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flucht zu die Wörterbücher zu nemen, wenn man eine Erläuterung eines oder des andern dunkeln und schweren Ausdrucks sucht. Hier aber wollen wir alle Urkunden, was sie auch für Namen haben mögen, unter einem einigen Gesichtspunct zusammen sammeln. Wir wollen ihre Verhältnisse gegen einander entdecken, ihre verschiedenen Arten aufsuchen und daraus ein ordentliches Lehrgebäude auffüren. Diese Vortheile wird man aber in dem neuen Wörterbuch des du Cange vergeblich suchen. Wenn es gleich alle Stufen der Volkommenheit, deren es nur fähig ist, erreicht haben solte: so würde man es doch noch in eine neue Form giessen müssen, wenn man die Verbin dung solcher Dinge, die mit einander in einem ganz natürlichen Zusammenhange ste: hen, aus demselben entwickeln wolte. Ueberdem haben wir auch noch aus vielen ane dern Quellen geschöpfet, wie man aus unsern häufigen Anfürungen sehen kan. Ja wir können noch hinzusehen, daß in Absicht der blossen Namen von Urkunden unsre Ent: deckungen eine sehr ansehnliche Menge von Verbesserungen und neuen Worten zu ei ner neuen Ausgabe des du Cange an die Hand geben würden, ob wir solches gleich nur selten angemerket haben. Was bey der Untersuchung dieser ungeheuren Sam Lung von Namen unserm Fleisse entwischet wär,” ist uns von dem Hrn. de la Curne de Sainte Palaye mit derjenigen Grosmut und Höflichkeit mitgetheilet worden, die ihn unter den Gelehrten vorzüglich unterscheidet. Hr. Mabillon, der Marquis Maffei und andre Schriftsteller haben zwar schon manches von den verschiedenen Urs ten der Urkunden angemerket. Es gehörete solches auch mit zu einem Lehrgebäude der Diplomatik. Ohnerachtet sie diese Gegenstände aber mit vieler Gelehrsamkeit abgehandelt haben; so ist ihre Arbeit doch nur ein blosser Versuch. Ja sie nennen nicht einmal den hundertsten Theil derjenigen Urkunden, mit denen wir unsre Leser bes fant zu machen suchen werden. Zu der Brauchbarkeit dieser unsrer Arbeit überhaupt betrachtet, komt noch die Notwendigkeit unsern Lesern die Verständlichkeit der vier fol genden Theile unsers Werks zu erleichtern, und sowol ihnen die Mühe zu ersparen, daß sie nicht unaufhörlich das Wörterbuch des du Cange nachschlagen dürfen, als auch uns der beständigen Erklärung solcher Worte, deren wir uns werden bedienen müssen, zu überheben. Wenn man sich diejenigen Dinge, die den Gegenstand dieses Hauptstücks ausmachen, ein wenig bekant wird gemacht haben: fo wird man die Kir: chenverfamlungen, die alten Schriftsteller, die Samlungen von Urkunden, ja selbst die Firchlichen und bürgerlichen Geschichtschreiber dieser leßtern Zeiten mit desto grösseren Vergnügen und mit desto mehrerer Verständlichkeit lesen; weil man sehr viele sonst uns gemein befante Ausdrücke, die uns jeht nur noch aus den alten Denkmälern bekant find, nicht allemal erkläret hat (65).

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Einleitung.

Erster Abschnit

Von den Urkunden, welche Litterå, Epistold, Indiculi und Rescripta
genant werden.
Erster Artikel

Von den kirchlichen, königlichen und besondern eigentlich
sogenanten Litteris.
Inhalt.

Einleitung. §. 251.

1. Upoftolische Briefe §. 25 3.254.
1. Littera fynodales, Decretales, S.253.

2. Päpstliche Bullen §. 254.

II. Litter& canonică oder formată §.
255-259.

1. Derselben Ursprung und Beschaffen?
heit. §. 255.

2. Litters commendatitia und commu
nés §.2565

3. Littera emancipatoria, confefforia,
communicatoria, §. 257.

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2. Commonitoria §. 265-268. 3. Monitoria, Litterå práceptoriales, Banbriefe, Decreta u. f. f. §. 270compulsoria §. 269.

