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Weitere Fort: fehung.

und seinen Unterthanen gestritten wird. Was endlich das wichtigste ist, so, behauptet er 4. daß die Gelehrten oder Doctores, welches bey ihm die Rechtslehrer und Canonisten sind, gemeiniglich zu lehren pflegen, wie man mit Schriften, die aus öffentli chen Archiven genommen worden, zufrieden seyn müsse: nach seinem eigenen Ge: ständnis aber, ist aus den von ihnen angefürten Beispielen erweislich, daß sie darun ter keine andere Schriften, als die Bücher der Kirchen, Collegiorum und Gemein: heiten verstehen. Hieraus folget, daß die Archive der Kirchen und Gemeinheiten zu den Zeiten des du Molin für öffentliche Archive gehalten worden. Es ist wahr, unser protestantischer Sachwalter widerspricht auch hier dem Zeugnis vieler Rechtsleh rer; allein ihr Ansehen wird das Vorgeben eines einigen Mannes gar leicht überwies gen können, der vermöge seiner Religion verbunden war, denen Kirchen, den weltlichen Geistlichen und Ordensgenossen ihre schäßbarsten Vorrechte streitig zu machen.

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Ob er nun gleich von den Vorurtheilen seiner Patten eingenommen ist, so scheis, net er doch weit mehr zurück zu halten, als der gelehrte Herausgeber der Memoires du Clerge'; indem dieser lehtere die Archive der Kapitul und Klöster für höchst: verdächtig ausgiebt. Jener wolte sie nur den blossen Privatbehältnissen gleich machen. Der Catholik verwirft sie, der vielen falschen Stücke wegen, die nach seiz ner Einbildung in denselben befindlich sind. Der Protestant bestreitet nicht nur im geringsten nicht die daselbst befindlichen authentischen Urkunden, ja nicht einmal die blossen Verzeichnisse in denselben: sondern räumet ihnen auch das Recht ein, daß sie wider Unterthanen, ją, wenn es an einem Orte einmal eingefüret worden, auch wider jederman beweisen können; wenn ihnen gleich alle authentische äussere Umstände felen. Du Molin befleißigte sich mit zu vielem Eifer einer gegründeten Art zu schliessen, als daß er mit dem vorhingedachten Herausgeber hätte behaupten sollen, daß die Archive der Rapitel und Klöster - - • durch die Ansprüche dieser Gemeinbeiten höchstverdächtig geworden sind. Haben denn diese unglücklichen Ansprüche die Kraft, Urkunden, aus denen sie herrüren, zu verfälschen? Oder wil man behaupten, daß die Ansprüche eher da gewesen, als die Urkunden? Es sind indessen diese Urkunden an das Licht gegeben worden; und da unterstehet sich niemand, sie für so neu auszugeben. Man mus sich vielmehr zurück ziehen, oder sich in die Dunkelheit der vorigen Jahrhunderte verhüllen, und durch Brihülfe dieser Dunkelheit lässet mandem Argwon und den Zweifeln den völligen Lauf. Der heil. Thomas rechnet es mit un: ter die Todsünden, wenn man den Zweifeln in einer wichtigen Sache alzusehr nachhäns get (d). Ist dies aber wol jemals mehr und in einer wichtigern Sache geschehen, als da man in einer öffentlichen Schrift so viele Zweifel wider alle Archive der Kapitel und Klöster ohne Ausname erreget? Wenn man diese Archive verdächtig zu machen sucht, so sucht man ja in der That die Ordens: und übrigen Geistlichen, oder wenige stens einen grossen Theil derselben der Betrügeren zu beschuldigen; und zwar ohne den allergeringsten Schatten eines Beweises. Denn was sind das für Beweise, die man zum Behuf solcher verhasten Beschuldigungen wider Leute anfüret, die sowol durch

(b) 2. 2. q. 6o. art. 3. in c. et ad 3.

durch ihre Gelübbe als auch durch ihr priesterliches Amt GOtt gewidmet worden? Kan man wol einen einigen anfüren, da nicht von dem Besondern und oft gar von dem Einfachen auf das Ganze geschlossen worden?

