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tiget worden, und die Beispiele, die er anfüret, sind erst von den Jahren 1061 und 1097 (f). Wir haben eine sehr schöne Dentara abstechen lassen, welche mit der mabillonischen von 1061 beinahe gleich alt ist (1).

S. 427.

Spelman wuste von keiner Charra dentata bey den Englåndern vor 1216; Altertum und so wie dem Georg Hickes keine Indentur vor 1208 bekant war (m). Rymer Dauer der versichert, die älteste, die er ausfindig machen können, sey von 1197 (n); Madox Indentureu, endlich weis von keiner åltern, als von der vom Jahr 1185. Der Gebrauch der Indenturen wurde erst unter Heinrich 3 algemein; indessen ist doch nicht zu leugnen, daß dieselben schon unter Heinrich 2 sehr üblich gewesen (o), und wenn man die Archive der engländischen Kirchen durchsuchen solte, so würde man unstreitig noch weit ältere entdecken. Der V. Mabillon hatte in Frankreich, wie bereits gesagt worden, keine vor 1106 finden können. Ohuerachtet nun diese Zeitbestimmung unsere Indenturen fast um hundert Jahr älter macht, als die engländischen: so macht er dies sem lehtern Volk doch die Ehre der Erfindung eines Gebrauchs nicht streitig, wel: cher ihnen so schön und nüßlich geschienen, daß sie denselben auch fünf: bis sechshun: dert Jahr lang in ihren meisten Verträgen ordentlicher Weise beobachtet. Er be: hauptet vielmehr zu ihrem Rum, daß sie sich desselben schon von dem zehnten Jahr: hundert an bedienet haben (E). Er beziehet sich daben auf eine Stelle des Ingulf, welche, wie wir bereits bemerket haben, auch auf eine andere Art ausgelegt werden kan. Doch ist es schon hinlänglich, wenn wir nur beweisen können, daß die Inden turen in England schon von dem eilsten Jahrhundert an üblich gewesen.

S.. 428.

Spelman gedenket einer in sieben Indenturen getheilten Charte, die von Fortsetzung. Heinrich 7, König in England, wegen seiner Kapelle ausgestellet worden. Folg: lich müste diese Urkunde in das funfzehnte oder sechzehnte Jahrhundert gerechnet wer den. Mador füret deren noch einige von dem Ende der Regierung Heinrichs 8 an; da hingegen die lehte, welche Mabillon in Hånden gehabt, vom Jahr 1344 ge: wesen. Herr Lobineau hat eine Charte von 1393 herausgegeben, welche in dem Tert selbst Indentura genant wird (p). Der erste dieser beiden gelehrten Benedictiner scheinet die Chartas dentatas mit den partitis und diese mit den gleiche lauten:

Ccc 2

(F) MABILLON de re diplom. p. 6. (1) Sehet die erste Kupfertafel n. 2.
(m) HICKES. thefaur. ling. feptentr. praef. p. 29. (n) RYMER praef.
p. 3. tab. 1. et pag. 94.95. (0) MADOX a Differtation concerning ancient
(p) LOBINEAU Preues de l'hift. de Brétagne p. 791.

chartres p. 29.

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Arten der

ten.

lautenden Diplomen verwechselt zu haben, wenn er sagt, daß die Chartă paricolă
fo lange üblich gewesen, bis die indentatå den Vorzug bekommen (q). Diese leh:
tern haben sich nebst denjenigen, die in gerader Linie getheilet wurden, lange Zeit zu:
gleich erhalten. In dem eilften und zwölften Jahrhundert waren die indentată
selbst in England nicht so häufig, als die in gerader Linie durchschnitten wurden.
Die in zweierley Sprachen geschriebene Indenturen sind sehr selten. Indessen wird
doch ein Beispiel derselben angefüret, woben wir uns nicht aufhalten wollen, damit
wir eine Sache nicht zweimal sagen dürfen. Der Gebrauch der getheilten Charten
ist in England häufiger beibehalten worden, als bey den benachbarten Völkern.
Thomas Madox (r) und Rymer (s) berichten uns, daß derselbe bis auf un-
fere Zeit daselbst üblich geblieben. Indessen ist doch die Gestalt derselben in et
was verändert worden. Da man sie sonst in Gestalt der Zåne einer Såge durche
schnitte, und an diesen zuweilen wiederum kleinere Zåne auszackte: pflegt man sie ge-
meiniglich nach einer Schlangenlinie und ohne gewisse Buchstaben zugleich mit zu
theilen, zu durchschneiden (127).
S. 429.

