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teutscher Benedictiner, hat sich für verbunden erachtet, in einem im Jahr 1747 herausgegebenen Werk (t) der Welt zu berichten, daß der Abt von St. Martini zu Côln, Namens Hadrianus Valk, noch vor wenig Jahren auf eine änliche Art hins tergangen worden, und zwar von einem gewissen Johan Antonius Maria Schenz von Schemmerberg, der Licentiat beider Rechte, und kaiserlicher immatricu lirter Notarius publicus gewesen. Dieser Betrüger unterstand sich nach dem Mufter einer Bulle Gregorii 3 an Bazin, Übt von St. Maximini zu Trier, eine ånliche zu schmieden und zwar unter dem Namen Leonis 3, welche an Bazin, Prior des Klosters St. Martini bey Cöln gerichtet seyn solte. Weil es dem Betrüger zu schwer fallen mochte, egyptisch Papier zu bekommen, die Züge der damaligen Zeit gehörig nachzuamen, das Siegel herauszubringen und alle äussern Merkmale eines Freiheitbriefes nachzumachen: so hat er sich vielleicht genötiget gesehen, nur eine vidimirte Copie zu schmieden, die zu Côln, den 9 Merz 1733 datiret war. Ein Pris vileginm exemtionis episcopalis, das vor mehr als tausend Jahren ertheilet wors den, und wovon man noch niemals etwas gehöret hat; ohnerachtet es bis auf unsre Zeit unverseret erhalten seyn solte, kan nachdenkenden Gemütern schon einen sehr triftigen Bewegungsgrund zum Verdacht darreichen. Weil aber das vorgegebene Original nach der vidimirten Copie nicht mehr zum Vorschein gekommen ist: so mus man die Beweisgründe der Unrichtigkeit aus dem Inhalt selbst hernemen; woraus sich denn die Betrügerey volkommen entwickeln wird. Hr. Legipont würde dieselbe ge wis entdecket haben, wenn er nicht eben damals Lehrer der Gottesgelehrsamkeit zu Mains gewesen wäre. Es kränkte ihn indessen, daß man die Leichtgläubigkeit seines Abts auf eine so unanständige Art gemisbraucht hatte; daher nam er bey seiner Rücks kunft nach Coln die weisesten Maasregeln, diese Schrift so verächtlich zu machen, als fie es zu seyn verdienete. Er theilte solche den geschicktesten Kennern der diplomatis schen Altertümer, die ihm nur bekant waren, mit, und ersuchte sie, diese Schrift nach den Regeln der Diplomatik zu untersuchen. Der Schlus ihrer Untersuchung wurde vom Ignatius Roderich aufgefeht, und unser gelehrte Benedictiner hat denselben als ein Muster der Kritik, als ein Verwarungsmittel wider die Betrügerey, und als eine Art der Verteidigung seines Ordens durch den Druck bekant gemacht. Ob wir gleich nicht allen einzeln Artikeln dieser Untersuchung, die als ein Brief an Hrn. Legipont abgefasset ist, ohne Einschränkung beitreten können: so sind doch einige sehr scharfsinnig; daber es nicht undienlich seyn wird, einige Stellen aus denselben anzus füren. Wir wollen mit der Einleitung den Anfang machen.

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S. 174.

Ich weis nicht, heist es daselbst (u), ob Mabillon, Ruinart, Marte: Fortsetzung. ne, Durand und die übrigen unermüdeten Schriftsteller von der Geselschaft des heil. "Mauri jemals eine Entdeckung gemacht haben, wodurch die Klosterarchive besser verteidiget werden könten, als durch diese Begebenheit. Die Keher und Feinde der Mönchsorden beklagen sich oft, daß man daselbst Urkunden verware, die nicht

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von

(1) OLIVER. LEGIPONTII Disfettationes philologico-bibliogr. Disf. 3. §. 6.

P. 180.

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(u) Ibid. p. 184.

