Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub

fónte. Es müssen also die in den Archiven befindlichen falschen Urkunden lange nach derjenigen Zeit verfertiget seyn, die in der Unterschrift angegeben wird. Es mus da her Kennern der Altertümer auch nicht schwer fallen, die unächte und untergeschobene, Ber schaffenheit derselben zu entdecken; wie wir hernachmals zeigen werden, wenn wir von der Materie, der Dinte, der Schrift und den Formeln der Diplomen handeln werden. Vor jeho ist es hinlänglich, daß wir gezeiget haben, wie man auch nicht die geringste Ursache haben können, falsche Urkunden zu schmieden und unterzuschieben, wenn gar kein Grund vorhanden gewesen wäre, warum man die alten Diplomen hät te aufbehalten müssen. Warum solten wohl die Geistlichen und Mönche ihre Zuflucht zu so unrechtmäßigen Mitteln genommen haben?

S. 135.

Ja die Verjárung war nicht einmal ein Mittel, welches in allen Ländern von Fortsetzung. gleich starken Wirkungen gewesen wäre. In Deutschland muste man notwendig Urkunden haben (s). So war es in den alten Geseßen verordnet, und ohne diese Vorsichtigkeit würden auch die allerfeierlichsten Schenkungen unendlicher Gefar aus: gesehet gewesen seyn. Man würde weder durch eine Verjårung von dreißig Jahren, noch auch durch einen Besiß von undenklichen Zeiten her in Absicht derjenigen Lånder gesichert seyn, an welche jemand, kraft gewisser in Hånden habender Urkunden Ansprüche machen wolte. Daher kommen die vielen Eremplarien von einer und eben derselben Urkunde, die in Deutschland so häufig sind. Daher komt es, daß sich eine und eben dieselbe Originalschrift in einem und eben demselben Archiv zu mehrern mahlen findet. Es ist also die vorgegebene Unbrauchbarkeit der Urkunden eben so ungegründet, als die behauptete Unmöglichkeit ihrer Erhaltung. Es wundert uns indessen nicht, sagt der berümte Gottfried von Bessel, Abt zu Gottwich in Oe: sterreich (t), daß der V. Germon dergleichen Dinge behauptet, da er kein Be: " denken getragen, wider alle fränkische und teutsche Denkmäler zu behaupten, daß die Schenkungen ehedem mündlich und blos durch ein oder das andere symbolis sche Zeichen geschehen wären (C). Er mus gewis die salischen Geseße, die Ge: feße der Ripuarier, der Alemannen, der Sachsen, der Lombarden und der Westgothen nicht gelesen haben; sonst würde er nach ihrer Vergleichung unter einander augenscheinlich gefunden haben, daß die Verträge aller Örten schriftlich abgefasset worden. Er würde entdecket haben, daß alle verkäufliche Ueberlieferun gen, Vertauschungen, Gnadenbefiße, Noritid, Bewilligungen von Freiheiten u.s.f.

[ocr errors]
[ocr errors]

"

"

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

(8) LUDEWIG. Reliquiæ Mft. p. 14. feqq. (t) Chronic. Gottmic. lib. 2. p. 78. 79.

(C) Allem Ansehen nach verfäret der Abt zu Gottwich hier mit dem V. Germon auch fo, wie dieser mit seinen Gegnern umzugeben pflegte; daß er nemlich seine Säße nach der gröften Schärfe der Dialectick nimmt. Vielleicht, hat er auch nur auf die vor dem zehnten Jahrhun: dert geschehenen Schenkungen gesehen. Denn, es ist bekant, daß es seit der Zeit, wenigstens in

in

Frankreich Schenkungen gegeben, die nicht
durch Schriften bewerkstelliget worden; obgleich
die schriftlichen Schenkungen häufiger waren,
und es sich nur selten zutrug, daß nicht auf eis
ne Vergleichung, die nur vermittelst symbolischer
Zeichen geschehen war, cirige Zeit hernach
Urkunden oder Tetitis gefolget wären.

Weitere Fort: fetzung.

Einwurf-ans dem Hincmar y. f. f.

[ocr errors]

" in einem jeden Lande schriftlich geschehen; wie wir in unsrer kritischen Beurtheilung der Privaturkunden mit mehrerm zeigen werden." Wir würden viele ganze Seiten aus diesem vortreflichen und prächtigen Werk abschreiben müssen, wenn wir alle die gründlichen Antworten, die der gelehrte Abt dem B. Germon entgegenseßet, anfüren wolten,

§. 136.

