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Mabillons Erklärung desselben.

nem Bewegungsgrund einer sehr ernsthaften Klage geworden, die man seit einiger Zeit für dem Richterstul der gelehrten Welt angebracht, ohne daß bis jeht ein hin länglich gegründetes Urtheil in dieser Sache gefället worden. Darf man sich nun wohl wundern, wenn die Sieger für die Ueberwundenen und die Unschuldigen für die Schuldigen angesehen worden? Anstat nun, daß dieser Streit zum Vortheil der Mönche zu Sublac hatte geendiget seyn sollen, sind sie vielmehr beschimpft, ihre Urkunden aber einem grossen Theil nach zum Feuer verurtheilet worden. Anstat daß man sehen solte, wie die Einwoner der Stadt für eine in der dasigen Abtey gehaltene Versamlung geladen worden; so erblickt man vielmehr die Mönche vor dieselbe und zwar als Verbrecher. Wenigstens hätte man daben darauf Ucht haben sollen, daß der Verfasser der sublacensischen Chronik, dessen Worte wir vorhin angefüret haben und überhaupt sehr unrichtig verstanden werden, eine seinem Kloster so: nachtheilige Begebenheit nicht würde erzålet oder doch zum wenigsten die Schuld der selben entweder auf die damalige betrübte Zeit und die im Verfall geratene Beobach: tung der Ordensregeln würde geschoben haben, oder auch auf die Einfalt oder Bosheit eines oder des andern Mönchs, die aber von seinen Mitbrüdern verabscheuet worden. Es würde dieser Schriftsteller alsdann über diese Begebenheit wohl gewis nicht als über einen Sieg frolocket und behauptet haben, daß die Beschimpfung seiner Urkuns den die Ursache gewesen, warum der heil. Pabst Leo 9 alle Ansprüche seiner Abtey be: kräftiget, und Sublac (Subiacum) folglich auch dessen Einwoner (Sublacia: nos) einer Gerichtsbarkeit unterworfen, deren diese Abtey von Rechtswegen hätte vers Lustig gehen müssen, wenn sie sich nur auf blosse falsche Urkunden gegründet hätte.

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§. 147.

Die Erklärung, die wir von dieser Stelle der sublacensischen Chronik erthei len, ist volkommen bestimt und so gewis, daß sie auch wider alle Einwürfe die Probe hält. Demohnerachtet hat ein so scharfsinniger Gelehrter, als der B. Mabillon war, dieselbe nicht eingesehen, daher er sich nur mit sehr schwachen Gegengründen be helfen müssen, die seinen Gegnern viele Vortheile gebracht. Er mutmasset (H), daß diese falsche Urkunden von einem eingeschobenen Abt, Namens Arro, geschmiedet worden, der ben des Papstes Ankunft die Flucht ergriffen, und daß die Mönche sein Verbrechen gemisbilliget hätten, daher sie auch dasselbe dem frommen Papst entdecket und ihm die von dem falschen Abt geschmiedeten Stücke angezeiget. Wenn dies zur Rechtfertigung der sublacensischen Mönche des eilften Jahrhunderts schon hinläng lich wäre: so dürfte man nur noch fragen, ob der Abt nicht einen oder den andern Mönch zu Gehülfen bey seiner Betrügeren gehabt, und ob nicht noch einige falsche Urkunden in dem Urchiv dieses Klosters aufbehalten worden; weil es scheinet, daß

(H) Pontifex Humbertum monachum Francum, ibidem Abbatem ordinauit, jusfitque fibi afferri falfa inftrumenta, quae forte pfeudoabbas ille in Monafterii perniciem fabricauerat, eaque coram fe igne cremari curauit. Quod quidem ingenue retulit Sublacenfis Chro

der

nographus; vt appareat eiusmodi falfa, immo
falfisfima, vt ipfe vocat monumenta chartarum
ab fe fuisque Sublacenfibus valde improbata, et
quod verifimillimum eft, ab iisdem ipfi Pon-
tifici indicata fuiffe. Annal. Benedict, `tom,
p. 525. num. 2.

der Papst sie nicht alle verbrennen lassen. Wenn nicht ein eingewurzeltes Vorurtheil auch Männer von den größten Fähigkeiten verwirret machen könte: so müste man sich notwendig ungemein wundern, wie sich ein Mabillon bey einer so verworrenen Vers teidigung des Archivs eines Orts, wo sein Orden den Ursprung genommen, beruhis gen können, da es ihm doch nicht an Gegengründen gefelet, die auch den feindseligst gesinten ein ewiges Stillschweigen würden auferlegt haben.

§. 148.