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Man lässet es aber nicht daben bewenden, daß man den vorgetragenen Zweifeln Beschlus. Beifal giebt und sie weiter auszubreiten sucht; sondern man reisset sogar alle Schranken nieder, und unterstehet sich, ohne die geringste Warscheinlichkeit zu behaupten, daß in den Archiven der Kapitul und Klöster eine grosse Menge von falschen Schriften gesammelt worden. Man wird auch hier den Beweis einer so wichtigen und erheblichen Beschuldigung nur umsonst verlangen. Man hält sich nicht einmal für verbunden, dieselbe zu beweisen. Man mus es vermutlich nur für eine Kleinig keit halten, das Ansehen geistlicher Personen zu verkleinern, die Verbrecher unter denselben bis aufs unendliche zu vervielfältigen, die Unschuldigen mit denselben zu verwechseln, und sowol die ersten, als auch die lektern ohne Unterschied solcher Ver: brechen zu beschuldigen, die auf das allerschärfste bestraft zu werden verdienéten. Ein folches Verfaren würde unerträglich scheinen, wenn man diese Beschuldigungen auch nur auf gewisse Gemeinheiten eingeschränket hätte. Giebt es wol eine einige Ge meinheit, deren Archiv eine grosse Menge falscher Stücke in sich enthielte? Wenn dieses ist, warum nennet man dieselbe nicht, und warum beweiset man es nicht durch hinlängliche Gründe, daß diese Beschuldigung keine blosse Verleumdung sey? Das durch würde doch wenigstens die Ehre der übrigen verschonet werden. Wenn man aber ihnen allen ohne Ausname Vorwürfe macht, und diese Vorwürfe doch nicht von einer einigen auf eine hinlängliche Art erweisen kan; wenn man so vielen berümten Kapituln und so vielen heiligen Gemeinheiten, wovon noch kein Mitglied jemals der Betrügeren beschuldiget und noch keine Urkunde jemals vor Gericht für verdächtig erkläret worden, solche Vorwürfe machen wil: so ist solches eine Ausschweifung, die man nicht von einem Man erwarten solte, der sich und seine Bemühungen der Geistlichkeit Frankreichs gewidmet hatte. Darf man denn wol unter dem Schirm eines so ehrwürdigen Namens solche feltsame Vorurtheile zu behaupten suchen? Es ist daher unleugbar, daß es allemal unendlich gefärlich für Leute ist, die sonst sehr ge: lehrt und vernünftig sind, wenn sie sich von solchen Gelehrten, als Hr. Simon war, auch nur auf einige Augenblicke leiten lassen.

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Wir wollen diesen berümten Kunstrichter, der sich hinter den Namen Hiero- SimonsVor: nymas Acosta versteckt und für einen spanischen Jesuiten ausgegeben hat, selbst geben reden lassen. Er trägt kein Bedenken vorzugeben, daß die Geistlichen, ja selbst die Bischöfe, den Mönchen in Verfertigung falscher Urkunden den Rang streitig zu ma chen gesucht." Die Streitigkeiten, sagt er (e), welche die Bischöfe mit den Aeb: ten der Klöster gehabt, haben noch mehr zur Bermerung der falschen Urkunden beigefragen. Denn keiner von ihnen hat, um seiner Sache einen desto bessern Diplom. I. Th. Schein

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(e) Hift. des Reven, ecclef. tom. 2. p. 269.

