Pagina-afbeeldingen
PDF
ePub
[ocr errors]
[ocr errors]

وو

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

دو

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

hat sich in seinem Werke de re diplomatica aus Unvorsichtigkeit selbst blos ge: geben, da er Beispiele von der im vierzehnten Jahrhundert üblichen Art zu schreiz "ben geben wollen, diese aber aus zwen noch sehr zweifelhaften Handschriften des Buchs von der Nachamung JEsu genommen hat: ohngeachtet er hundert ande: re weit zuverläßigere håtte finden und daraus den Schluß herleiten können, daß dieses Werk von der Nachamung JEsu nicht dem Thomas a Rempis zum Urs heber haben könne; weil sieHandschriften an den Tag bringen würden, die ein Jahrhuns dert vor ihm geschrieben worden. Da er aber nicht in acht genommen, daß in einer dieser Handschriften, die Hr. Thevenor hergegeben hatte, nach dem ersten Buch von der Nachamung, eine von eben derselben Hand geschriebene Abhandlung de paupertate, humilitate et obedientia, sonst de tribus tabernaculis genannt, befindlich war, welche die VV. Delfau und Mabillon für des Thomas a Kempis Arbeit gehalten haben (S). Denn u. f. f. Die andere Handschrift, deren Schrift er vorstellig macht, und die auch aus dem vierzehnten Jahrhundert seyn sol, ist aus der Bibliothek einer Ubtey in Flandern, welche auf Lateinisch "Gerardi Mons genant wird. Da aber am Ende dieses Buchs eine Abhand lung de Difciplina Claustralium befindlich ist, die ich nebst dem verstorbenen V. Lalleman gesehen habe, und von eben der Hand ist, von welcher die voranstehen? "den Bücher von der Nachamung geschrieben worden, so kan solche nicht älter als "Thomas a Kempis, ihr Urheber seyn, dem diese Schrift de Difciplina Clau" ftralium noch von niemand streitig gemacht worden; folglich mus diese Schrift "auch in das funfzehnte Jahrhundert gehören. Da wir dieses Versehen entdeckt haben, so können wir solches verbessern.". Das ist der einige Grund, welcher die Verfasser, die wir oben widerlegt haben, bewogen dem gelehrten Canonico Regus lari beizupflichten und zu behaupten, daß man das Werk von der Diplomatik aus den darin befindlichen Urkunden selbst widerlegen könne. Bey der angeführten Stel le bleiben weder Urkunden, noch Instrumente noch auch Stücke übrig. Nach dem eignen Geständnis des Gegners von dem Hrn. Mabillon, läuft alles auf ein bloses Versehen in Absicht des Alters zweier Handschriften hinaus. Unser Benedictiner würde also aufs höchste die Art zu schreiben nicht der Urkunden, sondern der Hand: schriften des vierzehnten und funfzehnten Jahrhunderts verwechselt haben. Die Warheit zu sagen, so ist die Schwierigkeit, das Ulter derjenigen Buchstabenzüge wele che man gemeiniglich die gothischen nennt, von der Mitte des dreizehnten Jahrhun derts an bis um die Mitte des funfzehnten von einander zu unterscheiden, oft nicht geringe. Das Alter der Schrift der Urkunden hingegen läßt sich in keinem Zeits raum leichter unterscheiden, als eben in diesem. Nun gehören aber die Buchstaben: züge der zwey streitigen Handschriften zur erstern Art. Es kan also dieses Versehen zwar einige Folgen haben, in Betrachtung der über das Buch von der Nachamung JEsu entstandenen Streitigkeiten; nicht aber in Erwegung der Zwistigkeiten über die Diplomatik. Es hier ist nicht von der geringsten merklichen Erheblichlichkeit, ja es stehet nicht einmahl in dem geringsten Verhältnis mit der lektern. S. 27

[ocr errors]
[merged small][ocr errors]

