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worben, oder über welche die Schriftsteller in ihren Urtheilen noch getheilet sind. Der V. Hardouin verdienet um so viel weniger Gnade, da er des feierlichsten seis

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Michael le Teillier, Provincial,
Gabriel Daniel, Superior des Pro:
feßbauses.

Heinrich Carl Forcet, Rector im
Collegio.

Paul Bodin, Rector im loviciat.

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faffer selbst widerrufen und die er ohne Zweis. "fel würde ausgestrichen haben, wenn er ge wissen wollen. Zu dem Ende erklären sich "dachte Schriften hätte zum Druck befördert der Vater Provincial der Jesuiten der Pros » Häuser zu Paris dahin: 1. daß ihnen unbe vinz Frankreich und die Obern der dreien nachgelassenen Werke sey, als auch, wie der "Fant ist, sowohl wer der Herausgeber dieser " selbe zu den Handschriften derselben gekom.

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han Hardouin v. d. G. J. drucke. Da dies "ser Vater in gewissen Stücken sehr besondere Meinungen geheget hat, die von den Obern verdammet auch von ihm selbst in dem aus drücklichen und öffentlichen Widerruf dersels "ben verworfen worden; so ist zu befürchten, Ich unterschreibe den gesamten Inhalt der von denjenigen Sätzen eingeschaltet worden, "daß in diesen nachgelassenen Werken etwas „obenstehenden Erklärung von ganzem Herzen oder wenigftens stehen geblieben, die der Vers » und verwerfe dasjenige in meinen Schriften » aufrichtig, was in derselben verdammet wor: » den, insbesondere aber, was ich von einer verruchten Geselschaft behauptet, die die mei: ,, sten gottesdienstlichen und heidnischen Werke, » die man bisher für alt gehalten, seit etlichen » Jahrhunderten geschmiedet habe. Es thut » mir von Herzen leid, daß mir die Augen in " diesem Stücke nicht ehe aufgegangen sind » daher ich den Obern der Geselschaft auf das » höchste verpflichtet bin, daß sie mich von mei: men, und daß sie weder mittelbarer noch uns » nen Vorurtheilen befreien helfen. Ich ver "spreche niemals weder schriftlich noch auch selben nemen. 2. Daß wenn es in ihrer Gewalt " mittelbarer Weise Theil an die Ausgabe ders » mündlich etwas vorzutragen, was diesem meistünde, fie diese Ausgabe verhindern oder nicht » nem gegenwärtigen Widerruf entweder mittel", barer oder unmittelbarer Weise entgegen seyn Schriften untersucht und nach Masgebung » zugeben würden; wenigstens so lange, bis diese fonte. Und wenn ich ja ins künftige gefonner des vom V. Hardouin geschehenen Widerfeyn solte, das Altertum eines gottesdienstlic»rufs verbessert worden. 3. Daß sie nicht zus »chen oder weltlichen Werks zu bestreiten, wels ches noch niemand vor mir vor untergescho» auch nur eine einige von den darin verworfe geben werden, daß jemand von ihren Obern » ben gehalten: so wil ich meine Gründe innen Meinungen jemals öffentlich oder insge » einer Schrift vortragen, die unter meinem » heim lehre.

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» Namen, mit der Erlaubnis meiner Obern
» und mit der Bewilligung der öffentlichen
» Censoren herauskommen fol. Zu deffen Ber
» weis habe ich diesen Widerruf unterschrieben.
» Den 27 December 1708.

3. Hardouin, von der Gesel
schaft Jefu.

Erklärung über die vorgegebenen
nachgelassenen Werke des V. Sar:

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douin v. d. 6. J. (**) Man vernimt aus Holland, daß man das felbft einige nachgelassene Werke des V. Jo:

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nen Obern gethanen Versprechens ohnerachtet, dennoch bey seinen Irtümern beharret und noch zehn Jahr nach gethanem Widerruf ein Werk zu Stande gebracht, worin er dieselben insgesamt von neuen behauptet. Der Bibliothekarius des Königs von Preussen, der das Lehrgebäude des V. Hardouin in einigen eigenen Schriften beftritten hatte, grif ihn, nachdem er bereits Widerruf gethan hatte, aber wieder in seine alten Jrtümer verfallen war, in seiner Vorrede zur Geschichte des Christentums der Indianer mit neuer lebhaftigkeit an. Wir werden nächstens, sagt er, eine Keheren entstehen sehen, welche weit gefährlicher seyn wird, als alle diejenigen, welche bisher so viele Spaltungen in der Kirche JEsu Christi verursachet haben. Man sucht nemlich fast alle alte kirchliche und weltliche Denkmäler auszurotten. Indessen hat man nicht die geringste Aufmerksamkeit auf dieses Vorhaben. Ei nige sehen diese Unternemung als eine Thorheit, andere aber als ein Meisterstück der scharfsinnigsten Kritik an. Die Urheber dieses Vorhabens halten sich verbors gen; ja sie sind selbst in ihrer Geselschaft dem grösten Theil ihrer untern Glieder unbekant. Sie begnügen sich einen Man vorzuschieben, den sie so oft verwerfen " and verdammen können, als es nötig seyn wird. " Der Eifer dieses Kunstrich ters ist augenscheinlich zu weit getrieben. Er stellet das Lehrgebäude des B. Har: douin als eine Rezzerey vor, und schreibt es auf die Rechnung der Häupter der Geselfchaft; ohnerachtet sie solches auf das ausdrücklichste verworfen haben. Wuste er denn nicht, daß nach dem Urtheil Gregorii des groffen alsdann zwar eine Keherey eingefüret aber nicht widerleget würde, wenn man mit der bestimten Erklärung, die jemand von seiner Gesinnung giebt, nicht zufrieden ist (42)?

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zem Herzen widerrufen, und sie nachmals nie wieder behauptet habe. Es wird aber das Ge: gentheil durch vierzig oder funfzig handschriftli: che Bände von diesem Jesuiten bewiesen, von welchen er gewis viele nach dem geschehenen Wis derruf verfertiget hat. Siehe das Verzeichnis der königl. Biblioth.

(42) Hardouins Schwermereien, die haupts fächlich aus einer höchftverworrenen Denkungs art hergefloffen und mit der gröbsten Unvers Schamtheit und Frechheit verbunden gewesen, würden mehr Mitleiden als ernsthafte Widerle: gungen verdienet haben; wenn nicht der Erfolg gezeiget hatte, daß keine Meinung fo seltsam und ungereimt fey, daß sie sich nicht wenigstens auf einige Anhänger Rechnung machen könte, wohin vornemlich Hardouins Ordensgenosse, Ifaac Joseph Berrayer zu rechnen ist, der die Bestreitung der Schriften des chriftlichen Al: tertums noch weiter getrieben, als fein Vorgán: ger. Mit dem königlichpreussischen Biblio: thekarius wird auf den verstorbenen Hrn. M.

§. 144.

V. la Croze gezielet, deffen Abbildung des ine dianischen Christenstaats im Jahr 1724 fran zösisch, und 1727 zu Halle im Magdeburgis schen teutsch herausgekommen ist. Vor der von den Verfassern aus der Vorrede dieses Buchs angefürten Stelle, hatte la Croze, der von dem Erzbischof zu Gos, Don Alexis de Menezes, mit dem Anfang des vorigen Jahr: hunderts auf Anstiften der Jesuiten geschehenen Verbrennung aller Bücher, Archive und Urkun den der sogenanten Thomaschriften in Mala: baren Meldung gethan; welche Verbrennung in dem Werke selbst S. 293. 382. 400 ausfürlicher beschrieben wird. Daß dem V. Har douin der öffentlich gethane Widerruf nicht schwer angekommen seyn müsse, ist schon daraus mutmaslich, daß er sich niemals gescheuet, sich selbst um der geringsten Ursachen willen zu wis dersprechen, und eine einmal behauptete Meis nung mit der größten Unverschämtheit zu widerru fen, wovon der jetzige berümte Hr. D. Johan Salomon Semler in den Zusätzen zur algem.

Welt.

S. 144.

funden.

