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Seite eben nicht sehr wundern dürfen. Er hat wohl ehe behauptet, daß die Bischöfe in Verfertigung solcher unächten Urkunden den Mönchen den Rang streitig zu mac chen gesucht (b). Wir wollen indessen doch seine Beweise hören, Denn es ist ihm hier einmal eingefallen, den Sak, daß die Erneuerungen der Urkunden nicht allemal åcht sind, zu beweisen. Dis rúrete seiner Meinung nach daher, weil die alten Urø kunden zuweilen untergeschoben waren (c). Man kan also nicht die Erneuerun: gen derselben eines Mangels der Richtigkeit und Zuverlässigkeit beschuldigen. Sie köns ben volkommen aufrichtig und zuverlässig seyn, wenn gleich ihre Originale es nicht ge wesen sind. Ihre Aufrichtigkeit und Zuverlässigkeit bestehet blos in der Uebereins stimmung authentischer Copien mit den Originalen. Was hat aber wohl die Erdich: tung der letztern mit der Unrichtigkeit oder Unzuverlässigkeit der erstern zu thun? Wenn die lekern felerhaft sind, so bestreite man sie, nicht aber die aufrichtigen und zuverlässigen Abschriften, Heist das aber wohl neue Beschuldigungen vortragen oder beweisen, wenn man die Unrichtigkeit der Erneuerungen gewiffer Originale wie der aus der geschehenen Erdichtung der lettern herleiten wil? Indessen wird es dem Hrn. Simon hier niemals an Ausflüchten felen. Da es ihm allemal an Gründen und zwar an guten Gründen mangelt: so ersehet er diesen Mangel, so gut er fan, durch die anzüglichsten Beschuldigungen, die er unter der Larve gegründeter Beweise, sehr geschickt aufeinander zu häufen weis.

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S. 229.

Fortsetzung. Der zweite Grund, womit er die Unzuperlässigkeit der Erneuerungen zu erweis · sen sucht, ist dieser. Es wurden Sachen hinzugesetzt, die sich nicht für die Zeis ten schickten, in denen die alten Freiheitsbriefe ertheiler sind (d). Diese Stelle enthält also eine neue Beschuldigung, anstat der Beweise, die man erwartete. Doch wir wollen, nicht weiter auf den Beweis solcher Beschuldigungen dringen, in denen er unerschöpflich zu seyn scheinet. An ihm liegt es gewis nicht, wenn wir nicht end; lich überzeugt werden solten, daß er ein blosser Ankläger ohne gehörige Beweise ist. Indessen mus er doch hier eine sehr wesentliche Lücke gemerket haben; indem er sich in vollem Ernst damit entschuldiget, daß er nicht die nötigen Untersuchungen in dies ser Sache angestellet habe. Wer wird es ihm nun wohl noch als ein Verbrechen anrechnen, daß er seine Beschuldigungen allemal nur auf gut Glück vorträgt. Man

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fonte, fagt er (e), hier sehr viele Beispiele von falschen Urkunden beibringen, aus welchen diese Regeln verständlicher werden würden: es läst sich aber diese Sache nicht gründlich abhandeln, wenn man sich nicht daben vielen Untersuchungen un terziehet, die von unserm Gegenstand zu sehr entfernet sind. Er hat also diese Untersuchungen wirklich nicht selbst angestellet; da sie doch zur Bestätigung seiner Regeln und der Beschuldigungen, womit er sie würzer, unentberlich gewesen wären. Es sind ihm daher auch die Beispiele von falschen Urkunden nicht bekant gewe fen, die seine vorgegebene Regeln erläutern können, und die er für sehr zalreich aus: giebt; habemus fatentem reum. Wird er aber, nachdem er alle gottesdienstli chen Archive und alle darin befindlichen Ürkunden, sie mögen beschaffen seyn wie sie wollen, (d) Ibidem.

(b) Ibid. p. 269. (c) Ibidem.