S. 27.

Wir haben nur noch zu untersuchen, ob sich Hr. Mabillon geirret, wenn er Widerlegung Handschriften aus dem funfzehnten Jahrhundert für Handschriften aus dem vierzehn: desselben. ten ausgegeben. Man schlage seine Diplomatik auf, so wird man finden, daß alle Beispiele aus diesen beiden Jahrhunderten auf eine und eben dieselbe Kupferplatte vorgestellet find (i). Die mit grossen Buchstaben abgefassete Aufschrift heisset: Scripturæ Sæculi XIV et XV. Hierauf erscheinen unter verschiedenen Beispielen der in diesen beyden Jahrhunderten üblichen Art zu schreiben die Proben von den Buchstabenzügen der Handschriften des Hrn. Thevenor und der Abtey Gerardmont oder Grammont, um welcher willen dem Hrn. Mabillon so grosse Bor: würfe gemacht werden. Die Aufschrift, unter welcher sie stehen, saget zwar, daß sie in das vierzehnte oder funfzehnte Jahrhundert gehören; sie entscheidet aber nicht, in welches von beiden Jahrhunderten sie eigentlich gesehet werden müssen. Bis hieher ist unstreitig noch nichts versehen, wenn man nicht beweiset, daß diese Züge erst nach dem funfzehnten Jahrhundert üblich geworden; welches sich doch niemand mit einis gem Erfolg zu bewerkstelligen unterfangen wird. Beide Proben sind über dem gar nicht die ersten, sondern sie nemen erst den vierten und fünften Plaß ein. Es ist ihs nen zwar eine aus dem vierzehnten Jahrhundert nachgesetzet worden; allein, aussers dem, daß sie eigentlich nur in sogenanter Currentschrift abgefasset ist, so muß man in den Anmerkungen des Hrn. Mabillon über jedes dieser Beispiele die wahren Ursachen suchen, warum er dieselben nicht ein wenig weiter unten gesehet. Hr. Thevenot glaubte, feine Handschrift sey an die vierhundert Jahr alt. Biele Männer, deren Aussprüche in den Altertümern ein grosses Gewicht hatten, waren eben dieser Meinung. Hr. Mabillon hatte aus Demuth für das Urtheil von mehr als sechs angesehener Gelehrten Hochachtung. Indessen lies er es doch deutlich merken, daß er nicht so dachte wie sie; ohnerachtet solches allemahl mit der ihm gewöhnlichen Bes scheidenheit geschahe. Weil er aber mit solchen Schriften, die das eigentliche Jahr. hundert dieser Handschriften bestimmen konten, noch beschäftiget war, wenn man dem B. du Moliner glauben darf, er auch diesen Gelehrten, die er zu Rathe zog, nichts als seine bloffe eigene Meinung entgegen zu sehen hatte; so wolte er nur an den Tag legen, daß er ihnen nicht blindlings folge. Was die Handschrift des Hrn. Thevenot betrift, so konte er seine Zweifel gegen dieselbe wohl nicht besser zu erken nen geben, als daß er sich so ausdrückete: Quod fi ea eft hujus codicis ætas (f), und daß er andern, in dieser Art der Schriften erfahrnen Personen das Urtheil überlies, welches man davon fållen müste. Judicium erit penes alios in ejusmodi fcripturis exercitatos. Ist es nun wohl zu dem Ruhm eines geschickten Mannes unentbehrlich notwendig, daß diejenigen Stücke, die er für zweifelhaft ausgiebt, beständig in dieser Ungewisheit bleiben? Gereicht es nicht vielmehr zur Ents deckung der Warheit, wenn er seine eigene Mutmassungen auf das Spiel seht? Was die zu Graminone in Hennegau befindliche Handschrift betrift, so versichers te ein gewisses Glied aus dieser Abtey eidlich, daß auf dem lehten leergelassenen Bla:

(i) Mabill. de re diplom. p. 373. (F) Ibid. p. 372.

