Des V. Jo: bert u. a. 4 Nichts ist aber deutlicher und entscheidender als das Zeugnis, welches zwey Gelehrte, denen man wenige Kenner der Altertümer an die Seite sehen kan, für den B. Mabillon und seine Diplomatik abgeleget haben. Alles, was der V. Germon und seine Anhänger wider diesen gelehrten Benedictiner und sein Werk geschrieben haben, wird ihm niemals so vielen Nachtheil zufügen, als ihm das kurze,präch: tige und uneigennükige Urtheil des V. Jobert, eines Jesuiten, Ehre bringet, welches überdem noch von dem gelehrten und berümten Baron de la Bastie unter: stüßt worden (r). "Man darf nur, sagen sie, den geschicktesten unsrer Gelehrten, "den-Hrn. Johan Mabillon in seinem Werke de re diplomatica zu Rathe zie: hen, welches Buch alle Eigenschaften eines Meisterstücks hat, so wie der Verfass fer alle Eigenschaften besas, den grossen Ruhm zu behaupten, den er sich sowohl bey Ausländern als auch bey uns erworben hat. Der V. Raßler, ein Teurs scher und Ordensbruder des B. Jobert hat zur Verteidigung einer einigen Urkun de ein grosses Werk in Folio geschrieben, worin er durchgehends die Grundsäße, Beweise und das Lehrgebäude des Hrn. Mabillon annimt, ihn allenthalben als sein Orakel anfüret, und ihm in diesem Theil der Gelehrsamkeit allen Vorzug zugestehet (U). Wir wollen indessen annehmen, diese gelehrten Jesuiten wären hinlänglich überzeugt gewesen, daß der V. Germon die Grundstüßen der Diplomatik, wie vorgegeben wird, umgestössen, und die Unrichtigkeit der meisten darin befindlichen Ur. kunden erwiesen habe; würden sie wohl den Verfasser und sein Werk noch viele Jahre nachher, da schon alle Streitschriften zwischen ihm und dem V. Germon herausgekommen waren, mit dergleichen Lobeserhebungen überhäuft haben? Würz den sie nicht wenigstens ein so ausserordentliches Lob einigermassen eingeschränket has ben? Indessen halten doch die Väter Jobert und Raßler, die geschicktesten Kenner der Altertümer, die ihre Geselschaft zu unsern Zeiten aufzuweisen hat, der natürlichen Neigung chnerachtet, die man gemeiniglich zu diejenigen trägt, mit denen man durch die Bande der Geselschaft verbunden ist, dem V. Wabillon und seiner Diploma: tif eine so offenherzige Lobrede; daß man notwendig glauben mus, wie sie die von ihrem Ordensbruder verfertigten Schriften nicht für gegründet þalten können. Das heist, (r) La Sciences des Médailles, Th. 1. nicht gerne einigen Vorzug einräumen wollen; dahin denn nicht nur die dem Mabillon verur: fachten Streitigkeiten, sondern auch die höchst feltsamen Bemühungen und Einfälle des V. Hardouin abgezielet haben sollen. Diese Be schuldigung ist nicht nur von dem V. du Sols lier in der oben §. 19. Anm. (N) angefürten Stelle abgelehnet, sondern auch von dem Hrn. Joban Gottfried von Meyern in der Vorrede zum dritten Theil der westphälischen Srie: denshandlungen widerlegt worden. Des Abt Dominici Lazzarini obenangefürte Epiftola ad S. 321. der neuen Ausg. amicum Parifienfem pro Vindiciis antiquorum Diplomatum Jufti Fontanini ist 1706 zu Rom, dessen Defenfio in P. Bartholomaeum Germonium edita ftudio Cajetani Lombardi aber 1708 zu Venedig zum ersten mahl herausgekommen. (A) Wir wollen nur eine einige Stelle aus dem V. Raßler anfüren, aus welcher man von den übrigen urtheilen fan. De multis, sagt er, perperam a Conringio asfertis vadem dabo vi rum in hac diplomaticae rei fcientia Pincipem Johannem Mabillonium, de quo toties, nun heist, die VV. Jobert und Raßler haben sich fast mit allen Gelehrten für die Partei des V. Mabillon erklärer (y). S. 37. Es scheinet fogar, daß sich die neuen Verfasser des Journals de Trevour dem Der neuern Lehrgebäude des Benedictiners nåhern; indem sie sich bemühen, dem Hensches Verfasser des nius die vornemsten Regeln der Critik, denen Mabillon in feiner Diplomatik Journ. de - gefolger ist, wieder zuzueignen (B). Denn ohne Zweifel sind sie nicht willens, die Trev. von diesem Jesuiten festgesetzten Regeln zu tadeln; sonst würden sie die Leser nicht auf dieselben verwiesen haben. Ihnen zu Folge hat Mabillon seine vornensten Regeln vom Henschenius entlenet. Da also der V. Germon die Regeln des Wabillon mit ihren Grundsäßen, worauf sie beruhen, umzustossen gesucht hat; so hat er zu gleicher Zeit