tod sigende Missethäter zu erlösen, so nahm er davon die Verfälscher der Bullen und apostolischen Breven aus. Vermöge dieser Ausschlief von der Be verfälscher sung sette er sie mit den Mördern und Verbrechern der beleidigten Majestät in eine gnadigung. Stelle, als welche an dergleichen Begnadigungen keinen Antheil haben. Der Ver: faffer der Recherches de France et de la Gaule aquitanique, welche fälschlich dem Herrn de la Haye zugeschrieben werden, war einer der berühmtesten Betrüger dieses Jahrhunderts, wie man aus den Anmerkungen (s) des Besly sehen kann.

S. 462. \

In Frankreich wurde der Notar Herbin am Leben gestraft den 8. März 1581. Bestrafung weil er einen Verschreibungsbrief untergeschoben, und die Zeitangabe weiter zurück ge: des Herbin. feht hatte. Charondas (t), welcher diese Begebenheit erzählet, sagt, er habe Notarien mit der Lebensstrafe belegen gesehen, weil sie falsche Verträge gemacht. Er seket hinzu, er habe (u) auch Steuereinnehmer henken sehen, welche falsche Schrif ten gemacht, um die Diebstähle, so sie am König und dem Lande begangen, zu verbergen.

S. 463.

Frans Rosieres, Archidiaconus zu Toul, der Verfasser der hiftoire genea- Begnadigung logique de la maifon de Lorraine, machte auch ein Aufsehen unter den berüchtig: des Francois

ften Rosieres.

(r) STRUV. de doctis impoftor. p. 51.
Henri 3. lib. 8. tit. 17. n. 3. fol. 189.

(6) Pag. 171. fq.
(u) Ibid. n. 4.

(t) Cod.

Diplom. 9ter Th.

re.

sten Urkundenverfälschern dieses Jahrhunderts. Besly beschuldiget ihn in (v) feiz nem wahren Ursprung des sugo des Königs in Italien, er habe vermits telst einer den Hals kostenden Betrügeren die Vermächtnisse der größten Fürsten ausgelöschet, Einschiebsel darein gemacht, dazu und davon gethan, falsche Zeichen untergeschoben. Er hatte eben gesagt, (w) ehe er ins Gefängniß gelegt worden, sey er zum Tode verdammt gewesen, der König Heinrich 3. nebst den Fürsten des Königs reichs, hätte seinem Urtheil bengewohnet, und dem ohnerachtet habe er weder seiner eignen Gütigkeit noch den Bitten der Königinn seiner Mutter zu widerstehen vermocht, und habe dem (D) verwegensten Urkundenverfälscher, der je gewesen, Gnade wie derfahren lassen.

S. 464.

Strafe des Hr. Arnold Faure (r) ein Ritter, Oberrichter im Parlement zu Toulouse, Arnaud Fau: wurde angeklagt, als habe er einen Brief verfälscher, um vier und funfzig Pfund von der Pfarrey zu St. Jori zu heben, und wurde durch einen Schluß des grossen Raths zu Paris, der im Jahr 1508. abgefaffet worden, des Ritterstandes und Würde, und des Amtes eines Oberrichters für verlustig, und für unfähig erkläret, königli: che Aemter zu verwalten, und verurtheilt, im obgedachtem Rathe und im Verschlage des Parlements zu Toulouse auf den Knien mit blosen Haupte, und einer Fackel in der Hand, um Verzeihung zu bitten, daß seine Güter eingezogen würden bis auf den vierten Theil, der den Kindern bleiben sollte.

Bestrafung des Jean d'Ulmo.

S. 465.

"Jean (n) d'Ulmo, vierter Parlementspråfident zu Toulouse, wurde anges "flagt, als habe er die Parthien in einem Rechtshandel, wobey er Bevollmächtigter "war, bestolen, und wurde vor den königlichen Staatsrath vorgeführet, welcher ihn "verurtheilte, daß er von seinem Präsidentenamte auf dem grossen Saal des Parle "ments zu Toulouse abgesetet werden, und daselbst um Verzeihung bitten folle mit "der Fackel in der Hand, bey Haltung des Gerichts, daß er darauf auf den St. Geors

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"genmarkt () VAISSETTE hift. de Lang. tom. 5.

verfälschet haben, um sie nach ihren histori: schen oder genealogischen Lehrgebäuden ein: zurichten, ohne vorher zu sehen, daß man in einem mehr aufgeklärten Jahrhundert ihre Untreue und Irrthümer entdecken und ihr eiteles und lächerliches Vorgeben veracht ten werde. Die allezeit ehrwürdige Wahrs heit komt über kurz oder lang an das Licht.

(o) CALMET, t. 4. Preuv. de l'hift. de Lorraine, p. D.
stoire de Lorr. num. X.

(P) Preface de l'hi

"genmarkt auf einem Karren gefahren, und daselbst an den Pranger gestellt, und mit "einem heiffen Eisen gebrandmarkt, und endlich in das Schloß zu St. Lalo in Bres "tagne auf seine übrige Lebenszeit eingesperret werden solle, nebst Einziehung seiner "Güter. Dieses Urthel wurde zu Toulouse vollzogen, wo Jean d'Ulmo ins Ge "fängniß des Parlements den 7. des Weinmonats im Jahr 1536. gebracht wors "den war."

§. 466.
$.

Da im Jahr 1544. Karl 5. die Stadt St. Disier belagerte, empfing (3) ein Verfertigung eines falschen Trommelschläger einen Brief, den ihm ein unbekannter gab, um solchen zum Grafen Briefes vom von Sancerre zu bringen, welcher in der Vestung Befehlshaber war. Dieser in Gravella. Ziffern geschriebne und mit dem Handzeichen des Herzogs von Guise unterzeichnete Brief war des Inhalts, der König Franz 1, von der Noth der Belagerten gerührt, befehle dem Grafen von Sancerre, daß er einen rühmlichen Vergleich wegen der Uebergabe so gut als möglich wäre, verlangen sollte. Der Graf versammlete die vors nehmsten Kriegsbedienten, zeigte ihnen den Brief, worinnen man das Handzeichen des Herzogs von Guise erkannte, und endlich traf man den Vergleich wegen der Uebergabe. Inzwischen war dieser Brief von dem berüchtigten Granvella geschmie der worden, welcher hernach Cardinal wurde.

S. 467.

Wechsler der

Wir wollen hier nicht von der grossen Menge der falschen Briefe handeln, die Ausfertigung von den Wechslern der Dataria zu Rom ausgefertiget worden, noch auf was Weise falscher Brie der König Heinrich 2 diesem ausschweifenden Misbrauch Einhalt gethan habe. Man fe durch die mag das Buch zu Rathe ziehen, welches Charles du Moulin hiervon aufgesett Dataria in hat. Dieser gelehrte Rechtskluge (a) redet von einem gewissen Jean de Gerum, Rom,und Bee einem Urkundenschmied, welcher zum Pranger verurtheilt, auf der Stirn mit einer strafung des Lilie gebrandmarket, und aus dem Königreich verbannet worden, mit Einziehung sei: Jean des Ges ner Güter zum Vortheil des Hrn. Kanzlers. Eben dergleichen Urtheil wurde über einen andern Betrüger gefället, welcher einen Brief geschmiedet, und mit den könis glichen, mit des Bischoffes und Capituls zu evers Siegeln gefiegelt hatte.

(3) MONTFAUCON monum. de la monarch. t. 4. P. 334.
edit. 1612. quæftio 242. pag. 2026.

(a) Tom. 3.

rum.

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