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Sik die Abtey Ely seyn sollte. Da aber der H. Anshelm wußte, wie sein Geschicht:
schreiber sagt, daß man ordentlicher Weise kein neues Bisthum errichten könne ohne
Mitwissen des römischen Pabstes, so schrieb er einen so ehrerbietigen und so nachdrück-
lichen Brief an ihn, daß man sich nie wird einbilden können, als ob Paschal 2. einen
Prälaten nicht gewürdiget haben sollte ihm zu antworten, den er mit einer ganz sonder:
baren Hochachtung und Freundschaft verchrte. Zu gleicher Zeit ließ der König eine
Gesandschaft nach Rom gehen um den Brief unsers Heiligen zu unterstützen. Ob es
schon Ladmer nicht ausdrücklich saget, so giebt ers genugsam zu versichen, wenn er
einen Brief vom Thomas, dem erwählten Erzbischoff zu Pork anführet, der gegen
den Augustmonat im Jahr 1108. abgefaffet worden. Mau erfiehet daraus, daß der
König seine Abgesandten kurz darauf an den Pabst abgesendet habe. Man hat völlig
Ursach zu glauben, daß Hervaus unter dieser Anzahl gewesen und den Brief des 5.
Anshelm ben sich geführet habe. Die Geschichte von Ely besagt daß er zu Ende
der Kirchenversammlung nach Italien gegangen sey um seine Versetzung und vor:
gefeßte Errichtung anzuhalten; daß er bey seiner Ankunft zu Rom sein Gesuch leicht
erhalten und von dannen einen Brief vom Pabste an den König, an den Primas von
England und an die andern Prälaten des Königreichs überbracht habe, kraft dessen
fie bevollmächtiget wurden die Sache der Errichtung zu Stande zu bringen. Der
Brief des Pabstes an den König ist vom 21. des Wintermonats datirt.
Also hat
Wharton Unrecht, wenn er vorgiebt, der Pabst habe die Errichtung des Sißes zu
Ely ben Lebzeiten des H. Anshelm nicht bestätiget; weil er einen Monat vor dem
Ende des Jahres 1108, auch nach unfrer Weise (B) zu zählen, zu dieser Aufrichtung
einwilligte.

§. 578.

Servâus übergab bey seiner Zurückkunft dem H. Anshelm und dem Könige Ausführung den Brief Paschals 2. davon er der Ueberbringer war. Sie beruheten willig dabey, derselben. und von der Zeit an (C) kann man die Errichtung des Bisthums Kly als eine be: Schloßne und geendigte Sache ansehen. Inzwischen kam man damit nicht eher zu Stande als etliche Monat nach dem Tode (D) des H. Anshelm. Die Abwesenheit des Königs und vielleicht einige Schwierigkeiten, die noch beyzulegen waren, konnten die Einsegung des Hervâus bis in die Helfte des Weinmonats ohngefähr aufhalten. Sein:

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Heinrich 1. hatte den Winter in der Tormandie zugebracht und erschien erst zu London den Pfingsttag. Er hielt so gar an diesem Tage daselbst sein Hofgerichte. Aber eine angelegnere Sache, als die Errichtung eines neuen Bisthums war, hielt alle Gemüther in Ungewißheit. Das ganze Königreich erwartete, was der König für eine Parthen ergreifen würde in Ansehung der großen Streitigkeit, welche die Kirchen von Nork und von Canterburi trennete. Indem sich damals zwölf Bischöffe gegen die Unternehmung des Capituls zu Pork und für die letzten Willensverordnungen des H. Anshelm frey erkläret hatten; so unterstüßte der Fürst ihren Entschluß mit seiz ner Gewalt und Thomas 2. wurde genöthiget sich zu unterwerfen. Unter die vielen Bischöffe, die in der Kirche zu St. Paul in Londen wegen der Einweihung dieses Erzbischoffes versammlet waren, zählet Eadmer den Hervåus von Bangor, welcher folglich den Titul eines Bischoffes von Ely noch nicht führte. Aber bald darauf, seher er hinzu, wäre die Sache mit der Einführung dieses Prälaten zu Ende gebracht worden, ohne genau anzuzeigen bey was für Gelegenheit. Man kan blos schließen, daß diese Cárimonie zwischen dem 28. des Brachmonats, als dem Tage der Einweis hung Thomas des 2. und zwischen dem Christmonat geschehen sey, auf welchen Ladmer gleich drauf komt. Nun aber lernen wir aus der (E) Charte Heinrichs 1. daß die gänzliche Beschließung der Errichtung auf der Kirchenversammlung zu Tottingham geschehen sey.