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(e) Ibidem p. 274. ·

wollen, verdächtig zu machen gesucht; nachdem er wider angesehene Männer, wider Priester, Ordensgeistliche und Bischöfe die allerunanständigsten Beschuldigungen vor: gebracht: wird er wohl, sagen wir, für einen billigen Richterstul mit dergleichen Ent: schuldigungen auskommen? Welches Muster der Tugend, ja welcher Heilige selbst, würde bey diesen schönen sowol theoretischen als practischen Regeln, die Hr. Sis mon nicht nur gelehret, sondern auch selbst ausgeübet hat, nicht gegen einen solchen Verläumder zu kurz kommen, der einen Beruf zu Berläumdungen zu haben schei: yet? Es würde uns wenig Ehre bringen, einen solchen Schriftsteller im Ernst zu widerlegen: wenn nicht seine Schriften gleichsam ein öffentliches Zeughaus geworden wären, aus welchem die neuern Feinde der Archive ihre meisten Waffen entlenen.

S. 230.

Ohnerachtet authentische Copien vor Gericht eben sowol beweisen als Originale; Abweichung so wollen wir dennoch nicht leugnen, daß diese nicht zuweilen einen Vorzug für jene der Copien haben solten. Die Originale sind oft, des Altertums nicht zu gedenken, in Absicht von Origina: len. einer sehr gewissenhaften Genauigkeit, auch von ihren allerfeierlichsten Abschriften un: terschieden. Dieser Unterschied ist indessen in Sachen von einiger Wichtigkeit nur felten; ohnerachtet sich die Abweichung zuweilen auch bis auf die Veränderung eines Datum oder Namens erstrecket. Hr. Mabillon füret ein merkwürdiges Beispiel an (f), welchem man noch viele andere beifügen könte. Hr. Muratori ist in diesem Stücke mit ihm einig, und alle Samler der Urkunden, könten eben dasselbe bestätigen, wenn sie sich über ihre Samlungen erklären und dieselben beurtheilen solten. Wenn sie ihre gesammelte Nachrichten wieder durchgehen; so stossen fie oft an hundert Orten án, und sehnen sich nach den Originalen, die sie auf ihren gelehrten Reisen abgeschrie: ben haben. Dies hat auch den gélehrten Italiåner zu folgenden Ausdrücken bewo: gen (g). "Wenn man von der ächten Richtigkeit der Diplomen und Urkunden gehörig urtheilen wil, so mus man nicht nur diese Urkunden vor Augen haben; sondern man mus auch dieselbe und die verschiedenen Theile davon so oft sorg: fältig durchsehen und untersuchen könen, als man es für nötig findet. Ich habe in den Archiven deren verschiedene in Hånden gehabt und abgeschrieben. Als ich aber wieder in mein Vaterland kam, und meine Abschriften mit Bedacht ansahe und ernstlich untersuchte: habe ich alle die Zweifel, die in meinem Gemüte aufstie gen, zuweilen nicht übersteigen können; indem ich die Originale, die sich an ent fernten Orten befanden, nicht wieder nachsehen, und mich also auch nicht überzeu: gen konte, ob sie ihnen volkommen ånlich waren oder nicht. Wenn wir aber nicht allemal auf unsre eigene Abschriften bauen können, wie wollen wir uns auf diejenigen verlassen, die von andern verfertiget worden, deren Fleis und Aufmerksamkeit uns nicht allemal hinlänglich bekant ist. Dies sind ohngefär die Worte des Hrn. Wuratori.

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(f) MABILLON de re diplom. p. 28.
medii aeui tom. 3. disfert. 34. P. 77.78,

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S. 231.

(g) MURATORI Antiquitat. Iral,

Ursprung der Feler in den Handschrif:

ten und Ur:

funden.

