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2. Dem Monaftico Anglicano zu Folge haben die normånnischen Könige und Herren in England nicht nur neue Abteien, Prioreien und Hospitåler gestif tet; sondern auch die Einkünfte der alten Klöster um ein ansehnliches vermehret, und durch ihre Freigebigkeit gegen die Kirche die Angelsachsen sehr weit übertroffen. Sane Normanni, sagt der Ritter Marsham (0), licet in victos iniqui, in dotandis Ecclefiis et fundandis coenobiis fuerunt munifici. Wenn sie einige Ab teien verwüsteten und manche engländische Ordensgeistliche vertrieben und sie ihrer Gü ter beraubten: so rúrete solches blos aus der herschenden Neigung dieses Volks zum Aufrur her und aus ihrer Widersehlichkeit gegen das Joch der Sieger. Wir sehen nicht, wie die von den Mönchen Englands geschmiedeten falschen Urkunden das ge: ringste Gegenmittel gegen dieses Uebel abgeben können. Was helfen Urkunden wiz der bewafnete Leute? Silent leges inter arma.

3. Wilhelm der Eroberer ertheilete den engländischen Kirchen und Her: ren verschiedene Güter und Vorrechte nicht nur in der lateinischen sondern auch in der fächsischen Sprache. Man darf nur das Monasticum Anglicanum (p) und die, sowol alten als neuern engländischen Schriftsteller durchblättern, wenn man sich davon überzeugen wil. Es wird daher ohne Grund behauptet, daß es nichts geholfen ha ben würde, wenn man den Normannen Urkunden in sächsischer Sprache vorgezeigt hätte. Wie kan man sich nun wohl auf einen solchen Kunstrichter verlassen, der wie Hr. Wharton die bittersten Beschuldigungen, die wir nicht mit einem hårteren Namen belegen wollen, ohne den allergeringsten gegründeten Beweis, ja wider das Zeugnis der ächtesten und richtigsten Denkmäler vorbringt?

S. 163.

Die Schriftsteller von St. Victor mögen ihn nun noch so sehr als einen sehr Fortsetzung, billigen Engländer und ungemein genauen Schriftsteller herausstreichen (q). Wir wollen noch sehr gnädig mit ihnen verfaren und weiter nichts sagen, als daß sie ihn blos und allein aus dem parteiischen Lobe des Hrn. Simon kennen. Wir können aber aus dem Lobredner des Protestanten selbst darthun, daß dieser lektere in Ab sicht der engländischen Mönche weder billig noch unparteiisch gewesen. Was sol len wir wohl von seiner besondern Neigung denken, nach welcher er viele Schriften, die das Betragen der Mönche verdächtig machen (r), und in welchen sehr schlecht von ihnen gesprochen wird (s), in seiner Geschichte herausgegeben hat? Und doch ist dies der Begrif, den uns Hr. Simon von diesem Verfasser macht. Wenn Wharton in Absicht der Mönche wirklich unparteiisch und billig gewesen: wie hätte denn Hr. Simon behaupten können (t), daß dieser Schriftsteller seine Vorwürfe noch weiter getrieben als Spelman und die übrigen Schriftsteller seines Vas terlandes; indem er den engländischen Mönchen vorgeworfen, wie sie unter dem Namen der alten Könige Englands (3) Bullen und Urkunden geschmiedet, und

11 3

durch

(0) MARSHAM in Propylaeo Monast. Anglie. (p) Mon. Anglic. Tom. I.
P. 279. feq. HICKES thefaur. ling. ver. feptentr. Differt. epift. p. 75. 76. 77.
75. Gramm. Anglo-Saxon. p. 137. feq. (4) Iuftificat. p. 112. (r) Bib-
lioth. choif. t. 2, p. 123. (8) Ibid. p. 20. (1) Lettres crit. der Ausg.

von 1699 p. 131.