Nachdem aber die fublacensische Chronik von Hrn. Muratori herausgegeben Frtum des worden, solte man sich nicht einbilden, daß ein solches Versehen, dessen sich so viele Muratori. Kunstrichter bisher schuldig gemacht, noch weiter fortgepflanzet werden können; wenn nicht so gar Muratori der erste gewesen, der sich in dem dritten Theil seiner italid nischen Altertumer in dasselbe wieder hinreissen lassen. So schwer ist es, sich von einem alten Jrtum loszumachen! Dieser arbeitsame Italiåner hat, anskat die Feler des Heineccius (F) und andrer Gelehrten, die die von ihm herausgegebene Chronik nicht in Händen gehabt, zu verbessern, doch von seiner eigenen Arbeit selbst nicht den gehörigen Gebrauch gemacht. Er verwirft nicht nur eine Urkunde zu Sub lac, als eine lächerliche Erdichtung (I); sondern er greift auch bey dieser Gele: genheit das ganze Archiv dieser Abtey an und wiederholet die vorhin angefürte Ges schichte von den vorgegebenen falschen Urkunden der sublacensischen Mönche; wo: ben er denn einen sehr herzhaften Ausfal auf die Verwegenheit der Betrüger und auf die Schwäche unfrer Vorfaren thut, die sich durch solche Betrügereien hintergehen lassen, die allein auf Unwissenheit und Unverschämtheit gegründet gewesen (K). Dies se Beschuldigung würde einem jeden, andern ehe als dem Hrn. Muratori zu verge: ben seyn; indem er die Chronik von Sublac nicht nur im Jahr 1738 in dem 24ten Theil seiner italianischen Schriftsteller (1) mit einrücken, sondern dieselbe auch in dem 4ten Theil seiner italiånischen Altertümer der mitlern Jahrhunderte (m) von Wort zu Wort mit abdrucken lassen, ohne nur eine einige Sylbe in der kurzen Nach. richt, die er dieser Chronik vorgesehet, zu verändern. Es müste daher ein besondres Unglück seyn, wenn er nicht endlich überzeugt worden, daß die streitigen Sublacenser nicht die Mönche der Abtey, sondern die Einwoner der Stadt Sublacum gewe sen. Gefeht nun, daß seine Begriffe auch noch jeht nicht besser aufgekläret seyn sol

ten:

(†) IOANN. MICH. HEINECCIVs de veter. Sigillis p. 176... (1) MVRA
TORI fcriptor. rerum Ital. Tom. 24. p. 925. (m) EIVSD. Antiquitat,
Ital. Tom. 4. p. 1035.

(I) Wir werden an einem andern Orte be: weisen, daß Muratori Beschuldigungen wider diese Urkunde blos und allein auf zwey volkom: men unrichtige Umstände berühen.

(R) Leo IX, Pontifex, Sublacum profectus Sublacenfes ad fe conuocauit in Monafterio, quorum et requirens monumenta chartarum, notauit falfisfima etc. Hactenus tamen producta

exempla poft fe reliquit figmentum omnino
ridendum, quod in antiqua pergamena exara-
tum fub oculis meis, dum haec fcribo exiftit.
Hine potisfimum intelligas, quousque igno.
rantia fimul atque audacia impoftorum olim
procefferit, et quanta corum foret infantia, qui
fibi vel in meridie aliis imponi patiebantur.
MVRATORI Antiquitat. Ital. tom. 3, col, 1 1.

Wit erlegung desselben.

ten: so wollen wir diese Mönche durch so handgreifliche Beweise rechtfertigen, daß weder er noch sonst jemand denselben seinen Beifal wird verfagen können; man müste denn den augenscheinlichsten Warheiten widersprechen wollen.

