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haber der Wissenschaften gefunden, gefunden, die sich die Erhaltung der Hand: schriften angelegen seyn lassen. Ein schwacher Beweisgrund! Man gestehet uns bes reits zu, daß es überhaupt mehr Urkunden gegeben, als Handschriften. Warum folten wir denn nicht eben so viel oder noch mehr von den erstern übrig haben können, als von den lehtern? Ueberdem, wenn es mehr Handschriften von einem und eben demselben Werke gegeben, als man Exemplaria von einer und eben derselben Urkun de hatte: so ist es gewis, daß jene weit mehrerer Gefar ausgeseht gewesen, als dies se; weil sie nicht an so sichern und feuerfesten Orten aufbehalten wurden; weil die Urkunden bey Feuersbrünsten und Plünderungen leichter gerettet werden konten, als die Handschriften; weil man nicht hoffen konte, Urkunden, wenn sie einmal verloren gegangen, wieder zu bekommen, der Bücher aber allemal wieder habhaft zu werden sich schmeicheln konte; weil der eigene Nußen weit stärker zum Vortheil der erstern, als der lehtern, redete; und weil es endlich zu allen Zeiten mehr Liebhaber der zeitli chen Güter als der Wissenschaften gegeben. Es haben uns also die Urkunden aus dem sechsten und siebenten Jahrhundert eben so sicher auf behälten werden können, als die Handschriften aus diesem Zeitraum.

Ist nicht die Anzal der alten Handschriften in der That bey nahe eben so ver hältnismäßig, als wir bey den Urkunden gezeiget haben? Ja wer weis, ob man auch. so viele Handschriften aus dem fünften, sechsten, siebenten, achten und neunten Jahr: hundert werde aufweisen können, als wir Urkunden aus, denselben haben? Ob also gleich noch ein gewisser Unterschied zwischen den Handschriften und Urkunden stat fins det; so scheinet doch überhaupt die Schwierigkeit der wirklichen Erhaltung beŋ bei den gleich zu seyn. Nun giebt man aber zu, daß es noch Handschriften aus allen diesen Jahrhunderten gebe. Warum wil man denn die Originalurkunden aus die: fem Zeitraum blos ihres Altertums wegen als falsche und verdächtige Stücke vers werfen?

Achter Abschnit
Verteidigung der alten Archive.
Inhalt.

1. Verteidigung der Archive wider den
B. Hardouin S§. 141: 143.
II. Ursprung des den Klöstern gemachten
Vorwurfs der Erdichtung und Verfäl
schung der Urkunden §. 144. 145.
III. Papst Leo 9 Verfaren mit einigen
falschen Urkunden zu Sublacum S.
146: 150.

IV. Billiges Urtheil einiger Protestanten
von den Klosterarchiven §. 151.
v. Bestreitung der öffentlichen Archive

V.

S. 152 154.

VI. Verteidigung der Klosterarchive wider die Verfasser der Memoires du Clerge' §. 155: 158,

VII. Biberlegung des V. Simon,
Wharton u. a. m. §. 159: 165.
VIII. Fontanini, Muratori und Ma-
billons Meinung von den falschen Urs
kunden, die noch jekt übrig sind. §.
166. 167.

IX. Verteidigung der Archive der Ges

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meinheiten wider den Lenglet §. 168
171.

X. Zeugnis einiger Jesuiten von den
falschen Urkunden der Kirchen §. 172.
XI. Wie die falschen Urkunden in die Ar
chive gekommen seyn können S. 173:
176,

S. 141.

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at man wohl jemals von einer solchen Regel der Kritik gehöret, als diejenige Einwürfe bes ist, welche aus dem Altertum der Urkunden, das ist aus der zur Erhöhung ihres V.Hardouin, Werths allertauglichsten Eigenschaft derselben, einen Grund ihrer Verwerflichkeit herleitet? Der gelehrte Abt zu Gottwich eifert nicht nur wieder die VV. Germon (a) und Papebroch (6), daß sie diesen Sah angenommen haben; sondern spricht ihnen auch die Ehre der Erfindung desselben ab. "Sie haben ihn, sagt er (c), von 2 ́ dem Marsham, einem engländischen Retzer, entlenet, der aus Has gegen die Kirs chen in seinem Monaftico Anglicano zuerst behauptet hat, daß die Urkunden um so viel verdächtiger seyn, und um so viel weniger Glauben verdienen, je ålter sie sind. Der V. Hardouin nam in Antiquis numifmatibus Regum Francorum, Ams sterdam 1733, wovon eine sehr vermehrte von ihm selbst verfertigte Handschrift in der königlichen Bibliothek befindlich ist, nicht nur die Meinungen des Protestanten und des Papebroch an; sondern trieb diese Vorwürfe noch weiter als diese beide ges than hatten (d), wie wir sogleich zeigen werden. Papebroch (A), fagt er, glaubt (e), daß man im eilsten Jahrhundert angefangen habe, falsche Urkunden zu schmieden, als die Ruhe der algemeinen Kirche durch Spaltungen und Empó: rungen von allen Seiten her gestöret wurde. Er sehet hinzu, daß dieses vornem: lich von den Mönchen bewerkstelliget worden, da sie gesehen, daß sich die weltR 3 lichen

