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daß in den Archiven viele alte falsche Stücke vor: handen sind.

seltenes.

waren vermehret worden, so zwang man fie, anzuzeigen, an welchem Ort solche beys geleget worden, und man gab alsbald Befehl, solche wegzunehmen und zu Grunde zu richten. Wenn man auch die Derter nicht genau wußte, wo solche bewahret wur: den, (welches blos bey den falschen Bullen sich zutragen konnte,) so ftellten die Påbs ste die schärfsten Durchsuchungen an, um nicht eine einige überbleiben zu lassen. Wie hätten ben alle dem viel falsche apostolische Briefe so vielen Untersuchungen entwischen mögen? Die Bannstrahlen, die bereit waren diejenigen zu Boden zu schlagen, welche solche würden zurück behalten haben, oder die vielmehr schon auf sie losgeschossen was ren, bezeugen, daß weder die Geistlichen, noch die Ordensleute, noch die Layen selber sie hartnäckiger Weise aufzubehalten sich nicht unterstanden haben werden wider die Vorwürfe ihres Gewissens; und daß die weniger gewissenhaften ein abscheuliches Verbrechen vor den Richterstuhl des höchsten Richters nicht werden mit einem so offenbas ren Denkmaal ihres Ungehorsams gegen die Kirche haben bringen wollen. Ehe man wider die Urkundenverfälscher so erschreckliche Waffen gebraucht hatte, sehen wir doch einige, die bereit sind vor GOtt zu erscheinen, ihre Missethat bekennen und die kräfs tigsten Mittel anwenden, um davon nach ihrem Tode keine Spur übrig zu lassen. Die Entdeckung oder Abstrafung solcher Ruchlosen sind also so viel Beweisthümer der Vernichtung der falschen Diplomen, und daß heut zu Tage wenig alte mehr vors handen seyn.

Funfzehende Schlußfolge.

Die Urschriften der falschen alten Charten sind so was seltenes, daß man kaum einige derselben entdecken kann.

$. 499.

Die Origina Seit zwey Jahrhunderten hat man den Inhalt von mehr als von zweyhundert le von faischen alten Charten Folianten alter Diplomen aller Nationen bekannt gemacht. Unter einer so erstaunenfind was sehr den Menge Urkunden find vielleicht nicht zweyhundert, welche unsere Kunstrichter, so wohl die berüchtigten als die mittelmäßigen, der Falschheit beschuldiget haben. Unter diesen zweyhunderten giebt es deren noch unterschiedliche, welche gerechtfertiget werden mögen, und andere, welche gründlich gerettet worden. Man kann von einer guten Anzahl versichern, daß es eben so schwer sey ihre Falschheit als ihre Richtigkeit zu ers weisen. Die Ursach davon ist handgreiflich. Die mehresten sind nicht von Urschrif ten abgeschrieben, sondern von fehlerhaften Abschriften. Die ungemein groffen Feh ler, die sie enthalten und die verursachen, daß man sie für diejenigen nicht erkennet, die sie doch sind, würden vermuthlich bey dem Licht der Originale verschwinden, wenn man sie zum Vorschein brächte. Nachdem man sie also entweder für falsch oder für verdächtig gehalten, so würde man sehen, wie sie mit den glänzendsten Kennzeichen der Wahrheit ausgerüstet wären, wenn sie in ihrer ursprünglichen Vollkommenheit aufgewiesen werden könnten.

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§. 500.

Wenn aber auch diese zwohundert Charten ganz falsch wären, was würde das gegen Fortsegung. eine faft unendliche Zahl ausmachen? Es ist gewiß, daß eine beträchtliche Menge von Charten, die der Verfälschung beschuldiget worden, nicht mehr im Original vorhane den ist, wir wollen nicht sagen, daß davon nur (Q) sehr wenige übrig find. Unter denenjenigen, welche nicht heraus gegeben worden, ist es nicht so leicht mehr falsche zu entdecken. Wie viel giebt es Archive, die an alten Diplomen einen großen Vorrath besitzen, wo man zweifeln sollte, ob man ein einziges untergeschobnes Origi nal darunter antreffen werde. Man hat also zuviel Lärmens gemacht von der großen Anzahl der falschen Urkunden, und man hat noch mehr ausgeschweift, da bey diesen Anklagen die Urschriften mit den Abschriften vermenget worden.

