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derts aus einem alten Denkmal angefüret, welche den römischen Rathspersonen überliefert worden.

S. 298.

Wir müssen nur noch zweier Arten von Briefen gedenken, welche sich auf ein: Nuntii, Epi ander eben so wenig beziehen als auf die vorhergegangenen. Zur erstern Art gehd: stolá Colle ren die sogenanten Nuntii, welches Briefe waren, die der Erzpriester, Archidiaco- ctionis. nus und oberster Notarius oder der erste unter den Subdiaconis zu Rom an den Exarchen zu Ravenna schrieb, und ihm darin von dem Tode eines Papstes Nachricht ertheilete (d). Zur andern Art gehören die Epistold Collectionis, welches Urkunden waren, worin die geschehene Aussehung eines Kindes bezeuget, und dassels be an jemand überlassen wurde, der dafür eine gewisse Summe Geldes erlegen muz ste und es nachmals als seinen Scläven behalten konte (e). Hieraus erhellet also, daß eine Charta de Sanguinolento von der Epistola Collectionis nicht verschieden gewesen..

Dritter Artikel

Von Urkunden, welche Indiculi oder Indicula

genant worden.
Inhalt.

I. Glaubensbekäntnisse der Bischöfe S. III. Königliche Indiculi §. 301.

299.

II. Verschiedene Arten von Indiculis IV. Indiculi von Prälaten und an die

S. 300,

selben S. 302,

S. 299.

in Indiculus oder Indiculum hat fast allemal den Begrif eines Briefes bey Glaubensbes sich, es mag nun wirklich ein Brief seyn, oder doch wenigstens nur die Form kentuisse der desselben an sich haben. Man könte diese Art von Urkunden daher durch Bischöfe. Berichte erklären, die in Form einer Epistold abgefaffet sind. Sie wurden meh rentheils an eine Kirche, an ein ganzes Volk, und an Personen, die in ansenlichen öffentlichen Aemtern standen, gerichtet; selten aber an gemeine und niedrige Leute: dagegen aber findet man, daß sie zuweilen an bereits verklärte und verherrlichte Heis ligen abgelassen worden. Es wird daher in dem Tagebuch der römischen Päpste das Glaubensbekentnis, welches die Päpste nach ihrer Wahl dem heiligen Perrus, ihrer Geistlichkeit und ihrem Volk zuzuschreiben pflegten, mit diesem Namen ber legt (a). Die Glaubensbekentnisse, welche die Bischöfe in Italien, in der Lombar dey und in fremden Ländern in diesen Fällen ihren Hånden überlieferten, waren auf ferdem noch mit Versprechungen in Absicht der weltlichen Beschaffenheit des Reichs begleitet (b). Diese Bekentnisse wurden durch Eidschwüre und durch Verwüns

(6) Diarn. Rom. Pontif. p. 9.
Diurn, Rom. Pontif, p. 25. feqq.

(e) BALVZ. Capitul. tom. 2. p. 474.
(b) Ibid. p. 69. fegg.

schun

(a)

Verschiedene
Arten von
Indiculis.

schungen wider die Urheber derselben bestätiget, wenn sie ihnen zuwider handeln würs den. Der Begrif, den uns diese Bekentnisse von der Beschaffenheit der Indicus lorum beibringen, scheinet sich mit der Vorstellung nicht reimen zu lassen, die Herr du Cange in seinem lateinischen Wörterbuch der mitlern und spätern Jahrhunder te von denselben macht; wie er denn auch mit dem Begrif nicht übereinzustimmen, scheint, den er dem Hieronymus Bignon in den Anmerkungen des lehtern über Marculfs Formeln beilegt. Diese beide Gelehrten stellen uns die Indiculos als Befelsschreiben vor, die von den Pråceptis nicht weiter unterschieden gewesen, als weil die lehtern untersiegelt, die erstern aber nur unterschrieben worden. Wir haben indessen nicht nur königliche Indiculos (c); sondern auch Abschriften von solchen Indiculis, worin versichert wird, daß sie zu gleicher Zeit unterschrieben und unter: Fiegelt worden. Herr Mabillon macht noch einen andern Unterschied zwischen Ins diculum und Práceptum (d). Das lehtere betrift, ihm zu Folge, etwas künftiges, das erstere aber das gegenwärtige. Er füget noch aus dem Herrn Baluze hinzu, daß Indiculus zuweilen von dem Befel oder der Verordnung eines Fürsten gebraucht werde.

§. 300.