Berschiedene Die Chartd partitå wurden sowol oben, als auch unten und an den Seiten
getheilet. Man wålete eine dieser Arten oder bedienete sich mehrerer derselben zu glei:
Cirographen cher Zeit; nachdem viele oder wenige Exemplare von einer Charte gemacht werden
und Indentu:
fölten. Am häufigsten wurden sie indessen oben und auf der Seiten getheilet. Die
jenigen, welche unten voneinander geschnitten worden, kommen etwas seltener vor.
Die Schwierigkeit diese Art der Theilung mit dem Stegel zu vereinigen, hat ohne
Zweifel viel zu der-Seltenheit derselben beigetragen. Weil sich aber die Angelsachs
fen des Siegels nur sehr selten bedieneten, so haben sie ihre Chirographen weit leich
ter an der untern Seite theilen können; und daher war diese Art ben ihnen auch sehr
üblich (t). Wenn man in Frankreich die Charten unten theilete: so wurde das
Pergament daselbst nicht umgebogen. Man hieng in diesem Fal das Siegel zuwei:

len

(r) MADOX Differtat. concerning an (8) RYMER Tom. 2. praef. p. 3. ... (1) HICKEŞ.

(4) MABILLON de re diplom. p. 6.
cient. Charters p. 29.
Differt. p. 8. 76.

(127) In Deutschland sind die getheil:
ten Charten und Indenturen noch bis um die
Mitte des fiebzehnten Jahrhunderts üblich
geblieben; wie bereits oben angemerket work
den. Ja in Hamburg werden noch jest die
Ehepacten mit dem Namen der Ehezarter bes
legt. Es scheinet, daß auch noch in Holland
eine Art dieser Indenturen oder doch der ge:
theilten Charten üblich sey; wenigstens bedeu,
tet daselbst Charte: Partyen oder Certe: Par
sien einen gewiffen schriftlichen Vertrag zwischen
den Schiffern und deren Schisbefrachtern; wor:
in verglichen wird, wenn und wo der Schiffer
Die Ladung einnemen, und wohin cr mit selbi

ger segeln fol; wie lange er sich an dem Orie seiner Entlastung aufzuhalten habe; wie hoch die Fracht bedungen sey u. f. f. Was die tents sche Benennung Certe, Jerte oder Sarte be trift, so haben einige diefelbe von dem lateinis schen Worte certus abletten wollen. Hr. Hab taus glaubt im Glossar. S. 2153 den Ursprung dieser Benennung in dem teutschen Zeitworte zeren, feren, laedere zu finden. Es scheinet aber, daß man solchen Namen auch wohl von Charta oder Carta ableiten könne. In den vorhin gedachten holländischen Certe- Partien scheinet der erstere Ausdruck gleichfals für Char: ta gesetzet zu seyn.

len oben an der Urkunde. Wir haben in dem Archiv zu Jumieges eine Charte gez sehen, welche an der obern Seite mit zweien Siegeln versehen ist. Sie ist vom zwölften Jahrhundert. Eben daselbst ist auch eine Indentur von 1280 befindlich, deren Buchstaben an dem untern Rande voneinandergeschnitten sind. Die Buch: staben oder Cirographen, durch welche die Exemplare einer und eben derselben Char: te voneinandergeschnitten worden, stehen entweder in einer Horizontallinie oder nach einer Perpendicularlinie, entweder in der natürlichen Ordnung oder umgekehrt. In denjenigen Charten, wo sie an der Seite befindlich sind, stehen sie perpendicus lair; wo sie aber oben und unten geseßt worden, da befinden sie sich in einer hos rizontalen Stellung. Wenn sie perpendicular stehen, steigen sie entweder aufwerts, oder niederwerts, und der mirlere Theil derfelben befindet sich entweder an der rechten oder an der linken Seite, oder auch an allen beiden zugleich. Wenn sie nach ei ner Horizontallinie geseht worden: so stehen die Buchstaben gerade und in ihrer nas türlichen Gestalt; wenn nemlich die obere Hälfte des Cirographi an dem untern Rande des einen Exemplars, und die untere Hälfte des Cirographi an dem obern Rande des andern stehet. Wenn aber das Cirographum oder die Ueberschrift an dem obern Rande beider Exemplare zugleich befindlich ist: so mus die eine Hälfte der Ueberschrift nicht nur umgekehrt erscheinen, sondern auch von der rechten zur linken Hand gehen. Eben diese umgekehrte Gestalt der Buchstaben war auch unvermeid lich, wenn der unterste Theil beider Charten zusammen sties, vermittelst des Cirographi, durch welches dieselben getheilet werden solten; imgleichen wenn der oberste oder unterste Rand der einen an der Seite der andern Charte sties. Wenn an denjenigen Charten, die an dem obern Rande voneinandergeschnitten worden, die Buchstaben der einen Hälfte des Cirographi notwendig umgekehrt kommen müssen: so können auch diejenigeu, welche beide an dem untern Rande getheilet werden, diesen Zufal nicht vermeiden; aber doch auf eine ganz andere Art. Denn diejenige, die den obern Theil der durch schnittenen Buchstaben hat, hat dieselbe in der gehörigen Ordnung aufzuweisen. Auf derjenigen aber, die den untern Theil des Cyrographi hat, stehen die Buchstaben verkehrt.

