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ften Bedienten unterzeichnet und endlich durch das Wort Cirographum von eine andergetheilet wurden. Er lies ein Exemplar davon in das Archiv zu St. Denis beilegen, welches wir vor uns haben, und wovon der D. Mabillon einen Theil in seiner Diplomatik in Kupfer stechen lassen (†). Die Urkunde enthält nicht ein einiz ges Wort, so diese Abtey angehen könte. Sie kan daher auch aus keiner andern Ur: sache daselbst seyn beigeleget worden, als weil solches ein Behältnis der königlichen Ure kunden war. Raymund 6, Graf von Toulouse, legte sein Testament im Jahr 1209 in eben dieses Archiv nieder (1). Diese Acte ist in der Form einer Charta indens tata und hat auf der Rückseite die Worte: Teftamentum Raymundi Ducis Nar{ bone MCCIX datum nobis ad custodiendum. Gui Mauvoisin, Herr von Rosny, machte sich gegen die Abtey » St. Denis im Jahr 1283 zu einen jährli chen Zins anheischig; dafür aber solte ihm eine Urkunde, die er von dem Könige er halten hatte, in dem Archiv dieses Klosters verwaret werden (m). Carl der 5. eff wies demselben eine noch grössere Ehre, indem er eine Originalschrift von der berüm: ten Declaration, worin unsere Könige im vierzehnten Jahre für voljårig erkläret werden, daselbst beilegen lies (n). Sie wurde, so wie das Original, mit dem grossen Siegel untersiegelt, und nachdem sie in dem Parlement registriret worden, in das Behältnis der Urkunden gebracht. Bey einem so rümlichen Vorzüge dürfen wir weiter keine Anmerkungen machen.

S. 127.

Es sind wohl niemals einige Archive der Klöster mit mehrerer Wuth angegrif: Fortsetzung. fen worden, als den Abteien St. Denis in Frankreich und Monte Caßino in Italien widerfaren ist. Demohnerachtet haben wir die merkwürdigsten Beweise ih rer authentischen Richtigkeit. Wir haben bereits in Absicht des Klosters St. Dez nis einige entscheidende Gründe für dasselbe angefüret; wir wollen nur noch einige neue hinzufügen, die die erstern bestätigen werden (o). Der Hr. de la Curne de Sainte Palaye, welcher mit den schönsten Vorzügen des Geistes und des Herzens eine sehr tiefe Einsicht in die Geschichte und Gebräuche Frankreichs verbindet, hat das Archiv zu St. Denis auf die allervolständigste Art gerettet. Er hat solches in feinen vortreflichen Nachrichten von den vornemsten Denkmålern der französischen Geschichte gethan. Anfänglich merket er mit dem Rigord an, daß Philip August den Befel gegeben, das Werk dieses Geschichtschreibers, in die öffentlichen Verzeich nissen beizulegen (p). Er sehet hierauf hinzu, daß uns eine andere Stelle des "Wilhelm le Breton, der eine Fortsetzung der Geschichte des Rigord geschrie ben, keinen Zweifel mehr übrig lasse, daß diese öffentlichen Verzeichnisse das Archiv zu St. Denis gewesen. In dem Archiv zu St. Denis, sagt dersel

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(F) Mabill. diplom. p. 429. (1) Hift. de Languedoc tom. 3. p. 108. feq. Schet
auch die Preuves de l' hift. p. 213. (m) Hift. de l' Abbaie de St. Denis par D.
Felibien p. 253. Recueil de pieces justificat. p. CXXVII. (n) Ibid. p. 288. Re-
cueil de piec. juftif. p. CXXXIV. (0) Mabillon Annal, Benedict. tom. 1. lib. 18.
n. 78. p. 624. (P) Mém. de Litterat. de l'Acad. Royale des belles lettres et In-
fcript. tom. 15. der Ausg. im Louvre p. 580. 592. 593.597.