Wir müssen gestehen, daß, wenn man die Form der Briefe, in welcher sie meh rentheils abgefasset sind, ausnimt, bey dieser Art von Urkunden nichts bestimtes und übereinstimmiges angetroffen werde. Indessen lässet sich der Ausdruck Indiculus oft durch ein Berichtschreiben überseßen. Die Indiculi der Könige enthalten gez meiniglich eine Vorladung für ihren Richterstul (e). Die Verhaltungsbefele, wel che der Papst Hormisdas seinen Gesandten nach Constantinopel gab, füren auch die Aufschrift Indiculus (A). Man hat noch einen Indiculum aus eben diesem Zeitpunct, welcher nichts mehr enthält, als einen Bericht von demjenigen, was zu Thesselonich auf Anstiften einiger Bischöfe vorgegangen war, und was man damals zu Conftantinopel in Absicht ihrer befürchtete (f). Im achten Jahrhundert fins det sich noch ein andrer Indiculus, welcher ein blosses Verzeichnis des heidnischen Aberglaubens enthält (g). Es ist in dieser lehtern Bedeutung das Diminutivum von Index, und scheinet mit dem Begrif eines Briefes nicht das geringste gemein zu haben. Eben dies würde sich von einem Indiculum Sacramenti fagen lassen, welches sich in der Samlung der Beweisschriften für die Freiheit der Abtey zu Clus ni (h) befindet; wenn es etwas änliches mit einem Verzeichnis hätte. Allein es ist eine blosse Erzälung von dem Eide, den der Bischof von Macon auf der Kirchenversamlung zu Chalon im Jahr 1063 abgeleget. Aus allem diesem erhellet, daß die Bedeutung des Ausdrucks Indiculus von einem sehr weiten Umfang ist, und daß

der::

(c) BALVZ. Capit. tom. 2. p. 452. 554. 561. (D) MABILLON de re di-
plom. p. 4. (e) Concil. LAB B. tom. 6. p. 1426. 1476. (f) Ibid. p.
(g) Ibid. p. 1541.
1522.
(b) Recueil des piéces, qui établiffent l'ex-
emption de l'Abbaïe de Chuni p. 24.

(A) Im funfzehnten Jahrhundert pflegte
man dergleichen Verhaltungsbefele blos Inftrus

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ctiones zu nennen. Concil, LABB. tom. 12, p. 797.

derselbe keine Art von Briefen oder Urkunden bezeichne, welche mit den übrigen nichts gemein hätte. Daher halten wir ihn auch mehr für eine algemeine Benen: nung der Briefe, als für eine Bestimmung einer besondern Art derselben. Denu die Verfasser der Indiculorum nennen sie selbst sowol Lirrerolas (i), als Apices (f), als auch Suggestiuncula (1) oder Suggestiones, als auch endlich Litteras (m). Ein Indiculum generale ad omnes homines war nichts anders als ein Schreis ben an die Bischöfe, Aebte, Patricios, Herzoge, Grafen und alle Gläubigen zum Behuf desjenigen Pilgrims, welcher der Ueberbringer desselben war (n). Es wur de auch ein Schreiben, welches nur eine algemeine Ueberschrift ohne eine besondere Bestimmung eines Standes oder einer Würde hatte, Indiculum generale ad omnes gentant (0). Besondere Empfelungsschreiben füren ebenfals den Namen Indicula.

S. 301.

Wenn eine Urkunde, die in der Aufschrift Indiculus genant worden, auch mit Königliche dem Namen Pråceptum oder Pråceprio belegt wird: so mus man daraus noch Indiculi. nicht schliessen, daß jeder Indiculus auch zugleich ein Befel sey (p); indem dieses lektere höchstens nur den Indiculis der Könige zukomt. Ueberdem finden wir ei nen solchen Indiculum, der in der Urkunde selbst Litterd nicht aber Prâceprum genant wird (q). Vielen andern wird in dem Zusammenhang der Urkunde selbst gar keine Benennung beigelegt (t). Es ist nichts seltenes, daß sich Könige der Schlusformel jubemus bedienen; ohnerachtet sie zuweilen auch den Ausdruck rogamus oder perimus gebrauchen. Die Indiculi der Könige waren also nicht allé: mal Verordnungen; ja sie bedienten sich derselben auch, wenn sie an andere Köni: ge blosse Höflichkeitsschreiben abgehen liessen (s). Ueberdem wurden auch die Cre ditivschreiben, die sie ihren Gesandten mitgaben, so genant (t). Wenn die Könige an einen Bischof schrieben und ihn ersuchten, einen andern Bischof zu weihen: so bedieneten sie sich nicht des Ausdrucks prácipimus oder jubemus; sondern blos des Worts perimus. Dis erhellet aus einem Indiculo im ersten Buche der Formeln des Marculfs (u). Wenn man von den Königen einen Brief, welcher apennis genant wurde, erhalten wolte: so überreichte man ihnen einen Indiculum, worin man vorstellig machte, daß man seine Urkunden und Schriften in einer Feuersbrunst verloren habe, und also bitte, daß die Huld des Königs diesen Verlust durch eine Urkunde ersehen möchte, welche die Stelle der vorigen vertreten könte (r). Diese In diculi wurden durch das Zeugnis der Einwoner des Orts und der Richter aus der Nachbarschaft bestätiget (87).

