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S. 420.

denturen.

Verschiedene Obgleich die Benennung Cyrographa denen getheilten Charten, ja selbst auch Benennun: den Indenturen der ältern Zeiten am häufigsten beigelegt worden: so haben sie doch der Partita: noch manche andere Namen bekommen; denn dieser Ausdruck hat sich vermittelst man: rum und Jas cher Zusätze und Unterscheidungen unter unendlich viele Gestalten gezeigt. Wenn Jn: die Charten durch die Buchstaben des Alphabets getheilet waren: so hiessen sie Inftrumenta per alphabetum diuifa, Chartae per alphabetum diuifae oder partitae, Chartae de pacto per alphabetum fcriptae et partitae. Waren sie aber durch das Wort Cyrographum getheilet, so bezeichneten sie sich durch die Ausdrücke: Chartae per cyrographum interfectae, Scripta per chirographum diuifa, Pactiones per cyrographum diuifum roboratae, Chartulae chirographo diuifae, Chartae in modum cyrographi, Chartae chirographatae, Scripta chirogra phizata, Paginae fub cirographo diuifae u. f. f. am häufigsten aber durch die Worte Chirographa, Chyrographa oder vielmehr Cirographa, Cyrographa ja auch wohl Cyrographi. Aus den Indenturen sind nachmals neue Benennungen entstanden. Bey den Englåndern wurden sie Chartae communes genant; weil jeder der Contrahenten einen Theil derselben bekam, auf welchem, wie bekant ist, der ganze Inhalt der Urkunde befindlich war. Diese Benennung konte indessen auch von den getheilten Charten gebraucht werden. Da aber die Indenturen die Záne

Lauts auffgericht und jeden Theil eingeant:
worten. Ein andres Beispiel eines Kerbzet:
tels von 1478 wird in Befoldi Docum. Virgi-
num facrar. Wurtenb. S. 553 angefüret. In
einem Copialbuche der Stadt Moellen in Pi-
frori Amoen. Th. 3. S. 587 heißt es in einem
Vergleich Herzogs Magni zu Sachsen mit der
Stadt Lübeck vom Jahr 1527: tho mehrer
warheit sintt differ Zedeln zwe gelic ludende
ein vth dem andern geschneden. Alle diese
Zerten sind ohne Cirographum gewesen. In den
mit Cirographen versehenen teutschen Indentu
ren, von welchen es scheinet, daß sie etwas später
üblich geworden, finden sich die Worte Hiesus,
Maria, Srede vth, Gott fy mit vns u. f. f. Jn
einer Urkunde vom Jahr 1528, die Hr. Haltaus
anfüret, liefet man die Worte: Desses to orfun?
de vnd merer tuchnisse der Warbeit syn def
fer Certen twe eines Lüdes, ein ut der andern,
awer dat Wort: Gott sy mit vns geschneden
u. f. f. Jmgleichen in einer Judentur von 1537:
Tor tuchnússe synt desse Zerthen twe, de eyne
uth der anderen gescreven vnde geschneden,
de cyne nycht anders ludende van Worden to
worden, als de andere, durch den werdigen
bylligen Tamen Maria. Die Zerte aus dem
Copialbuch zu Möllen von 1532, welche Pisto:

einer

rius 1. c. S. 616 anfüret, scheinet nicht sowol eine Indentur als eine blosse Charta partita oder Chirographum gewesen zu seyn, indem daselbst gemeldet wird, daß die Zerten durchschnitten, nicht aber auseinander geschnitten worden: vnnd to merer bevestinge sin desser zerten twe gelices ludes ludende durchgeschneden durch den namen Siesus. Diese dreierley Arten von Urfunden werden von unsern teutschen Schrifts Stellern oft miteinander verwechselt, und sind auch von dem gelehrten und fleissigen Hrn. Haltaus nicht gehörig unterschieden worden. Wenn es bey diesem geschickten Kenner unsrer Altertúmer S. 2153 heißt: ortam puto confuetudinem fub finem faeculi XIV a Notariorum prudente folertia et quidem ad praccauendas fraudes cir ca tabulas contractuum, et fortioris probationis ergo; so kan solches wohl von Zerten in teutscher Sprache gelten, sich aber nicht von den Intenduren überhaupt behaupten lassen, als die von einem höhern Altertum find. Aus einer Stelle der ulmischen Gerichtsordnung von 1621, welche bey dem §. 437 angefüret werden sol, erhellet, daß die Indenturen in Teutschland noch im siebzehnten Jahrhundert, und also weit länger üblich gewesen, als man gemeiniglich zu glauben pflegt.

einer Säge vorstelleten, so haben sie daher auch solche Benennungen erhalten, die allen übrigen Arten der Urkunden nicht beigeleget werden konten. Dergleichen waren die Ausdrücke Charta indentata und Indentura. Es sind ihnen dieselben aber nicht erst nach der Zeit beigelegt worden. Die Indenturen nennen sich nach dem dreizehnten Jahrhundert oft selbst so. In England, wo sie sehr üblich waren und noch sind, war damals nichts gebräuchlicher, als daß sich Charten mit den Worten anfiengen: Haec indentura, Ceft endenture, This endenture, This indenture.