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von gutem Schrot und Korn sind. Eure Schriftsteller leugnen solches auch nicht schlechterdings; sie behaupten nur (I), daß diese unächte Urkunden nicht so hau: fig sind, als man gemeiniglich vorzugeben pflege. Hierauf gehen sie bis auf den Ursprung der Urkunden zurück, und wollen mit aller Gewalt beweisen, daß sich dieselben in die Archive des Ordens einschleichen können; ohne daß dabey einige Bez trügerey von Seiten der Benedictiner vorgegangen sen. Ihre Gründe sind nun zwar keine blossen Werke einer wißigen Erdichtung; sondern sie haben in der That viele Warscheinlichkeit. Indessen erlaube man uns, daß wir, obgleich mit aller so grossen Männern gebürenden Hochachtung, behaupten, wie sie noch lange nicht alle Wege ausfindig gemacht haben, durch welche dergleichen betrügerische "Stücke sich in die alten Behältnisse von Urkunden einschleichen können. Es ist ihnen nicht eingefallen, daß sich Betrüger finden könten, welche, um vermittelst ei: ner zwar neuen aber daben sehr reizenden Lockspeise Geld von einem Abt zu schnei: den, demselben einbilden können, daß sie gewisse Schriften wüsten, die ursprünglich aus seinem Archiv herstammten; daß es aber wirklich nicht in ihrer Gewalt stehe, sie wieder hinein zu schaffen; daß es ihnen indessen doch erlaubt seŋ wenigstens sehr genaue Abschriften davon zu nennen, die sie für einen sehr billigen Preis zu seinem Besten verschaffen wolten, und daß er dieselben nur so lange, bis einmal "die Originalien herbeygeschaft werden könten, in seinem Archiv beilegen dürfe. "Wenn jemand die Möglichkeit eines solchen Vorfals leugnen wolte: so würde ich mich darüber eben nicht in einen Streit einlassen; ich würde aber alsdann zeigen, daß sich dieser Fal zu unsern Zeiten wirklich zugetragen habe, und hierzu würde ich "keinen andern Beweis gebrauchen, als die jektgedachte Begebenheit. Denn, ist "nicht diese so genante Bulle Leonis, ben deren Gelegenheit ich gegenwärtig an Ihnen schreiben mus, auf eben diese Art in die Hände Ihres Abts gekommen? Der Betrüger suchte einiges Geld von diesem ehrlichen Alten zu ziehen, er fieng daher an, seiner Einfalt Fallen zu stellen, indem er von den alten Denkmälern mit ihm zu reden Gelegenheit nam. Als er nun sahe, daß er ihn verfüret und dahin ge » bracht hatte, wo er ihn haben wolte; überreichte er ihm die Bulle, die er kurz vorher auf die unverantwortlichste Art nach einer andern geschmiedet hatte. Mit » einem Worte, nachdem er diesem guten Abt ein Verlangen nach den Besit dieser » seltenen Schrift eingeflösset, machte er sich desselben zu Nuke und verhandelte ihm dieses Stück. Nun aber frage ich Sie, ob wohl die Aebte der Benedictiner vor » dem Ihrigen allemal scharfsinniger, behutsamer und geißiger gewesen als dieser? Hat nicht ein jedes der vorigen Jahrhunderte seine Schelmen und Betrüger auf» zuweisen gehabt? Hat es etwa niemals Leute gegeben, die andere zu hintergehen gesucht, oder die fähig gewesen hintergangen zu werden? Ist es daher nicht wars scheinlich, daß auch andere falsche Urkunden auf eben die Art in die Klosterarchive ge kommen seyn können, wie die falsche Bulle Leonis 3 von ihrem guten Abt Hadrian angenommen und für ächt gehalten worden? Und würde er diese Schrift nicht

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"auch in ihre Archive haben beilegen lassen, wenn sich nicht noch zum Glück eine Gelegenheit zur Entdeckung ihrer Unrichtigkeit geäussert hätte?

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S. 175.

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Wir wollen indeffen die vornemsten Bewegungsgründe anfüren, warum diese Merkmale Bulle verworfen werden mus. Sie füret die Aufschrift: Basfino Priori Monafte- ihrer Unrich rii ad infulam S. Martini Epifcopi prope Coloniam. Nun wird aber dieses tigkeit. Kloster sonst niemals ad infulam, sondern in infula genant. Die påpstlichen Bul len werden auch nicht an die Priores, sondern an die Aebte und an ihre Gemeinheis ten gerichtet. Diese Gründe, und besonders der lettere, sind zwar nicht entschei dend (w); wir wollen aber sogleich einen weit triftigern anfüren. Gegen das Ende des achten und im Anfang des neunten Jahrhunderts, um welche Zeit diese Bulle müste ausgefertiget seyn, war der Titel eines Priors, einen Vorgesetzten unter den Mönchen anzuzeigen, noch gänzlich unbekant. Diejenigen, welche den Klöstern der Benedictiner vorstanden, hiessen Aebte, Pråpositi und Decani. Die Benennung eines Prior, die in der Geselschaft von Cluni ihren Ursprung genommen hat, kam nicht erst als gegen das Ende des eilften Jahrhunderts zum Vorschein; wie der V. Calmer in seiner Auslegung der Regel des heil. Benedicti gezeiget hat. Eigentlich aber ist solches erst um die Mitte dieses Jahrhunderts geschehen (x). Der vorgege bene Papst Leo verbietet in dieser falschen Bulle, daß man sich auf der Insel des heil. Martini keines Berges oder Felsens bemächtigen solle, um etwa eine Festung Darauf zu bauen. Nun ist aber unleugbar, daß es niemals weder Berge noch Felsen auf dieser Insel gegeben. Diese Gründe sind schon überflüssig hinreichend, die Unrichtigkeit einer Schrift zu beweisen, die man schon mit Recht vor der angestelten Untersuchung hätte verwerfen können.