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be, ist die Geschichte des Rigord verwaret worden: In archiuis ecclefiae B. Dionyfii habentur - - - perenni memoriae commendata. Wenn ich werde gezeigt haben, daß fast nichts wichtiges vorgenommen worden, ohne erst dieses Ar chiv zu Rathe zu ziehen, wird man alsdann noch zweiflen wollen, daß dieses Ar"chiv für ein öffentliches Behältnis gehalten worden? Hierauf füret dieses gelehrte academische Mitglied eine grosse Menge von Beispielen an, aus welchen erweislich ist, daß unsere Könige und Königinnen das Archiv zu St. Denis in den wichtigsten Angelegenheiten zu Rathe gezogen. Als Carl 5, fåret er fort, die sehr weise Verortsung gemacht hatte, daß die Voljårigkeit unsrer Köz nige mit dem vierzehnten Jahre ansgen solte; so lies er diese Verordnung zwar in allen obern Gerichtshöfen einschreiben: er hielt solches aber noch nicht für hin " länglich, ihr das nötige feierliche und öffentliche Ansehen zu ertheilen, sondern schick te sie auch noch in das Archiv zu St. Denis. Dieser Umstand gereicht dem selben zu vieler Ehre und ist an sich zu wichtig, als daß man Bedenken tragen dürf te, denselben hier noch einmal zu wiederholen. Was das zu Monte Caßino be: findliche Archiv betrift, so erklärete die Rota romana, der Beschuldigungen des Ba ronius und der Verläumdungen des Gallonius ohnerachtet, dieses Archiv im Jahr 1627. für ein öffentliches und authentisches Archiv, welches eines der berümtesten in ganz Europa sen; ja sie that den Ausspruch, daß alle daraus genommene Schrif ten und Acten eine gerichtliche Glaubwürdigkeit und beweisende Kraft haben solten (9).

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S. 128.

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Ansehen der Nach dem Urtheil des V. Daniel, von der Geselschaft Jesu, mus man in Klosterarchi Frankreich gegen das Ende des zwölften Jahrhunderts einen sehr vortheilhaften ve in Frank Begrif von den Archiven der Klöster gehabt haben. Bey einem gewissen Treffen, reich. welches er in das Jahr 1194, Rapin Thoyras aber in das Jahr 1195 sekt, fiel Richard 1, König von England, dem Philip August in die Arieregarde (r), und erbeutete sein Gepäcke und die zur Bezalung des Heers bestimmten Gelder. Dieser Verlust war noch mit einem merkwürdigen Umstand verknüpft; es wurden nemlich bey dieser Gelegenheit nicht nur alle Schriften des Königs zugleich mit weggenommen sondern auch alle öffentliche Verzeichnisse. ::: Dieser Verlust war gewisser Massen unerseßlich: Denn der König von England wolte diese Schriften niemals wieder herausgeben Der König suchte diesem " verdrüslichen Zufal auf das geschwindeste, so gut als ihm möglich war, abzuhel fen; daher bekam einer von den Bedienten, denen die Aufsicht über diese Verzeich nisse anvertrauet gewesen, und der ein sehr glückliches Gedächtnis hatte, Befel, at les dasjenige aufzusehen, was er sich von diesen Schriften noch erinnern würde. Er that solches und stellete nach einer erstaunenden Arbeit und ohne Zweifel durch Hülfe der Bibliotheken und der Archive sowol der Klöster als auch

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der (q) Chron. S. Monaft. Cafinenf. notis illuftr. p. 105. col. 2. (t) Daniel hist, de France furl' an 1194.

