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Das alte Indien,

mit besonderer Rücksicht

a u f

Aegypten,

därgestellt von

Dr. P. von Bohlen,

Professor der morgenländischen Sprachen und Literatur an der Universität zu Königs-
berg, correspondirendem Mitgliede der Königl. Usiatischen Gesellschaft von Großs
britannien und Irland, ordentlichem Mitgliede der Königl. Deutschen Gesellschaft
zu Königsberg.

Zweiter Theil.

ATHENEUM

König s b er g

im Verlage der. Gebrüder Borntrå ger

1 8 3 0.

486/52/54

Bayerisches Staatsbibliothek

MÜNCHEN

Gedruckt bei Conrad Pafchk e z zu Königsberg in Preußen.

Bayerische
Staatsbibliothek
MÜNCHEN

Drittes Capitel

Verfaßung und Rechtsverhältniße.

ATHENÆUM

§. 1. Gründeten sich, wie wir in obigen zweiten Ca pitel gesehen, die sämmtlichen religiösen Einrichtungen des alten Inders auf seine geheiligten Religionsbücher, oder wurde zum wenigsten von den Commentatoren, selbst für die spåtesten Ceremonien und Gebräuche, ein Haltpunkt in den Bedas gesucht und größtentheils auch gefunden, so stüßen sich dagegen seine politisch - bürgerlichen Verhältniße auf das alte Gesetzbuch (Dharmasâstra), welches wieder die Veden als Richtschnur seiner Verordnungen anerkennt. Die Grundlage des Gesescorpus führt den Namen Smriti (Ueberlieferung), im Gegensahe der Religionsoffenbarung (Sruti) 1), und wird, weil die Theokratie es erheischt, alle Institutionen auf die Gottheit, oder deren Geweihte zurückzuführen, dem ersten Sterblichen, Manus, dem Enkel des Brahman, zugeschrie ben, d. h. der Inder erkennt diese Geseze als göttlich, aber auch zugleich als mythisch an, und hat es kein Hehl, daß er ihre Abfaßungszeit nicht wiße, und daß sie dadurch nur 1) Manu 2, 10.

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