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(4) GERMON. Difcept. 2. p. 38. (b) PAPEBROCH. Propyl. April. n. 125. 127.
(c) Chronic. Gottmic. lib. 2. p. 79. (d) Handschr. des V. Hardouin S. 231.
(e) PAPEBROCH. ibid. cap. 8. n. 103.

(A) Falfa diplomata fieri coepta ab XI. Chrifti feculo et fequentibus cenfet Papebrochius c. 8. n. 103. dum vniuerfalis Ecclefiæ pacem tot vndique fchifmata feditionesque rurbarent. Addit a monachis præfertim id factitatum: qui cum viderent a Poteftatibus fecularibus vndique accidi fuas poffeffiones et immunitates, non magno crimini fibi duce bant, pro ipfis tuendis fingere, quæ in nullius ceffura præiudicium, folum videbantur conduAura tuendæ æquitati. Verius diceret, opinor, feculo tantum XIV. hanc vafritiem or tum habuiffe in Galliis. Idem celeriter ad

alias quoque gentes Italicam, Hifpanicam, An-
glicam, Germanicam et alias permanaffe, nec
ad monafteria tantum, fed et ad Ecclefias ple-
rasque aliaque collegia. Occafionem et tem
pus oportunum his fraudibus dedere in GAL-
LIA bella cum Anglis et vbique diffidia Reges
inter et fummos Pontifices exorta. Exemplo
autein præiuit, adiuuitque cas plurimum, non
fimilis tantum, fed infinite tetrior malitia in
confingendis libris et monumentis, quæ fan-
&tiffimam Religionem peffum darent, paullo
ante iftas minoris periculi fraudes exorta,

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Beantwor: rung.

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" lichen Mächte allenthalben rüfteten, sie ihrer Güter und Freiheiten zu bes rauben, daher sie es für kein grosses Verbrechen gehalten, folche Schrif ten unterzuschieben, die niemand zum Llachtheil gereichen, sondern nur zur Verteidigung der gerechten Sache dienen folten. Er hätte, fåret derV. Hardouin fort, meiner Meinung nach, mit mehrerm Grunde behaupten kön nen, daß diese Betrügerey erst im vierzehnten Jahrhundert entstanden sey, und sich hierauf sehr geschwind auch bey den Jralianern, Spaniern, Engländern, Deutschen und andern Völkern ausgebreitet, ja sich nicht allein in die Klöster, sondern auch in die meisten Kirchen und andern Gemeinheiten eingeschlichen habe. "Die Kriege, welche Frankreich damals mit England füren muste, und die al lenthalben entstandene Mishelligkeiten zwischen den Königen und Päpsten waren der vortheilhafteste Zeitpunct und die bequemste Gelegenheit für diese Betrügeren. Eine nicht nur gleich unverantwortliche, sondern noch weit abscheulichere Bosheit, "welche einige Zeit vor diese nicht so gefärlichen Verfälschungen eingerissen war, " und darin bestand, daß man ganze Bücher und Denkmäler schmiedete, wodurch unsre heilige Religion umgestoffen werden konte, hatte ihuen hierin den Weg gebas net und die mehresten Hülfsmittel dazu an die Hand gegeben."

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22

S. 142.

Die bloffe Unfürung solcher Hirngespinste ist die volständigste Widerlegung der selben. Ueberdem stimmen der V. Hardouin und der V. Papebroch weder in Abficht der Zeit, noch auch der Personen, noch auch der Bewegungsgründe und der Art, wie diese vorgegebene Verfertigung falscher Urkunden geschehen, mit einander überein. Wir wollen noch mehr sagen; beide behaupten zwar, daß gewisse Betrüger, es mögen nun Mönche, geistliche oder weltliche Personen gewesen seyn, viele unáchte Stücke ge schmiedet haben: keiner von ihnen aber beweiset das geringste von dem, was er ber hauptet. Indessen ist man nach den Gefeßen ben keiner Beschuldigung mehr vers bunden, Beweise anzufüren, als bey einer vorgeworfenen Betrügeren. Qui dolo dicit factum aliquid, licet in exceptione, docere dolum admiffum debet (f). Ueberdem, wenn man allen denjenigen Glauben beimessen solte, die ihren Gegnern die heftigsten Vorwürfe der Betrügerey machen: so würden die ehrwürdigen Våter, von der Geselschaft Jesu selbst nicht gesichert seyn. Wird ihnen nicht bey Gelenheit der Schriften ihrer Mitbrüder, des V. Hardouin und Germon, von teutschen Ge lehrten Schuld gegeben (g), daß sie einen Entwurf schmiedeten, wie sie die Schrift: steller und Denkmäler aller Jahrhunderte vernichten möchten? Alles, sagt einer von diesen Kunstrichtern (B), ist zur Ausfürung eines so schädlichen Vorhabens bereits fertig. Die Pergamente sind schon durch die Hände der Betrüger gegangen und bereits