Blate, welches nachmals davon abgerissen worden, der Name des Schreibers Ludwig de Monte gestanden habe; wobcy er versicherte, daß derselbe noch vor 1400 verstorben sey. Solte nun ein solches Zeugnis nicht von einigem Gewicht bey dem Hrn. Mabillon gewesen seyn? Demohnerachtet wil er doch in Absicht des Alters dieser Handschrift nichts gewisses bestimmen. Er läst einem jeden völlige Freiheit, davon zu urtheilen, was er wil. Alii, schließter, oculis fuis ex fpecimine dijudicent (1). Ist dieses die Sprache eines Mannes, der ein entscheidendes Urtheil fället? Giebt dieser Ausdruck nicht einen Schriftsteller zu erkennen, welcher sein Urtheil zus rück hält, und geneigt ist der Warheit beizutreten, die er noch nicht gefunden zu haż ben gestehet? Kan man nun noch behaupten, Hr. Mabillon habe sich in Absicht des Alters dieser Schriften gröblich geirret? Wenn man auch die ganze Sache so einräumt, wie sie vom V. du Moliner vorgestellet worden, welches wir indessen nicht untersuchen wollen: so bestehet das ganze Versehen des Hrn. Mabillon in weiter nichts, als daß er nicht aufmerksam auf gewisse Umstände gewesen, vermöge welcher er weit bestimter von dem Alter dieser Handschriften schreiben können, als er wirklich gethan, da er sich allein auf ihre Buchstabenzüge gegründet. Selbst der Canonicus regularis treibt seine Vorwürfe nicht weiter. Aus allem diesem läst sich also nicht das geringste so wenig wider das Lehrgebäude der Diplomatik als zum Nachtheil seines Verfassers selbst herleiten. Es ist solches höchstens ein eben nicht vorz theilhafter Beweis für die Benedictiner, wenn man daraus erweisen wil, daß Johann Gerson einer ihrer Uebte, der wahre Urheber des Buchs von der Nachs amung JEsu Christi sey. (4)

S. 28.

Nunmehr aber wollen wir uns auch zu diejenigen Schriftsteller wenden, die Neuer Ein: das Werk von der Diplomatik von einer andern Seite angegriffen haben. Sie wurf wider wollen beweisen, wenigstens stellen sie sich so, als wenn sie beweisen wolten, Hr. den Mabils abillon sen einem so wichtigen Vorhaben nicht gewachsen gewesen, ja er habe Ion. nicht einmahl eine hinlängliche Kentnis des Ultertums gehabt. Sie haben sich von denjenigen Schriften blenden lassen, in welchen mehr Spötterey und Wiß als Kent: nis der alten Denkmäler und Gründlichkeit in Beweisen angetroffen wird, und das her schmeicheln sie sich ohne Zweifel mit der Hofnung, das Urtheil der Welt nach

(1) Ibid. p. 372.

(4) Ueber den eigentlichen Verfasser des Buchs von der Machamung Chrifti ist in der römischen Kirche zwischen den Benedicti nern und Canonicis regularibus lange und mit vieler Heftigkeit geftritten worden. Die Geschichte dieses Streits erzälet Dupin in der Differtation fur l'auteur du Livre de l' imi. tation de Jefus Chrift, welche in dem zwölften Bande seiner Bibliotheque des auteurs ecclefiaftiques befindlich ist. Der achte Theil von Schelbornii amoenitatibus litterariis enthält

dem

einen lesenswürdigen Brief de punctis controverfiæ Kempifiana præcipuis, S. 391444 worin theils einige neuere hierüber heraus gez kommene Streitschriften angefüret, theils aber auch die Gründe beider Partheien vorgetragen und geprüft werden. In des verdienten Hrn. D. Johann Georg Walchs Bibliotheca theologica felecta werden Tom. II. S. 1086 in der Anmerkung mehrere Schriftsteller nahmhaft ge: macht, aus welchen die Geschichte dieser Strei: tigkeit geschöpset werden kan.