Wenn man endlich nicht den geringsten Grund gehabt hätte, die älten Urkuns den sorgfältig zu bewaren, und wenn alle, oder doch die meisten Schenkungen ohne Schriften geschehen wären; aus was für einem Unsin würden denn wohl die Geistlichen und Mönche auf den Einfal geraten seyn, so viele falsche Urkunden zu verfertigen? Es geschahe, sagt man, aus der Ursache, weil sie die ächten verloren hatten. Es wur: den also die Schenkungen nicht gemeiniglich (u) ohne Schriften bewerkstelliget; folg lich war auch daran gelegen, daß man Urkunden hatte; sie konten daher auch nicht unnötig seyn. Denn wenn die ächten Schriften unbrauchbar waren, sich fremder Güter anzumassen, oder die feinigen wieder zurück zu fordern, nachdem sie verloren gegangen; wenn die Verjárung nach dem Verlauf einer Zeit von dreißig Jahren die: fe Urkunden zur Erhaltung der Grundstücke und der Gerechtsamen, die man be sas, kraftlos machte: Wie konten die falschen Urkunden brauchbar ja gar notwendig werden, nicht in Gefar zu geraten und der Erbgüter der Kirche nicht verlustig zu gehen? Ist etwa die Verjärung, die nach einem dreißigjärigen ununterbrochenen Besik so viele Kraft hatte, nach einigen Jahrhunderten unzulänglich geworden? Aus was für Ursachen, daß wir noch einmal fragen dürfen, würde man denn wohl falsche Urkunden geschmiedet haben? Doch auf was für Abwege geråt man nicht, wenn man einmal eine ungerechte Sache verteidigen wil, es mag auch kosten, was es wolle! Wie, wird man sagen, wurden nicht vor diesem Schenkungen, Tausch- und Kaufverträge ohne Schriften volzogen? Es ist wahr, in manchen Ländern wurden unstreitig dergleichen Verträge ohne Schriften gemacht. Hat denn demohnerachtet der Gebrauch der Ur kunden wenigstens nicht eben so sehr in Ansehen seyn können? Zu einem Beweis, daß es vortheilhafter war, sich durch dieses Mittel wider die mancherlen möglichen Zufälle zu verwaren, kan dieses dienen, daß wenn man Urkunden für sich hatte, der Ge gentheil nach den Gesehen verbunden war (r), sich an die daselbst ausgedruckten Eins schränkungen und Bedingungen zu halten, die fast allemal eine sehr nachdrückliche Strafe wider denjenigen enthielten, der sich an dieselben vergreifen würde; ohne daß er zu den Besitz des verlangten Gutes hätte gelangen können: da hingegen im Fal, daß alles ohne Schriften volzogen worden, der Eigentümer des verlangten Eigentums beraubt werden konte, und sich auf keine andere Schadloshaltung Rechnung machen dürfte, als ihm in den Gesehen bewilliget worden; welche Schadloshaltung aber doch die an das Gut gewandten Verbesserungskosten niemals überstieg.

§. 1-37.

Man suchet die Unbrauchbarkeit der alten Urkunden, und die wenige Achtung, die man zu den ersten Zeiten der fränkischen Monarchie für dieselben gehabt, noch auf

eine

(11) GERMON. Discept. 1. p. 21. (r) LINDENBROG. Leg. Longobard. lib. 2. tit. 36. L. 3.

[ocr errors]

eine andere Art zu beweisen; indem man eine gewisse Stelle des Hincmar auf hunderterley Art herumdrehet, worin dieser Verfasser behauptet, daß die Clerici zu Rheims manche Pergamente und Blätter aus Handschriften hundert Jahr vor ihm zu Beutel verbraucht (y). Folglich, schliest man daraus, waren diese Geistlichen von der Unbrauchbarkeit ihrer Urkunden hinlänglich überzeugt. Doch bey die: sem Zeugnisse bleibt man nicht alleine stehen. Wenn die Kirchenversamlung zu Agde im Jahr 506(1) diejenigen Geistlichen, die die Urkunden der Kirche unterdrückt oder an die Weltlichen ausgeliefert hatten, in den Ban thut und sie zur Wiedererstattung anhålt; so macht man daraus den Schlus, daß damals die Urkunden unterdrückt worden, und daß folglich keine mehr übrig wären. Wenn Carl der kahle den Bischöfen befielet, die Freiheiten der Päbste und die Urkunden unsrer Könige mit vieler Sorgfalt zu bewaren, vigili folertia cuftodiant (a); so schliesset man daraus, daß fie bis auf diese Zeit sehr nachläßig in acht genommen worden. Wenn manche Schrift: steller versichern, daß die Urkunden im eilften Jahrhundert in Gewölben eingeschloss sen gewesen, und wenn man sich genötiget siehet, mit ihnen zuzugeben, daß damals die Urkunden mit vielem Fleis bewaret worden; so wil man daraus den Schlus her: leiten (b), daß solches nicht vorher geschehen, und daß man daher die alten Urkunden nach Maasgebung ihres Altertums für verdächtig halten müsse. Ein Sah, den man ohne Unterschied auf alle Arten von Urkunden anzuwenden sucht; obgleich Marsham, der Urheber desselben, ihn nur allein auf die angelsächsischen Urkunden angewandt hat,

S... 138.