S. 579.

V. Fehler des Bis hieher nimt man nichts in dieser ganzen Erzählung wahr, welches sich von Richards, als der Wahrheit entferne und welches nicht genau mit allen Geschichtschreibern zusammen die Veranlas fung zu den treffe. Jedoch ist Richard, der Geschichtschreiber von Ely, und der Sammler der Schriften von dessen Errichtung zu einem Bisthum, in einen oder zween Fehler wider die Zeitkunde gerathen, welche zum Fürwand gedienet haben bey den Beschuldigungen der Falschheit, worauf wir zu antworten haben. Er hat in seiner Geschichte das Jahr 1108. für 1109. gefeßt; indem er durch die Charte Heinrichs 1. verleitet worden, worinnen er MCVIII. anstatt MCVIIII. gelesen haben mag. Dieser Jrrthum ist den mehresten Abschreibern sehr gewöhnlich. Es mag auch wohl selber der Schreiber der Charte diesen Fehler aus Versehen begangen haben: man hat dergleichen Beyspiele.

Beschuldi gungen der Falschheit. Worinnen dieser Fehler bestehe.

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Nichts

nicht einmal die Schriftsteller zu Rathe ge: zogen hat, bey welchen sich solche findet. Ihre Uebereinstimmung mit der Versesung des heiligen Erhelted, als an welchem Tage die Charte ausgefertiget worden, beweiset die Wahrheit der Zeitangaben des Monafticon Anglicanum und die Falschheit derer von Wharton und von Selden. Man hålt der: gleichen Fehler Kunstrichtern nicht so leicht zu gut, welche diejenigen Schriftsteller für Urkundenverfälscher halten, denen noch weit erträglichere entwischen.

Nichts destoweniger scheinet es wahrscheinlicher, um nicht zu sagen fast gewiß, daß Richard nicht bemerket haben mag, daß ein oder zween Buchstaben der Zeitangaben ausgelöscher oder weggerissen gewesen, vermöge einer nothwendigen Folge des schlechten Zustandes, worinnen sich dieses Diplom zu seiner Zeit befand. In der That war das Jahr der Indiction, welches nur um ein Wort von der Zeitangabe Jesu Christk MCVIII. entfernet gestanden schon nicht mehr zu schen zur Zeit Richards, wie man aus den verschiedenen Handschriften dieses Schriftstellers schließen kann, welche Sel den, Dodsworth, Dugdale und Wharton zu Gesichte bekommen. Denn in allen ihren Ausgaben giebt es beständig eine Lücke bey dem Jahre der Indiction. Wenn Richard von Bly das Diplom und die Bullen geschmiedet hätte, wie er vom Whar: ton beschuldiget wird; was würde es ihm denn gekostet haben das Jahr der Indiction beyzuzeichnen, anstatt es leer zu lassen? Was ist leichter für einen, der die Zeitkunde nur ein wenig gefasset hat.