dem ihrigen verbessern zu können. Sie sind getrene Ubschreiber der Spißfindig: keiten des V. Germon, welche zum Glück vom Hrn. Raguer überscht worden, und daher entfernen sie sich auch fast niemals von diesen beiden Schriftstellern, auf: fer nur wenn sie dieselben in ihren Vorwürfen übertreffen wollen. Mabillon, sagen fie (m), gab selbst ein Werk von der Diplomatik heraus, worin er viele alte Urkunden, als vortrefliche Muster (T) anfürer. Es hat ihn aber der V. Germon angegriffen und die Unrichtigkeit der meisten dieser Urkunden ers wiesen. Mabillon war also zum Verdrus der gelehrten Welt nur ein schlechter Anfänger in der Diplomatik. Seine Freunde und Feinde ja alle gelehrte Månner, haben sich seit einem Jahrhundert in Absicht seiner betrogen. Dieses berumte Werk, welches durch so viele Federn erhoben worden, hat nicht anders berümt seyn können als mit Gefahr des eigenen Ruhms seiner Lobredner. Wie hat man aber wohl ein Werk mit so vielen Lobeserhebungen überhäufen können, dessen Grundsäke auf Beispiele von erwiesener Unrichtigkeit beruhen? Wenn dieses Blendwerk auch nur zwanzig Jahr gedauret hätte, so würde es schon zu lange gedauret haben. Man wird aber gleich sehen, daß es noch jeho seinen ganzen vorigen Werth habe. Vermutlich haben unsere Schriftsteller denselben endlich einmahl stürzen wollen, da sie nicht nur den feltsamen Vorwurf von den falschen Urkunden in der Diplomatik wieder aufroårmen, sons dern auch den ganz neuen, von ihrer eigenen Erfindung, der noch weit seltsamer ist, beifügen, daß Mabillon kein guter Renner der Altertümer gewesen (n).

S. 29.

So eingenommen sie auch zu seyn scheinen, so würden sie doch vielleicht noch Ungrund des: vieles an ihrem Urtheil zu verbessern finden, wenn sie sich die Mühe nemen wolten, selben. die zum Vortheil des von ihnen beurtheilten Werks herausgekommene Schriften mit einem billigen Gemüte durchzulesen. Ist es wohl der Billigkeit gemás, wenn man sich allein auf solche Schriften beziehet, deren Partheilichkeit augenscheinlich ist, worin man dem Hrn. Mabillon Dinge in den Mund legt, die ihm niemals eingefallen sind, worin seine stärksten Beweise zerstümmelt werden, worin man gründlichen Be: weisen blosse Urtheile entgegen seßet, worin man die entscheidentsten Antworten un: terdrucket und sich vermittelst falscher Schlüsse eingebildete Ehrenbögen erbauen wil? Sie mögen daher nur nicht zornig werden, wenn wir sie ersuchen, die Diplomatik mit Aufmerksamkeit und im Zusammenhange zu lesen, und sich nicht allein an die Verzeichnisse des Inhalts zu halten. Wenn man von einer Wissenschaft schreiben wil, fo mus man die Grundsäße derselben inne haben; wenn man von einen Buz che urtheilen wil, so mus man es gelesen haben, und wenn man sich zu einen Schieds: richter in einer Streitigkeit aufwerfen wil, so mus man die Beweise beider Pars teien

(m) Juftific. du Mémoire fur l'orig. de l'Abbaïe de St. Victor en Caux, p. 12. (n)
Ibid.

(T) Die Einwürfe die wider die in der Di: plomatik des Mabillon befindlichen Beispiele Diplom. I. Ch.

gemacht worden, werden wir hernach überhaupt
und insbesondere beantworten.