S. .430.

Wenn aber auf der einen dieser getheilten oder ausgezackten Charten, die ihr Fortsetzung. zugehörige Hälfte des Cirographi oben und auf der andern unten stehet: so werden die Buchstaben auf keiner von beiden verkehrt zu stehen kommen. Es wird alsdann der obere Theil des Cirographi allemal an dem untern Rande der einen, und der uns tere Theil an dem obern Rande der andern erscheinen. Uebrigens ist nichts daran gelegen, ob man eben weis, ob die zu der in Händen habenden gehörige Charta pars tita ihr Cirographum oben, unten, an der rechten oder linken Seite habe. Indessen können wir doch behaupten, daß man felten Charten finden werde, die auf einer der vorhingedachten beiden Arten an dem untern Rande voneinander geschnitten worden. Die Ursach davon ist diese. Die Cirographen blieben nicht lange ohne Siegel, und diejenigen, die vor dem Gebrauch des leßtern verfertiget worden, sind einigermassen Felten. Nun war es aber schwer, das Cirographuni und das Siegel zugleich unten an der Charte anzubringen. Als man das Siegel nicht mehr auf das Pergament auf:

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ten.

aufdrückte, pflegte man es unten umzulegen, damit man das Siegel von Wachs oder von einer andern Materie desto bequemer anhängen konte. Eine Charte, die unten sowol das Siegel als auch das Cirographum hatte, konte nicht umgebeugt werden. Wenn aber das lektere nicht geschah, so lief das Siegel nebst seiner Befestigung Ge: far, abgerissen zu werden; wenn das Pergament nicht sehr stark war, welches man an einem Original bemerket, welches wir bald näher beschreiben wollen (u). Die grossen Buchstaben, welche das Eirographum ausmachten, wurden zuweilen mit roz ter oder mit einer andern eben so sehr in die Augen fallenden Dinte geschrieben. Ge: meiniglich aber waren sie nur durch ihre Grösse oder starken und dicken Züge, oder auch durch die gothischen Zierraten, womit sie mehr überhäuft als ausgeschmückt was ren, von der Schrift der Urkunde selbst verschieden.

S. 431.

Vervielfälti In England musten die Indenturen der Tilgungs und Befreiungsscheine, ei: gung der ge ner Verordnung vom 27ten Jahr Eduards 1 zu Folge, dreifach ausgefertiget wer theilten Char: den. Eine derselben kam in die Kanzellen, die andere in die Schakkammer und die dritte in die Kleiderkammer. "Herr Mabillon (x) hatte in dem Wörterbuch des Spelman gelesen, daß die Indenturen nicht nur in zwey und dren, sondern auch in sieben und auch wohl in eilf Originaleremplare getheilet worden. Es müste also in dem Text dieser Urkunden ausdrücklich seyn gemeldet worden, in wie viel Eremplare man solche getheilet habe. Denn aus dem blossen Cirograph, welches man auf einer der getheilten Stücke antrift, wird man niemals schliessen können, daß selbi ges unter mehr als fünf getheilet worden. Es kan auch nur das Exemplar, so aus der Mitte herausgeschnitten worden, so viel Cirographen aufweisen, als es Seiten hat. Wenn also eine getheilte oder ausgekerbte Charte nur unter vier oder fünf Contrahenten vertheilet war: so konte nur eins der getheilten Stücke drey oder vier Cirographen zugleich haben. Zuweilen wurde das Wort Cyrographum nur mehr mal wiederholet; zuweilen veränderte man auch die Ueberschriften. Wenn aber die Indenturen nur in drey oder vier Theile getheilet wurden: so war es in England am üblichsten, 1. daß der Ausdruck Cirographum an dem obern Rande der Erem plare gesetzt wurde. 2. Scheinet es, daß man, anstat denselben an dem Rande völlig ausgeschrieben und zu wiederholen, oder ein andres Wort daselbst hinzusetzen, nur den Anfang oder das Ende, als graphum, oder cyro, oder raphum u. s. f. wier derholet habe. Dieser Gebrauch, welcher anfänglich ein wenig seltsam zu seyn scheis net, gründete sich auf die Anzal der Contrahenten, von welchen jeder seinen Theil von der Charte bekommen solte.