S. 176.

Souvigni.

Aus dieser Begebenheit folget, daß man nicht allemal den Vorfaren dererjeni: Falsche Ur kunden zu gen, welche wirklich falsche Urkunden in Verwarung haben, Schuld geben müsse, daß fie die Urheber derselben gewesen, oder doch wenigstens an dem gespielten Betrug Theil genommen. Wir wollen noch eine andere Begebenheit anfüren, welche von Hrn. Mabillon in seinen Zusäßen zur Diplomatik (y) erzålet wird, und woraus man eben diese Folgerung herleiten fan. Der Prior zu Souvigni in Bourbonois von der verbesserten Geselschaft von Cluni kaufte zu seiner Zeit einige vorgegebene alte Urkunden, die ihm ein Bauer brachte. Herr Mabillon fand, daß die Schrift in denselben im geringsten nicht alt sen. Ueberdem (3) wurden sie von Rennern zu Paris, die sie auf Colberts Befel, dem sie zugeschickt worden, untersuchen muften, insgesamt als unåchte und neue Stücke verworfen. Der V. Jourdan, ein Jefuit, Sr. Menage und einige andere bestricten sie gleichfals nicht lange hernach. Herr Mabillon versichert ausserdem noch, daß sie von den Gelehrten so gleich verworfen worden, sobald sie nur zum Vorschein gekommen; ohnerachtet man viel Rümens von ihnen gemacht, und sogar der Herzog von Epernon aus denselben

(W) MURATORI Antiquit. Ital. tom. 3. col. 40. (r) MABILLON Annal. Benedict. tom 4. p. 441. &c. (1)) MABILLON fupplem. p. 45. (1) M. des thuilleries Differt, fur l'origine des Rois de France de la troifiéme race, p. 2 3 2. Diplom. I. Th. bewei:

beweisen wollen, daß Robert der tapfere, der berümte Stamvater unsrer Könige von der dritten Linie, vom Nebelung, vom Childebrand, von dem Grafen Eccard und von Nebelung 2 abstamme. Ein geschicktes Mitglied der Geselschaft zu Clus ni wil, wie man sagt, diese Schriften verteidigen und folglich auch die Unrichtigkeit des Urtheils darthun, welches die Gelehrten des lehtern Jahrhunderts wider dieselben gefället haben. Wir sind aus keiner Ursache verbunden, dem Urtheile der Welt in diesem Stücke vorzugreifen. - Es mag nun ausfallen, wie es wil, so ist doch so viel gewis, daß Herr Mabillon gar wohl wuste, auf was für eine Art sich die falschen Urkunden in unsre Archive einschleichen können, und daß solches, wenn es geschehen, mehr der Einfalt als Bosheit unsrer Våter zuzuschreiben sey. Ans eben diesem Mangel der Kritik sind dem Herrn Muratori zu Folge (a), die untergeschobenen Stücke in die königlichen Schäße von Urkunden und andere öffentlichen Behältnisse geraten, die die Gelehrten daselbst entdeckt haben. Weil aber die Anzal der in den gottesdienstlichen Archiven befindlichen falschen Stücke sehr klein ist: so haben sie sich nur sehr selten durch dergleichen Betrügereien in dieselben einschleichen können.

(a) MURATORI Antiquit. Ital. tom. 3. Differt. 34. p. 30.

Neunter Abschnit

Von mehrern Originalen einer Acte; von Copien, Vidimus und Copial - Büchern. Inhalt.

Einleitung §. 177.

I. Mehrere Originale einer und eben der:

selben Acte 178- 181.

1. Bey den Römern 178.

a) In Absicht des Siegels 190 b) In Absicht der Unterschrift 191, 192. 3. Von wem die Copien verfertiget worden 193.