Wir haben vorhin gesehen, in was für Achtung vor diesem die Klosterarchive in Vorgegebene ganz Europa gestanden, und was für ein volkomnes Vertrauen sowohl Fürsten Verfälschun: als audy Privatpersonen in die Redlichkeit ihrer Aufseher und Bewarer geseßt. gen der Ur Seitdem sich aber die Protestanten von der römischen Kirche getrennet haben, ha ben viele Leute ihre Denkungsart verändert. Man ist zwar durch keine neue Entdekkungen hierzu veranlasset worden; man hat auch den Nachfolgern der alten Mönche nicht eben so schlechthin Schuld gegeben, daß sie noch jetzt untergeschobene Urkunden schmiedeten. Man hat fast jederzeit die Ehre der Kinder verschonet; doch ist solches auf Kosten des Rums ihrer Våter geschehen. Allein der unversönliche Has, den die ersten Urheber der so genanten Reformation wider die Mönchsorden hegten,__vor: nemlich aber der Vortheil, den ihre neue Religion davon hatte, wenn die alten Denk måler, die sich nicht mit ihrem Lehrgebäude reimen liessen, verdächtig gemacht würden, bewegte sie, diejenigen Schriften, welche der Reformation nachtheilig waren, der Unrichtigkeit zu beschuldigen, und diejenigen, durch welche sie uns aufbehalten wors den, um ihren guten Namen zu bringen. In allen Streitschriften der Protestanten twird dieses Geschren wiederholet. Quid a multis retro feculis, fagt Andreas Rivet (h), non aufa eft monachorum audacia? Qui cum fere foli in criptis fuis SS. Patrum labores, nondum Typographica arte inuenta aut poffiderent aut defcriberent, tantam fibi licentiam vfurparunt, vt vix iam reperiatur codex aliquis, qui manus eorum impuras effugerit. Da diese Verbesserer der Kirche ihr Absehen nicht nur auf die Güter der Kirchen und besonders der Klöster, sondern auch auf die Denkmåler der Kirchensaßungen gerichtet hatten; so schrien sie eben so heftig auch wider ihre Urkunden (E). Dies ist der Ursprung derjenigen Våter, die in den Klöstern, als Werkstäten unächter Urkunden, solche falsche Schriften vers fertiget haben; welches, wie man vorgiebt, in allen Klöstern geschehen seyn sol, aber noch von keinem einigem Kloster insbesondere erwiesen worden (F) (43).

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pofturae arguit, ita vt neminem habeat exi-
mium &c.

(E) Der letzte Theil unsers Werks wird
häufige Beweise dieser Sachen enthalten, die
wir hier nur überhaupt anzeigen können.

(H) ANDR. RIVET Tom. 2. p. 1064. ` Welthift. B. 3. S. 130. einige Beispiele aus dessen Plinius angefüret hat. Aus einem Brie: fe Heinrich Rastii anTheoph. Siegfr. Bayer, der in dem schäßbaren Thefauro epiftolico Lacroziano Toin. 1. p. 40. befindlich ist, und im Jahr 1718 geschrieben worden, da Har: (F) Die Herren Launoy, laude' Conring douin schon über siebenzig Jahr alt feyn müs, und einige andere haben den Mönchen be sen, ist zu ersehen, daß er seine Gesinnung auch weisen wollen, daß sie wirklich falsche Acten noch im hohen Alter beibehalten. Vidi nuper " geschmiedet und untergeschoben haben, welz Harduinum, heist es daselbst, fenem comum ac „ches sie mit zwanzig Beispielen darzuthun ge: lepidum, nec vidiffe piget, quod nifi quicquam sucht. Der gelehrte V. Mabillon hat aber aliud, tamen integras fere paradoxorum odyf.,, alle diese Vorwürse beantwortet und die Une feas ab eo retulerim. An profcripturire am ,,billigkeit derselben gezeiget.,, Reflexions plius eum exiftimas? Ah, nefcis qui vir fit! fur les regles & fur l'ufage de la critique, fane quicquid vinquam vbiquam apud vete. Th. 1. S. 21, S. Mabillon de re diplom res fuit hiftoricorum, vilipender, reiicit, im. p. 22. f..p.226. f.

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Fortsetzung.

S.

145.

