Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den gebieten östlich der Oder-NeisseHrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene, 1960 |
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... Instanz weiterreicht . Die Verwaltungsbehörde II . Instanz erläßt ihre Entscheidung nach Be- gutachtung durch das Wojewodschaftsamt für Öffentliche Sicherheit . Diese Entscheidung ist endgültig . § 13. Die Aushändigung der Entscheidung ...
... Instanz weiterreicht . Die Verwaltungsbehörde II . Instanz erläßt ihre Entscheidung nach Be- gutachtung durch das Wojewodschaftsamt für Öffentliche Sicherheit . Diese Entscheidung ist endgültig . § 13. Die Aushändigung der Entscheidung ...
Pagina 418
... Instanz dar- über entscheiden , ob der Nachweis des Polentums vor der Verifikations- kommission erbracht wurde oder nicht , und diese Überprüfung des Nach- weises ist Gegenstand der Entscheidung , welche die polnische Nationalität ...
... Instanz dar- über entscheiden , ob der Nachweis des Polentums vor der Verifikations- kommission erbracht wurde oder nicht , und diese Überprüfung des Nach- weises ist Gegenstand der Entscheidung , welche die polnische Nationalität ...
Pagina 443
... Instanz angelegt werden . Art . 6. 1. Die allgemeinen Verwaltungsbehörden I. Instanz sind berech- tigt , Anträge auf Eintragung des Eigentumsrechtes an Liegenschaften zu stellen , die gemäß dem Dekret vom 6. September 1946 über die ...
... Instanz angelegt werden . Art . 6. 1. Die allgemeinen Verwaltungsbehörden I. Instanz sind berech- tigt , Anträge auf Eintragung des Eigentumsrechtes an Liegenschaften zu stellen , die gemäß dem Dekret vom 6. September 1946 über die ...
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Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2 ... Fragmentweergave - 1960 |
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allgemeine Verwaltungsbehörde Amts Angelegenheiten angewandt Anordnung Ansiedlung Antrag April Befreiung Behörden berechtigt Berufung Bescheinigung Besitz besonders Bestätigung Bestimmungen bestraft betreffend beweglichen Sachen bezeichneten Bezirks-Liquidationsamt bisherigen Buchst Dekrets Durchführung ehemals deutschen Eigentum des Staates Eintragung Einvernehmen einzelnen Entscheidung entsprechend erfolgt erhalten erst erteilt Erwerber Falls folgendes Freien Stadt Danzig Frist Gefängnis Gegenstände gegenüber gehören gemäß Gemeinde genannten Gericht Gesetzes Grund Grundsätzen Gruppe innerhalb Instanz Institutionen Jahren Januar Juli Juni juristischer Personen Kinder Kommission Kraft Kreis Landwirtschaft Leiter lichen Liegenschaften Liquidationsämter März Minister für Finanzen Minister für Justiz Minister für Öffentliche Ministeriums Mitglieder nationalen Nationalität Obersten Öffentliche Verwaltung Organe Personen polnische Staatsbürgerschaft Präsidenten Preis Rechte Runderlaß schaft September sowie Staatlichen Tage Tätigkeit Teil U. R. P. Nr Übernahme übertragen Unternehmen Verfahren Verkauf verlassenen Vermögen Veröffentlicht Verordnung des Ministers Vertreter Volk vorgesehenen Vorläufigen Vorschriften Vorsitzende des Ministerrates Wiedergewonnenen Gebiete Wirtschaft Wohnsitz Wojewoden Wojewodschaft Zugehörigkeit zuständigen zwecks