Sechzehende Schlußfolge.

Die falschen Urkunden sind beynahe so bald vernichtet worden, als man
Gebrauch davon hat machen wollen.

§. 501.

Die falschen Urkunden entdecken und sie zu Grunde richten, ist allezeit einerley Die falschen getvesen. Davon Gebrauch machen und sie der Verfälschung überzeugt sehen, dies urkunden find fast allezeit find zwo fast allezeit unzertrennliche Begebenheiten. Wenn man also sonst eine er vernichtet Raunliche Menge falscher Urkunden würde untergeschoben haben, wie Hr. Si worden, wenn mon vorgiebt, so würde es doch schwer halten, daß noch viele in unsern Tagen übrig man davon feyn würden. So wie man versuchte davon Gebrauch zu machen, so wurden sie alle: hat Gebrauch zeit entdeckt und unterdrückt: dieß ist eine nothwendige Folge aus denen Begebenhei- machen wols len. Nichtig: Es haben also die keit des vors ten, die in dem vorhergehenden Abschnitt gesammlet worden. Herren Simon, Lenglet und der Sammler der Memoires du Clerge sehr unrecht, gewendeten daß fie die Archive der Cathedralkirchen und der Klöster als Behältnisse falscher Schrif: Gegentheils. ten vorstellen. Man würde uns vergeblich diejenigen anführen, welche Jean des Haies, Rosieres, und einige Geschlechtregisterverfertiger heraus gegeben haben. Solche haben nie weder den Mönchen noch den Geistlichen zugehöret.

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S. 502.

Wird vom Der berühmte Hr. Fontanini, Erzbischoff zu Ancyra, hat den Irrthum de: Fontanini rer, welche eine Menge falscher Schriften in den Archiven der Kirchen, der Klöster ausgeführt, und der alten Familien annehmen, durch diesen Vernunftschluß bestritten, welcher von seiner Einfalt eine neue Stärke empfängt: Wenn in Zeiten, die weit weniger aufgeklärt sind als die unsrigen, das Priesterthum und das Reich die Verfertiger der falschen Acten mut so viel Genauigkeit aufgesucht und so scharf gestraft haben; wenn man gegen diese Schriften strenge verfuhr, so bald sie aus Licht kamen; wenn man damals wider sie so viel Vorsicht gebraucht hat; was mag dieß für ein gescheider Mann seyn, der sich einbilden kann, daß eine erstaunliche Menge falscher Urs kunden bis auf uns fortgebracht worden sey? Mag man vernünftiger Weise annchmen, daß die falschen Urkunden in den Archiven aufbehalten worden seyn, seitdem ihre Falschheit offenbaret worden? Wie viel verfälschte oder untergeschobne Urkunden has ben bis hieher der Scharfsinnigkeit der Partheyen, denen sie angehen, und vor welchen sie oft haben vorgezeigt werden müssen, entwischen können? Weiß man nicht wie durchdringend die Augen sind, welche der Eigennuß aufklåret? Gebrauch von ders gleichen Stücken von schlechtem Gepråge machen wollen und fie der Gefahr aussehen, daß fie dafür erkannt werden, was sie waren, war einerley. Daraus denn folget, daß die vorgegebne (d) unendliche Anzahl von Berrügern aus allen Stån: den, denen daran gelegen ist, die Verfälschungen zu vermehren, und mit allem Schei: ne der Wahrheit zu umgeben, ist keine Ursache, die alten Archive verdächtig zu mas chen. Wenn ja alle (e) Schlüsse der Påbste, welche Fürschriften gegeben haben, die Runstgriffe der Verfälscher zu entdecken, die erstaunliche Menge falscher Urkunden begreiflich machten, welche geschmieder worden, um Ansprüche auf die Befreyungen von der Gerichtsbarkeit anderer, und andere Freyheiten fest zu setzen; so beweisen sie ebenfalls, daß man unendlich aufmerksam gewesen, diesen Misbräuchen Einhalt zu thun, oder zuvor zu kommen, und die Ausgeburten der Betrüger zu vernichten. Dieses hätte die Wahrheit sowohl als die Ehre der Kirche dem Sammler der Memoires du clergé lernen follen. Uebrigens schliefset der gelehrte italiänische Prälat, der Vertheidiger des Herrn Mabillon nicht daraus, daß eine beträchtliche Anzahl falscher Acten die verdiente Strafe ausgestanden hat, nicht, daß keine falsche Charte mehr vorhanden sey weder in den öffentlichen Behältnissen, noch in den Archiven der alten Kirchen; er behauptet jedoch mit Recht, daß sie sehr selten find.

