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feit langer Zeit die Stelle der lehtern Benennung eingenommen. Diese Rollen waten von verschiedener Dicke, nachdem viele oder wenige neue Blåtter an dieselben an: geheftet wurden. Obgleich der Begrif einer Rouleau von Pergament oder Papier mit dem Ausdruck einer Rolle fast jederzeit verknüpft zu seyn scheinet; so haben sie dennoch zuweilen eine sehr verschiedene Bedeutung. Oft kan man die Rollen als wirkliche Copialbücher ansehen, welche mehrere umständlich angefürte Urkunden ents halten. Dergleichen sind die Rollen Englands und in der Kirche zu Albi (e), welche der Abt von Camps dem V. Mabillon gezeiget. Zuweilen sind es blosse Briefe, welche Rotulares epistoláå genant werden. Zur andern Zeit enthalten sie ein Verzeichnis der Zinsen oder der Knechte einer Kirche, oder auch der Frohndiens fte, welche Unterthanen ihrem Oberherrn leisten müssen; und alsdenn wird ihnen nicht felten der Name Rotuli curia beigelegt. Bald bestehen sie aus Registern der Rechtshändel, Verordnungen oder Rechtssprüche eines obern oder untern Gerichtshos fes; da sie dem Rotuli placitorum heissen. Bald aber enthalten sie auch Reihen von Processchriften vor einem Gerichtshof oder ausfürliche Beschreibungen von ans geftelten Inquisitionen, wobey die Aussagen vieler Zeugen befindlich sind. Von bei den Arten haben wir Originale in Händen gehabt.

S. SI3.

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Es scheinet, daß die authentischen Acten der Kirchenversamlungen auf Rollen Fortfehungvon Papyrus oder Pergament abgefasset gewesen; indem man in der vierzehnten Handlung des sechsten algemeinen Concilii die Originalrolle von der siebenten Sikung der fünften Kirchenversamlung vorgewiesen, Xagräv du Ferrinor cianságrov (f). Rótula wurde auch von einer Schrift gebraucht, welche in Form eines Raths oder einer Vorschrift abgefasset war, dergleichen die Rotula des Hinèmay an Cart den kahlen ist (g). ́ ́ In den mitlern Jahrhunderten wurde dieser Ausdruck oft von blößfen Charten gebraucht. In England heissen die öffentlichen Acten und Archive, felbst die königlichen nicht ausgeschlossen, gleichfals Rollen. Diejenigen Rollen, wels che heutiges Tages in Frankreich am meisten üblich sind, find Listen und Verzeichnißse von Personen einerley Standes und Beschaffenheit, oder welche einerley Berbindungen miteinander getroffen haben, oder zu einerley Abgaben und Beschwerden verbunden sind, oder auch deren Streithändel nach Masgebung ihres Ranges vorge: nommen werden sollen. Diejenigen Kirchen, welche eine Gemeinschaft des Gebers unter sich errichtet hatten, schickten sich von dem neunten Jahrhundert an die Zedel ihrer Verstorbenen zu: welches nicht allemal nach dem Ableben einzeler Glieder der: felben geschahe; sondern diese Zedel enthielten oft ein langes Verzeichnis ihrer Todten von mehrern Jahren her. In beiden Fällen wurden sie ohne Unterscheid mit dem Namen Rollus, Rotula, Rotulus und Liber rotularis belegt (h). Mas billon bemerket noch zwey andère Arten von Verzeichnissen oder Rollen der Verstor benen. Einige wurden järliche andere aber immerwärende Verzeichnisse genant. Diese enthielten die Namen und merkwürdigsten Handlungen aller in einem Kloster

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(e) MABILLON de re diplom. p. 7. (F) Concil. LABB. tom. 6. p.976. 977-
(9) Ibid, tom. 8. p. 755- (h) MABILLON de re diplom. p. 39. 40.

Monstrá,Ca: talogi 2c.

verstorbenen Mönche; in jenem aber wurden nur die Namen der in etnem gewissen Jahre mit Tode abgegangenen Ordensgeistlichen angemerket. Von der erstern Art Find viele Rollen bekant, und Herr Mabillon hat bereits die zu Chelles angefüret. In andern Ubteien, als zu Marmoutiers und St. Pere de Chartres haben wir: deren gleichfals einige gesehen, welche gegen das eilfte Jahrhundert anfangen.

S.. 514.

Ohnerachtet auch den Catalogis, Listen, Matriculis, Lieves, Memoriis, Tagebüchern, Verzeichnissen der Einname und Ausgabe, den Kauf und Verkaufvertragen der Eingang in die Archive nicht versagt wird: so wollen wir uns doch bey als ten diesen Stücken nur auf einige ganz kurze Anmerkungen einschränken.