S. 302.
(i) BALVZII Capitul. tom. 2. p. 432. 570. (F) Ibid. p. 432. 551. (1)
Ibid. p. 567. 568. (m) Ibid. p. 432. 452. 569. (n) Ibid. p. 431.
(0) Ibid. p. 567. (p) Ibid. p. 460. 553.
(q) Ibid. p. 452. (r)
(t) Ibid. p. 380. (u)

Ibid. p. 452. 456.

(8) Ibid. p. 389.

Ibid. p. 379.

() Ibid. p. 562.

(87) Das Zeugnis, so jemand zur Erbals von seinen Pagensibus beibringen mußte, wurde tung der Erneuerung seiner verlornen Urkunden dem Mabillon de re diplom. S. 29 zu Folge

Char

I. Th, Diplom.

Indiculi von und an Bi

schöfe.

S. 302.

Auch die Bischöfe bedienten sich der Indiculorum, wenn sie aneinander schrie: ben; wovon wir beim Marculf ein Beispiel finden, welches den ersten Ostertag da tiret ist (y). Aus dieser Formel erhellet auch, daß man in dem siebenten Jahrhun: dert in Frankreich das Jahr mit diesem Feste angefangen habe. Uebrigens hat die fer Indiculus oder Brief keinen andern Endzweck als die Uebersendung des geweiheten Brods von Seiten des einen Bischofs an den andern, wofür ihm der lettere in seiner Antwort den Titel Frater Papa beilegt. Eben so nante auch Importunus, Bischof zu Paris, den Frodbert, Bischof von Tours (3).. Dieser hattesich beklagt, und das Geschenk, welches ihm der erstere überschickte, lächerlich gemacht; worüber sich Importunus erzúrnete, und dem Frodbert die bittersten Verweise gab. Der Brief und die Antwort darauf sind Indiculi und befinden sich in des Baluze Samlung von Formeln. Ueberhaupt bedieneten sich die Bischöfe der Indiculorum, wenn sie an Aebte, an geistliche Ordenspersonen, oder auch an grosse Herren schrieben (a). Unter des Bignon Formeln befindet sich ein Indiculus precatorius, worin ein Bischof für einen seiner Leute oder Knechte um Gnade ersuchet wird (b). Dieser Indicus lus wird in der Schrift selbst Litterå und Suggestio genant; da hingegen andere mit dem Namen Suggestiuncula, Precationes belegt werden (c). Diejenigen, welche Indiculos an obrigkeitliche Personen oder Bischöfe abgehen liessen, nanten sich in denselben zuweilen ultimus Servorum Dei Servus, oder auch ultimus omnium Servorum Dei Servus; da denn glaublich ist, daß diese Verfasser der: ` selben Aebte gewesen. Diese lehteren pflegten zur Erhaltung der Liebe und brüder lichen Einigkeit gleichfals Indiculos aneinander abgehen zu lassen. Wenn ein Abt einen flüchtiggewordenen Mönch zurückberufen wolte; so schrieb er einen Indicus lum, worin er sich auf die Verordnungen der Kirchenversamlungen und auf die Re: gel des heiligen Benedicti wider die flüchtiggewordenen Mönche und ihre Heler be: rufte (d): besonders wenn sie dem geistlichen Stande gewidmet, folglich auch schon an eine Kirche gebunden waren (e). Wolte ein Probst seinem Abt von den ihm aufgetragenen Verrichtungen Bericht abstatten: so geschahe solches durch einen Brief, welcher Indiculus betitelt wurde (f). Eben so pflegte sich auch ein Abt dieser lehtern Art Schriften zu bedienen, wenn er etwas schriftlich auseinanderzusehen, oder vorzuschlagen hatte. Wenn eine Privatperson an eine Aebtißin schrieb und ihr die Flucht und den Ort des Aufenthalts ihrer Knechte berichtete; so fertigte er einen Indiculum an dieselbe ab (g). Die Indiculos commonitorios haben wir oben angefüret. Marculf füret deren viele an, die von Königen an Bischöfe oder Laien,