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" Schein zu geben, einige Mühe gesparet, falsche Urkunden unterzuschieben. Ich sehe nicht, sagt er an einem andern Orte (f), warum man eben bey den Be "nedictinern ein grösser Verbrechen daraus machen wolte, als bey den übrigen Geistlichen;" obgleich die erstern, wenn man dem Hrn. Simon glauben darf, sonst ein Handwerk daraus gemacht, falsche Freiheitsbriefe zu schmieden (g). Wir würden uns über diese verläumderischen Beschuldigungen eines Mannes von solcher Denkungsart, als Hr. Simon ist, nicht verwundern; nur das befremdet uns, daß der Herausgeber der neuen Memoires du Clerge' denselben beigepflichtet ist. Es mus uns allemal wundern, wie ein ehrliebender und verständiger Man die meisten Vorurs theile eines Schriftstellers, der die Geistlichen des ersten Rangs so wenig als die vom zweiten Rang verschonete, annemen können; als wenn es lauter Göttersprüche wá: ren. Wenn er in den Archiven der Kapitul und der Klöster mit den Augen des Richard Simon von dem eilften Jahrhundert an eine erstaunende Menge fals fcher Urkunden entdecker (h); so bestätiget er dieses Vorgeben mit weiter nichts als mit der sophistischen Schreibart des erstern. Fünf oder sechs Stücke, über welz che die Gelehrten seit einem Jahrhundert streiten, müssen den allergemeinsten und uneingeschränktesten Beschuldigungen zum Grunde dienen. Gefeßt aber, daß diese Ur kunden der Unrichtigkeit beschuldiget und überfüret worden, würde alsdann wol dar: aus folgen, daß es in den gottesdienstlichen Archiven eine sehr grosse Anzal unterge: schobener Urkunden gebe? Kan wol ein Schlus unrichtiger seyn, als wenn man von einer sehr kleinen Anzal auf eine erstaunende Menge schliesset (Y)?

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(f) RICH. SIMON Biblioth. critiq. tom. I. p. 101. (g) Reven. ecclef. tom. 2. P. 261. (b) Mémoir. du Clergé tom. 6. p. 1084. 1087. 948 etc. (Y) Eben diese betrügliche Art zu schliessen, Herschet in der ganzen Juftification du Mémoire fur l'origine de l'Abbaïe de St. Victor en Caux. Wenn der V. Mabillon zugestehet, daß es unter den alten Mönchen, so wie in allen Stän den einige gegeben, welche im Stande gewesen Urkunden unterzuschieben, quin aliqui aliquando inter noftros extiterint nebulones, non dif. fremur: so schlieffet man daraus, daß man sehr unrecht handle, wenn man noch die Menge der sonst von den Mönchen geschmiedeten Ur: Funden leugnen wolle 1). Wenn das aus Gründen schliessen heist; so mus man bekennen, daß die Kunst zu schliessen eine sehr elende Kunst fey. Was würde der eigentliche Verfasser die: fer Rechtfertigung sagen, oder vielmehr, was würde er nicht sagen, wenn man die Stiftsher: ren überhaupt für Leute ausgeben wolte, die eine Menge falscher Schriften geschmiedet; weil

zwey oder drey Geistliche der Kirche zu Rheims 2) im neunten Jahrhundert, und Franz de Ro fieres, Vicarius generalis und großfer Archis diaconus von Toul 3) im sechzehnten Jahrhuns dert, gerichtlich überfüret worden, daß sie deren viele verfertiget; einiger andrer Stiftsherren nicht zu gedenken 4)? Uebrigens scheinet dieser Verfasser bey sich noch nicht recht überzeugt ge wesen zu seyn, daß die Mönche unsre Archive mit einer Menge falscher Urkunden angefüllet; indem er die falschen Urkunden, die sich in den als ten Archiven, überhaupt betrachtet, folglich auch in den Klosterarchiven befinden können, auf eine sehr geringe Zahl einschränket. "Wenn sich, fagt er 5), einige falsche Stücke in den als ten Archiven finden, so ist es unstreitig, daß "die Anzal der achten in denselben weit grösser ist; indem sie eine unendliche Menge solcher Urkunden enthalten, die alle Merkmale einer aus

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then: 3) BESLY

1) Juftificat. p. 10. 2) FLEURI hift. ecclef. Tom. X. p. 548.
Origin. de Hugue Roi d'Italie p. 68. feqq. CALMET hift. de Lorraine tom. I.
P. 95. 4) LEBEUF Differtat. tom. 2. p.162. 5) Juftific. p. 11.

