Tafeln. auch ohne diesen immerwährenden Kalender möglich machen. Tafel II (Wochentage) gilt auch für den neuen Styl und lässt sich mit Hülfe der Tafel IX (Sonntagsbuchstaben neuen Styls) ganz in der S. 6 u. 7 angegebenen Weise auch für den neuen Styl nutzbar machen. Ein gleiches gilt von den 35 Kalendern der Tafel XVI, sowie von Tafel XVII, der Uebersicht der beweglichen Feste; die Tafeln X und XVIII ergeben (erstere mit Hülfe von Tafel III und IX) die nöthigen Osterdaten. Einführung. §. 21. Einführung des Gregorianischen Kalenders. Eingeführt wurde der Gregorianische Kalender zuerst in dem grössten Theile von Italien, in Spanien und Portugal, indem man der päbstlichen Bulle gemäss vom 4. October 1582 zum 15. October übergieng. Die übrigen Länder Europa's nahmen ihn erst nach und nach an und zwar zu folgenden Terminen: Frankreich, Lothringen 1582, Dec. 9-20. Holland, Brabant, Flandern, Hennegau 1582, Dec. 15–26. Deutschland und die Schweiz (Katholiken) 1583 zu verschiedenen Terminen, Polen 1586. Ungarn 1587. Strassburg 1682, Febr. 5—16. Deutschland (Protestanten) und Dänemark 1700, 18. Febr. 1. März. Geldern, Zütphen, Utrecht, Groningen, Friesland und Overyssel 1700, -- In Russland wurde zwar 1700 die Jahresbezeichnung der christlichen Aera angenommen bis dahin zählte man nach der byzantinischen Weltäre (S. 24) allein der Julianische Kalender beibehalten. Die protestantischen Stände Deutschlands nahmen zwar 1700 den Gregorianischen Kalender (d. h. die Ausschaltung) an, verwarfen dagegen die cyclische Berechnung des Ostervollmonds (den Epaktencyclus) zu Gunsten der rein astronomischen Berechnung. Erst 1775 am 13. December nahmen sie auf Antrag Friedrich des Grossen auch die Gregorianische Osterberechnung an. Eine factische Abweichung in der Osterberechnung war seit 1700 nur zweimal eingetreten, 1724, wo die Protestanten am 9. April, die Katholiken am 16. April, und 1744, wo die Protestanten am 29. März, die Katholiken am 5. April Ostern feierten. Dem Beschlusse der Conformität in der Osterberechnung traten auch die evangelischen Cantone der Schweiz bei, die gleich den protestantischen Reichsständen bis dahin die astronomische Berechnung zur Anwendung gebracht hatten, während England schon gleich bei der Annahme des neuen Kalenders auch die Gregorianische Osterberechnung acceptirt hatte. §. 22. Revolutionskalender. lutions Es gilt zum Schlusse noch einer kalendarischen Verirrung zu gedenken, die Revo. wegen des grossen Einflusses der sie gebärenden politischen Bewegung auch für Kalender Deutschland von Interesse ist, des Kalenders der französischen Revolution. Er wurde am 26. November 1793 unserer Zeitrechnung verkündet, reichte aber bis zum 22. September 1792, dem Gründungstage der Republik, zurück. Das Jahr sollte am 22. September beginnen, und folgende Monate, jeden zu 30 Tage gerechnet, enthalten: Zur Vervollständigung des Jahres reihten sich dann noch die 5 jours complémentairs (sansculottides) daran: primidi, duodi, tridi, quartidi, quintidi, denen in Schaltjahren noch ein sechster, der sextidi, sich anschloss. Ein solches Schaltjahr aber an olympique genannt, schloss immer eine gewisse Periode, eine Franciade, ab, deren Dauer allerdings nicht im Voraus bestimmt war, aber in der Praxis sich auf 4 Jahre (incl. des Schaltjahrs) fixirte. Das Verhältniss der Jahre der Republik zu den Jahren unserer Zeitrechnung, sowie die Anfänge der einzelnen Monate in den verschiedenen Jahren siehe auf Tafel XI, deren Gebrauch aus dem Gesagten sich Tafel XI. erklärt. Abgeschafft wurde der Revolutionskalender am 31. December 1805. |