Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den gebieten östlich der Oder-NeisseHrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene, 1960 |
Vanuit het boek
Resultaten 1-3 van 28
Pagina 234
... Gefängnis nicht unter 3 Jahren oder mit lebenslänglichem Gefängnis oder mit dem Tode bestraft . Art . 4. § 1. Wer ohne Erlaubnis Schußwaffen , Munition , Sprengstoffe oder Sprengeinrichtungen oder andere Gegenstände , die eine ...
... Gefängnis nicht unter 3 Jahren oder mit lebenslänglichem Gefängnis oder mit dem Tode bestraft . Art . 4. § 1. Wer ohne Erlaubnis Schußwaffen , Munition , Sprengstoffe oder Sprengeinrichtungen oder andere Gegenstände , die eine ...
Pagina 235
... Gefängnis oder mit lebenslänglichem Gefängnis oder mit dem Tode bestraft . § 2. Wer zur Begehung einer in § 1 beschriebenen Tat : 1. technische Hilfsmittel herstellt , erwirbt oder aufbewahrt ; 2. falsches Geld annimmt , aufbewahrt ...
... Gefängnis oder mit lebenslänglichem Gefängnis oder mit dem Tode bestraft . § 2. Wer zur Begehung einer in § 1 beschriebenen Tat : 1. technische Hilfsmittel herstellt , erwirbt oder aufbewahrt ; 2. falsches Geld annimmt , aufbewahrt ...
Pagina 237
... Gefängnis bis zu 5 Jahren oder mit Haft bestraft . § 2. Wer seine Verpflichtung zur Beitreibung von Sachleistungen nicht erfüllt , wird mit Gefängnis bestraft . Art . 22. Wer falsche Nachrichten verbreitet , welche geeignet sind ...
... Gefängnis bis zu 5 Jahren oder mit Haft bestraft . § 2. Wer seine Verpflichtung zur Beitreibung von Sachleistungen nicht erfüllt , wird mit Gefängnis bestraft . Art . 22. Wer falsche Nachrichten verbreitet , welche geeignet sind ...
Overige edities - Alles bekijken
Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2 ... Fragmentweergave - 1960 |
Veelvoorkomende woorden en zinsdelen
allgemeine Verwaltungsbehörde Amts Angelegenheiten angewandt Anordnung Ansiedlung Antrag April Befreiung Behörden berechtigt Berufung Bescheinigung Besitz besonders Bestätigung Bestimmungen bestraft betreffend beweglichen Sachen bezeichneten Bezirks-Liquidationsamt bisherigen Buchst Dekrets Durchführung ehemals deutschen Eigentum des Staates Eintragung Einvernehmen einzelnen Entscheidung entsprechend erfolgt erhalten erst erteilt Erwerber Falls folgendes Freien Stadt Danzig Frist Gefängnis Gegenstände gegenüber gehören gemäß Gemeinde genannten Gericht Gesetzes Grund Grundsätzen Gruppe innerhalb Instanz Institutionen Jahren Januar Juli Juni juristischer Personen Kinder Kommission Kraft Kreis Landwirtschaft Leiter lichen Liegenschaften Liquidationsämter März Minister für Finanzen Minister für Justiz Minister für Öffentliche Ministeriums Mitglieder nationalen Nationalität Obersten Öffentliche Verwaltung Organe Personen polnische Staatsbürgerschaft Präsidenten Preis Rechte Runderlaß schaft September sowie Staatlichen Tage Tätigkeit Teil U. R. P. Nr Übernahme übertragen Unternehmen Verfahren Verkauf verlassenen Vermögen Veröffentlicht Verordnung des Ministers Vertreter Volk vorgesehenen Vorläufigen Vorschriften Vorsitzende des Ministerrates Wiedergewonnenen Gebiete Wirtschaft Wohnsitz Wojewoden Wojewodschaft Zugehörigkeit zuständigen zwecks