S. 421.

Der Name Psallia ist keine so wesentliche Benennung der Indenturen. Er Psallia. kan auch von den Charris partitis ja von allen Diplomen überhaupt gebraucht wer: den. Indessen scheinet es doch, daß derselbe besonders den beiden erstern Arten von Urkunden beygelegt worden. Es komt dieser Ausdruck in Neapolis in der jektge: dachten Bedeutung vor. Die Normannen hatten vielleicht die Gewonheit, Char fen von gleichem Inhalt zu theilen, aus ihrem Lande mit dahin gebracht; die Benen: nung hatten sie aber vielleicht schon in der dasigen Gegend vor sich gefunden. Das Wörterbuch des du Cange ist von seinen neuen Herausgebern wie mit andern so auch mit diesem Worte bereichert worden. Indessen haben sie es nicht für gut gefunden, den Ursprung eines so besondern Worts zu bemerken. Allem Ansehen nach mus man denselben in den Ausdruck Paλis oder Vakiov suchen. Das erstere Wort bedeutet ei: ne Scheere, womit man das Pergament durchschnitte und die gedoppelt verfertigten Originale nebst den sich dazwischen befindlichen Ueberschriften entweder in gerader liznie oder in der Gestalt der Zähne einer Såge voneinandertheilete. Der zweite Ausdruck aber bezeichnet einen Zaum oder Zügel. Nun hielte man aber die Inden: turen für den allerstärksten Zaum, den Betrügereien Einhalt zu thun. Es ist bekant, daß das Griechische in dem Königreich Neapolis sehr üblich gewesen und daß sehr viele Worte und Redensarten aus der erstern Sprache in die noch jeßt daselbst ges wönliche angenommen worden (126).

S. 422.

Hickes schliest aus einer Intendure, deren Ingulf Meldung thut, wider die Verwechse ächte Richtigkeit aller übrigen von diesem Verfasser angefürten Charten; weil die lung der In: ausgezackten Urkunden den Engländern erst nach der Eroberung Englands von den denturen und Normannen bekant geworden. Allein Ingulf hat sich auch erst nach diesem Zeitpunct Chirogras auf diese Art ausgedruckt. Die Urkunde, die er anfüret, ist zwar wirklich aus dem zehnten Jahrhundert; allein es folget daraus nicht, daß die Charte oder der Schuldbrief, der dem Abt Turketille von seinem Verwalter ausgestellet werden müssen, wirklich den Namen einer Indentur gefüret, und alle Eigenschaften derselben an sich ge:

(126) Das griechische Wort yaλis bedeus tet auch in der Baukunft die Schlussteine in Gewölben und an gewölbten oder nach Art der Gewölbe gezierten Thüren und Fensler: wie aus

habt

dem Hesychius und Pollur erhellet, und von
dieser Bedeutung kan die Benennung Pfallia
vielleicht mit noch nichrerer Warscheinlichkeit abs
geleitet werden, als von der obengedachten.

phen.

Fortsetzung.

habt habe (c). Es war allem Ansehen nach nur eine getheilte Charte. Hickes ráu: met selbst mit dem Hrn. Mabillon ein, daß die getheilten Urkunden damals bey den Angelsachsen sehr üblich gewesen (d). Es kan daher die Benennung einer Inden tur, welche nach den getheilten Charten üblich wurde, gar leicht auch diesen seyn beigelegt worden. Im eilsten Jahrhundert war es sehr gebräuchlich, daß man gewisse Ausdrücke, die einige Uenlichkeit miteinander hatten, ohne Unterschied füreinander sekte; wenn sie gleich nicht eine und eben dieselbe Sache bedeuteten. Der unbeque me Ausdruck einer Indentur, nebst andern Bewegungsgründen, die nicht viel er: heblicher sind, haben indessen dem Hickes für hinlänglich geschienen, den Ingulf für einen Verfälscher der Urkunden auszugeben, oder vielmehr seine Aufrichtigkeit in die: fem Stück verdächtig zu machen. Heist das aber nicht die Kritik übertreiben? Ingulf ist hier ein blosser Geschichtschreiber. Er nennet das von einem Verwalter des Scha hes bey einem Kloster verfertigte Verzeichnis eine Indentur. Hat er sich gleich auf eine unbequeme Art ausgedruckt, so wird doch dadurch noch kein von ihm gespielter Betrug erweislich. Man_machte zwar wirklich einen Unterschied zwischen den Ins denturen und Chirographen; weil die erstern in der Gestalt der Zåne einer Så ge, die lehtern aber nur nach einer geraden Linie voneinander geschnitten waren. Außserdem waren sie einander so volkommen ånlich, daß man sie, besonders in den ers stern Zeiten sehr häufig miteinander zu verwechseln pflegte. Bis auf das vierzehnte Jahrhundert und besonders im dreizehnten kam in England eine grosse Menge von Indenturen zum Vorschein. Indessen pflegen sie nicht anders genant zu werden, als Cyrographa oder Charten nach Art der Cyrographen. Man darf nur das Formulare anglicanum des Wadox durchblättern, wenn man sich davon überzeugen wil. Man verwechselte also noch damals die Benennungen der getheilten Charten mit den Judenturen. Warum solte man denn nicht auch schon hundert Jahr vorher die Indenturen mit den Cyrographen haben verwechseln können? War es dazu nicht schon hinlänglich, daß nach der Zeit wirkliche Indenturen üblich geworden sind?