Vierfache getheilte

Charten.

S. 432

Wir wollen einmal, um uns die Sache desto deutlicher vorstellen zu können, annemen, daß eine Charte in vier Stücke getheilet werden solte: so schrieb man auf der Mitte des Pergaments das Wort Cyrographum zweimal; so daß die: ses Wort gerade so lang gedenet wurde, als jedes gedoppelte Stück dieser Charten breit

(u) Siehe die te Kupfertafel Zum.5. () MABILLON de re diplom. lib. 1.

c. 2. n. 7.

breit werden solte. Hierauf wurde ebendasselbe Wort zum drittenmal in der Mitte der vier Seiten dieser vier Stücke geschrieben; so daß es der Länge nach so vielen Raum einnam, als sie lang werden solten, und so daß die leßtere Ueberschrift die beis den erstern nach rechten Winkeln durchschnitte. Alles dies geschahe, ehe die Eremz plare voneinander geschnitten wurden. Man siehet also, daß, wenn das Stück Per: gament durch die Mitte eines jeden Cirographi in vier Theile getheilet worden, jeder von den Contrahenten eine Hälfte von diesen nach einer Horizontallinie, und ein Viertheil von der dritten in einer Perpendicularlinie durchschnittenen Ueberschrift be: kommen habe. Man darf sichs daher nicht befremden lassen, daß, wenn man nur eins von den vier Exemplaren in Hånden hat, man ausser dem am obern Rande be.. findlichen Wort Cyrographum auf einer der beiden Seiten nur Cyrogr oder aphum u. s. f. antrift; je nachdem das letztere Cirographum mehr oder weniger Plah auf den obern oder untern Indenturen einnimt. Durch dieses Mittel konte eine einige Ueberschrift denen vier contrahirenden Parteien zugleich mitgetheilet werden. Ja man konte dieselbe auch unter noch weit mehrere theilen.

S.. 433.

ten.

Hickes hat keinen volkommen richtigen Begrif gehabt, von der Art, wie die je Dreifache ges desmalige Theilung der Exemplare einer Charta partita geschehen; noch auch, was theilte Charuns jedes derselben, an und vor fich und allein betrachtet, für Merkmale an die Hand geben kan, die Anzal der übrigen, mit welchen es verbunden gewesen, zu bestimmen. Wenn die eine Hälfte der grossen Buchstaben nur an dem obern oder untern Rande be findlich ist: so bezeichnen selbige, ihm zu Folge, eine Charte, die nur in zweŋ Exemplare getheilet worden. Er behauptet ferner, daß wenn diese Buchstaben oben und unten zugleich erscheinen, solches ein sicherer Beweis sen, daß sie in drey Stücke ge theilet worden. Daß eine Charte, auf welcher man sowol oben, als auch unten. Hälften von den grossen Buchstaben bemerket, wenigstens in dren Stücke getheilet worden, ist eine Sache, die keine Schwierigkeit hat. Daß aber eine Charte, die die se halben Buchstaben entweder oben oder unten aufzuweisen hat, nur in zwey Stücke. getheilet worden, das ist sehr unerweislich. Denn unter denenjenigen, die in drey Stücke getheilet worden, kan höchstens nur eins befindlich seyn, welches die halben Unfangsbuchstaben oben und unten zugleich hat. Man konte drey Charten auch auf eine solche Art theilen, daß zwey, wie bereits gesagt worden, auf ihren beiden Rändern die eine Ueberschrift halb und ein Viertheil von der andern bekamen. Die dritte aber konte nur an einem ihrer Händer, die andere Hälfte des zweiten Cirographi be kommen, ohne dabey an dem erstern Theil zu nemen. Wenn man annimt, daß das Wort Cyrographum die gemeinschaftliche Ueberschrift der beiden erstern Stücke aus: mache, die mit ihren obern Theilen zusammenstossen: so wird das zweite Cyrogra phum, welches sich an der Seite derselben befindet, unter die drey Stücke zugleich getheilet werden können; so daß das dritte eine ganze Hälfte, die beiden übrigen aber nur ein Biertheil derselben bekommen. Nach dem Grundsah des Hickes müste man nuh annemen, daß das dritte nicht mit den beiden erstern verbunden gewesen. Wenn man eine volständige Sentenz auf einem langen Stück Pergament von ei

nem

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