Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den gebieten östlich der Oder-NeisseHrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene, 1960 |
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ten und beweglichen Sachen , die Eigentum von Personen deutscher Natio- nalität sind , gehen unabhängig von der Größe ihrer Fläche in das Eigentum des Staates über . Art . 3. ( 1 ) Der Leiter des Ressorts für Landwirtschaft und ...
ten und beweglichen Sachen , die Eigentum von Personen deutscher Natio- nalität sind , gehen unabhängig von der Größe ihrer Fläche in das Eigentum des Staates über . Art . 3. ( 1 ) Der Leiter des Ressorts für Landwirtschaft und ...
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... 2 Abs . 1 und 4 um- schriebene Vermögen sowie auf verlassenes Vermögen beziehen und dessen Übergang in das Eigentum des Staates bzw. in das Eigentum juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder dessen Übernahme durch das Be- 127.
... 2 Abs . 1 und 4 um- schriebene Vermögen sowie auf verlassenes Vermögen beziehen und dessen Übergang in das Eigentum des Staates bzw. in das Eigentum juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder dessen Übernahme durch das Be- 127.
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... in das Eigentum des Staates ( Dz . U. R. P. Nr . 3 , Pos . 17 ) in das Eigentum des Staates übergeht , ist nicht statthaft . 2. Bei Unternehmen , die nach den Vorschriften des in Abs . 1 genannten Gesetzes in das Eigentum des Staates ...
... in das Eigentum des Staates ( Dz . U. R. P. Nr . 3 , Pos . 17 ) in das Eigentum des Staates übergeht , ist nicht statthaft . 2. Bei Unternehmen , die nach den Vorschriften des in Abs . 1 genannten Gesetzes in das Eigentum des Staates ...
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Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2 ... Fragmentweergave - 1960 |
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allgemeine Verwaltungsbehörde Amts Angelegenheiten angewandt Anordnung Ansiedlung Antrag April Befreiung Behörden berechtigt Berufung Bescheinigung Besitz besonders Bestätigung Bestimmungen bestraft betreffend beweglichen Sachen bezeichneten Bezirks-Liquidationsamt bisherigen Buchst Dekrets Durchführung ehemals deutschen Eigentum des Staates Eintragung Einvernehmen einzelnen Entscheidung entsprechend erfolgt erhalten erst erteilt Erwerber Falls folgendes Freien Stadt Danzig Frist Gefängnis Gegenstände gegenüber gehören gemäß Gemeinde genannten Gericht Gesetzes Grund Grundsätzen Gruppe innerhalb Instanz Institutionen Jahren Januar Juli Juni juristischer Personen Kinder Kommission Kraft Kreis Landwirtschaft Leiter lichen Liegenschaften Liquidationsämter März Minister für Finanzen Minister für Justiz Minister für Öffentliche Ministeriums Mitglieder nationalen Nationalität Obersten Öffentliche Verwaltung Organe Personen polnische Staatsbürgerschaft Präsidenten Preis Rechte Runderlaß schaft September sowie Staatlichen Tage Tätigkeit Teil U. R. P. Nr Übernahme übertragen Unternehmen Verfahren Verkauf verlassenen Vermögen Veröffentlicht Verordnung des Ministers Vertreter Volk vorgesehenen Vorläufigen Vorschriften Vorsitzende des Ministerrates Wiedergewonnenen Gebiete Wirtschaft Wohnsitz Wojewoden Wojewodschaft Zugehörigkeit zuständigen zwecks