S. 149.

--

-

Es komt alles insgesamt auf den Beweis an, daß der ungenante Mönch, durch Sublacianos und Sublacenses, die Einwoner von Sublacum verstanden habe, nicht aber die Mönche, die er mit den Ausdrücken nos oder monachi bezeichnet. Wir wollen den Hrn. Muratori mit seinen eignen Waffen bestreiten; wir wollen ihm eben denselben Schriftsteller entgegen sehen, auf welchen er sich wider uns be rufet. Dieser Chronographus berichtet uns auf der 932 Eeite (n) die Reise Leonis 9 nach Sublac und das Urtheil, so er daselbst über die von den Einwonern herbeigebrachten Urkunden gefället. Auf der folgenden Seite beschreibet er die Fol gen, die die Ernennung eines Abts nach sich gezogen, und wie ein gewisser Herr, Namens Landus de Civitella die Sublacianer und Mönche zusammen berufen, und einen Vertrag mit ihnen errichtet; vocatisque Sublacianis et Monachis pa&tum fecit cum eis. Hier werden also die Mönche ausdrücklich von den Subla: cianern unterschieden, welches auch unmittelbar hernach geschiehet. Zu den Zeiten des Abts Johannis, fåret er fort, verschworen sich die Sublacenser wider das Klo: ster, so daß wir diese Verschwörung ohne die Beihülfe Hugonis, Bischofs von Ostia, nicht würden haben unterdrücken können. Sublacenfes coniurationem, licet non omnes, fecerunt contra monafterium, et per nos vix aut nunquam talis coniuratio disfolui potuiffet. Waren es etwa die Mönche von Sublac, die sich wider die dasige Abtey verschworen hatten? Waren sie es; warum waren denn ihre Bemühungen, diese Verschwörung zu unterdrucken, vergeblich? Stand es nicht in ihrem freien Willen von derselben abzulassen und ihr Betragen zu ändern? Gesezt aber, daß die Mönche untereinander getheilet gewesen, und daß sich einige zu dem Un tergang des Klosters verschworen gehabt, die andern aber dasselbe zu verteidigen ge sucht; so wollen wir sehen, wie sich das folgende auf dieselben anwenden lasse. Der Bischof von Ostia lies die Sublacianer zusammen kommen. Hier verschwinden alle irrige Vorstellungen. Nicht die Mönche, sondern die Sublacianer waren in zwen Parteien getheilet; deren eine mit der Verschwörung nichts zu thun hatte, die andere aber völlig in derselben begriffen war. Noch mehr; diese beide Parteien der Sublacianer werden auf eine solche Art beschrieben, die sich unmöglich für die Món che schickt. Einige werden Reuter andere Fusgånger genant: conuocans Sublacenfes tam milites, qui huius coniurationis fuerunt immunes, quam pedites omnes, qui coniurauerant. Man darf nun nicht mehr ungewis seyn, ob der Papst Alexander 2 die Bürger oder die Mönche zu Sublac mit dem Ban bedrohet, da er ihnen durch seinen Archidiaconum Hildebrand, der nachmals unter dem Namen. Gregorii 7 Papst wurde, drohen lies, daß, wenn sie sich jemals wider den Abt, oder wider das Kloster, oder wider die Mönche verschwören würden, er sie auf eine solche: Art in den Ban thun würde, daß derselbe nur allein von dem Papst in eigner Pers fon

(n) MVRATORI fcriptor, rer. Lal. tom. 24.

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fon aufgehoben werden könte. Alexander Papa decreuit et poftea confir mauit, quod Sublacenfes, fi vnquam faciant confpirationem vel coniurationes contra Abbatem, vel monafterium, vel monachos, fint excommunicati, et nullus liceat eos abfoluere, nifi folus Papa (0).

S. 150.

Wie hat nun Hr. Muratori nach so deutlichen und bestimten Beweisen, denen Fortsetzung. wir noch viele andere beifügen könten, die Sublacianer mit den Mönchen von Sublac verwechseln können? Man kan aus diesem Beispiel sehen, auf was für eine unüberlegte Art die Mönche oft der Betrügeren beschuldiget werden. Wenn Herr Muratori damals, als er sich so unvorsichtig ausdruckte, den 24ten Theil seiner itas lianischen Geschichtschreiber vor Augen gehabt hätte:` so würde man daraus schlies: sen müssen, daß er die Chronik von Sublacum entweder gar nicht, oder wohl gar auf eine höchst nachtheilige Art verstanden habe; ob er dieselbe gleich an das Licht gez geben hat. Wer aber so viele Bände zusammen tråget, mus notwendig manches aus der Acht lassen. Der wiederholte Abdruck dieser Chronik, der in so wenig Jahren und ohne die geringste Veränderung geschehen, ist ein hinlänglicher Beweis das Es ist überhaupt schwer, daß die Verblendung weiter gehen könte, als hier

geschehen.

Solche gelehrte und billige Schriftsteller als Hr. Muratori ist, pflegen sonst keine so merklichen Feler zu begehen. Sie haben auch seit einiger Zeit die seltsame Meiz nung von der in den Klöstern geschehenen Erdichtung und Verfälschung der Urkun: den bereits abgelegt. Es fangen sogar schon die scharfsinnigsten Protestanten an, ihre alten Vorurtheile wider die Klosterarchive zu verwerfen.

S. 15I..

Ohnerachtet nun diese Vorurtheile einen alzulebhaften Eindruck auf das Ge: Vortheilhaft. müth des Sickes gehabt hatten, als daß er völlig von denselben sich båtte losmachen te Zeugnisse können; so kan er sich doch nicht einbilden, daß die Urkunden, die er für untergescho: der Prote: bene Stücke der Mönche ausgiebt, so sehr unächt seyn, daß sie auch nicht einmal das slanten. Wesentliche derselben aus den alten Zinsbüchern und Originalstücken, die vermutlich unleserlich und unbrauchbar geworden, geschöpft hätten. Quas tamen illos comminifci potuiffe absque iftiusmodi monumentis aut chartis autographis, quae fugientibus literis lacerae reftabant, fidem omnem fuperat (p). Einem Engländer mus man diesen Rest der Billigkeit noch Dank wissen. Hr. Heuman, leh: rer der Rechte auf der Universität Altorf, trägt diese Sache noch auf eine weit be scheidenere Art vor. Da er von der Diplomatik und besonders von den Urkunden der zweiten fränkischen Geschlechtsfolge eine sehr gründliche Kentnis besißet, daher er auch eine sehr gelehrte Erläuterung derselben herausgegeben: so wundert es ihm im geringsten nicht, daß unter einer unzåligen Menge von Urkunden, einige unächte Diplom. I. Th.

