Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub

diese so gewonnene theoretische Kenntniss durch neue Mondkalender zu fixiren1). Allein für die kalendarische Praxis war dadurch noch nicht viel gewonnen, da ja wegen der Verschiebung der Neumonde die Angaben derselben nicht zur Berechnung des Osterfestes der Summe aller kalendarischen Berechnung verwendbar waren, und die Verfasser derartiger Mondkalender, wenn sie die Oster- und damit die ganze Festrechnung ermöglichen wollten, zu besonderen Tafeln, nach Art der claves terminorum, ihre Zuflucht nehmen mussten). Man war daher gleichzeitig auf alle Weise bestrebt, eine wirkliche, kirchlich sanctionirte Kalenderreform ins Leben zu rufen. Schon die Cardinale Petrus de Alliaco und Nicolaus de Cusa hatten, ersterer auf dem Konstanzer, letzterer auf dem Baseler Concil die Kalenderreform herbeizuführen und durch eigene Schriften zu begründen versucht. Auch die Päbste Sixtus IV. und Leo V. waren gleichmässig bemüht gewesen, eine Reform des Kalenderwesens zu Stande zu bringen, ersterer von dem bekannten Johannes Regiomontanus, letzterer von Paulus de Middelburg, dem Verfasser der an das Lateranische Concil gerichteten exhortatio pro calendarii emendatione, unterstützt. Erst Gregor dem XIII. aber, der die Kalenderreform in Folge eines Beschlusses des Tridentiner Concils übernahm, gelang es, unter der Mithülfe der gelehrtesten Astronomen seiner Zeit, Lilius, Clavius und anderer, die wichtige Reform zu Stande zu bringen.

S. 19.

Reform der Nachtgleichen. Ausschaltung.

Gemäss des doppelten Fehlers in den kalendarischen Berechnungen des Mittelalters musste auch die Reform in doppelter Richtung auftreten. Zuerst handelte es sich darum, die Nachtgleichen, die sich allmählich um 10 Tage verschoben hatten, wieder auf ihre eigentlichen Sitze zurückzuführen, nicht nur, um eine Uebereinstimmung der astronomischen Erscheinungen mit den kalendarischen Festsetzungen, sondern hauptsächlich, um eine gesicherte Osterberechnung herbeizuführen. Zu diesem Zwecke bestimmte Gregor, dass im October des Jahrs 1582 zehn Tage aus dem Kalender wegfallen sollten, so dass nach dem 4. sogleich der 15. gezählt werden sollte, durch welche Ausschaltung sich der Sonntagsbuchstabe für den Rest des Jahres 1582 (annus correctionis) von G auf C verschob. Um aber die Frühlingsnachtgleiche auf dem 21. März, zu welchem Tage sie hierdurch zurückgeführt war, für alle Zeit zu erhalten, sollten immer in einem Zeitraum von 400 Jahren 3 Schalttage ausfallen, und zwar aus den Säcularjahren, deren Jahrhunderte nicht durch 4

1) So die Verfasser der deutschen Kalender bei Bachmann (über Archive, S. 139), aus der Kölner, und im Anzeiger für Kunde deutscher Vorzeit (1866, Sp. 257), aus der Konstanzer Diöcese, Verfasser und Bearbeiter des in den Mitth. aus dem Osterlande (XIX, 49) herausgegebenen, der Bamberger Diocese entstammenden deutschen Kalenders und die Wiener Gelehrten Johannes de Gamundia und Johannes Regiomontanus in ihren Kalendern und Ephemeriden.

2) Es waren im Grunde die alten Lunarbuchstaben (S. 8), die man nunmehr als literae tabulares (Tafelbuchstaben) auf diese specielle Anwendung beschränkte. Siehe Sickel in Sitzungsber. d. Wien. Ak. 1862. S. 200.

Ausschal

tung.

Unterschied.

Reduction.

theilbar sind; so dass die Jahre 1600 und 2000 Schaltjahre bleiben, die Jahre 1700, 1800 und 1900 dagegen Gemeinjahre werden.

Dieser Weglassung der 10 Tage, sowie der Schalttage derjenigen Säcularjahre, deren Jahrhunderte nicht durch 4 theilbar sind, entspricht der Unterschied der Gregorianischen und Julianischen Datirung. Vom 5./15. October 1582 bis zum 1. März 1700 beträgt nämlich der Unterschied, um den der Gregorianische Kalender dem Julianischen voraus ist, zehn Tage, bis dahin 1800 elf Tage, bis dahin 1900 zwölf Tage und bis wieder dahin 2100 dreizehn Tage.

[blocks in formation]

Dieser Verschiebung der Daten entspricht eine gleiche Verschiebung der Sonntagsbuchstaben, nach dem im nebenstehenden Täfelchen angegebenen Verhältnisse.