S. 423.

Jedoch wir gestehen es zu, daß man nicht mehr so alte Indenturen aufzuweisen babe. Folget aber wohl daraus, daß gar keine vorhanden sind, oder daß es um diese Zeit gar keine gegeben habe? Entdecket man nicht noch alle Tage Denkmäler, woraus oft ein weit höheres Altertum mancher Gebräuche erweislich wird, als man sonst wohl geglaubet? Die erste Indenture, die dem V. Mabillon ausser den Nachrichten des Ingulf bekant war, war aus dem Anfang des zwölften Jahrhunderts. War das aber wohl die erste, die jemals gemacht geworden? Es ist augenscheinlich, daß deren schon im eilsten Jahrhundert viele ausgefertiget worden. Die vom Jahr 1106, die Hr. Mabillon in Frankreich gefunden, lässet keinen Zweifel mehr übrig. Zum wes nigsten lässet sich aus der beim Ingulf gedachten Indenture dieses schliessen, daß sie schon zu seiner Zeit wenigstens in manchen Provinzen Englands, und in Absicht ge wisser Arten von Urkunden, üblich gewesen. Nun ist aber die Indenture des Ins

(c) Rerum Anglicar. feriptor. poft Bedam praecipui fol. V. p. 504.
s11 Thefaur. Linguar. feptentr. tom. 1. Praef. p. 31.

gulf

(b) HICKE

gulf gegen das Ende des zehnten Jahrhunderts ausgefertiget worden. Sie enthält das Verzeichnis eines sehr ansenlichen Kirchenschaßes, nebst der Verschreibung eis nes Rechnungsbeamten, daß er dem Convent nach dem Tode ihres Abts Rechnung davon ablegen wolte. Vermutlich ist dis einer von denen Umstånden, woraus man die Indenturen erfinden können, wenn sie gleich noch nicht wirklich da gewesen sind.

Un

S. 424.

Der Gebrauch der getheilten Charten steiget, dem Hickes zu Folge, bis auf die er: Gebrauch der sten Zeiten seines Volks hinauf, die durch diplomatische Denkmåler bekant sind. In: Partitarum dessen füret weder er (e), noch Hunfrey Wanley (f), eine ältere an, als vom Jahr bey den Ans 855 Indictione 3. An der obersten Seite befinden sich die Worte Cyrographum gelfachsen. (2) Alhwini Ep. et Aethelwulfi Ducis mit groffen Quadratbuchstaben. Sickes füret noch eine andere vom Jahr 901 an, die vom Erhelred, König von Mercia berrüret (g). Das mit grossen Buchstaben geschriebene Theilungswort befindet sich an der untersten Seite der Schrift. Es ist aber der Ausdruck Cyrographum nicht mit darunter befindlich: sondern die Worte find Signum crucis; es ist aber nur noch der lehte Buchstab des ersten Worts zu sehen. Endlich beschreiber eben dieser Verfasser eine Charte, die gegen das Ende des zehnten oder im Anfang des eilften Jahrhunderts ausgefertiget ist (h), wo man an der untersten Seite neunzehn grosse durchschnittene Buchstaben erblicket (B). Aus einem Copialbuch zu St. Remi in Rheims erhellet (i), daß ein engländischer Graf, Namens Algar, dieses. Kloster im Jahr 1060 beschenkt, und zwar vermittelst einer in zwey Exemplare ges theilten Charte, wovon das eine lateinische nach Frankreich und das andere in ans gelsächsischer Sprache von der schenkenden Person aufbehalten worden. Dis ist. beinahe der Zeitpunct, worin Hr. Mabillon die ältesten getheilten Charten in Frankreich sehet. Wir werden in der Folge dieses Werks vielleicht zeigen können, daß das Altertum derselben weit höher hinaufgesehet werden mus. Wir haben in dem Archiv zu Jumiege eine Charte dieser Art kennen lernen, die im Jahr 1034 datiret ist. Das Original, welches wir in Händen gehabt haben, ist ohne Siegel und Un terschrift; dagegen ist es aber vor fünf Zeugen ausgefertiget worden.