durch vieles an dem påpstlichen Hofe verschwendetes Geld die Bestätigung ihrer falschen Vorrechte erhalten hätten? Wenn man dieser blossen unbestimten Beschuldi gung Glauben beimessen müste; so könte dieselbe einigen Eindruck in manche Ge müter machen. Er füret aber zum Unglück für die Ehre des Protestanten und zum Glück für den Ruhm der Mönche nur den Freiheitshrief der Abtey des heil. Aus gustini zu Canterbury als einen Beweis dieses Vorgebens an (u). Nun berichtet aber Wilhelm Thorn, den Wharton selbst für einen sehr genauen und glaubwür: digen Schriftsteller hålt (w), daß diese Urkunde von dem heil. Stul nicht nur als authentisch bestätiget worden (r); sondern daß auch der Papst Alexander 3 an den König von England geschrieben (y) und der Verläumdung widersprochen, daß dies ser Freiheitsbrief nebst vielen andern ånlichen für Geld verhandelt worden.

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(u) Biblioth. choif. t. 2. p. 108.
Cap. 13. p. 1764. Vid. Concil.
THORN ad ann. 1180.

S. 164.

(m) Vid. Appendix des CAVE p. 50. () LABB. tom. 19. p. 1246. (1) WILL.

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kan wider die Vorurtheile der Protestanten und einiger ruchlosen Catholiken in Absicht der Klöster nicht genug auf seiner Hut seyn. "Es scheinet, daß dergleichen Leute den Namen eines Mönchs für eine Benennung halten, "die denenjenigen, die sie füren, zur Verach tung gereiche und einen hinlänglichen Beweis: grund wider ihre guten Eigenschaften abgebe. Auf eben die Art war bey den alten Heiden "der blosse Name ciues Christen schon hin " lánglich jemand alle Tugend abzusprechen. "Es ist ein ehrlicher Man, sagte man, nur ist "es Schade, daß er ein Christ ist. Man feels "let sich einen jeden Mönch als einen unwiss "senden, leichtgläubigen, abergläubischen, par:

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(3) Es hat Engländer gegeben, die ein weit. billigeres Urtheil von den alten Mönchen Gros; brittanniens gefället haben. Sie haben, anstat" dieselben für die Urheber falscher Urkunden aus: zugeben, ihre Redlichkeit und Frömmigkeit, die mit dem Handwerk eines Betrügers unmöglich bes stehen kan,erhoben." Die Mönche, sagt ein gewiss fer gelehrter Abt 6), hatten gewis nicht Urs fach, ihre Zuflucht zu einem so vergeblichen und schimpflichen Kunstgrif zu nemen. Die Heiligkeit ihres Lebens war ein hinlänglicher "Bewegungsgrund, warum sie von den Für: ften und Herren mit Gütern überhäuft wur: "den. Dies Zeugnis leget der Ritter Marss ham, da er von den Reichtümern der englån: dischen Klöster redet, sowol von der From: "migkeit der erstern, als auch von der Freiges

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bigkeit der letztern ab." Unsere Vorfaren lieffen der Redlichkeit der Mönche so viele Ge rechtigkeit wiederfaren, daß sie auch kein Be denken trugen, das Zeugnis derselben in ihrer eignen Sache als gültig anzunemen. Dies ist einer von den Bewegungsgründen, und vielleicht ist er eben nicht der schwächste derselben, wars um viele Gelehrte die bloffen Zotitias und Pri: blossen vatacten der Klöster solchen Schriften gleich ge: achtet haben, deren Ansehen, der geringen und schlechten Feierlichkeit wegen, in keinem einigen Gericht verworfen werden kan. 7) Ein ver: nünftiger Leser" sagt einer der scharfsinnigsten Geschichtschreiber unsers Jahrhunderts 8),

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teiischen und heuchlerischen Menschen vor, und nach diesem unrichtigen Begrif beurthei: "let man die größten Männer auf die küneste "Art; man würdiget ihr Leben und ihre "Schriften nicht einmal des Lesens und leget " ihre schönsten Handlungen auf das allerübel: ste aus. Der heil. Gregorius war ein gros "fer Papst; er war aber ein Mönch.