Die Reductionen von Daten alten Styls auf solche neuen (verbesserten) Styls und umgekehrt lassen sich nach dem jedesmaligen Unterschiede der beiden Style leicht bewerkstelligen. Vielfach ist in der Zeit des Ueberganges und des Nebeneinanderbestehens der beiden Style durch einen Beisatz, stylo vetere oder antiquo, stylo novo oder correcto, secundum novum calendarium, des alten, neuen calendarii oder dergleichen die angewandte Datirungsweise bezeichnet. Datirte man in Form eines Bruchs, was vielfach in den Akten und Druckschriften des 17. Jahrhunderts geschah, und auch noch heute in Geschichts werken über jene Zeit beibehalten worden ist, so ist der Nenner der Neue Styl. In zweifelhaften Fällen

muss natürlicher Weise das Datum der Einführung des Gregorianischen Kalenders in dem Bereiche des Ausstellers oder Schreibers des fraglichen Aktenstücks zu Rathe gezogen werden.

§. 20.

Reform der Mondberechnungen. Epakten.

Zur Erreichung des zweiten Zwecks, der Correction der Mondberechnungen, und der dadurch bewirkten Befestigung des Ostervollmonds, war an Stelle der sich Lilianische immer verschiebenden güldenen Zahlen der von Lilius erfundene Epaktencyclus bestimmt. Dieser Epaktencyclus beruhte auf folgenden Principien:

Epakten.

Trifft ein Neumond auf den 1. Januar, so kann man diesen Tag als den ersten des Mondmonats betrachten und ihm, mit den älteren Computisten, die der mittel

alterlichen Zählweise gemäss das Alter des Mondes nach laufenden Tagen zählten, die Epakte I geben. Man kann aber auch sagen, das Alter des Mondes sei gleich Null, und den Tag mit der Epakte o bezeichnen. Der Gregorianische Epaktencyclus folgt der letzteren Ansicht, setzt aber für o das Zeichen.

Trägt man nun, wie bei dem immerwährenden Julianischen Kalender abwechselnd mit 30 und 29 weiterzählend, die Neumondstage aller 19 Jahre des Mondeyclus in den Kalender ein und füllt die dazwischen bleibenden Lücken aus, indem man bei den Mondmonaten von 29 Tagen 2 Zahlen (Lilius nahm willkürlich 25 und 24) auf einen Tag setzt, so entsteht ein immerwährender Gregorianischer (Mond-)Kalender, Immerw. dessen Gebrauch dem des immerwährenden Julianischen Kalenders (S. 8) gleich- Greg. Kal. kommt. Der Gregorianische Epaktencylus ist nun ebenso wie der Julianische ein 19 jähriger. Jedem Jahre kommt eine Epakte zu, die jedesmal um 11 Einheiten grösser ist als die des Vorjahrs. Nur am Schlusse des Cyclus wächst die Epakte Epakten. um 12 Einheiten (saltus lunae), um die cyclische Wiederkehr zu ermöglichen, und zu gleicher Zeit, wie oben (S. 14) ausgeführt ist, einen annähernden Ausgleich zwischen Mondlauf und Kalender herbeizuführen. Jedesmal aber, wenn ein Schalttag weggelassen wird, um die Nachtgleichen an der ihnen gebührenden Stelle im Kalender zu erhalten, weicht der Anfang des Gregorianischen Jahres im Julianischen Jahre um Einen Tag zurück, und die Epakten vermindern sich demgemäss um eine Einheit. Dieses nennt man in der Epaktenrechnung die Sonnengleichung. Eine solche hatte im Jahre 1700 statt, wo also eine neue Epaktenreihe eintrat, die bis zum Jahre 1800 in Geltung geblieben wäre, wenn nicht die in diesem Jahre statthabende Mondgleichung die ebenfalls eintretende Sonnengleichung aufgehoben hätte. Die Mondgleichung, die alle 300 Jahre (genauer 308) stattfindet, vergrössert die Epakten um Eine Einheit, da sie, um die bei dem Ausgleich von Sonnen- und Mondlauf alle 19 Jahre noch bleibende Differenz von 1 St. 28 Min. 15 Sec. zu beseitigen, die Neumonde um Einen Tag im Kalender zurückweichen lässt. So geht also die zweite Epaktenreihe von 1700 bis 1900, wo durch die Sonnengleichung eine neue Verminderung der Epakten um Eine Einheit eintritt.

Um diese Gregorianischen Epakten bequemer berechnen zu können, stellte man eine Epaktenreihe auf, welche man Julianische Epakten nannte (Vgl. S. 14). Diese erhält man, wenn man die goldene Zahl eines Jahres mit 11 multiplicirt und von dem Producte, wenn es grosser ist als dreissig, so oft 30 subtrahirt, als es angeht. Zieht man nun den jedesmaligen Unterschied der Gregorianischen und Julianischen Epakten (nicht der Daten), der dem Einflusse der Mond- und Sonnengleichungen zufolge von 1582 bis 1700 zehn, von 1700 bis 1900 elf und von 1900 bis 2200 zwölf beträgt, von den Epakten ab, nachdem man sie nöthigen Falls um 30 Einheiten vergrössert hat, so erhält man die Gregorianische Epaktenreihe des betreffenden Zeitraums.