S. 425.

Die Gewonheit, die Charten in der Mitte gewisser Worte oder groffer Buchsta: Bey denNors ben zu durchschneiden, ist noch lange nach der Eroberung Englands beibehalten mannen.

wer:

(e) HICKES. Differt. epift. p. 76. 77. (f) WANLEY Antiq. Litt. feptentr.
lib. alter feu Codd. Anglo-Sax. p. 302. (9) HICKES. Differt. ep. p. 76.
(h) Ibid. p. 8. (1) MABILLON de re diplom. p. 7.

(U) Bischof zu Worchester in der Provinz sie die beiden Exemplare einer und eben dersel:
der Saiccianer.
ben Charte an der untersten Seite gar wohl
theilen.

(B) Da das Siegel bey den Angelsachsen ordentlicher Weise nicht üblich war: so konten Diplom. I. Th.

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Fortsetzung.

worden (C). Hickes füret zum Beweis eine Urkunde von 1140 an, die in gerader Linie getheilet ist (D). Er hätte aber noch weit neuere anmerken können. Nach: mals, sehet er hinzu, kam der Gebrauch auf, das Cirographum oder die grossen Buchstaben nach einer krummen Linie, in Gestalt einer Säge oder in der Figur der Zåne zu durchschneiden. Dergleichen ist eine Charte von Stephan, Erzbischof zu Cans terbury, die, wenn man unserm Verfasser glauben darf, nach dem Muster der sächsischen Chirographen verfertiget worden. Allein dieses Vorgeben ist in manchen Stücken felerhaft. Denn 1. die Formel: fub forma Chirographi war nicht in eis nem besondern Fal von den angelsächsischen Charten entlenet worden: sondern war auch selbst bey den Indenturen, wenigstens bis gegen das Ende des dreizehnten Jahr: hunderts sehr gewönlich. 2. Das Siegel war bey den Angelsachsen nicht nur nicht gebräuchlich; sondern Hickes selbst versichert zu mehrern Malen, daß sic sich desselben niemals bedienet. Indessen ist auch dieser Ausspruch nicht völlig rich: tig. 3. Der Gebrauch, nur allein das Siegel der Parteien, mit welchen man contra: hirete, an das Eremplar zu hången, welches man in seinem Archiv aufbehalten wol: te, ist nicht eher auf eine beständige und gleichförmige Art eingefüret worden, als über zweihundert Jahr nach der von den Normannen geschehenen Eroberung Englands.

S. 426.

Die getheilten Charten waren bey den Engländern gegen das Ende des zwölf ten Jahrhunderts noch sehr beliebt. Denn als Heinrich 2, dem Roger Hoveden zu Folge, sahe, daß der heil. Thomas von Canterbury den neuen Gesehen, die er einzufüren willens war, sein Siegel nicht aufdrucken wolte: so lies er dieselben unter ein Cirographum schreiben und diesem Erzbischof ein Exemplar, so dem seinigen ån: lich war, zustellen. Die Cirographen waren also nicht nur bis dahin noch in England üblich: sondern wurden auch noch nachmals weit mehr gebraucht als die Par: titå, ja noch häufiger als die Indenturen selbst; daß auch die öffentlichen Bedienten, so selbige schrieben, daher Cyrographarii genant worden. Die Charta partită sind nicht nur noch im zwölften Jahrhundert in England üblich gewesen; sondern viel: leicht auch noch im vierzehnten gebraucht worden, obgleich die Indenturen nunmehr den Vorzug bekamen. Hickes hat folglich unrecht, wenn er behauptet, daß die Chartå dentată gegen das Ende des zwölften oder mit dem Anfang des dreizehnten Jahrhunderts allein und ausschliessungsweise üblich geworden. Die durch Buchsta: ben des Alphabets getheilte Charten waren im dreizehnten Jahrhundert in Spanien fehr gebräuchlich, besonders in dem Königreich Arragonien. In Frankreich was ren sie indessen schon lange vorher zum Vorschein gekommen. Indessen hatte doch Hr. Mabillon keine daselbst finden können, die vor dem eilsten Jahrhundert verfer: tiget

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