Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2. Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den gebieten östlich der Oder-NeisseHrsg. vom Bundesministerium für Vertriebene, 1960 |
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... Jahren oder mit lebenslänglichem Gefängnis oder mit dem Tode bestraft . Art . 4. § 1. Wer ohne Erlaubnis Schußwaffen , Munition , Sprengstoffe oder Sprengeinrichtungen oder andere Gegenstände , die eine allgemeine Gefahr nach sich ...
... Jahren oder mit lebenslänglichem Gefängnis oder mit dem Tode bestraft . Art . 4. § 1. Wer ohne Erlaubnis Schußwaffen , Munition , Sprengstoffe oder Sprengeinrichtungen oder andere Gegenstände , die eine allgemeine Gefahr nach sich ...
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... Jahren bestraft . § 2. Wer zur Begehung einer der in den Art . 1 , 3 oder 7 beschriebenen Straftaten mit anderen Personen in Verbindung tritt , wird mit Gefängnis nicht unter 3 Jahren oder mit lebenslänglichem Ge- fängnis oder mit dem ...
... Jahren bestraft . § 2. Wer zur Begehung einer der in den Art . 1 , 3 oder 7 beschriebenen Straftaten mit anderen Personen in Verbindung tritt , wird mit Gefängnis nicht unter 3 Jahren oder mit lebenslänglichem Ge- fängnis oder mit dem ...
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... Jahren oder mit Haft bestraft . Art . 27. Wenn der Täter die in den Art . 25 oder 26 genannten Straf- taten unter besonders belastenden Umständen verübt , ist auf Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren zu erkennen . Art . 28. Wer öffentlich ...
... Jahren oder mit Haft bestraft . Art . 27. Wenn der Täter die in den Art . 25 oder 26 genannten Straf- taten unter besonders belastenden Umständen verübt , ist auf Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren zu erkennen . Art . 28. Wer öffentlich ...
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Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa: pts. 1-2 ... Fragmentweergave - 1960 |
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