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4. Littera dimifforia, reverentiales, A
poftoli, Epiftolia §. 258.
5. Littera pónitentiales, canonica iuss
befondere, clericales §. 259.

III. Andere Empfelungsschreiben, Ein:
Ladungs: Entschuldigungsbriefe u. a.
m. §.260-263..

1. Litterà formales, encyclych, tracto:
ria §. 260, 261.

2. Littera fynodales,consolatoria §.262.
3. Littera invitatoria, excufatoria, vos
catoria §. 263.

IV. Vorladungsschreiben, Ermanungs
briefe u. f. f. S. 264-269.

1. Littera citatoria, Sommationis, re
quistoria §. 264.

S.

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2. Litterå Gratia, Remissionis, Guita? tionis, Perdonationis, remifforiales u. f. f. §. 275.

3. Littera Provisionis, falvi Conductus/ conductoria, Allegantiarum §. 276. 4. Littera commiffionis, Credentia et Savoris, de Debitis, tributaria, im periales u. f. f. §. 277. Uebrige Briefe der Fürsten und Privatpersonen S. 278-280.

VII.

251.

1. Rittera a paribus oder appares, cons fimiles, uniformes §. 268.

2. Charta pagenfes, Littera pråstariâ, precaria, fundatitiå 11. f. f. §. 279. 3. Littera de nisi, de rato, scabinales: §. 280.

ir haben bereits angemerket, daß die Litterå einen wenigstens sehr merklichen Theil von den in Archiven befindlichen Urkunden ausmachen (U). Vor Alters begrif man alle Arten von Acten oder Schriften unter diese Benens

(2) Nil frequentius in hoc libro et in for mulis legum Romanarum, sagt Hr. Bignon in

nung

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nung (a). Die Unzal derjenigen, die mit keinem besondern Namen bezeichnet sind, ist fast unendlich. Je mehr man in die spätern Jahrhunderte komt, desto stärker scheinet dieselbe zu werden. Wenn man nun noch die Briefe hinzuseßt, womit die Samlungen der Conciliorum angefüllet sind: so wird man wiederum einen ansenlis chen Zuwachs erhalten. Denn es ist nicht zu zweifeln, daß unter denselben fast nicht ein einiger Brief oder Acte befindlich sey, die nicht ursprünglich aus den kirchlichen Urs chiven genommen worden. Man wird sich daher nicht wundern dürfen, wenn wir zuweilen von Acten reden werden, die mit weltlichen Angelegenheiten nicht das gerings ste zu thun haben. Doch wir wollen uns nicht länger aufhalten, sondern zur Sache selbst schreiten. Die Menge der Gegenstände, die sich uns auf den ersten Anblick dars bieten, nötiget uns diesen Abschnit zu theilen und die eigentlich sogenanten Litreras, die Epistolas, die Indiculos und die Rescripta oder Refcriptiones in besondern Artikeln abzuhandeln.

S. 252.

Ohnerachtet die kirchlichen Litterå eine sehr weitläufige Klasse ausmachen, so Littera eccler Baß sie in mehrere Unterarten getheilet werden könten; wenn man sie nach Masge: fiaftică. bung der Personen, von denen sie ausgefertiget worden, betrachten wolte: so wollen wir doch die Briefe der Bischöfe, der Aebte, der Erzpriester oder Archidiaconen, der Prioren, der Officialen, der Dechanten, der Generalvicarien und andrer Prálas ten oder in ansenlichen gottesdienstlichen Aemtern stehenden Geistlichen nicht besons bers abhandeln. Da viele dieser Briefe ben mehrern Personen zugleich statfinden: so wollen wir sie lieber nach Masgebung ihrer innern und eigentümlichen Beschaf fenheit, als nach dem Stande ihrer Urheber untersuchen; woben wir doch die Bullen der Päpste ausnemen werden. Die Verschiedenheit dieser Schriften ist so gros, daß sie an und für sich schon verschiedene besondere Arten abgeben könten.

S. 253:

tales.