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Die

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6) Mem. de Trevoux. Jun. 1741. p. 1053. 7) MABILLON de re diplom. P. 233. feqq. 8) FLEURI Difcours fur l'histoire ecclef.

S. 164.

Was die Genauigkeit und Beurtheilungskraft des Wharton betrift, so wollen WeitereFort: wir dieselbe blos nach dem Zeugnis seines Freundes, des Hrn. Simon und seiner sehung. eigenen Landsleute beurtheilen. Wenn die Schriften berümter Männer, die nach ihrem Tode herauskommen, ihres Ruhms nicht allemal würdig sind: so handeln ihre Verehrer nicht vorsichtig genug, wenn sie solche Schriften dem öffentlichen Urtheil unterwerfen. Demohnerachtet hat Wharton eine schlechte Arbeit des Uffer mit Zufäßen, Anmerkungen und Verbesserungen überhäuft (3), da er dieselbe doch håtte unterdrücken sollen. Anstat aber die Feler des Uffer zu verbessern, sagt Hr. Simon, hat er dieselben in seinen Anmerkungen nur noch mehr vermehret." Konte die Kritik dieses so grossen Mannes, dieses so gelehrten und scharfsinnigen Lehrers wohl auf eine nachdrücklichere Art verkleinert werden, als durch ein solches Geständnis. Die Englånder selbst denken nicht vortheilhafter von demselben.

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دو

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دو

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Hr.

Burnet, sagt der Verfasser des gelehrten Tagebuchs (a), hat nicht nur meh rern Personen eine Prüfung von nicht mehr als zehn Seiten des Anglia facra dieses Verfassers gezeigt, die jemand aufgefeßt, der diese Blätter mit der Handschrift verglichen (A), von der Hr. Wharton sie wolte abgeschriehen haben; 22 sondern er erbietet sich auch, solche jederman zu zeigen. Es sind daselbst die wich: tigsten Stellen mit Fleis ausgelassen; überdem enthalten diese zehn Seiten mehr als funfzig Hauptfeler nebst unzålig vielen geringern.

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S. 165.

כל

Wenn wir übrigens behaupten, daß in den Archiven nur wenige falsche Urkun: Beschlus. den befindlich sind: so wollen wir dies allemal nur von Originalen und zwar von alten Originalen verstanden wissen. Wenn von einem sehr hohen Altertum, welches sich, zum Erempel, über das dreizehnte Jahrhundert erstrecket, die Rede ist; so ge: Frauen wir uns diesen Sah von allen Archiven ohne Ausname zu behaupten. Wenn man aber neuere Urkunden vor Augen hat, die nach dieser Zeit herausgekommen: so verste: hen wir denselben blos von den öffentlichen und geistlichen Archiven sowol der Klöster als

(3) Biblioth. choif. t. 1. p. 111. 119.
cemb. 1713. t. 2. part. 2. p. 362.

(A) Wir werden im folgenden noch verschies dene andere Feler des Hrn. Wharton und sei: ner Abschreiber entdecken, die sie bey einigen Urkunden der alten Abtey li in England be: gangen haben. Man wird die Kritik dieser Herren noch sehr oft felerhaft finden, wenn man sich die Mühe nemen wil, die Abhandlung zu lesen, die der Verteidigung der Urkunden und Gerechtsamen der Abtey St. Ouen 9) beigefügt . Sie firet die Aufschrift: voi derlegung der Schrift eines ungenanten Ver:

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auch

(a) Journal litteraire, Novemb. et De

faffers, die die Aufschrift bat: "Verteidi
"gung einer Acte, woraus erweislich ist,
" daß ein gewisser Mönch von St. Medard
zu Sviffone, Namens Guernon, gegen den
Anfang des zwölften Jahrhunderts verschie:
dene falsche Freibeitsbriefe im 7amen
des heil. Stuls zu Rom, zum Behuf vie
"ler Kirchen verfertiget habe; als eine
widerlegung des ehrw. V. Constant, der
diese Acre für untergeschoben ausgiebt 1).

