Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub
[ocr errors]

دو

oft vom V. Papebroch vernommen, daß er dem V. Mabillon, den er feis nen Freund nante, für einen Vortheil vielen Dank schuldig sey, welchen er anfänglich von seiner eigenen Arbeit erwartet habe, und der darin bez " stehe, daß man endlich gewisse Regeln habe, die wahren Urkunden von den falschen zu unterscheiden. Er bildete sich also nicht ein, daß er dem V. "Mabillon die Regeln an die Hand gegeben, weil er im Gegentheil erkennet, daß er sie ihm zu verdanken habe. Hierauf haben also diejenigen, welche dieses zwanz zig Jahr nach dem V. du Sollier behaupteten, nicht gehörige Acht gehabt. (y)”

"

[ocr errors]

S. 20.

Der V. Papebroch billigte nicht nur die Diplomatik sowohl mündlich als Fortsetzung. schriftlich, sondern er unterlies auch nicht, sie in den Schriften, die er nachmals her: ausgab, zu rúmen. Ohnerachtet er eben denselben Gegenstand nach ganz verschie denen Grundsäßen abgehandelt hatte, so machte er doch nicht die geringste Schwie rigkeit, seine Grundsäße zu widerrufen und den Regeln des V. Mabillon beizutre: ten, die die seinigen bestritten. Nachdem er sich von ganzem Herzen für die Diplos matik des Benedictiners erkläret hatte, war er noch so aufrichtig und bescheiden, daß er nicht nur seine Arbeit über diese Sache verachtete, sondern sich auch für über. wunden erkante (D). So gar in dem Register zu seinem Propyldo vom Monat May hält er sichs für eine Ehre, den Sieg feines Gegners und seinen eigenen Verlust bekant zu machen (P). Er versichert daselbst, er habe zwar bey Gelegenheit einen Versuch gemacht, die ersten Züge der Diplomatik zu entwerfen, und dieser fein Versuch sen auch nicht ganz ohne Feler; indessen habe Herr Mabillon diesen

[ocr errors][ocr errors][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small]
[ocr errors]

luntate fed impari ad rem tantam inftru.
menti neceffarii copia, obiter delibaui, occa-
fione Treuirenfis cujusdam figmenti. Quamuis
enim iftud fatis euerfum fit lucubratiuncula
prædicta, asfentiente ipfomet Mabillonio, ad
lucem tamen dignioris iftius juftique operis,
illa fic mihi ipfi viluit; vt in ea nihil fere
amplius inueniam, quod placeat, quam quod
ex dubiis iftic a me fortuito motis, tam in-
fignis commentarius nafci potuerit, ab co,
qui rem ex profeffo pertractauit. Equidem fic
exiftimo neminem turpiter vinci, vbi glorio-
fum fuit certare. In Propyl. Maii Conat.
Chronico-Hift. p. 3.

(P) Diplomatica res a nobis occafione,
nec fine erroribus delibata, a Mabillione ex
profeffo accuratius pertractata. In propyl.
Maii Ind. rer. memorab, ad verbum Diploma-
rica.

[ocr errors]

Hickesti Eins würfe.

Beantwor

rung.

Gegenstand gründlich und weit genauer abgehandelt. Er war in den Lobeserhebun gen der neuen Diplomatik unerschöpflich und glaubte, das Werk und dessen Vers fasser niemals nach Würden rúmen zu können (D). Endlich redete er fast funfzehn Jahr hernach, nachdem dieses besondere Werk an das Licht getreten war, noch unter eben den Empfindungen der Bewunderung von demselben, die er bey der ersten Les fung dieses vortreflichen Werks gefület hatte, und sahe fein eigenes Werk noch immer als eine Arbeit an, die sehr vieler Berbefferung bedürfe (1).

[ocr errors]

"

ככ

[ocr errors]

S. 21.

Nachdem Hr. Lengler die Vorwürfe des Hrn. Baudelor nachgeschrieben, so wendet er sich zu einer weit wichtigern Beschuldigung, welche die in der Diplos matik festgesetzten Regeln betrift. Nichts könte seiner Meinung nach (a), dien: "licher seyn, die verborgensten und dunkelsten Abschnitte der erstern Zeiten in uns ferer Geschichte sowohl als in der Geschichte anderer Völker aufzuklären; wenn man sich nur auf die Regeln, die falschen Urkunden von den ächten zu unterscheiz den, welche dieser gelehrte Benedictiner vorgetragen, hätte verlassen können." Was unsern Verfasser in diese Ungewisheit verseßet, ist dieses, "daß selbst die Englånder einige kritische Unmerkungen über das Werk des V. Mabillon gemacht und "dessen Gründe angegriffen haben; indem sie die von ihm vorgetragenen Regeln ¿ɔɔbestritten. Der Geschichtschreiber der über die Diplomatik entstandenen Streitigkeiten ist schon lange vor dem Hrn. Lenglet dem Urtheil des Hickes beis getreten, welcher in seinem berümten Schaß der mitternächtigen Sprachen dem → Verfasser der Diplomatik zwar viele Lobeserhebungen beilegt, aber zugleich auch "den größten Theil der daselbst vorgetragenen Regeln die ächten Urkunden von den unächten zu unterscheiden verwirft (6).

