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S. 205.

Die ganze Absicht des Hrn. Simons gieng dahin, alle Copialbücher, sie mó: SimonsVor: gen auch beschaffen seyn, wie sie wollen, verdächtig zu machen; ohne einen gehörigen geben wider Unterschied unter den verschiedenen Arten derselben zu beobachten. "Man mus indef. die Copialbů: sen, sagt er ben Gelegenheit der Freiheitsbriefe (a), wohl bemerken, daß die Mön: cher.

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che deren einige in ihre Copialbücher mit eingerücket haben, die von ihnen selbst geschmiedet worden. Was aber diejenigen betrift, die an sich richtig sind, so ha: ben sie dieselben oft viel weiter ausgedenet, als sich die Originalia erstrecket haben. "Daher mus man sehr behutsam verfaren, wenn man den Copialbüchern der Möns che Glauben beimessen wil. So empfindlich diese Beschuldigung ist, so unerz weislich ist sie doch. Der Verfasser hat sich indessen durch die Unmöglichkeit, solche zu beweisen, nicht aufhalten lassen. Eine Verläumdung ist ohne andre Beweise an sich schon hinlänglich bey gewissen Leuten Eindruck zu machen. Doch was wir jekt anfüren werden, ist noch erstaunender. Solte man wohl glauben, daß ein Man von Verdiensten, der von der Geistlichkeit Frankreichs besoldet worden, ihre Nachrichten zu sammeln und in Ordnung zu bringen, das Echo eines so berüchtigten Schriftz stellers werden können? Indessen ist dieser doch die einige Quelle, aus welcher er seine parteiischen Aussprüche wider die Kapitel, Klöster und andere Gemeinheiten in Absicht der Copialbücher schöpfet. Es ist wahr, er wird über die vielen Gefälligkeiten seines Wolthåters beschämt und füret ihn an. Warum schåmete er sich aber auch nicht, seine Vorur: theile nicht nur anzunemen, sondern sie auch noch weiter zu treiben? Es würde zu weitläu fig seyn, wenn wir alles dasjenige anfüren wolten, was der Samler dieser Nachrichten von dem vorhingedachten Kunstrichter entlenet hat. Wir wollen nur eine kurze Stelle anfüren, aus welcher man fchon hinlänglich sehen kan, wie viel jener diesem zu verdanken habe. Der lektere ist in dieser Stelle so kentlich, daß man sich über die grosse Aenlichkeit der Ausdrücke und Gedanken notwendig verwundern mus. Die kleinen Veränderungen, durch welche sich der Abschreiber wider den Namen eines Plagiarii in Sicherheit sehen wollen, werden zwar seinem Wiß nicht viele Mühe gekostet haben; desto mehr Gewalt wird er aber seiner Einbildungskraft haben anthun müssen, als er sein Muster noch übertreffen wollen. So weit es nun auch sein Lehrmeister gebracht haben mag; so sehr hat es ihm doch sein Schüler zuvorgethan. Der erste, der sich nur allein auf ein Copialbuch Jraliens stüßen konte, sahe wohl, wie lächerlich es seyn würde, wenn er behaupten wolte, daß der größte Theil der Acten in diese Samlungen nicht volständig und von Wort zu Wort eingetragen werden, Der lettere, der ohne Zweifel kein einiges selbst untersucht hatte, glaubte nicht so behutsam seyn zu dürfen; indessen verlangt er doch eben so beherzt, daß man ihm auf fein blosses Wort glauben fol. Man würde nur vergeblich einen entweder guten oder schlechten Beweis seiner erstaunenden Beschuldigungen von ihm verlangen. Er hat vielleicht wohl noch niemals darauf gedacht.

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(a) Hift. de l'origine des révenues ecclef. tom. I. p. 153.

Verglei

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Vergleichung der Stellen des Herrn Simon und des Herausgebers der neuen Nachrichten der Geistlichkeit.

