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S. 572.

Widerlegung 2) Was hatten die Möuche für einen Vortheil davon dergleichen Geschichte zu der übrigen erdichten? Sollte es darum geschehen, damit sie uns belehrten, daß die Errichtung Gründe. ihrer Abtey zu einem Bisthum beschlossen worden sey, ohne sie darum zu befragen, und ohne ihren Vorbewußt?, Monach s (u) omnino in confultis, Ecclefiæ filiis et ignorantibus. So erkläret sich ihr Geschichtschreiber. Dieß heisset jedoch nicht, er habe mit ihnen von seinem Vorhaben nicht gesprochen. Dieß heißt gleichs falls nicht, er habe von ihnen nicht mündlich ihre Beystimmung erhalten; darüber ohne Zweifel beglaubigte Acten aufgesetzet worden vor der völligen Beschlieffung dieser Sas che. Es brachte endlich auch diese Errichtung in ein Bisthum ihnen keinen Nachtheil. Sie sollten geruhige Besizer ihrer Kirche auf eben dem Fuß bleiben, wie andere Benedictiner, welche eine große Anzahl Stiftskirchen in England besassen........ Jedoch Schiene es, als ob man nicht mit ihrem Zustande und mit ihrer Abtey hätte eine Eins richtung machen dürfen, bis sie ihre feyerliche Einstimmung mit allen bey dergleichen Gelegenheiten gewöhnlichen Gebräuchen dazu gegeben hätten. Und dieß veranlaßte die Klagen des Geschichtschreibers. Würde wohl der Geschichtschreiber Auszüge von dieser Art mit eingerücket haben, wenn er eine Geschichte zum Zeitvertreib und nach seinem Belieben erdichtet hätte, ohne auf die Warheit der Begebenheiten Bedacht zu nehmen? 3) Diese Geschichte wurden geschmiedet, sagt Hr. Sinon, um zu beweis sen, daß die Errichtung des Bisthums Kly nicht ohne königliche Briefe geschehen fey. Sollte es nicht scheinen, als ob unser Kunstrichter einen gleichzeitigen Schrift: steller vor sich gehabt hätte, darinnen er gelesen, der König habé vor diesesmal nicht dar: ein gewilliget, oder es gar abgeschlagen? Inzwischen haben weder Simon noch Whar: ton hiervon eine ausdrückliche Stelle. Sie haben gar kein Zeugniß, woraus sie schliessen könnten, daß kein Brief des Fürsten ausgefertiget worden sey, die neue Errichtung zu bestätigen. Dieß ist noch zu wenig gesagt: Der beständige Gebrauch dieser Jahrhunderte in England redet offenbar gegen ihr Lehrgebäude: 4) Die Mönche sollen nach dem Urtheil des (v) Hrn. Simon die päbstlichen Bullen geschmie det haben, um glaubend zu machen, es sey nichts wichtiges in Rirchenfachen vorgenommen worden, da man nicht vorher den Pabst zu Ratbe gezogen. Aber ohne nöthig zu haben, die Zeugnisse zu weit zu suchen, welche die Wirklichkeit Dieses Gebrauches im 12. Jahrhundert darthun, so ist es ja aus dem Briefe des H. Anshelm an Paschal 2. für das Bisthum Ely, deffen Errichtung man betrieb, hinlänglich bewiesen. Wollten sich die Anhänger des Simon unterstehen, das Zeugniß des S. Anshelm zu verwerfen, so wie des Ladmers seins, so laffen ja die Protestanten darauf sie sich steifen, beydes zu: würde sichs nun schicken, solche zu verachten? Vermag man aber diesen Gebrauch in klårern und genauern Ausdrůcfen zu bezeugen, als es der heilige Prälat in seinem Brief an den Pabst thut? Erflåret

(H) JOH. SELDEN in EADMER. notæ ad calcem nov, edit. S. Anfelmi, pag.132. (v) Bibl. choisie, tom. 2. p. 100.

kläret denn nicht auch Kadmer (U) seiner Seits, daß man kein neues Bisthum ohne die Vollmacht des römischen Pabstes errichten könne. Die Mönche zu Ely haben also Paschal 2. nicht zwo Bullen untergeschoben, weil sie in der Neynung ges standen (w), man dürfe in Kirchenfachen nichts wichtiges vornehmen, ohne vorher den Pabst darum zu befragen, und weil sie gesehen, daß dieß der Ge: brauch der folgenden Jahrhunderte war, parinnen sie lebten.