ככ

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

§. 22.

[ocr errors]
[ocr errors]

Wozu dienen aber die vielen Lobeserhebungen eines Buchs, dessen Grundfäße man bestreitet? Wenn die Regeln der Diplomatik, anstat daß sie Folgerungen dies fer Wissenschaft feyn, folten, die Grundfäße derselben geworden sind; wenn die meisten dieser Regeln von dem engländischen Kunstrichter mit Recht verworfen worden, ja wenn" erst neulich Hr. Hickes, ein gelehrter Engländer, fast alle Res geln des B. Mabillon nach einander widerlegt hat (c): so ist ja das prächtis ge Gebäude, welches ihm so viele Mühe gekostet, der Erde gleich gemacht worden, so daß es weiter nichts als nur noch die Trümmern aufzuweisen hat. Jedoch sind denn wohl die Grundfäße der Diplomatik dadurch erschüttert worden, daß man etwa eis ne halbe Seite oder aufs höchste eine Seite in derselben untersucht hat? Nun ers Strecket sich aber die ganze Prüfung dieses grossen Werks, welche der gelehrte Englån.

der

(3) Acta SS. Junii tom. 1. p. 686. (a) Lenglet Method. 1. 2. p. 380. (6) Histoire des Conteftat. fur la Diplomat. p. 7. (c) Mem. de Trevoux, 1707. p. 1336.

(Q) Sæpe mihi laudatum, nec vnquam fa

tis laudandum opus Joannis Mabillionis de re

diplomatica. Ibid. Paralipom. p. 60.

der angestellet hat, wirklich nicht weiter. Sie betrift nur sechs oder keben algemeis ne Regeln, die das dritte Buch der Diplomatik beschliessen. Ueberdem sind dies, wie man wohl bemerken mus, keine Regeln, die åchten Urkunden von den uns ächten zu unterscheiden; sondern es sind nur Anmerkungen, wie sie Hr. Mabillon felbst nennet, oder Regeln der Klugheit, welche man zu beobachten hat, wenn man nicht in diejenige Ausschweifung verfallen wil, worin einige Kunstrichter unter dem Vorwand das ächte und falsche in den alten Urkunden zu unterscheiden, geras ten sind. Es ist also die Benennung der Gründe der Diplomatik diesen Regeln mit eben der Freygebigkeit beigelegt worden, mit welcher er den Abbildungen von Urkunden und Buchstaben ertheilet worden. Die Regeln eines so weitläufigen Werks sind gewis nicht in die engen Grenzen einer einigen Seite eingeschränket. Sie sind durch alle Bücher und besonders durch die drey ersteren vertheilet. Sickes hat daher im geringsten nicht die Grundsäße und Regeln angegriffen, die zwar nicht auf spißfindige Folgerungen, wohl aber auf gewisse Gründe, auf unleugbare Bege: benheiten und auf unstreitige Denkmäler beruhen und auf einer jeden Seite der Diplomatik vorkommen. Sie ist daher kaum nur obenhin berüret, folglich im ges ringsten nicht erschüttert und umgestossen worden.

§. 23.

Ueberdem trug der gelehrte Engländer kein Bedenken die algemeinen Regeln Fortsetzung. des Hrn. Mabillon, die der Gegenstand seines Tadels waren, einzuräumen. Ja er billigte sie insgesamt ohne Ausname, er verlangte nur, daß sie auf gehörige Art erkläret und nicht zur Verteidigung unächter Urkunden gemisbrauchet würden (R). Er wuste nichts wider diese Regeln einzuwenden, als er daß glaubte, sie wären in alzu algemeinen Ausdrücken abgefast, daher sie verschiedene nachtheilige Folgen haben kön:

ten.