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der Privatpersonen, welche Abschriften von den verlornen Stücken in Händen has "ben konten, einen Theil derselben wieder her. " Es sind also die ältesten Denk: måler in dem königlichen Schaß von Urkunden größtentheils aus den Klöstern genom: men worden. Wo sind nun diejenigen, welche die Urkunden der Klöster für ver: fälscht und unbrauchbar, für höchstverdächtige Zeugen und Ausgeburten der Betrü ger halten? Sind denn die Urkunden, welche, so lange sie sich in den Archiven der. Klöster befanden, falsch und zweifelhaft waren, auf einmal richtig und authentisch geworden, seitdem sie eine Zeitlang in dem königlichen Archive befindlich gewesen.

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S. 129.

Wir wollen noch einige Begebenheiten anfüren, welche noch geschickter sind, des Fortsetzung. nenjenigen die Augen zu öfnen, die in diesem Stücke blos ihren Vorurtheilen folgen. Im dreizehnten Jahrhundert fing man in Frankreich an, öffentliche Archive anzulegen; wenigstens felete es damals nicht an gottesdienstlichen Archiven, die noch von den Archiven der Abteien verschieden waren. Indessen gaben doch die Päpste, Monars chen und die grösten Herren diesen leßtern allemal den Vorzug; indem sie ihre Vers träge und schäßbarsten Urkunden daselbst verwarlich_beilegten. Ein Brief Heinrichs 3, Königs von England, vom 14ten August 1225. an Raymund, Grafen von Toulouse (s), liefert uns nicht nur einen Bundesvertrag zwischen die: fen beiden Herren und die Auswechselung desselben, sondern unterrichtet uns auch von der Entschliessung des Königs, die Verwarung beider Acten einem oder dem andern Kloster anzuvertrauen (t). Es wird indessen dienlich seyn, sagt er, diese "beide Acten zu mehrerer Sicherheit in einem Kloster beizulegen, damit man sich " derselben zu gehöriger Zeit wieder bedienen könne. Folgende Begebenheit ist ein noch weit entscheidender Beweis des Sakes, daß man Urkunden von grosser Wichtigkeit in die Archive der Klöster in Sicherheit zu bringen gesucht. Nachdem Nugnez Sanche, Graf von Roussillon, von einer und Roger Bernard, Graf von Foir, nebst seinem Sohn Roger, von der andern Seite, wegen Cerdagne viele und langwierige Feindseligkeiten wider einander ausgeübt hatten; so entschlossen sie sich endlich im Jahr 1233. ihre Zwistigkeiten durch einen Vergleich beizulegen (u). Roger de Comminges, Graf von Pailhas, Wilhelm d' Aniort, Loup de Soix u. a. m. waren dabey gegenwärtig, als die Grafen von Roußillon und Foir die Acten von diesem Friedensvertrag in der Abtey Fonfroide beilegten.

S. 130.

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Als der Pabst Innocentius 4. die Abschriften von den wichtigsten Ur: Archiv des kunden der römischen Kirche in ein Archiv zur Verwarung geben wolte; so zog er Klosters Clus das Archiv des Klosters Cluni allen andern Behältnissen vor. Wenn Hr. Boc- ni. quillor einem seiner Freunde die auf der Reise gemachten Anmerkungen überschreibt, so versichert er, daß, als er in das Archiv zu Cluni gekommen, er daselbst” sehr star: " ke Kasten voller alten Urkunden und Schriften gesehen habe. Man öfnete mir ei

"" nen,

(8) Hift. de Langued. tom. 3. p.347. (t) Rymers Acra publ. tom. 1. p. 241, feqq.
(u) Hift. de Langued, tom. 3. p. 410.

Land.