(f) ff. lib. 22. tit. 3. Leg. 18. §. 1. (9) Vindiciæ veter. fcriptor. p. 18. 19. 171. feqq. LUDEWIG præfat, in Reliquias Mff.

B) Jam membranæ manus falfariorum riæ mentiantur. Vindicia vet. fcript. comra pasfæ, fumum in caminis bibunt, vt olim anti- J. Hardouin. p. 18. 19. 171. feqq. quitatem in damnum Religionis et rei littera

bereits in den Rauch gehangen worden, damit sie einmal die Stelle der ächten Denk måler des Altertums zum grösten Nachtheil der Religion und der Wissenschaften vers treten können. Dergleichen heftige Beschuldigungen können nicht besser beantwortet werden, als wenn man zeiget, daß die ehrwürdigen Våter von der Geselschaft Jesu weder daslehrgebäude des B.Hardouin noch auch des BV.Germon angenommen haben (C). Wir haben hinlänglich gezeiget, daß die Geselschaft den Grundsäßen des lektern niemals beigepflichtet ist. Sehr wenige Jesuiten haben dieselben in ihren Schriften angenommen; ja die gelehrtesten unter ihnen haben sich feierlich wider dieselben erflä ret, selbst noch nachdem der V. Germon seine lehtern Werke bereits herausgegeben hatte. Es würde uns noch leichter fallen, diese Geselschaft wider den Vorwurf zu verteidigen, daß sie sich der Jrtümer und Schwermereien des V. Hardouin anges nommen, indem sie ihn selbst zum Widerruf gezwungen hat, auch seine Meinungen von ihren Vorgesetzten zu Paris im Namen und auf Befel ihres Generals auf die al lerfeierlichste Art verworfen und verabscheuet worden. Wir wollen diese Erklärung in der Anmerkung mittheilen, so wie sie selbst in den Memoires de Trevour befind lich ist (D).

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(C) " Nachdem seit einem Jahrhundert so viele Werke und groffe Samlungen heraus: gekommen, deren Anzahl täglich und aller Orten zunimt; so kan wohl jetzo niemand "unbekant seyn, wie viel die Bibliotheken und Archive der Klöster zur Aufklärung der got tesdienstlichen und bürgerlichen Geschichte beigetragen haben. Wie sehr hat man nicht die Zeitrechnung, die Geschlechtsregister der Fürsten und grossen Herren, und die Be: ftimmung solcher Begebenheiten, die entwe der unbekant waren, oder an den unrechten " Ort gefeßt, oder gar gänzlich verstellet wors den, aus den Stiftungsbriefen, aus den ih nen ertheilten Gnadenbriefen

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" les Licht geseht? Memoires de Trevour, vom Auguft. 1740. S. 1555.

(D) Erklärung des Pater Pros vincialis der Jesuiten und der Obern ih rer Häuser zu Paris, wegen einer neuen Ausgabe einiger Werke des Vater Johan Hardouin, von eben dieser Geselschaft, welche von dem Hrn. de Lorne, Buch: båndler zu Amfterdam wider ihren Wils len veranstaltet wird. (*)

"Unter den Werken, die in dieser neuen "Ausgabe befindlich sind, giebt es einige, von "denen wir wünschten, daß sie niemals das

S. 143.

"Licht gesehen hätten, sondern daß sie in der Vergessenheit geblieben wären.

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"Die Schrift de nummis Herodiadum, auf deren Grundstützen die übrigen gegrün "det sind, ist von den Obern der Geselschaft, wie jederman weis, unterdrücket worden; ja Sie haben alle Exemplaria davon, deren sie nur habhaft werden können, wegnemen lassen. "Was die Zeitrechnung des alten Testa: ments und die Münzen aus dem Jahrhun derte Conftantini betrift; so sind diese Bús cher niemals zum öffentlichen Verkauf gekom men, ja sie wären niemals gedruckt worden, wenn die Revisores, die zu ihrer Prüfung ers nant gewesen, es gemerket und die Obern davon benachrichtiget hätten, daß auch in diesen Schriften dasjenige Lehrgebäude behauptet und unterstützet würde, um dessen willen man die erstere Schrift unterdrückt hatte.