Ein weiteres Eingehen auf die Berechnung und kalendarische Anwendung der Gregorianischen Epakten ist nicht nöthig, da erstens die Handhabung des immerwährenden Gregorianischen Kalenders dem des Julianischen gleichkommt, zweitens die Gregorianischen Epakten und Ostergrenzen nicht zur Datirung benutzt worden sind, und drittens die unten gegebenen Tafeln jede Datenbestimmung neuen Styls

Grotefend, Handb. d. histor. Chronologie.

7

Tafeln. auch ohne diesen immerwährenden Kalender möglich machen. Tafel II (Wochentage) gilt auch für den neuen Styl und lässt sich mit Hülfe der Tafel IX (Sonntagsbuchstaben neuen Styls) ganz in der S. 6 u. 7 angegebenen Weise auch für den neuen Styl nutzbar machen. Ein gleiches gilt von den 35 Kalendern der Tafel XVI, sowie von Tafel XVII, der Uebersicht der beweglichen Feste; die Tafeln X und XVIII ergeben (erstere mit Hülfe von Tafel III und IX) die nöthigen Osterdaten.

Einführung.

§. 21.

Einführung des Gregorianischen Kalenders.

Eingeführt wurde der Gregorianische Kalender zuerst in dem grössten Theile von Italien, in Spanien und Portugal, indem man der päbstlichen Bulle gemäss vom 4. October 1582 zum 15. October übergieng. Die übrigen Länder Europa's nahmen ihn erst nach und nach an und zwar zu folgenden Terminen:

Frankreich, Lothringen 1582, Dec. 9-20.

Holland, Brabant, Flandern, Hennegau 1582, Dec. 15–26.

Deutschland und die Schweiz (Katholiken) 1583 zu verschiedenen Terminen.
Böhmen 1584, 6-17. Jan. (das incorporirte Schlesien erst 12-23. Jan.).

Polen 1586.

Ungarn 1587.

Strassburg 1682, Febr. 5-16.

Deutschland (Protestanten) und Dänemark 1700, 18. Febr. 1. März.

Geldern, Zütphen, Utrecht, Groningen, Friesland und Overyssel 1700,

Dec. 1-12.

Schweiz (Evangelische Kantone) 1700, Dec. 31. - 1701, Jan. 12.
Glarus, Appenzell, St. Gallen (Stadt) 1724.

Pisa und Florenz 1750.

Grossbritannien 1752, Sept. 2-14.

Schweden 1753, 17. Febr. — 1. März.

In Russland wurde zwar 1700 die Jahresbezeichnung der christlichen Aera anbis dahin zählte man nach der byzantinischen Weltäre (S. 24) genommen allein der Julianische Kalender beibehalten. Die protestantischen Stände Deutschlands nahmen zwar 1700 den Gregorianischen Kalender (d. h. die Ausschaltung) an, verwarfen dagegen die cyclische Berechnung des Ostervollmonds (den Epaktencyclus) zu Gunsten der rein astronomischen Berechnung. Erst 1775 am 13. December nahmen sie auf Antrag Friedrich des Grossen auch die Gregorianische Osterberechnung an. Eine factische Abweichung in der Osterberechnung war seit 1700 nur zweimal eingetreten, 1724, wo die Protestanten am 9. April, die Katholiken am 16. April, und 1744, wo die Protestanten am 29. März, die Katholiken am 5. April Ostern feierten. Dem Beschlusse der Conformität in der Osterberechnung traten auch die evangelischen Cantone der Schweiz bei, die gleich den protestantischen Reichsständen bis dahin die astronomische Berechnung zur Anwendung gebracht hatten, während England schon gleich bei der Annahme des neuen Kalenders auch die Gregorianische Osterberechnung acceptirt hatte.

§. 22. Revolutionskalender.

lutions

Es gilt zum Schlusse noch einer kalendarischen Verirrung zu gedenken, die Revo. wegen des grossen Einflusses der sie gebärenden politischen Bewegung auch für Kalender Deutschland von Interesse ist, des Kalenders der französischen Revolution.

Er wurde am 26. November 1793 unserer Zeitrechnung verkündet, reichte aber bis zum 22. September 1792, dem Gründungstage der Republik, zurück. Das Jahr sollte am 22. September beginnen, und folgende Monate, jeden zu 30 Tage gerechnet, enthalten:

[blocks in formation]

Zur Vervollständigung des Jahres reihten sich dann noch die 5 jours complémentairs (sansculottides) daran: primidi, duodi, tridi, quartidi, quintidi, denen in Schaltjahren noch ein sechster, der sextidi, sich anschloss. Ein solches Schaltjahr aber an olympique genannt, schloss immer eine gewisse Periode, eine Franciade, ab, deren Dauer allerdings nicht im Voraus bestimmt war, aber in der Praxis sich auf 4 Jahre (incl. des Schaltjahrs) fixirte. Das Verhältniss der Jahre der Republik zu den Jahren unserer Zeitrechnung, sowie die Anfänge der einzelnen Monate in den verschiedenen Jahren siche auf Tafel XI, deren Gebrauch aus dem Gesagten sich Tafel XI. erklärt.

Abgeschafft wurde der Revolutionskalender am 31. December 1805.

« VorigeDoorgaan »