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Wenn Heinrich Wharton von dem Herrn Simon als ein sehr billiger Gründet sich Schriftsteller vorgestellet wird, der selbst den Mönchen geneigt gewesen: so geschiehet auf Whares blos aus der Ursach, damit die Beschuldigungen wider sie, die er von diesem Pro- tons Zeugnis, testanten entlenet, ein desto grösseres Gewicht bekommen möchten. Nichts leget aber die Vorurtheile, von welchen dieser Engländer zu ihrem Nachtheil eingenommen war, besser an den Tag, als das Urtheil, welches er von ihren Archiven fället, und auf welches sich Hr. Simon, bey Bestreitung der Klosterurkunden berufet. » Nach

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der Meinung des Wharton, sagt unser Kunstrichter (i), scheinet es, daß fast ́alle Urkunden, die nach der Ankunft der Normannen in England geschrieben wor den, mit Fleis untergeschoben sind; indem die Normannen, die nunmehr die Oberhand hatten, alle Kunstgriffe anwandten, die Engländer auf allerhand Art und Weise um ihre Grundstücke und Güter zu bringen, und daher auch verlangten, daß sie beweisen solten, mit was für Recht sie ihre Ländereien und Vorrechte befässen. Die Mönche sahen sich nunmehr gezwungen, ihre Urkunden aus ihren Archiven hervorzusuchen, oder auch falsche unterzuschieben, wenn sie nicht aus ihren Klöstern vertrieben und in die äusserste Armut gestürzt werden wolten. Weil nun die Lormannen kein engländisch verstanden und einen Abscheu für die in sächstscher Sprache geschriebenen Urkunden hatten: so würde es vergeblich gewesen seyn, wenn man Urkunden in sächsischer Sprache hätte aufweisen wollen. Die. Mönche musten daher andere Urkunden in lateinischer Sprache unterschieben.'

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כ,

So ein offenbarer Feind Wharton auch jederzeit von den Mönchen gewesen: Misverstand so behauptet er doch nicht, daß fast alle Urkunden, die nach der Ankunft der Vor- Simons. mannen geschrieben sind, mit Fleis geschmieder zu seyn scheinen; sondern er sagt nur, daß fast alle falsche Urkunden in England, nach der Ankunft der Normannen untergeschoben zu seyn scheinen: Fere omnes enim chartae commentitiae, poft aduentum Normannorum confictae videntur (f). Diese beiden Säße sind Himmelweit voneinander unterschieden. Wenn es auch in England nicht mehr als nur zehn oder noch weniger falsche Urkunden geben solte, so könte man dennoch be: haupten, daß sie fast alle nach der von den Normannen geschehenen Eroberung ge schmiedet worden. Wenn aber fast alle Urkunden Englands seit dieser Zeit un tergescho

(i) Bibliotheq. chojfie tom. 2. p. 104. thentischen Richtigkeit aufzuweisen haben, und "die man nicht bestreiten kau, wenn man nicht " ́allen Grundsätzen der Vernunft entsagen wil." Eine so scharfsinnige Anmerkung ist in einer Schrift um so viel merkwürdiger, da dieselbe in andern Absichten blos aus dem Grunde abgefas set zu seyn scheinet, damit man das Mährgen von der großen Menge folcher Mönche, die die Urs kunden verfälschet, erweisen möchte. Es ist hier

11 2

(F) Anglia facra Praefat. tom. 2.
der Ort nicht, wo wir von den Acten, worauf sich
die Schriftsteller von St. Victor gründen, und
von ihrem augenscheinlichen Misbrauch des An:
sehens des Mabillon reden müßten, auf wels
chen letztern sie sich nach Maasgebung der Ver:
fasser der zweiten Memoire wider die Gerichts;
barkeit von Compiegne berufen, welche sie von
Wort zu Wort ausgeschrieben haben, ohne ihrer
nur mit einem Worte zu gedenken.