Joseph Scaliger, ein zwar grosser aber daben auch aufgeblasener Kunstrichter, war von diesen Vorurtheilen so eingenommen; daß man auch, wenn man ihn reden hdret,

(43) Es ist unbegreiflich, wie die Verfasser zes neues diplomatisches Lehrgebäude unnötig hier auf die seltsame Beschuldigung gekommen, und überflüssig werden würde. Es hat nun daß die Erdichtung und Verfälschung alter diese Erdichtung und Verfälschung alter Schrif Schriften und Urkunden erst von den Prote: ten und Urkunden nicht eben allemahl von ftanten den Mönchen und Geistlichen Schuld Mönchen und Geistlichen geschehen dürfen. gegeben worden. In den vorhergegangenen Ab: Weil aber, sonderlich in den mitlern Jahrhun schnitten, ja unmittelbar vor diefem §. find die derten, die ganze Gelehrsamkeit und was nur eis vom Papebroch, Hardouin und Germon den niger Massen dahin gerechnet werden konte, auf Klöstern aufgebürdeten Betrügereien dieser Art dieselben fast nur allein eingeschränket gewesen ; angefüret und weitläufig widerlegt worden; und daher fie fast nur allein zum Abschreiben der nun werden durch einen völlig unerwarteten Bücher, zur Verfertigung öffentlicher Schriften Schwung die Proteftanten zu Urheber dieser und Urkunden, zur Verwaltung des Secretas Beschuldigung gemacht. Solte nicht ein un riat: und Zotariatamts selbst bey Gerichten u. geübter Leser dabey_auf_die Gedanken geraten s. f. gebraucht worden: so ist gar leicht begreif: müssen, daß die Verfasser die drey vorhin ge:. lich, daß die Verfälschung und Erdichtung alter nanten Jesuiten wenigstens für heimliche An: Schriften und Urkunden mehrenteils von den hänger der Protestanten gehalten? Das Vor- Mönchen und Geistlichen geschehen, ja zu man: geben, daß das Interesse der protestantischen chen Zeiten fast nur allein von ihnen geschehen Religion die Bestreitung der alten Denkmäler können, weil ausser ihnen sehr wenige die dazu notwendig gemacht, ist so feindselig als uner: gehörigen Fähigkeiten selbst des Schreibens und weislich, und durch die Erfarung hinlänglich Lesens gehabt; zumahl da es ihnen an Sam: widerlegt worden; indem auf der achten und lungen achter Urkunden nicht gefelet, deren sie unverfälschten Beibehaltung der wahren Denk sich als Muster bedienen können, welches bey måler des christlichen Altertums wohl ihr grd: den Laien auch nicht so leicht stat gefunden. stes Interesse beruhet. Wenn aber von den Wenn aber ja von einigen protestantischen Proteftanten über die geschehene Verfälschung Gottesgelehrten die Klagen und Vorwürfe in der Werke der Kirchenväter, über erdichtete diesem Stück zu weit getrieben werden; wel Schriften unter dem Namen der Apostel und, ches theils aus einem zwar gutgemeinten aber anderer berumter Männer und über die Ver übertriebenen Eifer, theils aber auch aus Man: fertigung falscher und Verfälschung achter Ur: gel einer hinlänglichen Kentnis der Kritik und funden geklaget wird: so wird damit im ger der dahin gehörigen Diplomatik geschehen kan: ringsten nicht behauptet, daß alle oder die meis so würde es eben so unbillig seyn, dieses der ften Denkmäler des Altertums und Urkunden, ganzen protestantischen Kirche zur Last zu_le: die uns vermittelft der Klöster aufbehalten wor: gen, als wenn man das seltsame Vorgeben den, untergeschoben und unácht sind; oder daß Hardouins und die ungegründeten Meinungen die geschehene Erdichtung und Verfälschung der Germons auf die Rechnung der ganzen römischen felben von den Mönchen und Geistlichen allein Kirche schreiben wolte. Mabillons schatbares und zwar jedesmahl aus Bosheit geschehen. Werk hat unter den Protestanten algemeinen Es fol damit nur angezeigt werden, daß sich Beifal und nicht so viele Widersprüche gefun von den frühesten Zeiten des Christentums an den, als selbst in der römischen Kirche. Die in allen Jahrhunderten viele Schriften und Ur: Regeln, wornach die Gelehrten der leztern uns kunden finden, die zum Theil ganz untergescho: ächte Schriften von den ächten zu unterscheiden ben, zum Theil aber nur verfälscht und verstüm: pflegen, sind auch die Regeln der Protestanten. melt sind; welches noch kein gelehrtes und billis Sie können daher auch keine andern Schriften ges Mitglied selbst der römischen Kirche jemals für verfälscht und untergeschoben halten, als die geleugnet hat, auch von den Verfassern nicht bey einem rechtmässigen Gebrauch dieser Regeln wird verneinet werden, weil sonst ihr ganz von den erstern dafür erkant werden müssen.