Was aber das vom Hincmar angefürte Beispiel betrift; so ist noch zu zweifeln, Deffen ob diese Pergamente (Chartă), Urkunden von Ländereien gewesen, so der Kirche zu Beantwor Rheims zugehöret, oder ob es gar Urkunden gewesen. Wenigstens hat Hincmar tung. in diesem Stücke nichts bestimmet. Gefeßt aber auch, daß man solches zugeben wolte, so könte man demohnerachtet mit gutem Gruude behaupten, daß er nur eini ge Stücke gemeinet habe, die unter den Ausschus geworfen worden; oder vielmehr, daß es gewisse historische Stücke gewesen, die das Leben und die Wunder des heil, Remi, von welchem allein die Rede war, einiger Massen erläutern können. Wenn indessen auch die Geistlichen zu Rheims des achten Jahrhunderts, die Hincmar als sehr unwissende und ungesittete Leute beschreibet, die Urkunden ihrer Kirche vernich tet hätten; so würde daraus noch nicht folgen, daß man es bey allen übrigen Kir: chen eben so gemacht habe: man müste denn die Art, von dem Besondern auf das Algemeine zu schliessen, für volkommen rechtmäßig halten (c). Man hat aber Grund zu mutmassen, daß sich der unrechtmäßige Besiker Milon, der sich alle Grundstüs cke der Kirche zu Rheims angemasset hatte, auch aller ihrer Urkunden werde bemächtiget

(1) GERMON. Difcept. 1. p. 23. (¿) Concill. LABB. tom. 4. col. 1387. can. 26.
(a) BALUZ. Capitular. tom. 2. col. 214. (b) GERMON. Difcept. 2. p. 33. 34.
(c) FONTANINI Vindic. p. 52.

[blocks in formation]

bliebenen Originale.

tiget haben. Sie waren also nicht mehr in den Händen der Geistlichen. Wie ha: ben sie denn Beutel daraus machen können?

sie

2. Giebt man sich vergebliche Mühe, das Ansehen der Kirchenversamlung zu Agde kraftlos zu machen, welche sowol wider diejenigen Geistlichen eiferte, die die Urkunden ihrer Kirchen von sich gegeben oder unterdrückt hatten, als auch wider die Weltlichen, die sie dazu überredet hatten. Man verschweiget daben, daß diese Kir chenversamlung im Anfang des sechsten Jahrhunderts gehalten worden, und daß sie folglich älter ist, als alle alte Originale, die wir noch in Frankreich übrig haben. Es muste also die Ehrerbietung, die man damals für die heiligen Canones hegte, ihre gehörige Wirkung haben und die Geistlichen sowol vermöge ihrer Pflicht, als auch um eines gedoppelten Nukens willen zur genauen Bewarung ihrer Urkunden bewegen.

3. Carl der kahle gab kein Capitulare heraus, dergleichen Misbräuche ab: zustellen; folglich waren die Geistlichen nicht in dieselben verfallen. Er suchte nur die Bischöfe zur sorgfältigen Erhaltung ihrer Archive anzuhalten. Hieraus folget. aber noch nicht, daß dieselben allenthalben vernachläßiget worden. Eine gewisse Gleichgültigkeit gegen die Archive, die an manchen Orten herrschen mochte, foute ein hinlänglicher Bewegungsgrund zur Abfassung dieses Gesehes seyn. Man darf also auch nicht vorgeben, daß die Sorgfalt für die Archive erst im eilsten Jahrhundert ihren Anfang genommen.

S. 139.

Verhältnis Wenn es möglich ist, verseket man (d), daß einige alte Originale in den Krie: mäßige Anzal gen und Feuersbrünsten erhalten werden und den Würmern und Rahen, der Feuch der übrigges tigkeit, der Treulosigkeit und dem Geiß derer widerstehen können, denen an ihrer Vernichtung gelegen seyn muste; so ist solches doch wenigstens sehr schwer. Was nun nicht anders als sehr schwer geschehen können, darf nicht ohne Beweis für richtig angenommen werden. Von neuern Originalen lässet sich deswegen eine grössere Anzal aufweisen: 1. Weil man erst in den lehtern, Jahrhunderten angefangen diese Stücke höher zu schäßen. 2. Weil es nicht so ausserordentlich ist, daß sie etliche hundert Jahr hindurch für die Wuth der Zeit gesichert werden können; als wenn solches durch einen Raum von tausend Jahren geschehen seyn solte: und zwar um so vielmehr, weil sie in den ältesten Zeiten sehr nachläßig bewaret worden.