S. 23T.

Wenn selbst die vortreflichsten Handschriften, dem V. Germon zu Folge (H), nicht allemal von Felern frey find; so haben die Abschriften von Urkunden in diesem Stücke gewis nichts vor ihnen voraus. Wenn sie auch allemal von öffentlichen Ber dienten abgeschrieben, und nachmals wiederum verglichen wären: so würden sie das durch dennoch nicht für alle Veränderung des Tertes sicher geblieben seyn. Wenn man Abschriften mit den Originalen vergleicht, so kan man entweder aus Zerstreuung oder einiger Aenlichkeit des Verstandes oder der Worte wegen, einen Feler übersehens Man liest den Tert so, wie er lauten solte; nicht aber wie er wirklich da stehet. Durch die Vergleichung werden nicht allemal alle diejenigen Feler verbessert, die durch Mutmassungen, die man in den Copien angebracht, verursacht worden. Was der Schreiber nicht lesen und verstehen konte, bleibt auch dem Revisori unkentlich und dunkel. Wenn aber die Abschriften nicht verglichen worden: so hat man die Feler weit häufiger begehen und beibehalten können. Es ist daher billig, daß man dasje: nige, was Hr. Germon von den Handschriften beibringt (i), auch größtentheils auf die Urkunden anwende. Die mehresten Feler, die man in den leßtern antrift, find in der That sehr unerheblich. Indessen finden sich zuweilen doch einige, gegen welche man nicht allerdings gleichgültig seyn kan, und dahin gehöret denn auch die Veráns derung des Datum. Es würde sehr ausschweifend seyn, wenn man behaupten wolte, daß alle Feler in den Handschriften mit Fleis und aus blosser Bosheit gesches hen sind. Die Nachlässigkeit und Unachtsamkeit der Abschreiber sind die gewönlichen Ursachen derselben gewesen. Die Gewinsucht, die Trägheit, das Verlangen eine Ab schrift bald zu Ende zu bringen, haben diese Ursachen zuweilen noch ansenlich vermeh: ret. Zuweilen werden die Copisten von der Aenlichkeit der Worte in den Zeilen, die aufeinander folgen, hintergangen, daß sie, ohne es gewahr zu werden, ganze Säße und Perioden des Tertes auslassen. Zuweilen werden sie auch durch die Aen; lichkeit der Buchstabenzüge zu ganz unrichtigen Worten verleitet. Eine andere Ur sache von dergleichen Felern ist das Altertum und die schlechte Beschaffenheit der Oris ginale, bey welchen die Abschreiber zuweilen Lücken ausfüllen oder Buchstaben erra: ten wollen, deren halbausgelöschte Züge sie ihnen unkentlich machten und keinen gewiss fen Mutmassungsgrund übrig liessen. Endlich ist auch die Schwierigkeit die uns leserlichen oder verworrenen Züge zu lesen,, die Abkürzungen zu erklären, gewisse mit: einander verbundene Buchstaben auf die eigentliche wahre Art zu entwickeln, und fich durch scheinbare Aenlichkeiten nicht betrügen zu lassen, oft eine Quelle mancher Feler gewesen. Leute, die ein Handwerk aus dem Abschreiben machen und ihre Un wissenheit nicht gerne öffentlich gestehen wollen, pflegen nicht nur sehr oft gewisse Wors »te auszulassen, in die sie sich nicht finden können; sondern auch diese geschehene Aus: lassung nicht durch das geringste Zeichen an den Tag zu legen. Ja sie pflegen oft, welches noch ärger ist, ganz andere Ausdrücke, die sie nach dem blossen Anschein was len, an die Stelle solcher Worte zu sehen (A).

(h) GERMON. de veter, haeret. n. 1. p. 2.

(i) Ibid. p. 2. 37.

S. 232.

(2) So geschickt auch Hr. Baluze sonst war, so ist er doch von dergleichen Felern nicht ganz

frey

§. 232.

Da die äussersten Theile der Urkunden mehrentheils von der Zeit am meisten Fortsetzung. gemishandelt worden: so befindet sich auch das Datum, welches fast allemal unten an das Ende der Schrift geseht worden, zuweilen in so schlechten Umständen, daß es völlig unfentlich scheinet und zuweilen auch wirklich ist. Wenn demohaerachtet die gewönlichen Abschreiber, ja auch öffentliche Bediente, in ihren Abschriften blosse Muts massungen mit einfliessen lassen: so müssen daraus notwendig Feler wider die Zeit: rechnung erfolgen, von welchen man denn so viele Vorwürfe wider die Originale her: zunemen pflegt; da diese doch, wie man siehet, sehr unschuldig daran sind. Es würde überhaupt die gröste Thorheit seyn, wenn man die Feler der Handschriften auf die Verfäl