D

Gründe der
Gegner.

teien mit gleicher Stärke einsehen. Wenn sie daher ein gegründetes Urtheil über die Diplomatik fällen wollen, so müssen sie sich gefallen lassen, daß man sie nicht nur auf die vom Hrn. Mabillon und seinen Mitbrüdern, den Vätern Ruinart und Coustant zu seiner Verteidigung herausgegebenen Schriften verweise; sondern vornemlich auch auf die Werke der berümtesten und gelehrtesten Italiåner, nemlich des Just Fontanini, Bischofs von Ancyra und Dominique (U) und des Lazarini, Lehrers der Beredsamkeit zu Padua: denen man noch beifügen kan, die Schriften des Marcus Antonius Garri, eines Rechtsgelehrten zu Placenz, des Scipio Mas rante von Messina, des Cajetan Lombardi, eines Arztes zu Teapel; vor allen Dingen aber das Journal der Gelehrten Italiens vom Jahr 1710 im zten Theil. Wir wollen die Verdienste aller dieser Verfasser hier nicht erheben; vielleicht würs den unsere Lobeserhebungen parteiisch scheinen. Wir haben uns die Freiheit genoms men, diesen neuen Gegnern der Diplomatik die Lesung gewiffer Schriften anzura ten; wir wollen daher erwarten, was dieselbe für Nußen haben werde, und nur noch die Gründe untersuchen, warum sie dem Hrn. Mabillon den Ruhm eines gu ten Kenners der Altertümer absprechen wollen (5).

[ocr errors]

Sie werden dieselben gewis nicht daher nemen, daß er sich ohnerachtet seiner seltenen Fähigkeiten, wozu eine volkommene Erfarung kam, niemals auf seine eigene Eins sichten verlies. Ja, ob er sich gleich bereits zwanzig Jahr mit den Archiven und als ten Denkmälern beschäftiget hatte: so getrauete er sich doch aus Bescheidenheit nie: mals etwas zu; sondern unterwarf die Originale von den Abdrücken und Urkunden, die er an den Tag geben wolte, als seine Diplomatik gedruckt werden solte, alle: mal dem Urtheil der geschicktesten Kenner der Altertumer, welche nur in Frankreich waren. D'Herouval, du Cange, Cotelier, Baluze, Gelehrte, deren blosse Namen so viele Lobeserhebungen sind, hielten dieselben aber insgesamt für so zuvers läßig und ächt, daß sie auch glaubten, sie seyen zur Untersuchung anderer Ürkunden und zu einem davon zu fällenden Urtheil volkommen brauchbar. Und nun verlangen gewisse Schriftsteller, die sich mit den Altertümern dieser Art noch niemals auf eine ernsthafte Art beschäftiget haben, man fol ihnen auf ihr blosses Wort glauben, daß die Unrichtigkeit der meisten Urkunden, die Hr. Wabillon als fürtrefliche Mus fter an das Licht gegeben, erwiesen worden (0). Sie scheuen sich nicht vorzuges ben, daß eine Ordensperson, welche als ein volkomner Kenner der Altertümer von Lude

(0) Justif. du Mémoire fur l'oríg. de
(1) Die Schriften dieses Abts über die Dis
plomatik, worin die Critik eben so sein und aus:
gesucht als der Vortrag und Ausdruck anstän
dig und schön ist, sind nur allein in derjenigen schd:
nen Ausgabe beisammen anzutreffen, welche einer
feiner berümten Schüler der gelehrte Hr. Be:
naglio zu Rom bey denen Pagliatini 1743
besorgt hat.

l' Abbaïe de S. Victor en Caux, p. 12.

(5) Von den in diesem Abschnit angefürten Gelehrten, die die Parten des Mabillon ers griffen und denselben wider seine Gegner, be: fonders aber wider den B. Germon verteidis get haben, fol an einem andern Orte umstånds licher gehandelt werden.

« VorigeDoorgaan »