DieNouveaux

S. 503.

Was der Sammler der nouveaux Memoires du clergé vorgiebt, ist die Memoires du Wirkung eines zu merklichen Vorurtheils und Partheylichkeit. Die Schlüsse der clerge werden Påbste, welche Fürschriften gegeben haben zur Entdeckung der Verfäls widerlegt.

scher

(b) Mem. de Trevaux, mai 1727. pag. 819.

(e) Mem. du Clergé, tom. 6.

pag. 948.

scher, haben die andern Bullen eben so wohl als die Eremtionsbullen und Freyheitsbriefe zum Gegenstand. Man könnte auch dazu sehen, daß sie solche noch weit wenis ger im Sinne gehabt. Aber es verhält sich mit diesem Verfasser, wie mit einer Menge anderer, welche sich abgegeben haben von etwas zu schreiben, das sie nie gründlich gelernet haben. Wenigstens sollten sie in den ersten Grundfeßen der Vernunftlehre genugsam geübt feyn, um nicht von einer kleinen Anzahl falscher oder strittiger Frey heitsbriefe auf eine erstaunliche Menge falscher Urkunden zu schliessen.

Siebenzehende Schlußfolge.

Die Verfertigung oder Verfälschung alter Urkunden darf nicht auf die
Mönche geschoten werden.

§. 504.

den.

Es ist aus den im vorhergehenden Capitel gesammleten Beyspielen bewiesen, daß XVII. Die es keinen Stand, kein Geschlecht, keinen Zustand gegeben, welcher nicht seine Ver- Verfertigung fälscher gehabt hätte. Unter den Layen hat man Könige, Fürsten, Herzoge, Geheims oder Verfäl schreiber der Kaiser und der Könige, Kanzler, Präsidenten, Sachwalter, Notarien, urkunden darf schung alter Gerichtsschreiber, Fräuleins u. a. m. gesehen. Unter den Geistlichen hat man Pas nicht auf die triarchen, Metropolitane, Bischöffe, Weihbischöffe, Domherren, Pfarrer, Doctors, Mönche ges Archidiaconen, Lehrmeister angetroffen u. d. gl. Wo ist nun die Billigkeit, daß man schoben wer den Haß falscher Urkunden mehr auf (R) den Mönchsstand, (f) als auf alle an: dere Stände wirst? Man antwortet vergeblich, daß dieß (g) nicht heisse die Mönche ausser Schuld setzen, als vielmehr die andern Stånde beschuldis gen, als wären sie ihre Mitgehülfen gewesen. Wir verlangen keinen einigen Mönch zu entschuldigen, dessen Verbrechen gewiß ist. Wir verabscheuen alle Art von Verfälschung. Unser einiger Entzweck ist, zu zeigen, daß man ohne eine blinde Leis denschaft, oder ausserste Unwissenheit nicht glauben könne, daß der verhaßte Fürwurf der Verfälschung, besonders die alten Mönche mehr angehe, als die übrigen Menschen. 42 Die (3) 2. Mem. de M. LANGUET

(f) HEINECCIUS de figill. præf. p. 3.
eveq. de Soiffons, pag. 134.