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(*) Journal de Trevoux. Decemb. gegen das Ende.

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§. 143.

Fortsetzung.

Wenn wir die VV. Hardouin und Germon bestreiten, so bestreiten wir sols che Schriftsteller, die von ihrer eigenen Geselschaft gemisbilliget und uns überlassen

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worden,

"be kommen möchten: es sind aber alle ihre "Mit noch mehrerem Nachdruck verwerfen
"Bemühungen fruchtlos gewesen; zumahl da "wir dieses Vorgeben in Betrachtung derjeni
man wegen der jetzigen Umstände in Europa "gen heidnischen Schriftsteller, deren Werke
"keine andere Maasregeln ergreifen und sich“ von den alten Lehrern der Kirche angefüret
nicht an die Mächte wenden können, denen
dieser Buchhändler unterworfen ist.

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"worden; weil man alsdann auch die Schrif "ten dieser heiligen Lehrer selbst für unterges "schoben halten müste.

"4. Wir erklären alle Stellen und Grunds sätze in den Schriften des V. Hardouin für unrichtig, aus welchen sich mit Recht etwas zum Bchuf der jettangefürten seltsamen Meis "nungen schliessen lässet.

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"1. Daß der Verfasser in denselben Dingen"
"vortrágt und Grundsäge behauptet, aus de
"nen folgen würde, daß fast alle gottesdienst:
"liche Denkmäler und eine grosse Menge heid
"nischer Werke untergeschoben worden.

5. Wir verwerfen alle übrige Meinungen, "die in diesen Schriften befindlich seyn können, und mit dem algemeinen Lehrbegrif der catho "lischen Gottesgelehrten nicht übereinstimmen. "6. Endlich misbilligen wir, aus dem jest "angefürten Grunde willen, eine jede bereits

"2. Daß er sogar ausdrücklich versichert,"
" wie er das Altertum vieler von den obenge:
"dachten sowohl heidnischen als christlichen
• Werken in Zweifel ziehe.

"3. Daß sich einige unter denselben finden,
die er wirklich für untergeschoben ausgibt.
"4. Daß es scheint, als wenn er von dem Al-
" tertum des griechischen Textes der heil.Schrift
nicht überzeugt sey.

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5. Daß er noch einige andere neue Mei: "nungen behauptet, aus denen man gefärliche "Folgerungen ziehen könte. Dies hat uns be "wogen, folgende Erklärung von uns zu stel "len.

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geschehene oder noch künftige Ausgabe dieser "Schriften; und damit die Welt nicht zweiz "feln dürfe, daß diese unsere Erklärung "die Gesinnung der ganzen Geselschaft ents "balte: so versichern wir, daß nichts in ders "selben befindlich ist, so nicht von unserm "ehrwürdigen V. General bekräftiget wor "den.

"Nachdem man gesehen, daß wir in unsern "Memoires de Trevour das Lehrgebäude 1. Wir verwerfen den feltsamen Sat," von der geschehenen Erdichtung alter Schrift! daß der griechische Tert der heil. Schrift, steller nicht nur als unrichtig und schädlich "die Schriften sowohl der griechischen als auch "verworfen, sondern auch mit ausdrücklichen " lateinischen Kirchenvåter und die andern got: "Beweisen widerlegt haben, und zwar noch "tesdienstlichen Denkmäler, die in der Kirche" lange vorher, ehe es sich ein bolländischer "gemeiniglich für ächt angenommen werden, " untergeschoben seyn, als eine höchst schädliche "Meinung.

"Protestant einfallen lassen, dies Lehrgebaus "de für ein unter den Öbern der Geselschaft "verabredetes Vorhaben auszugeben: so wird "2. Wir halten auch das Vorgeben, daß "niemand mehr zweifeln können, daß wir nicht "diejenigen heidnischen Schriftsteller unterge: " jederzeit so gedacht haben. Die seltsame Be "schoben worden, deren Werke nach der gemeis "schuldigung von dem verabredeten Vorhaben "nen Meinung der geschicktesten Kunstrichter," der Obern streitet so sehr wider die gesunde "wirklich in denjenigen Jahrhunderten gefchrie: "Vernunft, daß auch derjenige, der sich nicht ben worden, in welche man diese Verfasser" geschämet, solches im Ernst zu behaupten, gewönlicher Weise zu setzen pfleget, für eine höchftunerweisliche Einbildung.

་་

"selbst von denjenigen aus seiner Parteiwider: "legt worden, die sonst der Jesuiten am we nigsten zu schonen pflegen.

66

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