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Die Diplomatik ist eine Wissenschaft oder Kunst, von den alten Urkunden Erklärung richtig zu urtheilen. Ihr Gegenstand sind demnach die Urkunden, der Diplo: deren Alter sie vermittelst einer genauen Kentnis der Beschaffenheit matik. der Urkunden selbst, der Buchstaben und Art zu schreiben, und des in einem jeden Jahrhundert und bey einem jeden Volk verschie denen Gebrauchs derselben bestimmet. Ihr Endzweck ist aus allen diesen Umständen entweder ein vortheilhaftes oder nachtheiliges Urtheil für die Urkunden herzuleiten. Sie reicher nicht nur gewisse Mittel dar, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Urkunden, imgleichen ihre authentische Glaubwürdigkeit, oder den Mangel derselben zu erkennen; welches doch allezeit eine wichtige und oft wesentli che Beschäftigung ist: sondern sie dehnet ihr Gebiet so gar bis auf die Bestimmung der verschiedenen Stufen der Gewißheit oder des Mißtrauens aus, deren fie fähig find. Ihr Nuken, der durchgehends von allen gelehrten und scharfsinnigen Mäns nern eingeräumet wird, kan nicht nur durch die Zeugnisse der Gelehrten bestätiger werden, sondern auch durch die unendlich verschiedenen angewandten Bemühungen ders selben einen Theil der Gelehrsamkeit auszubilden, dessen Quellen unerschöpflich und dessen Früchte für die Kirche, für den Staat und für die gelehrte Welt von gleich grosser Wichtigkeit sind. Die blosse Abschilderung ihrer Reichtümer und Vorzüge Pan uns den ganzen Werth derselben empfinden lassen.

§. 2.

Die Archive, über welche fich ihre Herrschaft erstrecket, enthalten nicht nur die allerunstreitigsten Denkmäler, sondern auch die feierlichsten Beweise von der Gewalt,

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welche

Ihr Nutzen,

Fortsetzung.

welche Könige und Fürsten ausgeübt haben. Sie bewahren ihre Bundesvertråge und Friedensschlüsse, die Verleihungen hoher Lehne, die Vorrechte, welche geistlichen und weltlichen Geselschaften, dem Adel und den Städten ertheilet worden, nebst den Gesehen, die in den algemeinen Versamlungen eines jeden Volks gemacht worden. Sie enthalten diejenigen Urkunden, welche die mit der Krone verbundenen Vorrechte an den Tag legen, welche die Gränzen der Staaten bestimmen, die Gerechtigkeit ihs rer Ansprüche beweisen, und die merkwürdigsten Proben der königlichen Frengebigs keit unsrer Monarchen gegen die Kirchen bis auf die späteste Nachwelt aufbehalten. Sie lehren uns den Ursprung grosser Häuser, ihre Geschlechtregister, Erbfolgen, Ers höhungen und Bundesverträge. Sie ertheilen die zuverläßigste und hellefte Aufs klärung in den gottesdienstlichen und weltlichen Altertümern. Aus welchen Grüns den kan man wohl die Gerichtbarkeit der Bischöfe, deren Umfang und Gränzen in verschiedenen Jahrhunderten und den jedesmaligen davon gemachten Gebrauch mit mehrerer Gewisheit bestimmen, als aus den Urkunden, die in den Archiven aufbe: halten werden? Fürsten entdecken hier auf den ersten Blick die ersten Spuren der Grösse ihrer Vorfaren, die Stufen, durch welche sie den Thron bestiegen haben, und die Mittel, wodurch jene zu dem grossen Ruhm und zu der vorzüglichen Grösse gelans get sind, die sie ihnen erblich hinterlassen haben. Die Geistlichen finden in densels ben nüßliche und prächtige Beweise von der Gottesfurcht unserer Våter; obrigkeitlis che Personen treffen daselbst die Bewegungsgründe ihrer meisten Urtheile; der Adel aber die Urkunden seines Vorzugs und seiner Herschaften und Privatpersonen die urs kundlichen Nachrichten von ihrem Vermögen und ihren Gerechtsamen an. Alle Schriftsteller, die von den Archiven handeln, stimmen in Absicht ihres Altertums, ihrer Brauchbarkeit, und der Glaubwürdigkeit der daselbst bewahrten Urkunden und ihrer Copien und Abschriften mit einander überein. (a)"

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§. 3.