" Die Copialbücher, fagt Herr Simon, sind nichts anders, als gewis se Erbregister der Kirchen, worin die Rauf-Verkauf- und Tauschvertråge, die Freiheiten, Vorrechte, Eremp: tiones und andere Urkunden ein: getragen worden. Diese Copialbů: cher find um ein gur Theil jünger,

als die meisten Acten, die in denselben " befindlich sind, und sie sind blos aus » der Ursache gemacht worden, um "diese Acten volständig zu erhalten, und

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"Copialbücher, sagt der Heraus: geber der Nachrichten der Geistlichkeit, pfleget man diejenigen Samlungen oder Erbregister der Kapitel, Klöster und andrer Gemeinheiten zu nennen, in welche die Raufs Verkaufs und Tauschverträge oder andre Schriften, "Schenkungen, die diesen Gemeinheiten gemacht seyn sollen, die ertheilten Ers emptiones und andre Urkunden eingeschrieben worden. -> Die Copialbücher sind mehrentheils um ein gut Theil jünger als die Acten, die fie enthalten. Sie sind aus der Ursache gemacht worden, damit "das Andenken dieser Acten erhalten " werden möchte, und damit man sich derselben bedienen könte. Memoires du Clerge' Th. 6. S. 1084,

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Der Ausdruck Erbregister (Papiers terriers), der hier gebraucht worden und Copialbücher andeuten sol, ist ein wenig sonderbar, und wir solten denken, daß auch nur ein blosser Sachwalter von demselben nicht hintergangen seyn würde. Die Urheber des algemeinen Wörterbuchs, die nicht so scharfsinnig sind als unser jektgedachter Samler, haben in den Ausgaben von 1721 und 1733 aber doch nur allein in dem Worte Cartulaire sowol die Denkungsart als auch die Ausdrücke des Herrn Simon augenscheinlich beibehalten. Wir können sie also in seiner Person zugleich mit widerlegen. Jedoch folgen sie bey dem Worte Papiers terriers der gewönlichen Beschreibung. Wir wollen indessen noch zwen Stellen dieser beiden Verfasser mit einander vergleichen. Sie werden beweisen, daß der Samler der Nachrichten die Vorwürfe viel weiter treibt, als der Urheber von der Geschichte der geistlichen Einkünfte.

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"Die Samler der Copialbücher haben sich nicht die Mühe genommen, auch nur die meisten Acten von Wort zu Wort eingetragen. Sie haben sie nach ihrer Denkungsart und nach der Bedeutung und den Folgerungen, die ein jeder von ihnen daraus herleiten wolte, umgebildet. Wenn man dieje:

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Wenn man sich einen rechtmäßigen Begrif von den Copialbüchern und ihrer Uebereinstimmung sowol untereinander, als auch mit ihren Originalen machen wil: so wird man gerade das Gegentheil von demjenigen nemen müssen, was der Ver: fasser der Nachrichten aus seinem Gehirn zu den Säßen des Herrn Simon hinju: fehet (57).

S. 206.

Da Herr Lenglet (b) aus eben der Quelle geschöpfet hat, aus welcher der Lenglets Be: Samler der Nachrichten der Geistlichkeit seine Beschuldigungen hergenommen: so schuldigunist es kein Wunder, daß er gleichfals die Copialbücher mit den Brbregistern der gen.. Rirchen und Klöster verwechselt hat. Die Art, mit welcher er sich über ihre Aufrichtigkeit erkläret, ist in Absicht der Ausdrücke ein wenig zweideutig. Wenn er so viel sagen wil, daß diejenigen Copialbücher, die nar Copien enthalten, welche obne öffentliche Gewalt verfertiger worden, und in welchen man sich eine völlige Freiheit herausgenommen, sehr verdächtig sind: so wird ihm jederman Beifal geben. Es darf nur noch untersuchet werden, ob es deren viele giebt, oder ob auch nur ein einiges dieser Art vorhanden ist. Da es aber wahrscheinlicher ist, und dem Endzweck des Verfassers gemässer zu seyn scheinet, daß er durch seinen Sah nicht sowol eine besondere Art von Cópialbüchern bestimmen, als vielmehr alle Copialbücher der Kirchen dadurch überhaupt verdächtig machen wollen: so ist derselbe so übertrieben und so augenscheinlich falsch, daß wir die Zeit auf eine sehr unnüße Art verschwenden würden, wenn wir uns bey der besondern Widerlegung desselben aufhalten wolten. Durch die Beantwortung der Beschuldigungen der beiden erstern Verfasser wird auch der Ungrund seines Vorgebens zugleich mit aufgedeckt werden.