S. 580.

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Er hatte aber mit einer Charte zu thun, die bey nahe 300. Jahr alt war. So Wie derselbe viel brauchte es nicht, daß die Ungemächlichkeit der Witterungen daran einige Besch&: zu entschuldi: digung verursachen konnte. Diese Sache ist nicht nur wahrscheinlich, sie muß auch für gen. gewiß gehalten werden. Die Verfasser des Monafticon Anglicanum, welche an zeigen, daß man ihnen das Original zukommen lassen, daraus sie die Unterzeichnungen genommen, welche in den andern Ausgaben nicht befindlich find, haben es so beschaffen befunden, wie es der Prior von Kly vorgestellet hatte, und haben das Jahr der Indiction nicht herstellen können. Welches denn die von diesem Schrittsteller geschehene Weglassung sowohl als seine Redlichkeit vollkommen rechtfertiget. Weiter beweiset das wirkliche Daseyn der Urschrift die Uhgerechtigkeit und die Verwegenheit der Beschuldigung der Falschheit. Richard von Ely wird beschuldiger als sey er der Verferti: ger des Diploms Heinrichs 1. gewesen. Aber ist es wohl glaublich, daß Männer die in der Kenntniß der Charten so bewandert sind als die Dodsworths und die Dugs dales, ein gegen das Ende des 14. Jahrhunderts geschmiedetes Stück für ein Origi nal für ein beglaubigtes Diplom angenommen haben, das vom 12. Jahrhundert her sey? Diese Urkunde hat übrigens alle Feyerlichkeit, welche die firengsten Kunstrichter fodern. Man zehlet darinnen bis auf 22. Namen oder Unterzeichnungen von den angeschensten Personen der Kirche und des Staats. Und doch erkühnet man sich die schwersten Beschuldigungen der Falschheit auf eine oder zwo Zeitangaben einer Charte zu gründen, die offenbar beschädiget ist an dem Orte selber, wo sich solche befinden! Und man will sich auf den Fehler dieser Zeitangaben steifen, eben als wenn sie dürften mit in Rechnung gebracht werden, nachdem man von dem Verderben des Originals, wo von sie genommen sind, Gewißheit hat! was ist natürlicher und gewöhnlicher als das Versehen des Priors von Ely? Er laß MCVIII. anstatt MCVIIII. Ein ausgelöschter oder gar nebst einem Stücklein von der Charte durch die Feuchtigkeit ganz und gar zernagter Buchstab lässet seinen Augen blos MCVIII. wahrnehmen. Vielleicht war ihm keine andere Weise bekannt die Zahl 9 vorzustellen als nur diese IX.

Diplom. 9ter Th.

Sff

In dem
Fall

1

VI. Des Sel: den und

ten.

Fall war sein Irrthum so zu reden unvermeidlich. Hat man sich nun zu verwundern,
daß er eines so natürlichen Verschens zu Folge die Errichtung des Bisthums Fly in
das Jahr 1108. sehet, in einen Jahrtermin, welcher doch anderwärts einigen Grund in
der Geschichte und in den Zeitbüchern hat, wie wie es bald sehen werden? Er wird also
keine Schwierigkeit daraus gemacht haben sich von dem Jahrtermin 1109 zu entfer:
nen, welcher vom Kadmer, vom Florent von Worchester und Matthäus Paris,
lauter Benedictiner Schriftstellern, angegeben worden deren Werke in jedermans Häns
den oder wenigstens in den Klöstern sehr gemein waren Würde wohl ein Urkundens
verfälscher gesucht haben denenselben zu widersprechen? Würde er sichs nicht im Gegens
theil zu einem Getes gemacht ha' en von einer durchgängig angenomnen Meynung
nicht abzugehen, as Bensorge, diefe Gegenmeynung möchte wider ihn Verdacht erres
gen? Über ein redlicher und aufrichtiger Mensch, der überdieß bedächtig ist, verfähret
ganz anders.
Er glaubt mit Grunde, er müsse ein entscheidend Denkmaal dem Haus
fen der Geschichtschreiber vorziehen. So wählet Richard. Sein Grundsatz war
richtig; er fehlte blos in der davon gemachten Anwendung.

S. 581.

Die Vorurtheile des Wharton haben ihn nicht so weit verblendet, daß er nicht merken sollen, daß man den vornehmsten Einwurf des Selden leicht auflösen könne, Wharton ge: wenn man in dem Diplom anstatt 1108 wieder 1109 herstelle. Um dieser Schwie: machte rigkeit abzuhelfen macht er nach eben diesem Selden einen neuen Einwurf, eben als Schwierigkei ob die vorhergehende Auflösung nicht mit einem gleichen Erfolg angewendet werden Vorstellung könnte in Ansehung der Schwierigkeit, welche er vorbringen will, und die in folgendem Derselben. bestehet. Das Diplom des Königs von England führet das 10. Jahr Heinrichs 1. und das 10 Paschals 2. Nun aber ging das 10 Jahr dieses Pabsts den 14. Aug. 1109. zu Ende und das 10 des Königs Heinrichs fängt erst den 2. August eben dieses Jahres an. Also ist die Zeitangabe falsch: mithin ist das Diplom falsch: folglich find die beyden Bullen des Pafchals falsch. Denn ob man schon daran nichts auszusetzen findet; so müssen doch solche nach dem Lieblingsgrundfaß unserer schlinimen Kunstrichter verworfen werden wegen der bösen Gesellschaft, woben sie sich zu besins den das Unglück haben.