Die ältesten dieser Schriften sind unter dem Namen der päpstlichen Briefe be: Littera synos fant; worunter die Synodalbriefe und Decretales wiederum eine vorzügliche Stel: dales, decre le behaupten. Die erstern enthalten die Schlüsse der römischen Kirchenversamlun: gen; indem die Päpste in diesen Briefen die daselbst gefasseren Entschliessungen und gemachten Verordnungen denenjenigen kund zu machen pflegten, die von denselben Kentais haben musten. Die Decretales waren gemeiniglich Antworten an Bischöfe und andre Personen, die den heil. Stul in Ubsicht der Kirchenzucht um Rath frags ten. Die heil. Schrift, die Kirchenvåter nebst den Canones der berúmtesten alge meinen und besondern Kirchenversamlungen lieferten den römischen Päpsten diejeni

(a) CICERO pro Flaceo. MAFFEI Iftor. diplom. p. 16. libri huius formulae in epiftolae modum conceptae funt. Hr. Mabillon merket hierbey an, daß wo die Zeustrasier die sogenanten Te ftamente gebraucht, sich die Aquitanier der Diplom, 1. Th.

gen

Briefe bedienet, de re diplom. p. 5. Die Ure
kunden, sagt Madox, haben gemeiniglich die Ges
ftalt der Briefe. Formulare Anglican. A Dif-
fertation concerning ancient chartres p. 32.

Ji

Päpstliche
Bullen

gen Regeln, von welchen in ihren Entscheidungen niemals abzugehen, sie sich mit dem grösten Eifer bestrebten. Wenn es aber einen oder den andern Umstand betraf, der in den Conciliis nicht bestimt worden, so wurden die zu Rom beobachteten Gebräus che zu Mustern vorgeschlagen. Rachmals und besonders nach der Mitte des eilften Jahrhunderts erstreckten sich die Decretales über alle Sachen, welche in gottesdiensts lichen Dingen einigen Einflus haben, oder doch damals hatten. Es ist hier nicht der Ort, die fünf berümten Samlungen der Decretalen, die im zwölften und dreis zehnten Jahrhundert verfertiget worden, umständlich zu beschreiben. Man kan mit demjes nigen zufrieden seyn, was Herr du Cange in seinem lateinischen Wörterbuch der mitz lern und spätern Jahrhunderte bey dem Worte Decreta davon angemerket hat. Die Päpste fertigten indessen auch Decreta und Statuta aus. Man findet davon Beispiele im fünften und sechsten Jahrhundert; da hingegen die Decretales bereits im vierten üblich waren. Die in Form der Briefe abgefasten Freiheitsbriefe sind eben so alt als die Decreta. Wir werden in unserm dritten Theil bey dem fünften, sechsten und siebenten Jahrhundert zeigen, was damals für Gebrauch von ihnen gemacht worden und wie weit sich derselbe erstreckt habe. Daher wollen wir auch hier, damit wir nicht einerley Sachen mehrmal wiederholen dürfen, die seit mehrern Jahrhunderten unter dem Namen der apostolischen Briefe bekanten Breve, nebst den Consistos rialbullen und Pancharten, den Mandaten und andern Verordnungen und Res fcripten der Päpste mit Stilschweigen übergehen. Wir wollen nur anmerken, daß die Bullen ihren Namen von dem bleiernen Siegel, so diesen Briefen beigefügt wurde, bekommen haben. Daher bedeutet auch der Ausdruck Bulla weder in dem canonischen Recht, noch auch in den Bullen selbst einen apostolischen Brief; sons dern nur das Siegel, womit derselbe begleitet war. Es sind also diese Schriften von ihrem bleiernen Siegel benant worden, so wie auch die Urkunden von dem ihnen beigefügten Siegel mit dem Namen Sigilla belegt worden (66).

S. 254.

Bey den Bullen derjenigen Päpste, die zwar erwålet, aber noch nicht einge weihet waren, wurde der Name in ihren Siegeln weggelassen. Daher wurden sie von den Päpsten selbst Bullä defective genant; ohnerachtet sie eben dasselbe Anse: hen hatten, als die übrigen. In England gab man ihnen den Namen Bullå blanca. Diejenigen, welche die bleiernen Siegel den Bullen anhiengen, hiessen Plumbatores (6). Es wurden aber nicht allein die Briefe der römischen Päpste mit dem Namen der Bullen belegt; sondern diese Benennung ist auch den Brie

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fen

Seineccius de Sigillis S. 17 eine Stelle aus einem Diplom der Kaiser Romani, Conftanti ni, Christophori, Stephani und Conftantini an, wo sie sich des Ausdrucks praefens noftrum benignum figillum in eben dieser Bedeutung bedienet.