(1) BALVZ. Capitul. tom. 2. p. 429.
(6) Ibid. p. 507. (c) Ibid. p.
P. 507. (f) Ibid.
(f) Ibid. p. 508.
Chartula Relationis genant, wie schon in der
Anm. (63) zu §. 195 angefüret worden. Mas
billon behauptet an dem angefürten Ort, daß
diese Chartula Relationis eigentlich Apennis

wel:

() Ibid. p. 564. (a) Ibid. p. 508.566.567. 567. 568. (b) Ibid. p. 577. (e) Ibid. (g) Ibid. p. 561.

genant worden; da es scheint, als wenn die Herrn Verfasser diesen Namen der königlichen Erneuerung selbst beigelegt.

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welche der Ungerechtigkeit und Gewaltthätigkeit beschuldiget worden, abgelassen sind (h). Von Indiculis, die blosse Privatpersonen, welche nicht in Amt und Würden gestanden, aneinander abgelassen, ist nur ein einiges Beispiel vorhanden; welches von einer Tochter an ihre Mutter zum Besten eines Bedienten geschrieben ist (i). Uebrigens finden sich nach dem neunten Jahrhundert keine in Form der Briefe abgefaßten Indiculi mehr; so wie mit dem Ende des eilsten alle übrige Ars ten von Indiculis überhaupt aufhören.

Vierter Artikel

Rescripta, Rescriptiones, Responsa, Scripta Visitatio-
nis und Missatică.
Inhalt.

1. Rescripta, Rescriptiones §. 303, II. Responsivá, Scriptum Visitationis,

S.. 303.

Missfaticum S. 304.

s sind noch viele andere Arten von Schriften übrig, wovon wir in dem Artikel Rescripta, von den Briefen hätten reden können; sie werden sich aber an einem andern Rescriptio= Orte füglicher abhandeln lassen. Wir rechnen dahin auch die Breve oder nes. Brevete, wovon einige in Form der Briefe abgefasset sind; ohnerachtet die meisten : den Billers oder Zedeln weit änlicher sehen. Wir können indessen die Antworten, welche auf gewisse Briefe erfolgt sind, von diesen lehtern nicht trennen. Unter Marculfs Formeln finden sich deren zwey unter dem Namen Rescriptio (a). Die erste ist von einem König, worin er einem andern König für das überschickte Schreizi ben danket, und ihm zugleich den guten Fortgang der an ihn abgelassenen Gesand schaft meldet. Die zweite aber ist von einem Bischofe, der einem andern Bischofe die lebhaftesten Proben seiner Erkentlichkeit für das ihm geschenkte geweihete Brod ableget (b). Ohnerachtet man unter dem Ausdruck Rescripta bey den Lateinern und avtrygapai ben den Griechen nichts anders als Briefe oder Antworten ver; stehet, welche von den Päpsten oder Kaisern auf die in Absicht der Kirchenzucht oder Handhabung des Rechts bey ihnen geschehenen Anfragen abgelassen worden: so has ben wir doch auch ein Rescript oder eine Antwort der zu Constantinopel befindlic chen Bischöfe auf das Commonitorium der Båter von der ephesinischen Kirchen: verfamlung (c); imgleichen noch ein andres Rescript der lehtern an die erstern (d). Man kan diese Schriften wirklich als blosse Copien von denjenigen Briefen ansehen, welche sie vorstelleten: welches auch der griechische Ausdruck avriygaçov anzuzei: gen scheinet; ohnerachtet derselbe auch zuweilen eine Antwort bedeutet. Indessen kan man das Rescript der Bischöfe aus Dardanien an den Papst Gelafium allem Ansehen nach wohl nicht in der erstern Bedeutung nemen (e). Es sind also die Re

202

(i)`Ibid. p. 563. (a) MARCVLF p. 380. (c) Concil. LAB B. tom. 3. p. 751. (b) Ib. p. 773.

(H) BALVZ. tom. 2. p. 389. 390.
(b) Ibid. p. 429.

(e) Ibid. tom. 4. p. 157. 1165.

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