Wir würden daher auch den größten Theil seiner Erklärungen und Einschrån: kungen nicht misbilligen: wenn er nicht glaubte, man schlüge ihm etwas ab, was man ihm doch wirklich einräumet; wenn es nicht scheinen würde, er wolle aus sechs oder sieben ein wenig unrichtig verstandenen Regeln von dem Grunde des ganzen Werks urtheilen, und wenn er sich nicht eingebildet, es seyn dieselben nach des Hrn. Mabillon Meinung schon zulänglich die Richtigkeit oder Unrichtigkeit aller Urkuns den zu bestimmen. Dies sind die Folgen, wenn man ein gelehrtes und an einander Endlich hängendes Werk aus einigen abgebrochenen Stücken beurtheilen wil. wenn auch sickes im Ernst die Grundsähe der Diplomatik angegriffen håtte; so müste man doch zugeben, daß die Gelehrten in Grosbritannien durch seine Grüns de weder sonderlich gerüret, noch auch von ihrem glücklichen Erfolg hinlänglich über: zeugt worden. Wir wollen nur einen einigen Beweis hiervon anfüren, der aber € 2

(R) Quoad regulas, quas in veterum inftrumentorum cenfura obfervandas tradit Mabillonius, eas rite explicatas comprobo & amplector omnes; vtpote quas ipfe in examinandis chartis veteribus noftris, quarum nonnullas damnaui, operam dedi obfervare. Hi

ents

ckefii thef. Ling. vet. L. 1. præf. p. XXXVI.
Wenn wir von den algemeinen Regeln der Dis
plomatik handeln, wollen wir die Gründe, die
diefen gelehrten Engländer zur Beurtheilung
der Diplomatik bewogen, ausfürlich untersus
chen.

entscheidend ist. Dieser ist aus dem im Jahr 1739 gedruckten auserlesenen Schatz schotländischer Urkunden und Münzen genommen, den Jacob Anders fon gesammelt, Thomas Ruddiman aber zu Stande gebracht hat. Hierin wird die Wissenschaft falsche und untergeschobene Urkunden von ächten zu unterscheiden, mit Stilschweigen übergangen, und der Leser auf die Diplomatik des berühmten Hrn. Johan Mabillon verwiesen (d). Wird hier nicht alles mit zwey Worten ge: sagt? Hickes war in der That viel zu scharfsinnig, als daß er einem Buche so groß fe Lobeserhebungen beilegen solte, dessen Grundsäße er für so ungegründet gehalten håt: te. Diejenigen aber, welche seine Einwürfe so sehr erhoben, haben sich eingebildet, es würden durch die Bestreitung der Regeln der Diplomatik zugleich die Grundsä: he derselben erschüttert, und die Ursache dieses Vorurtheils bestehet darin, daß sie dis Regeln und die Grundsätze dieser Wissenschaft mit einander verwechselt haben. In: dessen muste die Verwirrung der Begriffe hier um so vielmehr in die Augen fallen, da die bestrittenen Regeln unleugbar nur Folgerungen des Werks selbst sind, die vorgetragenen Grundsäße hingegen und beigebrachten Beweise die wahren Gründe desselben ausmachen. (3)

[ocr errors]
[ocr errors]

S. 24.

دو

Angrif des Zu dem von dem Hickes entlehnten Beweis füget der Verfasser der GeschichHrn.Simon, Molinet u. a. 're von den über die Diplomatik entstandenen Streitigkeiten noch den Einwurf des B. Germon, der ihn aber von dem Hrn. Simon und dieser wiederum von dem V. du Moliner geborget hat. Da derselbe durch so viele Hände gegangen, so ist er aus einer Mücke zu einem Elephanten worden. Der V. Germon beruft sich, dem Hrn. Raguer zu Folge, auf das Zeugnis des V. Moliner, Canoniz "ci regularis der heil. Genovefa, welcher, wie Hr. Simon in seinen critischen Briefen versichert, behauptete, man könne das Werk von der Diplomatik aus den darin befindlichen Urkunden (Chartes) selbst widerlegen. Man könné das Werk von der Diplomatik aus den darin befindlichen Urkunden selbst ́widerle: gen; das ist eine erschreckliche Beschuldigung. So ungewönlich sie aber auch ist, so giebt sich doch Hr. Raguer nicht die geringste Mühe, ihr einigen Schein zu ges ben; es müste denn das Ansehen des von ihm angefürten B. Germon (e) die Stelle eines jeden andern Beweises bey ihm vertreten. Wenn er den Gedan: fen feines unmittelbaren Gewährmannes auf das genaueste folgt, so kan man nicht leugnen, daß es seine Leser sehr befremden mus, daß er einen Ausdruck alzusehr eins schränket, den der Jesuit ganz algemein abgefasset hatte. Die Mitbrüder des letzt tern drucken sich noch unbestimter aus, wenn sie sagen: "Der B. du Moliner, Car nicus regularis der heil. Genovefa hat vor mehr als zwanzig Jahr geschrieben, man könne bie Diplomatik aus der Diplomatik selbst widerlegen (f).'