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Alle kluge Völker haben eine so grosse Achtung für diese Art der Denkmäler ge beget, daß sie auch gleichsam um die Wette Samlungen von Urkunden in groffer Menge herausgegeben haben; welche von mehrerer oder geringerer Brauchbarkeit find, die Geschichte ihres Vaterlandes zu erläutern, die Gerechtsamen der Landesfürs sten zu erhärten, (U) die Vortheile des gemeinen Wesens zu behaupten, und den Ansprüchen einzeler Personen Gränzen zu sehen. Wer kennet nicht die weitläufigen Samlungen von Urkunden eines Leibnitz, eines Kettner, eines Ludewig, Schans nat, Bernhard Peg, Muratori, Rangonis, Anderson, Rymer, Duchesne, Perard, Dachery, Mabillon, Martene und Durand, eines Aubert le Myre und so vieler anderer? Mit welchem Fleis und mit welcher Sorgfalt haben nicht die genauesten

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genauesten Schriftsteller die Geschichte der Kirchen, der Mönchsorden, der Klöster,
der Provinzen, der alten Häuser Frankreichs, Italiens, Deutschlands, Engel-
lands u. f. f. durch unstreitige Beweise zu unterstüßen gesucht? Und was sind diese
Beweise dem grösten Theile nach anders als Urkunden? Wir würden kein Ende fin:
den, wenn wir alle diejenigen Geschichtschreiber anführen wolten, die dieser Lehrart
gefolget sind, und derselben noch tåglich folgen. Würden wohl so viele Gelehrte eis
nes jeden Volks in einem so aufgeklärten Jahrhundert, den Glauben, den wir ihren
historischen Arbeiten beimessen sollen, auf die bestäubten Schriften der Klöster
(b) zu gründen einmütig gesucht haben, wenn der gröfte Theil derselben verz
fälscht oder unbrauchbar wäre, wenn sie jederzeit verdächtige Zeugen und ei-
ne so oft unreine Quelle wåren? Selbst der Vater Germon, ist weit davon
entfernet, ein so wenig vortheilhaftes Urtheil von denselben zu fållen; er erhebet
vielmehr die Vortreflichkeit und den Nußen der alten Urkunden.
" Sie zeigen,

sagt er (c)," die Gefeße und Gebräuche unfrer Vorfaren, sie ertheilen den Vors
"rechten ihr rechtes Gewicht und Ansehen, sie lehren uns den Unterschied des Udels
und sind die Fackel der Geschichte. " (B) In diesem Lobe ist nichts übertriebes
nes. Der Werth der Urkunden übersteiger dasselbe noch (1).

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S. 4.

Der Herr de Boze druckt sich in seiner Geschichte der königlichen Academie der Zeugnis des. Aufschriften und schönen Wissenschaften, bey Gelegenheit der Nachricht von des Hrn. de Boze Herrn Secousse Entwurf einer neuen Geschichte der Gallier und der den und Jungë. Franzosen unterwürfigen Länder, von der Stiftung der Monarchie an, fol: gender Gestalt aus (d): "Unsere Geschichte ist eine unerschöpfliche Quelle von Untersuchungen. Täglich entwickelt sie sich mehr und mehr und täglich bez

(b) Memoire fervant à l'hift. des Gaules. (c) Difcept. 2.

S. 375. und 414. S. 311. 312. (B) Sehet die Lachrichten von Trevoux, Aug. 1740. S. 1555 und die Vorrede des (1) Da die Critik überhaupt betrachtet eine Wissenschaft ist, das wahre von dem falschen zu unterscheiden, die Diplomatik aber die Regeln lehret, die wahren Ürkunden von den falschen und untergeschobenen zu unterscheiden: so folget Daraus, daß die lettere, ein Theil der erstern ist. Es muß also alles, was sich von dem Nußen und der Notwendigkeit der Critik behaupten laffet, nach Maasgebung des verschiedenen Gegenstandes, auch von der Diplomatik gel: ten. Von der vorzüglichen Brauchbarkeit die fer lettern Wissenschaft kan mit mehrerm nach gesehen werden Chriftiani Henrici Eckhardi introductio in rem diplomaticam S. 9: 24, der zweiten vom Hrn. Johann Christian Blasche im Jahr 1753 besorgten Ausgabe,

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Ihre Gewiß: heit.