(6) LENGLET Méthode pour étud. l'hift. tom. 2. p. 382. (57) Die vom Richard Simon und dem Verfasser der Memoires du Clerge' geschehene Verwechselung der Copialbücher mit den Pa: piers terriers scheinet durch die Libros cenfuas

S. 207.

les und Polypticha veranlaffet zu seyn, die vor
dem Gebrauch der Copialbücher in den Klöstern
üblich gewesen, und mehrere Acnlichkeit mit den
Papiers terriers gehabt als diese.

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S. 207.

pialbuchs.

Verteidigung Wir haben bereits zugegeben, daß sich Copialbücher finden, worin die Origi des casauris tale zwar abgekürzt worden; aber nur in solchen Sachen, die zwar noch von den schen Co: blossen Formeln verschieden sind, aber demohnerachtet im geringsten nicht wesentlich sind oder zu seyn scheinen. Man wird aber kein einiges Beispiel davon aufweisen können; ausser nur in ùneigentlich sogenanten Copialbüchern. Was die drey ersten Arz ten betrift, so würde ein weit zuverläßigeres Ansehen nötig seyn, als das Ansehen des Herrn Simons ist, che man glauben könte, daß sie die Originale erweitern. Die ser Gelehrte füret nur ein einiges Copialbuch an, welches er selbst nicht gesehen hat, aber es doch für weit neuer ausgiebt, als dasjenige, mit welchem er einige gedruckte Stücke verglichen hatte. Allein die Wirklichkeit dieses neuern Copialbuchs ist eine blosse Mutmassung von ihm. Er bildet sich ein, die Urkunden müsten in demselben diel mehr erweitert seyn, als in dem alten, und hieraus schliesset er, daß sie wirklich in demselben befindlich sind. Er bildet sich ein,die in diesem lektern befindlichen Urkunden, müsten eine volkomne Gleichförmigkeit mit den Originalen haben; obgleich unstrei: tig viele unter ihnen, selbst nach dem Geständnis ihres Samlers, eigentlich zu sagen nur Auszüge find: und dies ist ihm schon hinlänglich, daraus zu schliessen, daß sie volkommen miteinander übereinstimmen, und daß die Abschriften, die nicht mit ihs nen übereinstimmen, so genau und gleichförmig sie auch mit den Originalen sind, nach der Zeit erweitert worden, und folglich aller Glaubwürdigkeit unwürdig find. Es lauft also die ganze scharfsinnige Kritik des Herrn Simon blos darauf hinaus, daß er unvolkomne Copien für volkommen übereinstimmig mit ihren Originalen ausgiebt, und daß er diejenigen, die die Originale aufrichtig und von Wort zu Wort liefern, für untreue, ja gar für verfälschte Abschriften hält. Ueber dem, wenn auch das vers dächtig gemachte Copialbuch so unrichtig wäre, als unser Kunstrichter behauptet: so würde daraus noch im geringsten nicht folgen, daß auch alle andere deswegen ver: fälscht seyn müsten. Man mus sich indessen nicht wundern, wenn ein Man der: gleichen Folgerungen macht, dessen Grundsaß es gewesen zu seyn scheinet, von dem besondern auf das algemeine zu schliessen. Denn so schließt er hier von einem Copialbuche, ben welchem er sich von seinen Vorurtheilen hintergehen lassen: daß die Mönche (c) kein Bedenken getragen, die Urkunden ganz anders in ihre Copialbücher einzutragen, als sie in den Originalen gelauter (U).