auch die Regeln des Henschenius umstoffen müssen, wenn er ans ders in feiner Unternemung glücklich seyn wollen. Nun sind aber seine gelehrten Ordensbrüder im geringsten nicht überzeugt, daß sein Entwurf glücklich ausgefüret worden; indem sie die Leser zugleich auf die Regeln des Henschenius und des Was billon, als auf fehr gute und gegründete Regeln verweisen. Sie bestätigen also dadurch die henaue und aufrichtige Nachricht eines der scharfsinnigsten Schriftsteller unserer Zeit von dieser berümten Streitigkeit; welcher mit folgenden feierlichen Aus: drücken schließt: "Die ganze gelehrte Welt hat sich, der feinen und zierlichen Schreib: art des V. Germon ohnerachtet, dennoch für den Mabillon und seine Schußred: ner erflåret (3). S. 38. Ein der Diplomatik so rumlicher Umstand ist durch das Zeugnis eines Mannes und des Hrn. aus unserm Jahrhundert bestätiget worden, dessen Gelehrsamkeit und Beurtheilungs: Freret. fraft (1)) Suplément du Moreri. Art. Germon. (†) Suplément au Diction. de Moreri ib. nunquam non honorifica, redibit mentio. Vindicatio vindiciarum diplom. Lindau. Tract. Praelim. p. 6. 11. 8. (B) Man ist auf eine doppelte Art in Ver: wunderung geraten, da man in den Memois res de Trevoux vom Jahr 1745 S. 136 ge: sehen, daß die gelehrte Welt daselbst auf "den • Mabillon und den Jesuiten Henschenius ❤ verwiesen worden, von welchen der lettere " in dem Propylão zum zweiten Theil der A cta Sanctorum vom Monat April die vor: →→→ nemsten Regeln der Critik, denen Mabillon in seiner Diplomatik gefolget ist doch vor diesem leztern festgesetzet habe. Wir wu ften es damals nicht, und es ist sowohl uns als auch der gelehrten Welt noch jego unbekant, Diplom. I. Th. " 1. daß Senschenius der Verfasser von dem Pro: 1. (8) Ohnerachtet Papebroch der Hauptver: fasser dieses Propylai gewesen, daher es auch dessen Namen mit allem Rechte füren kan, so ift دو دو دو kraft ungemein weitläuftig und zuverläßig war. Hr. Frerer beständiger Secreta rius der königlichen Academie der Aufschriften und schönen Wissenschaften, ertheilet uns in seinen Anmerkungen über die Erlernung der alten Geschichte und über den Grad der Gewisheit ihrer Beweise (a) das Endurtheil, welches die gelehrte Welt über den von dem V. Germon erregten Streit (b) gefället hat. Ich weis, sagt er, die ächte Richtigkeit unsrer Urkunden und Jahrbücher hat eis nem gelehrten Man dieses Jahrhunderts eben nicht sehr verehrungswürdig ges schienen; allein es ist durch die scheinbare Art, mit welcher er seine Meinungen vorgetragen, noch niemand verfüret worden. Ich glaube daher auch nicht, daß diejenigen, die sein Lehrgebäude in Absicht auf die Urkunden und Jahrbücher uns frer Klöster anzunemen Bedenken tragen, sich seiner Grundsäße wider die alten Urkunden und Jahrbücher der griechischen Tempel bedienen werden." Dieses gelehrte academische Mitglied war also überzeugt, daß seine Gegner, die kein Bedenken trügen, sich der historischen Zweifelsucht in Absicht der Altertümer der Völker zu ergeben, sich nicht unterstehen würden, das Lehrgebäude des B. Gers mon in Betrachtung der Urkunden der Klöster anzunemen, und daß sich auch diejes nigen, die vermöge ihrer gemeinschaftlichen Vortheile verbunden wären, sich für ihn Konte man es `zu erklären, sich genötiget sehen würden, sich von ihm zu trennen. دو wol deutlicher an den Tag legen, daß der Gegner des Hrn. Mabillon nicht das gehofte Glück gehabt? Der berümte Abt zu Gottweich in Deutschland, Gottfried von Bessel, schildert ihn uns daher, dem Urtheil der Gelehrten zu Folge, (C) als einen Man, der lauter unbewiesene Säße, sceptische Meinungen und falsche Schlüss se vortråget (c). Zwei (a) In den Mémoires de l' Acad. Th. 8. S. 263 der holland. Ausg. (b) Germon de vet. Reg. Franc. diplom. (c) Chronicon Gotwicenfe lib. 2. S.79. ist wol unstreitig, daß auch Henschenius mit der die Diplomatik gefället haben, können fole daran gearbeitet. Dieser letztere hatte bereits 1655 gende Werke nachschlagen: Journal des SazuAntwerpen cine Diatribam de tribus Dagober- vans vom 1ten December 1704. Giornale tis und bald hernach einen Commentarium prae- de' Letterati d' Italia, Th. 3 vom Jahr 1710 nium ad vitam S. Sigeberti, Regis Francorum Art. 6. S. 287 Diploma