höret, glauben solte, es sey von den meisten Urkunden ein gewisser subtiler Dunst in die Hö he gestiegen, der seine sinliche Werkzeuge des Geruchs berüret und ihm dadurch sogleich die Unrichtigkeit dieser Stücke entdeckt habe. Er schmeichelte sich daher mit der Ehre, daß er sowohl in den Klöstern und Kapituln, als auch in den Bistümern eine Menge untergeschobener Urkunden auf dem ersten Anblick, ja so gar am Geruch entdeckt ha be: wenn sie gleich mit den Namen der grösten Könige, Kaiser und Herzoge ausge: schmückt gewesen, und so deutliche Merkmale des Altertums gehabt; daß kaum je: mand die Verwegenheit gehabt und das geringste Mistrauen zu ihrem Nachtheil ge schöpft haben würde. Ego, sagt er (i), multa monafteriorum, capitulorum, Epifcopatuum diplomata vidi, Regum Imperatorum, Ducum nomina et fcripturae vetuftatem praeferentia, quae vix vlli commentitia effe fuboluit, nobis autem primo oculi coniectu odore falfitatis fuae nares percusferunt. Scaliger war zwar, die Wahrheit zu sagen, den Urkunden der Bischöfe und Dom: herren eben so wenig gewogen als den Urkunden der Klöster; indessen haben sich doch die Protestanten überhaupt betrachtet, jederzeit insbesondere an die Bibliotheken und Archive der Klöster gemacht. Einige Römischcatholische, die eben auch keine Freunde der Klöster waren, oder sich den jedesmahl aufgebrachten Neuerungen gewisser Maassen ergeben hatten, oder deren persönlicher Nuhen es vielleicht erforderte, mit den Mönchen anzubinden, trugen auch kein Bedenken, sie an einem Orte anzus greifen, wo sie den meisten Nußen zu jener ihrem Nachteil einzuerndten glaubten, Andre haben sich ohne Eigennuß und ohne eine böse Absicht dabey zu haben, von dergleichen Vorurtheilen hinreissen lassen, weil man diesen lektern entweder ein gutes Ansehen zu geben gewust, oder auch weil sie sich nicht getraueten wider den Strom zu schwimmen. Eben so verhält es sich mit denenjenigen, die sich durch die entscheiden: den Aussprüche gewisser Kunstrichter hintergehen lassen; diese bilden sich ein, jene würden nicht mit so vieler Zuversicht wider die Betrügereien der Mönche sprechen, wenn ihr Verbrechen nicht offenbar wåre. Man kan bey dieser Gelegenheit sehen, wie weit die Verblendung zuweilen gehen könne.

66

§. 146.

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In der Chronik der Abtey zu Sublac, die von einem der dasigen Mönche ver: Papst Leo 9 fertiget worden, wird gesagt, daß, als Pabst Leo 9 nach Sublac gekommen, er die Verfaren zu ,, Šublacenser mit ihren Urkunden in das Kloster kommen lassen, worauf er die Sublac. ,, unächtesten derselben gezeichnet, und den größten Theil in seiner Gegenwart ver ,, brennen lassen (G). Würde man sich wohl einbilden können, daß hier von den Urkunden der Mönche die Rede sey, wenn man nicht mit Vorurtheilen wider die Mönche eingenommen wäre? So vortheilhaft dieser Umstand in der Geschichte auch für die Klöster ist: so ist er doch unter den Händen unster neuen Kunstrichter zu eiS 3

JOS, SCALIGERI Epift. 348 (6) Sublacenfes ad fe conuocauit in Monafterio, quorum et requirens monumenta chartarum, notauit falfisfima, et ex magna par. te ante fe igne cremari fecit. Pontificali ITA

nem

ad Carol. Labbaeum.
QUE praecepto reconfirmauit monafterio Sub-
lacum. Rerum Italicar. fcriptor. tom. 24.
col. 932.

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