"

[ocr errors]

S. 25.

(d) Bibliotheque Britannique, tom. 14. part. 1. p. 113. (e) Germon. difcept. 3. p. 14. (f) Mem. de Trevoux, 1707. p. 1326.

3) Sidesii Einwürfe sind schon vom Theodes ricus Ruinart in seiner Vorrede zurneuen Ausgabe

des mabillonischen Werks mit so vieler Gründ lichkeit als Bescheidenheit beantwortet worden.

[ocr errors]

"

[ocr errors]

"

S. 25.

[ocr errors]

ben.

Da uns aber der V. Germon auf die critischen Briefe verweiset, so wollen Beantwor wir uns bey denselben selbst Raths erholen. Der V. du Moliner, heist es da: tung dessel: selbst, beschuldigt den gelehrten V. Mabillon ungescheut, daß er bey den urkundlichen Schriften, (actes) die er bey dieser Sache in seinem Werke de re diplomatica angefüret, nicht anfrichtig gnug gewesen. (Man entdecket hier die Schreibart "des Hrn. Simon, die von des B. du Molinet Art sich auszudrücken, sehr vers "schieden ist.) Ja er bedienet sich sogar keiner andren Stücke, ihn der Unrichtigs feit zu überfüren, als derer, die in der Diplomarik selbst enthalten sind (g)." Hier bekomt die Sache schon ein ganz ander Ansehen, und die Gegenstände die vorhin ungemein vergrössert worden, bekommen nunmehr ihre ordentliche Gestalt wieder. 1. der Ausdruck Urkunden (chartres) war ein wenig nachdrücklicher als die Bes nennung Instrument, diese aber wolte schon mehr sagen als das Wort Stücke(pieces). Bald wird auch dieses lektere, welches noch alzunachdrücklich zu seyn scheinet in Ab: bildungen von Buchstabenzügen verwandelt werden. 2. Es sind nicht mehr die Bücher von der Diplomatik, welche durch die darin befindlichen Urkunden der Unrichtigkeit überfürer werden konten; welches anzuzeigen scheinet, daß man diese Bücher als ein Gewebe von Unrichtigkeiten und Widersprüchen vorstellig machen wolte: die Beschuldigung trift nur gewisse Stücke der Diplomatik, welche, wenn man dem Hrn. Simon auf sein Wort glauben darf, auf einen oder zwen Widersprüche, auf eine oder zwey Unrichtigkeiten eingeschränket werden können. Mit einem Worte, der ganze Tadel betrift weder Urkunden noch Diplomata, noch auch gerichtliche Schriften. Denn was ist das für eine Sache, bey welchem Hr. Mabillon, wie Hr. Simon behauptet, urkundliche Schriften angeführet. Ist es etwa bey Gelegenheit des Streits über die Diplomatik geschehen? Im geringsten nicht. Es ge schahe ben Gelegenheit einer Zwiftigkeit über den Urheber des Buchs von der Nach: folge JEsu. Bey dieser Streitigkeit aber hat man gewis niemals weder über Urs kunden, noch auch über andere dahin gehörige Stücke gestritten. Der V. Germon und Hr. Raguer haben sich daher geirret; indem der erstere Stücke für Instru mente, der lettere aber Instrumente für Urkunden gehalten, beide aber vorgege ben haben, man könne das Werk von der Diplomatik durch die darin befindlichen Urkunden oder Instrumente widerlegen.

S. 26.

Wir werden diesen Gegenstand nicht hinlänglich erläutern können, wenn wir Ursprung dies nicht bis auf den ersten Urheber dieser Schwierigkeit zuweit gehen. Der V. Ger- ses Einwurfs. mon sucht sein Vorgeben mit einer Schrift von des V. du Moliner Arbeit zu er: weisen, welche Hr. Simon in seiner critischen Bibliothek herausgegeben hat (h), Dies ist diejenige Quelle, deren Bäche immer mehr und mehr verfälscht worden, je weiter sie sich von der erstern entfernet haben. Die eigenen Worte des V. du Moliner werden unsere Leser davon überfüren können. » Der V. Mabillon, sagt er, € 3 hat

(g) Lettres critiq. p. 108. (h) Bibliotheq, critiq, tom. 1. Ch. 2, p. 19. u. f.

« VorigeDoorgaan »