2. Bey den Angelsachsen, Franken u. VI. Von Erneuerung und Renovation

f. f. 179.

3. Bey den Deutschen 180.

4. Germons Einwürfe dawider 181. II. Aenlichkeit mehrerer Originale über einen und eben denselben Gegenstand

182. 183.

III. Verschiedenheit derselben 184-187.
1. In Absicht des Datum und anderer
Umstände 184. 185.

2. In Absicht der Sprache 186.
3. Verschiedene Originale von einer
Zeit 187.

IV. Von Originalcopien 188.

V. Abweichung der Originale von ihren alten Copien 189-193.

1. Ursprung der Copien 189.

2. Ihr Unterschied von den Originalen.

VII.

der Urkunden 194. 195.

1. Ursprung derselben 194.

2. Verschiedene Arten 195.
Von Vidimus und verglichenen
Copien 196-201.

1. Ursprung der Vidimus 196.
2. Ihre Abweichung von den Origina:
len 197. 198.

3. Mehrere Vidimus in einem Diplom

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S. 177.

ie Archive enthalten nicht nur die Originale, sondern auch ihre Abschriften. Diese Einleitung. beide Arten von Urkunden machen auch eine gedoppelte Art von Denkmålern aus. Zur erstern kan man rechnen die Bullen der Päpste,die Diplomen der Für: sten, die Chartas der Prälaten und Herren, die Testamente, Verträge, und viele anz dere Originalacten, die sich sowol durch ihre aussere Form, als auch durch ihren jedesmaligen Gegenstand voneinander unterscheiden. Zur zweiten Art gehören die Abschriften aller Arten und Gattungen, die Copialbücher, Vidimus, Zinsbücher, Erb: register, Verzeichnisse, Schriften, die weder Originale sind, noch auch dafür können gehalten werden, und mit einem Worte, eine jede Urkunde, die nicht aus der ersteu Hand komt.

S. 178.

Es würde eben so gefärlich seyn, wenn man behaupten wolte, daß niemals mehr MehrereDrials ein einiges Original von einer Urkunde verfertiget worden; als es nachtheilig seyn ginale bey den würde, wenn man sich einbilden wolte, daß allemal mehrere Originale von derselben Römern. ausgestellet worden. Man ist zu allen Zeiten in diesem Stücke sehr unbeständig gewesen, und wenn auch ja eine von diesen Gewonheiten zuweilen den Vorzug erhalten hat: so hat solches seinen Bezug auf die Beschaffenheit der Acten, auf die Absichten der daran theilhabenden Personen und auf den jedesmaligen Gebrauch der Zeiten und Orte gehabt, Bey den Alten geschahe nichts häufiger, als daß mehrere Exemplaria von einem und eben demselben Testament gemacht wurden. August lies von dem feinigen zwey verfertigen (a). Es hat Kaiser und Könige gegeben, die deren noch mehrere ausstellen lassen. Von Dagoberts 1 Testament wurden vier Originalia gemacht, welche in so viel verschiedene Archiven verwaret wurden (b). Nach den römischen Gesehen war es dem Testator erlaubt, von einem und eben demselben Te stament so viel Eremplaria ausfertigen zu lassen, als ihm beliebte (c). - Diese wurden nachmals in verschiedene Tempel, in die Archive der Gemeinheiten, bey den An: verwandten oder andern sichern Personen beigelegt. Nachdem Hr. Calmer (d) den Gebrauch erkläret hat, die beschriebenen Tafeln an dreien Orten zu durchboren und den Bindfaden, womit dieselben umwunden wurden, dreimal durch diese Löcher zu ziehen, che das Siegel darauf gedruckt wurde; so schliesset er folgendes daraus: "Da man die Originale versiegelt und umwunden zu lassen pflegte, so sie: het man leicht, daß man notwendig Abschriften davon haben muste, um sich derer benötigten Fals bedienen zu können. Es erhellet dies aus folgender Stelle des Apulejus: Pater natam fibi filiam more caeterorum profeffus eft. Tabulae eius partim tabulario publico, partim domo asferuantur: porrige Aemiliano " tabulas istas, linum confideret, figna quae impresfa funt recognofcat. Die: Y 2 Fes

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(a) SUETON. in Octav. cap. 101.

(6) MABILLON de re diplom. p. 28. 29.

(c) -Dig. lib. 37. tit. 11. §. 5. Chron. Gottwic, tom. 1. p.77.
Differt, fur la forme des livres p. 28.

(D) CALMET

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