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25 komt sie eine neue Gestalt durch die Bekantmachung der dahin gehörigen Denks måler. Diese Jahrbücher, diese Urkunden, diese Schriften, welche man bereits an das Licht gestellet hat, sind der Stof, der nur auf eine geschickte Hand wartek, ihn in Ordnung zu bringen. Der Anfang des ißigen Jahrhunderts ist so wie das ganze vorige an Samlungen von urkundlichen Schriften fruchtbar gewesen; und man hat Ursach deren eine noch weit grössere Anzahl zu hoffen. Das Beis "spiel Englands kan uns lehren, was für eine reiche Erndte in den Verzeichnissen der Parlamente und in den Rechnungskammern, in der Bibliothek des Königs und dem Archiv angestellet werden könte. " "Die Urkunden, sagt der Herausgeber des diplomatischen Wörterbuchs (C), sind die unbetrüglichsten Zeugen des "Völkerrechts. Sie sehen die ungewissen Zeitbestimmungen, die durch die zwey deutigen Ausdrücke gewisser Geschichtschreiber oft verdunkelt worden, auffer allen "Streit. Sie entdecken die wahre Lage alter Städte, ihre Veränderungen und Schicksale. Sie sehen sowol die Fürsten als auch die Unterthanen wider die Em: pörung und wider die despotische Gewalt in Sicherheit. Sie erzälen die Stif tungen der Kirchen und ihre Güter und Vorrechte mit so vieler Sorgfalt als Treue. Durch dieselben lernet man die Folge der Kayser, Könige und Fürsten, der Hers zoge, Grafen und grossen Befehlshaber kennen; ja man steiget vermittelst der Urs "kunden bis zu den Ursprung der berühmten Geschlechter hinauf, und lernet die Nebenlinien, Ehrentitel und Wapen derselben unterscheiden.

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S. 5.

Was für ein Lob gebühret nun wohl derjenigen Kunst, die uns einen rechtmäß sigen Gebrauch von diesen schäßbaren Denkmälern machen lehret, die ihr Alter bes stimmet, das wahre von dem falschen unterscheidet, die Zweifel zerstreuet, und die Grenzen der verschiedenen Stufen der Muthmassung durch die einem jeden Jahrhuns dert eigentümlichen Charactere bestimmet?" Die Regeln, auf welche die wissens

(C) Diplomata juris gentium confuetudinarii & pactitii teftes incorruptiffimi funt, omnique exceptione majores: Diplomata temporum rationes mirum in modum nunnun. quam turbatas, dubiisque fcriptorum verbis obfcuratas, ita in promptu ponunt, vt res difputatione amplius non egeat: Diplomata locorum veros fitus, fata & mutationes in apricum proferunt: Diplomata fummorum Imperantium jura ab infidiis & infultu malevolorum vindicant; Diplomatą avitam Ordinum Provincialium libertatem contra Gnatones aulicos egregie tuentur: Diplo mata Ecclefiarum Monafteriorumque fundationes cum annexis juribus ac privilegiis di

(2) Der Verfasser dieses schätzbaren diplos Wörterbuchs, welches 1747 zu Göttingen i en herausgekommen und aus

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ligenter referunt: Diplomata familiarum illuftrium origines, Imperatorum, Regum, Principum, Comitumque feriem; agnato`rum, cognatorum, affinium nomina, arma gentilitia, & quicquid hujus argumenti eft, feris nepotibus commemorant. Denique vt paucis omnia complectar, omne jus facrum atque profanum, facros, civiles & militares ritus mirifice illuftrant & plena luce fuffun dunt. Quæ cum ita fint, non tantum rei litterariæ, verum etiam bono publico tam vtilia funt, quam quae vtiliffima. Praefat. JO. HENRICI JUNGII ad LUDOV. WALTHERI Lexicon diplomaticum. (2)

lauter Kupferplatten bestehet, Hr. Joban Ludolf Walther, ist hier aus einem Versehen Ludewig Walther genannt worden.

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