() Dolere fimul et mirari convenit, sagt (s) ein protestantischer Diplomatist, non homines aperte malos juftique et injufti prorfus negligentes, fed vitæ monafticæ fectatores, id eft viros Deo rerumque cœleftium meditationi dicatos, fallaciis ejusmodi texendis fe præter alios omnes tradidiffe. Man merke an, daß dieser Schriftsteller gar nicht beweise, was er vorbringt. Dieß ist die Art aller derer,

welche die Verfertigung falscher Urkunden
auf die Mönche schieben. Auf ein bloses Vors
urtheil von denen, die am schlechtesten ge:
gründet find, wagen sie eine verleumderische
Beschuldigung. Man sehe das nach, was
wir (t) anderwärts von der Heiligkeit der
Mönche angeführet haben, welche zu der Zeit
gelebet, wo man die Erdichtung der Charten
hinseget.

(s) RUDDIMAN in præfat. ad Thefaur. diplomat. Scotia, p. 28.
sehe uns. 8. Th. S. 131. §. §. 192. f.

(t) Man

unter den

Die angeführten Begebenheiten müssen dieses in eine solche Deutlichkeit geseket haben, welcher man ohnmöglich sich widerseßen kann.

Achtzehende Schlußfolge.

Die Urkundenverfälscher sind unter den Mönchen weit seltener als unter den andern Ständen.

§. 505.

XVIJI. Die Man hat in unserm kurzen Auszug aus der Geschichte der Urkundenverfälscher Urkundenver: bemerken können 1) daß wir unter den vielen Gesetzen, Kirchenschlüssen und Decreten fälscher find wider die Urkundenschmiede oder Verfälscher der Urkunden kein einziges haben entde: Mönchen den können, worinnen die Mönche genennet worden. 2) Daß man in denen vier weit feltener oder fünf Jahrhunderten, welche vor dem 10. vorhergegangen, keinen einzigen Mönch als unter den als einen Urkundenmacher antreffe; da hingegen die andern Stände deren eine ziem andern Stan liche Anzahl liefern. 3) Daß seit diesem Jahrtermin bis auf das 16. Jahrhundert die Beyspiele der Urkundenverfälscher bey den Mönchen nicht so gewöhnlich sind, als Beweis die ses Sages. unter den Weltlichen von verschiedenen Lebensarten.

den.

mons.

$. 506.

Ablehnung "Man fiehet nicht, sagt (i) Richard Simon, warum man es mehr den Bene: der Beschuldi: "dictinermönchen zu einem Verbrechen anrechnen soll als den Geistlichen, welche auch gung des Ri: "Urkundenverfälscher unter sich gehabt haben. Dieses Laster ist allen Zeiten gemein chards Siz "gewesen, ausser daß die Mönche, welche man die schwarzen nennet, demselben mehr er "geben gewesen als die andern, wie es ein sehr gelehrter Jefuit angemerket hat." Es ift für diesen Pater ein Glück, daß er nicht genennet worden. Denn feine artige Anmerkung ist der Unwissenheit, der Unrichtigkeit und der Verleumdung überwiesen durch die in dem vorhergehenden Abschnitt angeführten Begebenheiten, woraus man erfiehet, daß Frankreich, Deutschland und Wälschland zusammen nicht mehr als sechs oder fieben Mönche als Verfälscher aufgewiesen haben. Judessen haben wir nicht einen einigen von denen, die uns bekannt worden weggelassen. Man begreift wohl, daß wir diejenigen Ordensleute nicht mit unter die Mönche zählen, welche seit dem 13. Jahr: hundert aufgekommen find, denen man den Namen Mönche nur aus Unverstand oder aus Misbrauch giebet. Der Orden des H. Benedicts bestehet in Europa bey nahe zwölfhundert Jahr. Es ist keine Gesellschaft vorhanden, welche so viel Denkmäler aufbehalten, noch welche solche der Welt so leicht und so überflüßig verschaffet habe. Wäre dieß also nicht ein wahres Wunderzeichen, wenn in so vielen in der ganzen christlichen Welt ausgebreiteten Klöstern sich nie Urkundenverfälscher befunden haben sollten, und wenn unter einer solchen unzähligen Menge Diplomen, Charten und Acten nicht einige falsche seyn sollten?

(i) Biblioth. critique, t. 1. p. 101.

eun

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