frey geblieben. Wir finden davon ein sehr merkwürdiges Beispiel in vier Briefen Inno: centii 3 1). Dieser Papst füret eine Stelle Pauli auf eine mittelbare und unbestimte Weise mit diesen Worten an 2): Quia quanquam linguae non fidelibus, fed infidelibus fint in fignum, Saluator tamen u. f. f. Hr. Baluze glaubte einen sehr groben Feler in dieser Stelle entdeckt zu haben. Conftat, sagt er 3), vocem linguae in hoc loco esfe mendofam. Ray: naldi hatte, ihm zufolge dieses Wort verbess fern wollen, und auf eigenmächtige Art dafür, miracula gesetzt. Dagegen beweiset Hr. Balu: ze aus einer Handschrift der colbertinischen Bibliothek, aus den Registern Innocentii 3 und aus den Originalen selbst, daß in dem ur sprünglichen Tert das Wort linguae befindlich sey Er hatte hieraus schlieffen sollen, daß man fich auch an diese Leseart halten müsse, weil sie allein durch das gehörige Ansehen unterstützt worden. Er glaubt im Gegentheil beständig, daß die Bullen Innocentii 3 in dieser Stelle felerhaft sind, daher er figna dafür liefet; le gendum ergo figna 4). Er hat indessen nicht gemerket, daß der Papst in dieser Stelle von dem Wunder der Ertheilung fremder Sprachen auf andre Wunder schliesset und dabey die Stel: le des Apostels anfüret, welcher sagt: linguae non fidelibus u. f. f. Ja er hat nicht einmal bemerket, daß, wenn man figna anftat linguae fehet, der lächerliche Ausdruck herauskommen

Scher

würde: Quanquam figna non fidelibus, fed infidelibus fint in fignum. Dis ift ein unleuge barer Beweis, daß auch grosse Männer irren können. Wenn Hr. Mabillon, dem Hrn. Bas luze seine schöne Entdeckung bekant machte 5), ihm das ungereimte in derselben nicht gezeiget hat: so hat er vielleicht dadurch eines Freun des schonen wollen, der ihm zu gleicher Zeit ans dere weit siegreichere Waffen wider diejenigen Kunstrichter darreichte, die die päpstlichen Bul len und authentischen Diplomen aus dem Vors wande verwerfen, weil sie gewisse Feler 6) und Frtümer in Absicht des Datum 7) darin an: treffen, den die Totarii und Abschreiber ältes rer Zeiten weit mehr unterworfen waren, als die gegenwärtigen. Hr. Muratori ist eben so bez hutsam als Herr Mabillon in Verwerfung derjenigen Urkunden, die bey den deutlichsten Merkmalen der authentischen Richtigkeit einige unerhebliche Feler an sich haben. Profecto, sagt der gelehrte Italianer, inficias non ierim, quin adhuc, in tanta germanorum diplomatum copia nonnulla fuperfint, in quae ob incuriam Cancellarii fine Amanuenfis, quo Cancellarius eft vfus, errores nonnulli irrepferint, et praeci pue in notis chronologicis. Horum fane cau fa minime profcribenda funt veneranda illa antiquitatis rudera, fi alia concurrant authentica figna finceritatis. MURATORI Antiquitat. Ital. tom. 3. P. 43.

2) 1 Corinth. 14. 22.

3):

1) INNOCENT. 111. epift. lib. ro. ep. 26. 27. 28. 29.
MABILLON de re diplom. p. 624. 4) INNOCENT. 111. epift. tom. 2.
P. 148. 5) MABILLON de re diplom. p. 624.
Ibid. p. 28.241.