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9) Défenfe des Titres et des droits etc. p, 260. 1) COUSTANT Vindic.
veter. Cod. confirm. p. 673. feq.

auch andrer gottesdienstlichen Gemeinheiten; nicht aber von Privatbehältnissen. Und da behaupten wir solches allemal nur von den vor Alters geschmiedeten falschen Originalstücken. Denn was verdächtige Abschriften oder auch solche Originalstücke betrift, die das Ansehen des Altertums haben, aber in der That neu genug sind : so ist deren unleugbar eine sehr ansehnliche Menge bereits gedruckt worden, und vielleicht sind noch eben so viel übrig, die noch nicht herausgegeben worden. Da vornemlich die Abschriften durch sehr viele Hände gegangen sind: so haben sich durch die Unwissenheit, Einfalt und Nachlässigkeit der Abschreiber gar leicht Feler in dieselben einschleichen können. Wenn man aber auch diejenigen Originale und Abschriften, deren unrichtige Beschaffenheit unleugbar ist, zusammen nemen wil: so wird ihre Anzal in Verglei chung mit den vielen ächten Urkunden, die in den Archiven und den seit hundert und funfzig Jahren herausgegebenen diplomatischen Samlungen, wirklich befindlich sind, doch allemal sehr geringe seyn.

S. 166.

quam

Fontanini Der V. Germon und Hr. Muratori haben dem Hrn. Fontanini, Erzbischof Meinung von von Ancyra, sehr heftige Vorwürfe gemacht, weil er behaupten wollen, daß in den Arfalschen Ur: chiven keine einige falsche Urkunde vorhanden sey. Hr. Fontanini hat aber diesen funden. Sah niemals behauptet, ob sich derselbe gleich entweder durch ein Versehen des Buch: druckers oder durch einen andern ohngefären Zufal in der Ueberschrift eines Kapitels mit eingeschlichen hat. Er behauptet nur überhaupt, daß in den Archiven nur wenige falsche Urkunden befindlich sind; ohne dabey eine gewisse Zeitbestimmung, oder besondere Archive, oder auch gewisse Originale anzugeben. Nulla vel paucisfima fine larua detracta ad nos peruenerunt (6). Ohnerachtet Hr. Muratori diesen Prälaten sehr oft unter dem Vorwand tadelt, daß er nicht zugeben wollen, daß in den Archiven noch einige unächte Stücke übrig sind: so ist er doch daben nicht in die entgegenstehende Ausschweifung geraten. Wenn, sagt er (B), die Meis nung des berümten Fontanini übertrieben ist: so würde es doch noch ungleich ungereimter und unerträglicher seyn, wenn man alle alte Urkunden für untergeschoben, oder auch nur für verdächtig halten wolte. Man kan und mus auch hier dem weisen Rath des Apostels folgen. Man mus alles prüfen und nur das Gute behalten; "das heist, man mus alles sorgfältig untersuchen und das Gute und Aechte annemen, das Böse und Unächte aber verwerfen. Wenn man aber nicht hinlängliche Be wegungs:

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(b) FONTANINI Vindic. diplom. p. 60.
(B) Si enim exorbitans eft illuftrisfimi
Fontanini opinio, qui omnem fpuriarum char-
tarum atque diplomatum fegetem ex archiuis
Europaeis eliminare voluit; abfurdior fine
comparatione dicenda foret ac minime feren
da eorum opinio, qui cunctas veterum chartas
aut ad commenta amandaret, aut fufpicione
falfi afpergeret. Heic autem locus etiam effe
poteft, immo debet, fapientisfimo Apoftoli con-

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filio fcribenti 1 Theffalonicenf. cap. V. verfu 21. Omnia probate; quod bonum eft tenete. Id eft, omnia accurate prius expendite et confiderate: tum quod bonum ac verum eft amplectamini; quod prauum ac falfum reiicite. Quan doque enim fi non adiungenda, neque negan. da eft chartis fides. Judicium fufpendere tunc iuuat. MURATORI Antiquit. Ital. tom. 3. Differt. 34. col. 33.