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nen, seht er hinzu, welcher alle Urkunden der Kirche zu Rom enthielt. Es sind nur Abschriften von diesen Urkunden, die Innocentius 3 oder 4 auf der Kir "chenversamlung zu Lion in Gegenwart der anwesenden Bischöfe verfertigen lies, " deren Siegel sich am Ende einer jeden Urkunde befinden, um sie noch authentischer zu machen. Dieser Pabst bat, daß diese Abschriften in der Abtey Cluni verwas ret werden möchten, damit man sich derselben bedienen könte, wenn etwa die Oris ginale geraubet werden, oder zu Rom verloren gehen solten (r). Die Hans del, welche Innocentius 4 mit dem Kaiser Friedrich 2 hatte, veranlasseten ihn ohne Zweifel zu der Besorgnis, daß es diesen Urkunden eben so gehen möchte, als dem Archiv Philippi Augusti. Die ältesten Urkunden, die dieser Pabst wieder håtte erneuern lassen, giengen nicht über die Zeiten der Ottonen hinaus; so viele waren durch die Grausamkeit der Zeit verloren gegangen. Wir wollen uns aber bey diesen Anmerkungen nicht aufhalten; sondern damit schliessen, daß ein für die Archis ve der Klöster so rúmlicher Vorzug, dieselben für die Berachtung einiger neuern Kunsts richter hinlänglich schadlos halte.

§. 131.

Ansehen der Wenn Frankreich so viele Achtung für die Klosterarchive hegte, and ein so groß Klosterarchis fes Vertrauen in die Redlichkeit ihrer Aufseher sehte; so waren auch die Deutschen ve in Deutsch: oder vielmehr alle andere Völker nicht weniger vortheilhaft für dieselben gesonnen. Es versichern uns solches sowol der Herausgeber des Thuringia sacra, als auch die Jes fuiten, welche einen Auszug daraus gemacht haben. Diese lekteren drücken sich folgens der Gestalt aus (y)." Die Klöster haben nicht allein ihre eigenen Urkunden bewa: ret; sondern sie waren auch in den mitlern Jahrhunderten, dem Herausgeber des gottesdienstlichen Thüringens zu Folge (K), die Behältnisse fürstlicher Geheime nisse und Archive. Die Ehrerbietung für die Religion flössete einem jeden eine gewisse Hochachtung für diese heiligen Wonungen ein, und schüßete sie für alle verwegene Angriffe. Der grosse Begrif, den man von der Redlichkeit, Tugend

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und

() Vie et ouvrages de M. Bocquillot. 1745. Brief 31. p. 207. 208. Schet auch die gelehrte Reise der VV. Martene und Durand Th. 1. S. 228. (1)) Mém. de Trevoux Auguft. 1740. p. 1555. feqq.

(R) Quamvis enim magnorum Principum archiua his rebus condendis in primis deftinata videantur: nihilo tamen fecius deprehendimus medio euo paullo ab hac confuetudine difceffum et Coenobia occultandis Principum arcanis aptiffima judicata effe. Neque id absque grauiori ratione factum videtur. Ex quo enim vfus facrorum eiusmodi Colle. giorum per omnem fere Occidentem inualuit, tanta eorum celebritas, tantaque apud infimam pariter plebem ac illuftriori genere na tos fuit auctoritas; vt non folum quilibet re. ligioni fibi duceret aut ipfa, aut quæ aliqua

ratione ad illa pertinebant violare, verum etiam cum facri ordinis Proceres, tum ciuilis reipublicæ Antiftites ea fouerent, fufpicarunt (*), fuoque præfidio complecterentur. Præterea carum rerum cura, quæ fingularem fidem ac finceritatem requirunt, his quam tutiffime committi poffe videbatur, quibus omnium confenfu, ipfius pietatis et integritatis fumma fuiffet concredita, etc. Thuringia facra, Præf. pag. 4.

(*) Es mangelt hier etwas; es ist uns aber nicht erlaubt das geringste in dem Text zu vers ándern.