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Es war nicht allein im 12. Jahrhundert üblich, sich an den heiligen Stuhl III. Ob die Era zu wenden wegen der neuen Errichtungen der Bisthümer; sondern die Protestanten Abtey Ely zu richtung der felber sind genöthiget gewesen zu gestehen, daß man dieserwegen wirklich sich dahin ge; einem Biss wendet habe Sie sehen sich durch den Brief (V) des H. Anshelm und durch das thum vom Zeugniß seines Geschichtschreibers also in die Enge getrieben, daß sie dahin gebracht Pabst gebillis worden, sich mit der eingebildeten Verweigerung der Einstimmung Paschals 2. zu get worden. Grund dieser behelfen. Wenn man dem Wharton glauben darf, so giebt Ladmer, wenn er von Billigung. der Vollendung dieser Sache redet, zu verstehen, innuit, die Hinderniß, welche folche aufgehalten, wäre keine andere als die Ermangelung der Erlaubniß von Seiten des Pabstes. Wenn aber dieser Schriftsteller sich gar leichte irret, wenn er die Sas chen vor Augen hat, wie man ins künftige sehen wird, so ist es noch schlimmer, wenn er errathen will. Konnte er in Abrede seyn, daß diese Errichtung über ein Jahr vor der Einschung des ernannten Bischoffes zu Rom gesuchet worden, und daß der König der Primas, alle Prälaten und Groffen des Reichs einmüthig ein gleiches gez beten? Was konte der Pabst für eine Ursach und für ein Vortheil haben, so eifrige und so einmüthige Wünsche abzuschlagen? Dieses Verlangen war gewiß zu billig und der Kirche zu vortheilhaft, als daß es von Seiten des Pabstes einige Schwierigkeit leiden sollte. Die Weitläuftigkeit des Kirchensprengels von Lincoln feste seine Biz schöffe ausser Stand, ihren anvertrauten Heerden hinlänglich beyzuspringen; brauchte es wohl einen canonischern Grund, die Errichtung eines neuen Kirchensprengels zu bestätigen? Wenn man diese Sache ohngefähr ein Jahr nach der Anbringung beym Eee 2 Pabst

(m) Bibl. choif. p. 100. 101. (1) Præter confenfum (e) et Romani pon. tificis autoritatem novum Epifcopatum nuf quam rite inftitui poffe.

(V) "Zu eben der Zeit, fagt hr. Fleuri "(f) sprach man von der Errichtung eines "neuen Bisthums in dem Kirchensprengel "von Lincoln, welcher zu weitläuftig war; "und der König, der Erzbischoff und die Her: "ren hielten für dienlich, deffen Sig in die "Abtey Ely zu bringen. Aber da Anshelm "wußte, sagt Eadmer, daß man kein neues

(e) Histor. novor. l. 4. p. 79.

"Visthum ohne die Gewalt des Pabstes er:
"richten tonne, so fchrieb er an Paschal 2.
"und zeigt ihm die Ursachen an von dieser
"Errichtung, die Einstimmung des Königs,
"der Bischöffe und der Herren, und beson
"ders des Bischoffes zu Lincoln, dem man
"eine gehörige Entschädigung that. Der
"Pabst verwilligte diese Errichtung; sie wurs
"de aber nicht eher zu Werke gerichtet, als
"nach dem Tode des Anshelm.

(f) Hift. ecclef. tom. 14. p. 116.

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Was für

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Pabst geendiget sichet, so hat man Ursach sich zu verwundern, daß Schriftsteller sich erkühnen zu behaupten, ohne einigen wirklichen Beweis, daß, da der Pabst seine Einwilligung versagt hätte, man es doch weiter betrieben hätte. So ist gleichwohl das Vorgeben des Wharton und des Simon beschaffen.