1

fen der Kaiser, gewisser Prälaten und einiger algemeinen Kirchenversamlungen, be: sonders dem zu Basel ertheilet worden. Man findet nicht nur in den Samlungen der Concilien, sondern auch in den verschiedenen Archiven der christlichen Provinzen mehrere dergleichen Denkmäler. Sie sind auf eben die Art abgefast, als die päpstlichen Bullen aus dem vierzehnten Jahrhundert. Im zwölften Theil der Kir chenversamlungen des V. Labbe (c) werden Bullen des Patriarchen zu Constans tinopel und des griechischen Kaisers angefüret. Die Bullen der teutschen Kai: ser sind eben so berumt. Die güldene Bulle Kaiser Carls 4 ist wohl niemanden unbekant. Uebrigens findet man nicht, daß man den Namen der Bullen auch von den Urkunden anderer Könige, Fürsten, Herren und Prälaten gebraucht; wenn sie gleich mit Bullen, oder goldenen, silbernen, kupfernen (d) oder bleiernen Siegeln versehen gewesen, von welchem Gebrauch wir noch öfter werden reden müssen. Un: ter den Benennungen, die den Bullen von andern gegeben worden, ob sie sich die: selben gleich nicht selbst beilegen, ist der Name Syrma, der in den mitlern Jahr: hunderten üblich war, besonders merkwürdig. Er rüret von den hängenden Siegeln her, die ihnen zu einer Zeit angehänget wurden, da man sie den übrigen Diplomen nur noch aufzudrücken pflegte. Der Ausdruck einer Bulle bedeutet auch zuweilen einen Zeddul, Schedulam, und alsdann zeigt er nur eine Buletta, einen kleinen Zeddul, oder ein Brever an.

S. 255.

Diejenigen kirchlichen Briefe, welche die Griechen canonische, die Lateiner Litterå fors aber Litteras formatas zu nennen pflegen, haben den Kunstrichtern des leßtern mată und reJahrhunderts viel zu schaffen gemacht. Darin ist man indessen heutiges Tages ei: gulares. nig, daß sie ihren Namen von dem Abdruck oder der Form des Siegels, welches ih: nen aufgedruckt war, den Namen bekommen. Anstat Litterå formatå pflegte man sich auch zuweilen des Ausdrucks Formå oder Forma zu bedienen. Die Litter& regulares, deren Johannes 8 (e) Meldung thut, sind nichts anders als Litter& formará oder canonică. Man nante sie sonst auch ohne Unterschied Litteras und Epiftolas. Man hatte deren verschiedene Arten; denn es gehöreten dahin die Bes felsschreiben, die Litter& Communionis, Recommendationis, pacifică und dis mifforid (f). Articus, Patriarch zu Constantinopel eignet ihre Erfindung den Våtern von Licåa zu. Die africanische Kirchenversamlung machte die Verordnung, daß der Tag des Osterfestes in denselben bemerket werden solte, und, wenn man den selben nicht wüste, daß der Ostertag des vorhergegangenen Jahres an dessen Stelle angezeiget werden solte (g) (B). Die zweite Kirchenversamlung zu Chalons an der Saone befal, daß dergleichen Briefe mit bleiernen Siegeln versehen werden sol

Ji2

ten.

(c) LABBE Concil. tom. 12. p. 570. 571. (b) HVGO de prima ferib. orig.
p. 192. () IOHANNIS VIII ep. 48. (f) FRANC, BERN. FER-
RARI de antiquar. ecclefiaft. Epiftolar. genere lib. I. p. 2. feqq. Diurn. Rom.
Pont. c. 75.
(9) Concil. tom. 2. p. 653. Can. 40. 73.

(B) In den Litteris formatis, die bis auf uns gekommen sind, findet man den Tag des
Osterfestes nicht angemerket.

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