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6) Ibid. p. 623. 7)

scher schieben wolte. Diese Feler sind wirklich so beschaffen, daß man [fast von keinem derselben behaupten kan, daß sie mit Fleis und Vorfaß gemacht wor: den (B). Eben so verhält es sich auch mit denjenigen Felern, die sich in den Ab schriften der Urkunden eingeschlichen haben. Die Abschreiber haben durch nicht die geringste begreifliche Absicht bewogen werden können, solche Veränderungen in den: selben vorzunemen, die niemand in der Welt vortheilhaft seyn konten. Man kan sie daher auch nicht aus andern Ursachen herleiten, als aus solchen, die sich zugleich auch auf die Feler in den Handschriften anwenden lassen.

S. 233.

Webereinstim Wenn man noch heutiges Tages die Originale von den heiligen Schriftstellern, mung der Co: von den gottesdienstlichen und weltlichen Verfassern hätte: so würde man allemal sei: pien mit den ne Zuflucht zu denselben nemen bey solchen Zweifeln, welche aus den verschiedenen Originalen. Lefearten der Handschriften zu entstehen pflegen. Diese Regel mus man nun auch auf die Abschriften der Diplomen anwenden. Wenn ihre Originale noch vorhanden sind, so mus man sich ihrer zur Hebung der Bedenklichkeiten in den Copien bedienen. Die tägliche Erfarung lehret uns, daß durch ihnen unüberwindliche Schwierigkeiten aus dem Wege geräumet werden, die allein von den Felern der Abschreiber herrü ren (C). Eben so brauchbar werden sie auch seyn können, wenn diese Feler wirkliche

(B) Cum pleraque manufcriptorum librorum vitia fint eiusmodi, vt data opera et con. fulto inuecta dici omnino non posfint. GER MON. de veterib. haeret. n. X. p. 7.

(C) Wenn man die Originale gebrauchen und nachsehen kan, so werden dadurch solche Schwie: rigkeiten gehoben, die mehrentheils nur aus fer lerhaften Abschriften zu entstehen pflegen. Dou: blet 8) hat ein Diplom Carls des groffen her: ausgegeben, welches er der Abtey Fulrade und den Mönchen zu St. Denis ertheilet, und wel: ches den 16ten Calendar. Octobr. im 2zten Jahr der Regierung dieses Fürsten in Frankreich, und im Sten feiner Regierung in der Lombar: bardey datiret ist. Wie würden wir wohl dies fe Zeitbestimmungen mit der Geschichte vergleis chen können; wenn nicht zum Glück Hr. Ma billon 9) das Original gefunden hatte, wo an Bat des 22ten Jahres vielmehr das Jahr 14 dentlich genug angegeben ist? Wenn man also der Originale habhaft werden kan, so verschwins den auch die Schwierigkeiten in Absicht der Zeit: rechnung. Eben diefer Doublet, oder vielmehr

Bers

die Abschreiber, denen er gefolget ist, haben in einem gewissen Diplom vom Jahr 779, in wels chem Carl der groffe die von seiner Schwester Gisella eben diesem Kloster gemachte Schenkun gen bestätigte, Sulrad anslat Sardulf geles sen 1). Man hat unzálige Beispiele, daß die Abschreiber gewiffe eigentümliche Namen mit andren verwechselt haben; vornemlich wenn sie über Handschriften oder Urkunden geraten, die schwer zu lesen gewesen, oder wenn diese Na men durch Abkürzungen ausgedruckt oder auch nur blos durch die Anfangsbuchstaben angedeus tet worden. Das Monafticum Anglicanum wird uns noch ein merkwürdiges Beispiel von den Felern der Abschreiber liefern können. Es befindet sich derselbe in einem Schenkungsbriefe, welchen Johan ohne Land, König von England und Herzog von der Tormandie, der Hauptkirs che zu Rouen ertheilet hat. Es heifset dafelbst, daß sein Vater Heinrich 2, und sein Bruder Heinrich, in dieser Kirche begraben liegen 2). Nouerit vniverfitas veftra, quod nos pro falute animae noftrae et pro falute animarum

bonae

9) MABILLON de

8) DOUBLET Antiquités de St. Denis en France p. 718.
re Diplom. p. 30. 1) Rerum Francic. fcriptor. tom. 5. p.761. 2) Monaftic,
Anglican, tom. 2. p. 1017. Carta regis JOHANNIS de Capellania de Blya,

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