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Aber, verseket der gelehrte Engländer, die Einwilligung des Pabstes ist so wenig ertheilet worden, daß Paschal 2. im Jahr 1115 sich bey Heinrich 1. in einem von (r) Ladmer angeführten Schreiben heftig beklaget hat, daß er, ohne ihn darüber zu befragen, wichtige Sachen abthät, und sich herausnehme Versehungen der Bischöffe vorzunehmen. Ey! was haben diese Vorwürfe mit der Errichtung eines neuen Bisthums für eine Aehnlichkeit? würde der Pabst sechs oder sieben Jahr gewartet haben, nachdem diese Sache geendiget war? Geseßt auch, er habe so lange Zeit gewartet, ehe er sein Misvergnügen darüber bezeugt habe, daß man auf seine Verweigerung keine Rücksicht genommen: ließ ihm denn nur allein der Brief des H. Anshelm, deffen Glaubwürdigkeit durchgängig eingestanden wird, den geringsten Fürwand übrig zu sagen, man habe ihn nicht darum befraget, inconfultis nobis? Ist es nicht offenbar, daß er blos von Versehungen (W) der Biz schöffe von einem Siße zu dem andern rede, die ohne seine Antheilnehmung vorge nommen worden? Wenn Wharton sich die Mühe gegeben hätte einige Zeilen weiter oben zu lesen, so würde er gesehen haben, daß die Veranlassung der Klagen des Pabstes von der Versehung des Bischoffes von Rochester zu dem Erzbisthum zu Canterburi herrühre. Welches ein Brief des Pabstes an die Mönche der vors dersten Kirche mit ausdrücklichen Worten meldet.

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Wenn also Eadmer von einigen Schwierigkeiten redet, welche der Prälat, Mühe dabey der Beförderer der Errichtung, zu überwinden hatte, so muß dieses von denen Be angewendet mühungen verstanden werden, welche er (X) sich zu geben für nöthig erachtete, von denen Reisen, welche er vornehmen mußte, von denen Verträgen, welche er mit den Bischöffen von Lincoln und Norwich eingehen mußte; weil sein Kirchensprengel vermittelst einiger Abnehmung von den Ihrigen zuwege gebracht werden sollte. Man sebe

werden
müffen.

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feße noch die Schwierigkeiten hinzu, welche er (Y) zu übersteigen hatte, um die Mönche zu Ely zu seinem Eutzweck zu lenken. Von allen diesen Hindernissen zu sammen hat admer ohne Zweifel gesagt: Vix poft obitum ftrenuiffimi Patris Anfelmi obtinere potis fuit. Er giebt aber weder von der Nähe noch von weiz tem zu verstehen, daß die Verzögerung von Seiten des Pabstes hergerühret. Weiz ter, da er für die Vortheile des apostolischen Stuhls und für die Ehre des H. Anss helms so eingenommen war; sollte er da wohl ermangelt haben sich darüber zu be: flagen, daß man feine Grundsäße alsbald nach seinem Tode aufgegeben hätte, wenn man sich davon so weit entfernet hätte, daß man die vorgenomne Errichtung zu Stande gebracht hätte, auch wider die Verweigerung, welche der Pabst bey Ertheis lung seiner Bewilligung geäußert, deren Nothwendigkeit man auf eine so feyerliche Weise erkannt hatte? Es ist also weit gefehlt, daß das Stillschweigen des Ladmer die Meynungen der Simons und der Whartons begünstigen sollte, sondern es ist vielmehr gegen sie entscheidend. Anstatt daß die Stellen des Ladmer der vermeynt: lichen Verweigerung Paschals 2. die geringste Wahrscheinlichkeit zuwege bringen sollte, so dienen sie vielmehr blos die Größe der Einbildungskraft desjenigen zu be weisen, welcher sich derselben ohne Grund bedienet. Wir wollen den Spitfindigs keiten, die mit einer so großen Dreiftigkeit vorgebracht werden, ob sie schon durch sich selbst widerlegt worden, eine deutliche Stelle für die Einstimmung des Pabstes entgegen sehen, die zur Errichtung des Bisthums Ely klärlich ertheilet worden: Anno 1108... Abbatia () Elienfis mutata eft in Epifcopatum PER PAPAM PASCHALEM et Regem Angliæ Henricum primum. Also heber die Chronik von Peterborough die ganze Schwierigkeit mit einer einigen Stelle. Im Fall der Noth könnte Hr. Mabillon (3) uns eben diese Begebenheit sicher stellen. Bis auf Rapin Thoyras ist keiner, der nicht ausdrücklich sage, daß das Kloster Ely im Jahr 1108 unter der Regierung Heinrichs 1. mit Genehm haltung des Pabstes in ein Bisthums verwandelt worden sey.