Erste Auflö

fung.

S. 582.

Aber 1) erstlich ist dem Selden und dem Wharton die Zeitangabe der Kirs chenversammlung zu Nortingbajn unbekannt, allwo die Errichtung des Sizes zu ly endlich auf beständig angeordnet worden. Also haben wir nur die Haltung dies fer Kirchen-rsammlung zwischen den 2. und 14. August des Jahrs 1109 zu sehen, so ist ihre Schwierigkeit gehoben. Denn es ist klar aus ihrem Emwurfsilber, daß das 10 Jahr des Pabstes und das 10 des Königs währenden dielen zwölf Tagen zusam men treffen. Man muß zwar in diesem Fall sagen, die Charte Heinrichs wäre nicht eher als zween Monate nach der Kirchenversammlung ausgefertiget worden. Jedoch

ift

ist dieses nicht ohne Beyspiele. Die Diplomatik des P. Mabillon (a) allein liefert deren unterschiedliche.

S. 583.

2) Wenn man einräumet, daß der König seine Charte in der Kirchenversamm: Zweyte Auf lung zu Tottingham selber ertheilet habe, die den 19. des Weinmonats im Jahr lösung, 1109. gehalten worden, so wird man uns nicht streitig machen, daß es damals in dem 10. Jahre der Regierung Heinrichs gewesen. Also ist die Charte hierinnen untadelich. Wenn aber der Fürst daselbst von dem 10. Jahr des Paschals 2. res det; so verstehet er, die Einstimmung dieses Pabstes und alle Ausfertigungen zu Rom hätten diese Zeitangabe geführet. Also muß man zween Jahrtermine der Ers richtung des Bisthums Ely unterscheiden. Man kann die erstere ins Jahr 1108. sehen mit (b) Rapin Thoyras; weil diese Errichtung in solchem auf der Kirchenversammlung zu Londen beschlossen, durch die päbstlichen Bullen bekräftiget, und durch den König und den Peimas von England zur Richtigkeit gebracht worden. Der zweyte Jahrtermin ist der von der Kirchenversammlung zu Tottingham, in welchem diese Sache, vermittelst des offnen Briefes des Königs, der von denen Biz schöffen und Herren, welche dieser Kirchenversammlung beywohnten, unterzeichnet war, gänzlich zu Stande gebracht worden. Der Unterschied dieser Jahrtermine wird ausdrücklich in der Chronik (F) von Perersborough angezeigt.

S. $84.

3) Diesen beyden Auflösungen, die schon übrig hinlänglich find, die verleumde: Dritte Aufld, fen Schriften und Personen zu rechtfertigen, wollen wir noch eme dritte beyfügen, wels sung, che eben so viel Aufmerksamkeit verdienet. Es ist sehr wahrscheinlich, daß Richard das X anstatt des XI. Jahres Paschals 2. gelesen habe. Dieses Versehen hat alle mögliche Wahrscheinlichkeit, nachdem wir den elenden Zustand, worinnen sich diese Charte an dem Orte der Zeitangaben befand, gewiß wissen. Alle Herausgeber, wels che dieses Diplom bekannt gemacht haben, haben es aus den Handschriften der Geschichte Rihards genommen, auch die Verfasser des Mo atticon Anglicanum nicht einmal ausgenommen. Diese steifen sich nur in Ansehung der Unterzeichnungen auf die Urschrift. Wenn sie den Anfang davon hätten lesen können, wo die streitigen Zeitangaben stunden, würden sie uns wohl dieses Stück theils aus den Abschriften des Richards, theils aus der Originalurkunde geliefert haben? Ist es wohl nature lich, daß man ein Denkmaal aus einer Abschrift heraus giebt, wenn man das Oris ginal in Händen hat, es müßte denn nicht mehr leserlich seyn?

(a) De re diplom. p. 214. etc. (3) Anno 1108.... Abbatia Helienfis mutata eft in Epifcopatum per Papam Pafchalem et Regem Anglie Henricum primum anno 1109.... Rex Abbatia Helienfi in Epifcopa

Sff 2

(6) Hift. d'Angl. tom. 2. p. 135.

S. 585

tum converfa, primum ei Epifcopum Her-
væum Wangorienfem conftituit. Chronicon S.
Petri Burg. inter fcript. war, hiftor. Anglic.
p. 69. 70.

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