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» und Treue derer hegte, die sich in diesen Wonungen aufhielten, verursachte, daß ihnen das schäßbarste und wichtigste, so man nur hatte, anvertrauet wurde. Aus diesen Quellen sind nun so viele Denkmåler geflossen, welche jeht die Bibliotheken anfüllen und unsre Erkentnis volkommen machen und erweitern. u. f. f. Wir wollen zu einem so schönen Lobe der Klosterarchive nichts hinzufügen. Wir wollen dasjenige, was wir bisher von dem Altertum sowol dieser Archive, als auch der öffentlichen Behältnisse gesagt haben, mit dem Wunsch des Don Lassarre y Ferriz, Aufsehers über die königlich spanische Bibliothek beschliessen: daß nemlich die gots tesdienstlichen und öffentlichen Behältnisse nebst den Klosterarchiven dieses Landes den Gelehrten eben sowol offen stehen möchten, als in den übrigen Staaten Europens. Wolte Gott, sagt er (1), daß man die Freiheit haben möchte, die öffentlichen " Archive und Behältnisse der Kirchen und Klöster zu durchsuchen! Wie viele zus verläßige Gründe würden wir alsdann bekommen, diejenigen zu überzeugen, die ben so vielen diplomatischen Kriegen, die seit dem Ende des lehtern Jahrhunderts "in Frankreich, Flandern und Italien gefüret worden, nicht nur das Altertum der Handschriften und Urkunden geleugnet, sondern auch die vom Mabillon her ausgegebenen der Unrichtigkeit beschuldiget haben. " Man wird leicht sehen, daß dieser gelehrte Man in dieser Stelle auf die VV. Hardouin, Germon, Papebroch und den Marquis Maffei gezielet habe; ob man gleich die beiden lektern mit den beiden erstern nicht völlig in eine Claffe sehen darf. (41).

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(E)-Ojalà que fe le huviesfen franqueado los Archivos publicos, y los delas fantas IgleGas y Monafterios! que tal vez tendriamos cofas, conque convencer à los que en la Guerra literaria Diplomatica, en que tanto fe ha paleado en Francia, Flandes y Italia defde el fin del figlo paffado, negaron la antiguedad de los codices, y Diplomas, y accufaron de falfos los eftampados por Mabillon. Bibliobeca univerfal de la Polygraphia Efpannola. Prologo fol. 11.

(41) Daß die Archive der Geistlichen, for wol in den ältesten als auch mitlern Jahrhun: derten, in sehr grossem Ansehen gestanden und oft die Stelle öffentlicher Behältnisse vertreten, ist nicht nur aus den hier angefürten Beispie: Ien unteugbar: sondern wird auch daher begreif lich, daß zu diesen Zeiten fast die ganze Ges lehrsamkeit, ja sogar die Fähigkeit des Lesens und Schreibens mehrentheils auf die Geistlichen allein eingeschränket war; daher man seine Zur flucht fast allemal zu die Geistlichen nemen mus

Diplom. I. Th.

Sieben

fte, wenn auch nur eine Schrift aufgesetzt oder vorgelesen werden solte. Die Archicapellani, Archicancellarii und Cancellarii der frånkischen Könige würden, wie bekant ist, insgesamt aus den Bischöfen genommen, oder doch wenigstens nachmals zu Bistümern befördert; ja auch alle übrige Schreiber oder Totarii waren aus dem geistlichen Stande, wovon Bernhard a Mallindrots Schrift de Archicancellariis S. R. I., etc. beim Wender S. 221. f. nachzusehen ist. Daß solches auch an den Höfen der teutschen Fürsten üblich gewesen, hat Hr. D. Johan Carl Heinrich Dreyer im zfen Theil der Sam: lung vermischter Abhandlungen zur Erleute: rung der teutschen Rechte und Altertümer S. 657. f. aus verschiedenen Urkunden des dreis zehnten Jahrhunderts gezeiget. Die Geistlichen hatten einen Einflus in alle Staatsgeschäfte, wurden bey Abfassung und Aufsetzung der Gese te gebraucht; ja sie verwalteten schon sehr frühe bey den Gerichten das Amit der Secretarien und Notarien: indem man schon in zehnten, Jahrhundert die vor Gericht entschiedenen Sa

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