Beantwor

mons.

tergeschoben seyn sollen: so würde daraus folgen, daß die Archive dieses Königreichs mit falschen Urkunden überschwemmet seyn müsten. Wenn man sie auch nur auf diejenigen einschränken wolte, die vor den Zeiten der Normannen verfertiget worden; so würde ihre Anzal doch allezeit noch sehr ansehnlich bleiben. Diese Stelle beweiz fet nebst unzålig andern, was Richard Simon für ein schlechter Ucberseher gewesen, und was für eine unrichtige Denkungsart er gehabt. Demohnerachtet hat dieselbe doch den Schriftstellern von St. Victor so schön geschienen (1), daß sie derselben auch mehrentheils gefolget sind, als wenn sie schon an und für sich einen unwidersprech: lichen Beweis abgeben könte. Doch, es ist vielleicht nichts daran gelegen, ob eine Beschuldigung, die man auch aus den überzeugendsten Bewegungsgründen nicht leicht vorbringen solte, auch nur mit dem Zeugnis eines einigen alten Schriftstellers oder mit einem einigen Beispiel bewiesen werde oder nicht. Diese Herren werden kein Bedenken tragen, in die Welt hinein zu schreiben, daß die Mönche nach der von den Normannen geschehenen Eroberung viele Urkunden geschmiedet; und was noch das årgste ist, so berufen sie sich daben mit so vieler Zuversicht auf das Zeugnis eines so genanten Reformirten, der mehr als sechshundert Jahr nach der erzälten Bege: benheit gelebet, als wenn er wirklich ein Augenzeuge derselben gewesen. Am meisten aber mus man sich darüber verwundern, daß unsere Catholiken das ungegründete Vorgeben des Protestanten weiter treiben, als er selbst jemals würde zugegeben has ben, und ihn dadurch in diesem Stücke zu übertreffen suchen. Ob wir gleich Beschut digungen, die ohne Beweise vorgebracht worden, auch mit allem Rechte verwerfen könten, ohne sie erst durch Gründe zu widerlegen; so wollen wir doch mit wenig Wors ten erweislich zu machen suchen, daß die Mönche Englands damals nicht in so ver: drieslichen Umständen gewesen, daß sie entweder ihrer Güter hätten verlustig gehen, oder diese falschen lateinischen Urkunden schmieden müssen.

دو

"

S. 162.

1. Wilhelm der Eroberer widerrufte alle Freiheiten und Vorrechte, die die tung der Vor: vorigen Könige Englands den Bischöfen und Uebten, in Betrachtung der dem Staat würfe Si zu stellenden Hülfsvölker, ertheilet hatten. "Die Ländereien der Kirche, sagt Ras pin Thoyras (m), musten so wie die übrigen Güter zu Kriegszeiten eine gewisse Anzal Reuter stellen; wovon die Einschränkungen, die den alten Urkunden beige: fügt waren, sie nicht befreien konten." Die übrigen Vorrechte der Mönche wur: den von Wilhelm dem Eroberer und seinen Nachfolgern im geringsten nicht ange: griffen; sondern sie bewilligten denenselben vielmehr einen völligen und ausdrücklichen Schuß. Die Mönche hatten daher keine Ursach, Urkunden zu schmieden, um das durch ihre Gerechtsame und Freiheiten zu erhalten, die zum Theil bereits aufgehoben waren, zum Theil aber sich in völliger Sicherheit befanden. Wo kein erweislicher Vortheil statfindet da mus man auch keinen Betrug argwónen (n). Nemo gratis praefumitur malus. "

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2. Dem

(1) Justificat. p. 111. (m) RAPIN THOTRAS hift. d'Anglet. 1. 6. p. 27. (n) Juftificat. de S. Victor p. 48.

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