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Wir wollen uns nicht dabey aufhalten, daß wir anmerken, mit was für einer Wharton Be Vergrößerung Hr. Simon die übertriebnen Ausdrücke seines unvergleichlichen ziehung auf Wharton noch übertreffe und vorgebe, die Erzählung des Ladmer überführe die Einwürfe die Denkmäler der Falschheit, welche die Errichtung des Bisthums Ely betreffen. des Gelden. Man kann davon urtheilen aus der jetzt angestellten Untersuchung des stärksten Bes weisthums, der dem englischen Herausgeber, den wir zu bestreiten haben, eigen ist.Es ist nun Zeit auf die Widerlegung der Einwürfe des Selden zu kommen.

Eee 3

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Wharton

(3) Annal. Bened.

Epifcopatum promovere et feipfum vellent in
Epifcopum fufcipere, ad quod efficiendum
fuum quoque eis promifit auxilium.
notas SELDENI in EADMER. P. 132.

IV. Kurzer Abriß der Geschichte dieses neu errichteten

mung.

Wharton machet so viel Wesens davon als ihm möglich ist, ohne etwas von dem Seinigen dazu zu sehen, welches von einiger Folge sey. Uebrigens lässet der erste von diesen beyden Protestanten, der scharfsinniger und durch Vorurtheile nicht so sehr eingenommen ist, es nur dabey Sewenden, daß er zweifelt, ob die obgenannten Stücke nicht untergeschoben seyn. Über Wharton, welcher, was auch gewisse Schriftsteller davon sagen mögen, sich nie weder als einen sehr bescheidenen Engländer noch als einen sehr richtigen Schriftsteller bewiesen, entscheider mit einem Ton und mit Ausdrücken, welche die Erbitterung der Protestanten gegen den Klosterstand zu erkennen geben, diejenigen Schriften, deren Vertheidigung wir über uns nehmen, wären Werke des Betrugs, und man habe den Verfasser der: selben nirgends anders als in dem Capitul der Mönche zu Ely zu suchen. Es fehlt nicht viel, daß er nicht denselben beym Namen und Zunamen nennet. Wenig stens bezeichnet er ihn deutlich gnug, daß man ihn nicht verfehlen kann. Man erkennet leichtlich, daß er den Richard, den Prior dieser Kirche, welcher gegen das Ende des 14. Jahrhunderts lebte, im Sinne gehabt habe.

§. 577.

Um dem heftigen Rottengeist, dessen Bescheidenheit gewisse Kunstrichter dem ohnerachtet verehren, desto gründlicher und genauer zu antworten, müssen wir die historischen Begebenheiten festsehen, welche bey der Untersuchung derer Schriften zum Grunde gelegt werden sollen, gegen welche er den vielfachen Verdacht des Bisthums. Selden in so viel Beschuldigungen der Falschheit verwandelt, die er gern für vollz Anfang dieser ständige Beweise angesehen wissen möchte. Im Jahr 1107 wurde Hervâus, Unterneh Bischoff zu Bangor im Lande Wales, da er nach einiger Bericht sich genöthiget gesehen aus seinem Kirchensprengel zu weichen, wo sein Leben nicht sicher war, oder nach dem Bericht anderer, durch die Hoffnung eines ansehnlichern Glückes, nach England gezogen worden, mit der Abtey Ely versorget, die durch den Tod des Richards (3) ihres lehten Abts erlediget worden. Alsbald faffte er den Entschluß feine Abtey in ein Bisthum zu errichten. Um es nun möglich zu machen, so ver: suchte er anfänglich sein Vorhaben seinen Mönchen beliebt zu machen; nachdem er von der Genehmhaltung des Königs und Roberts, des Bischoffes zu Lincoln, versichert war, so brachte er die Sache vor die Kirchenversammlung (A) zu London vom Jahr 1108, darinnen wurde einstimmig beschlossen, einen Theil von dem Kirchensprengel von Lincoln abzunehmen, um einen neuen davon zu machen, dessen

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Sih

vollkommene Gleichförmigkeit dieser Zeitan: gabe mit der im königlichen Diplom, das der Falschheit beschuldiget worden, ist ein glück: liches Vorurtheil für daffelbe. Wharton hat daher augenscheinlich geirret, weil er auf so deutliche Stellen nicht gemerket, wenn er die Haltung dieser Kirchenversammlung bis nach Pfingsten verschoben.

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