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wegungsgründe hat, weder einer Urkunde Glauben beyzumessen, noch auch ihr alle Glaubwürdigkeit abzusprechen: so mus man sein Urtheil lieber zurückhalten.

S. 167.

ben.

Es ist eine blosse betrügliche Verdrehung, wenn der V. Germon (c) und mit Mabillons ihm eineccius (d), ein gelehrter Lutheraner, den Einwurf macht, daß selbst Ausspruch Mabillon eingeräumt habe, wie es in den Archiven der alten Kirchen sehr viele fal: von densel sche Urkunden gebe; weil er zugegeben, daß sich in allen Ständen und Lebensarten Betrüger gefunden, daß es folglich noch mehr betrügerische Arbeiten gebe, als es Bez trüger gegeben. Hr. Mabillon råumet zwar ein, (e) daß wenig Gemeinheiten, wes nig Rirchen oder Orden von diesem Feler frey geblieben: er zeiget aber auch zugleich, daß man die Zahl der Betrüger ohne Grund vervielfältige, und daß der Be: trug nebst dessen unglücklichen Ausgeburten, auf die feierlichste Art wieder in die Fins sternis, aus welcher sie gekommen waren, zurückgeschickt worden. Man verdrehet also seine Worte, wenn man ihn sagen lässet, daß sich in den alten Archiven noch wirklich eine Menge falscher Urkunden finde; da er doch solches auf das ausdrücklichste leugs net. Pernego, sagt er (f), tam multa effe, vt aduerfarii criminantur, falla vel interpolata Ecclefiarum feu monafteriorum inftrumenta. Der V. Ma: billon widerspricht daher nicht so wenig sich selbst, als seinem berümten Schußredner. Beide geben zu, daß seit siebzehn Jahrhunderten eine ansehnliche Anzal falscher Urkunden geschmiedet worden; indessen sind sie auch beide überzeugt, daß dieselben wenigstens dem grösten Theil nach nicht mehr wirklich vorhanden sind (44).

S. 168.

Der Verfasser der Art die Geschichte zu erlernen, ist gleichfals in die Fus: Lenglets Vor: Stapfen des Hrn. Simon getreten; indem er sonderlich den Archiven der Stiftskir: würfe. chen, der Mönchsorden und der übrigen Geistlichen, die Verfälschung der Urkunden aufbürden wollen. Bey dem Beschlus seiner diplomatischen Regeln, die er von dem Hrn. Simon, seinem Liebling, entlenet hat, und die wir an einem andern Orte unter:

suchen

(c) GERMON. Difcept. 2. p. 41. (b) IOANN. MICH. HEINECCIUS de Sigill. praef. p. 3. (e) MABILLON de re diplom. p. 242. (f) MABIL LON Supplem. de re dipl. c. 1. p. 2. (44) Bey dem Streit über die untergescho: benen und verfälschten Urkunden werden mehrens theils zwen noch sehr verschiedene Fälle miteins ander verwechselt. 1) Ob vor Alters viele Ur kunden wirklich untergeschoben und verfälscht worden, und ob solches mehrentheils von den Geistlichen und Mönchen geschehen; und 2) ob von diesen untergeschobenen und verfälschten Ur: kunden noch heutiges Tages viele in den Archiven übrig sind. Die erste Hälfte des ersten Fals ist Diplom. I. Th.

noch von niemand geleugnet worden, und die
andere Hälfte kan nicht nur aus häufigen Beis
spielen dargethan, sondern auch aus den §. 144
Anmerk. (43) angefürten Gründen begreiflich ge
macht werden. Was aber den zweiten Fal be:
trift, so wird im folgenden dargethan werden,
daß inan jederzeit die unachten Urkunden auszus
sondern und von den áchten zu unterscheiden ges
sucht; daher man denselben gar wohl verneinen
kan, ohne dabey den erstern Falzu leugnen.

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