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S. 208.

Das alte Copialbuch, wovon Hr. Simon so viel Geschrey macht, befindet sich zu Copialbuch Casaurum oder Pescara in der Landschaft Abruzzo im Königreich Teapolis. Es zu Cafaurum. ist aber mehr für eine Art von einer Chronik als für ein Copialbuch zu halten, und unter dieser erstern Benennung ist es auch in dem Specilegio des d'Achery abgedruckt worden. (d). Die wesentliche Beschaffenheit dieses Werks erforderte es schon, daß der Verfasser desselben, Johan Berard, die Urkunden, die er anfürète, abkürzen muste; damit es, seinem eigenem Ausdrucke nach, nicht die Grenzen eines einigen Bandes überschreiten möchte (B). Ughelli, der in dem sechsten Theil seines Italia fas cra einige von diesen Stücken mit abdrucken lassen, hat sie aus den Originalen oder boch diesen velkommen änlichen Copien genommen. Folget nun wohl hieraus, daß nicht nur ein Copialbuch zu Cafaurum, sondern daß auch überhaupt alle Copialbu cher der Klöster von den Mönchen erweitert worden, wie Hr. Simon behauptet; ja, daß dieses sogar von den Stiftsherren geschehen, die der Herausgeber der Nachrichten der Geistlichkeit für Mitschuldige der ersteren ausgiebt? Würde es nicht im Gegentheil billiger seyn, wenn man nur daraus schlösse, daß nur allein in den alten historischen Copialbüchern, die in der Gestalt der Chroniken abgefasset sind, die darin be: findlichen Diplomen in manchen Stücken abgekürzet worden? Es ist dies keine blosse Mutmassung in Betrachtung des casaurischen Copialbuches. Hr. Mabillon, der es im Original gesehen hatte, bezeuget selbst, daß dessen Verfasser den Eingang und den Schlus vieler Instrumenten abgekürzt, solches aber auch selbst angemerket habe. Er füret sogar die eigenen Redensarten desselben an, damit man nicht glauben folle, er wolle ihm etwas in den Mund legen, das er doch nicht selbst ausdrücklich gesagt habe. Kan man nun noch diesen Verfasser der Untreue oder der Verfälschung beschuldigen? Kan man nun wohl alle Copialbücher überhaupt noch für verdächtig und unrichtig halten? Und dies ist dennoch das einige Denkmal, auf welches Hr. Simon alle Vor: würfe wider dieselben gründet. Denn was den Herausgeber der Nachrichten der Geistlichkeit betrift; so kennet er keinen andern Beweis seines Vorgebens, als das Anfehen dieses Kunstrichters: ohnerachtet er volkommen überzeugt war, daß er sich auf dessen Beifal nicht berufen dürfte, ohne dabey seine eigene Ehre auf das Spiel zu fehen (58). S. 209.

(b) MABILLON de re diplom. p. 370. (B) Nec illud praetereundum, quod exordia • feu conclufiones inftrumentorum refecuit colleAtor, ne volumen voluminis modum excederet. Quod in aliis chartariis factum eft non raro 2). So redet Berard selbst. Hr. Mabillon, der hier seine eigenen Worte anfüret, versichert, daß dergleichen Abkürzungen nicht selten find; wel: ches aber allemal nur auf die historischen Copial: bücher, von welchen hier allein die Rede ist, ein geschränket werden mus.

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(58): Das Chronicon oder Chartularium casauriense, so gleich nach der Mitte des zwölfs ten Jahrhunderts verfertiget worden, wird vom Mabillon de re diplom. S. 236 umständlich beschrieben. Einige Stücke aus demselben bes finden sich sowol in des du Chesne Scriptor. rer. Francic. Th. 3; als auch in des d'Achery Specileg. Th. 5. Die Bewegunsgründe, die den Verfasser Johannem Berardum zur Samlung `desselben bewogen, lauten mit dessen eignen Wor

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