und

(0) Rerum Lalic. fcriptor. Tom,124. p. 933. (p) HICKES. thefaur. vet. ling.
feptentr. tom. 1. p.XXXI.

T

und verfälschte angetroffen werden. Doch würde es, seiner Meinung nach, thốn rigt (1), ja auf eine höchst ausschweifende und unverschämte Urt thörigt seyn, wenn man behaupten wolte, daß es viele falsche Urkunden gebe, oder daß gar keine (M) ächte zu finden waren, und wenn man sich stellen wolte, als wüste man nicht, daß die Archive an den sichersten und unverleßlichsten Orten aufbehalten und der Aufsicht der redlichsten Männer (N) anvertrauet worden, deren Frömmigkeit keinen Ver: dacht übrig lässet, daß sie die ächten Urkunden vernichtet und falsche an deren Stelle untergeschoben.

Wir müssen aber wieder zu die alten Urkunden Englands zurückkeren. Wenn es unwarscheinlich, ja höchst unglaublich ist, daß die Mönche dieselben blos nach ihrer Ein bildungskraft erdichtet; wenn sie gleich daben diejenigen Urkunden, die man für unta: delhaft erkennet, auf das volkommenste nachgeamt hätten: so würde man ja weit leichter, weit natürlicher und billiger handeln, wenn man annemen ivolte, daß sie die Urkunden, anstat sie zu erdichten, vielmehr so, wie sie dieselben von ihren Vorgängern bekommen, aufbehalten hätten. Denn wenn sich die vorgegebene Verfertigung der Urkunden aus der Geschichte erweisen liesse: so würden die Nachfolger der alten Mönche keine Ursache haben, sich über die Unbilligkeit derer zu beschweren, die über die Aufrichtigkeit ihrer Vorfaren klagen. Was ihre Klagen rechtfertiget, bestehet dars in, daß diese dem Altertum so nachtheiligen und für die Religion so gefärlichen Beschul: digungen auf einen blossen Verdacht beruhen, wofür sich auch die volkommenste Red: lichkeit nicht schüßen kan. Mit einem Worte, diese Werkstätte falscher Urkunden, die in den Klöstern gewesen seyn sollen, sind, eigentlich zu sagen, blosse Hirngespinste, die von den Protestanten ersonnen worden, deren lächerliches aber die vernünftigsten unter ihnen, obgedachter Massen, eingesehen haben, ohne doch das Joch eines einge wurzelten Vorurtheils völlig abwerfen zu können.

S. 152.

Bestreitung Was diejenigen Catholiken betrift, die sich mit wenigerer Mässigkeit wider die des königliche Archive der Kirchen und Klöster erkläret haben; so mus man sich nicht einbilden, Archives vom daß sie damit die öffentlichen Archive den erstern vorziehen wollen. Sie haben, wenn Hardouin. sie nur ihrer Neigung folgen, für die eine Art derselben so viel Achtung, als für die andere. Der B. Germon begnügte sich zwar damit, daß er Säße behauptet hatte,

(2) At ineptus fit ad fummam impudentiam, qui falfa inftrumenta quam pluriina, vera nulla, ad nos translata fuiffe exiftimauerit, qui chartarum locis munitiffimis recondita rum, cuftodiam ignorauerit viris incubuiffe fanctistimis, quos finceras tabulas perdidiffe, fucatas finxiffe aut fuppofuiffe fufpicari non posfumus. JO. HEUMANNI Comment. de re diplom. Zürnberg 1745. S. 3.

(M) Der gefchickte Verfaffer hat ohne Zwei: fel pauca sagen wollen, welches sich besser zu quamplurima schickt, als nulla. Ueberdem

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beweiset der vorhergegangene Ausbruck quasdam, daß er kein Anhänger der Meinungen de ferjenigen gewesen, welche das noch jego wirklis dhe Daseyn vieler falschen Urkunden in den Ar. hiven behaupten.

(N) Ein Protestant erkennet die alten Be warer der Archive für die redlichsten Männer; da hingegen gewisse Catholiken dieselben, ich weis nicht aus was für Ursachen, für Betrüger ausgeben. Dies ist gewis ein sehr merkwürdis ger Umstand, der aber der Aufrichtigkeit des Hrn. Sewman viele Ehre bringet.

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