Allein, was folgt daraus, wenn man auch zugiebt, daß die alten Urkunden eis ner grossen Menge von Zufällen ausgeseßet gewesen? Läst sich wohl daraus schliessen, daß gar keine mehr übrig seyn können? Man unterstehet sich nicht, solches zu behaup

Man giebt nur vor, es sen sehr schwer, daß noch jeht einige übrig seyn könten. Wenn die Sache nur mit Schwierigkeiten verknüpft ist: so lässet sich auf eine rechts mäßige Art nichts weiter daraus folgern, als daß die Anzal der übriggebliebenen Urkunden, gefeßt es wäre in einem jeden Jahrhundert eine gleich grosse Menge derselben ausgefertiget worden, heutiges Tages mit der grössern oder geringern Entfer nung der Zeit von einem jeden dieser Jahrhunderte in einem Verhältnis stehen müß

(d) GERMON. Difcept. 1. p. 26.

fe.

se. Dies läst sich aber in Betrachtung der Anzal von Urkunden, die bis auf unste
Zeit erhalten worden, wirklich beweisen. Aus dem vierten und vorigen Jahrhun
derten ist keine einige, weder auf Pergament, noch auf Papier mehr vorhanden.
Das fünfte wird kaum noch ein Duhend alter Originale aufzuweisen haben. Kaum
'wird man aus dem sechsten Jahrhundert zweimal so viel zusammenbringen können.
Wenn uns das siebente etliche hundert liefert, so ist es viel. Aus dem achten sind
vielleicht nicht mehr als noch tausend übrig. Es würde unnötig seyn, diese Berech;
mung weiter zu treiben. Wir wollen nur noch anmerken, daß sich die vielen Urkun-
den aus dem eilften Jahrhundert sehr schwer zålen, ja nicht einmal schäßen lassen.
Wenn die Urkunden des fünften, sechsten, siebenten und achten Jahrhunderts, dem
Vorgeben unsrer Gegner nach, lange Zeit hernach geschmiedet worden: so würde
ein solches steigendes Verhältnis nicht stat finden. Wir würden mehr Urkunden
aus dem sechsten, als aus dem neunten Jahrhundert haben können. Ja, warum
fölte es alsdann nicht möglich seyn, auch einige aus den vier ersten Jahrhunderten
aufzuweisen? Ist es etwa schwerer, Urkunden aus dem vierten Jahrhundert unters
zuschieben, als aus dem siebenten? Indessen ist es gewis, daß ie weiter man in das ›
Altertum zurückgehet, die Anzal der Originalstücke desto geringer wird, bis sich end:
lich gar keines mehr findet. Die ältesten auf egyptischem Papier sind fast insgesamt
schadhaft, und zwar einige mehr, andere weniger. Es ist daher nicht zu mutmassen,
daß diese Diplomen erst nach der Zeit geschmiedet worden: weil sie wohl Merkmale
aufweisen können, die ächte und alte Stücke haben müssen, aber nicht Merkmale fal-
scher Schriften, die erst lange nach der angegebenen Zeitbestimmung verfertiget wor
den. Die Schwierigkeit der Erhaltung alter Originale bis auf unsre Zeiten ist das
her auch nach Maasgebung der mehr oder weniger von uns entfernten Jahrhunder
te, in welche sie gehören, entweder grösser oder kleiner. Wenn dieses nun erwiesen
und eingeräumet ist, so darf man auch die Urkunden um der Schwiergkeit ihrer Ers
haltung willen nicht mehr für verdächtig halten; weil es unleugbar ist, daß die übrig
gebliebene Unzal diefer Schwierigkeit gemás ist. Man har daher gegründete Ursach
zu glauben, daß diese kleine Anzal von Urkunden bis auf uns erhalten werden kön-
nen; da hingegen unendlich viele ändere auf dein Wege verloren gegangen sind.

§. 140.

von 1000

Was ist daher wohl ungereimter, als wenn man die Originale um so viel mehr Möglichkeit in Verdacht ziehen wil, je älter sie scheinen? Was aber das luftigste ist, ist dieses, der erhalte: daß man zugiebt, wie wohl Handschriften aus dem Zeitraum vor dem neunten Jahr: nen Urkunden hundert bis auf uns erhalten werden können, aber solches von den Urkunden nicht glauben wil; als wenn sie von einer ganz verschiedenen Materie wären, die nicht fast eben denselben Zufällen ausgesetzt gewesen (e). Warum solten denn wohl die Hands schriften in diesem Stücke mehr Vorrechte haben, als die Urkunden?

Es rúret dies, sagt man, daher, weil die Exemplaria von einem jeden Werke weit zalreicher waren, als die Abschriften von einer und eben derselben Urkunde, und weil sich auch zu den allerbarbarischsten Zeiten noch immer einige Lieb: haber

R 2

Jahren.

(€) GERMON. Discept. 2. p. 32. 33.

« VorigeDoorgaan »