fundationis BerAuftrafiorum geschrieben, so im ersten Theil der genfis ad Albim Coenobii, cun annotationiActa Sanctorum vom Monat Februar befind: bus et praefatione Friederici Habnii. Leips lich ist; in welchen beiden Schriften er verschie: zig. 1710 S.2. Joannis Petri Ludewig Redene Urkunden aus dem merovingischen Zeits liquiae Mftorum Th. 1. in der Vorrede. Garaum bestritten und dieselben sonderlich vieler par. Beretti disfert. ad Cenfuram tabulae chofalschen Zusage in der Zeitrechnung überwiesenrographic. Italize medii acui. Mayland Hatte. S. des Hrn. von Meiern Vort. zum 1729. Oliuerii Legipontii disfertationes phi3ten Th. der westphälischen Friedenshandl.dologico- bibliographicae, S. 156 und 157. (C) Diejenigen, welche sich von dem Urtheil Joannis Heumanni Jur. Prof. Altorf. Comüberzeugen wollen, welches die mehresten Ge mentarii de re diplomatica. Türnberg, 1745. lehrten von den Schriften des V. Germon wis Der Vorr. S. 2. u. f. Zweiter Abschnit Von den Gründen der Diplomatik und den vom Mabillon 1. Einleitung S. 39. II. Algemeine Verteidigung der von Hrn. Mabillon gelieferten Muster 40.41. III. Schwäche der wider die Originale des Mabillon vorgetragenen Eins würfe 42. 43. JV. Schwäche des Einwurfs von der Verschiedenheit der Züge von einer und eben derselben Hand 44. 45. V. Beantwortung einiger neuern Einwürz 47.48. VII. Aus den Fehlern der grösten Alter: VIII. Prüfung einiger Grundfäße des S.. 39. oviele Müße man sich auch geben mag, durch Bestreitung der Gewisheit der Di: Einleitung. plomatik ihre Grundstüßen zu untergraben, so werden doch alle diese Beniú: hungen fruchtlos seyn. Man wird den Archiven nicht nur ihr Ansehen, sondërh auch ihr Uebergewicht in der Gewisheit über alle andere blos historische Denkmäler niemals absprechen können. Man wird sogar behaupten können, daß sie oft, wenigs stens eine moralische Gewisheit ertheilen. Wie hat man sich daher unterstehen köns nen, uns die Diplomatik als eine seichte Wissenschaft vorzustellen (d), die aller ge wissen Grundsäke (D) beraubt sey? Kan man den Misbrauch der Critik wol weiter treiben, als wenn man auf einmal alle Urkunden, die vor dem eilften Jahrhundert ausgefertiget worden, ihres Unsehens berauben und alle diejenigen, die nicht nach dem zwölften Jahrhundert zum Vorschein gekommen, verdächtig machen wil? Man würde einen weit rechtmäßigern Gebrauch von einer so schönen Wissenschaft machen, wenn man vermittelst derselben die Merkmale bestimte, welche die Urkunden eines jeden Jahrhunderts an sich haben müssen, wenn sie wirklich in dasselbe Jahrhundert € 2 gehö (d) Germon Difcept. 1. S. 271. 272. Discept 2. S. 65. u. f. (D) Pernegat equidem ifthaec omnia Germonius Jefuita et audacter ftatuit: Nullas, vt nunc res sunt, baberi posse notas, queis prifco rum faeculorum Autographa fincera a falfis fecernantur. Aft fi Diplomatum authentia ex ftilo, figillo, orthographia, caeterisque charaeterifinis, probari nequeat, quoinodo exinde falfitas probari poterit, cum eadem ratio fit contrariorum? Si nulla existat ars diiudicandi diplomata, quomodo dici poteft, aliqua ef fe falfa, cum falfo verum necesfario oppona- gehören follen. Die Critik würde alsdann, anstat alles über den Haufen zu werfen, und eine dicke Finsternis über das Altertum zu verbreiten, eine der reichsten Gegens den ihres Gebiets anbauen; wir meinen die Diplomatik, welcher Hr. Mabillon unter den Wissenschaften, die der gelehrten Republik und der bürgerlichen Geselschaft am notwendigsten sind, einen so grossen Vorzug eingeräumet hat. Wir wollen uns bemühen dem Weg zu folgen, den er uns gebauet hat, und wenn wir uns ja zuweis ten eine neue Laufban, öfnen solten, so wollen wir uns doch wenigstens nicht von seiz nen gegründeten Vorschriften entfernen. Damit man indessen nicht sagen könne, daß wir wie er auf einen verwüsteten Grund baueten; so wollen wir untersuchen, ob man den Grundstüßen seiner Diplomatik diesen Namen beilegen könne, und ob man nicht einigen Unterschied zwischen den darin befindlichen Mustern und den Grundsäßen, worauf sie beruhet, machen müsse. §. 40. Algemeine Wenn man es nur bey dem Urtheil bewenden lassen wil, welches die Welt von (e) Gemmonii Difcept. I. p. 267. Difcept. II. p. 10. feq. |