1. Die Listen der Soldaten, welche die Herren ihren Oberherren stellen müssen, machen einen ansenlichen Theil der in verschiedenen Samlungen befindlichen Urkun: den aus. Sie erscheinen daselbst unter den Namen Monstrå, Monstra und Monstrationes. Die Musterung dieser Völker oder ihr Verzeichnis, das von dem Fürsten oder dessen Befelshabern abgelegte Zeugnis von dem guten Zustande dersel ben, nebst dem zu ihren Unterhalt bewilligten und empfangenen Sold war oft der Ges genstand vieler besondern und verschiedenen Acten. Sie waren in dem vierzehnten und funfzehnten Jahrhundert üblich. In den Beweisstücken der Geschichte von Bretagne ist eine grosse Anzal derselben befindlich; vornemlich aber mus man solche in den Rechnungskammern suchen.

2. Die Matrices und Matricula waren ehedessen Verzeichnisse der Soldaten oder derjenigen, welche dem Fiseus einen gewissen Zins schuldig waren. Die Mar trikeln der Geistlichen und Armen, welche eine Kirche zu versorgen hatte, wurden nach dem Beispiel der bürgerlichen Gebräuche verfertiget. Nachmals wurde diese Benennung auch bey dem Gottesdienst gebraucht; indem selbst die Verzeichnisse der wöchentlichen Geistlichen, welche sonst Tabula officiales hiessen, mit diesem Namen belegt wurden.

3. Die Lieves find Nachrichten oder Register der herschaftlichen Einkünfte, Zinsen oder Gerechtigkeiten. Nach einem Artikel des Edicts von Melun können dieselben einen Beweis abgeben, wenn die alten Grundbücher durch Kriege oder Feuersbrünste verloren gegangen und neue verfertiget werden sollen.

4. Die Memoires wurden sonst Memoranda genant, wenn sie Register be zeichneten; Memorialia und Memorid, wenn sie von Beweisen und Schriften gebraucht wurden, die zur Aufklärung und Erläuterung einer Sache dieneten; mer moriales Libri aber, wenn Tecrologia durch dieselben angedeutet werden solten.

5. Die Tagebücher sind die ionμegides der Griechen und die Díaría der vas teiner. In den Archiven kommen sie mit den Journalen oder Rechnungsbüchern, den Verzeichnissen der täglichen Einname und Ausgabe, oder den Libris ordinariis überein (i). Zu den Zeiten der Römer wurden sie accepti et expensi Tabulk genant (f). Damit man die Einname und Ausgabe desto bequemer mit einander

(i) BOLLAND. Acta SS. Ianuar. tom. 3. p. I.
orig. p. 187.

ver?

(f) HVGO de prima fcrib.

vergleichen könte, pflegte man die erstere auf dem recto die andere aber auf dem verso der Blätter eines Tagebuchs zu schreiben.

S. 515.

Die Bücher oder Journale der Wucherer bekamen den Namen der Kalenda- Kalendaria, ria (1); welche Benennung nachmals auch den blossen Verzeichnissen beigelegt wue Latercula xc. de. Die alten Pontifices, obrigkeitliche Personen, Richter und Curiales hielten bereits ihre Tagebücher oder Register; indem man Album pontificium, prácorium, judicum, decurionum u. f. f. zu sagen pflegte (m). Indessen verstand man unter dem Ausdruck Album eben nicht allemal Tagebücher, sondern auch Verzeichnisse, Programmen und Register, dergleichen die Verzeichnisse der Richter oder Sachwalter waren. Laterculum ist von dieser Bedeutung nicht sehr verschie den (n). Es war solches ein Buch, Register oder Verzeichnis der bürgerlichen und militärischen Ehrenstellen und Aemter; wobey man noch einen Unterschied zwischen majus Laterculum und minus Laterculum zu machen pflegte. Die Aresta computorum sind zwar schon einige Jahrhunderte alt; bedürfen aber keiner weitläufigen Erklärung.

Dritter Artikel.

Beschreibung der Copialbücher, Minuten, Protocolle,
Vidimus und Archive.
Inhalt.

1. Unmerkungen über die Copialbücher III. Protocolla §. 518.

§. 516.

II. Copien, Originale und Minuten IV. Griechische und lateinische Benen

S. 517.

W

nungen der Archive S. 519.

S. 516.

ir würden hier noch manches von den Copialbüchern, Abschriften und Vidi- Copialbut mus anzumerken haben, wenn wir nicht in den lehtern Abschnitten des er: cher. sten Hauptstücks dieses Buchs umständlich von denselben gehandelt hätten. Den Ursprung der Chartularia pfleget man nicht über das zehnte Jahrhundert hin. auszusehen. Im zwölften wurden sie auch noch Chartologia und im dreizehnten Chars tularia und Chartulare genant. In Spanien pflegt man dergleichen Bücher schon seit langer Zeit del Bezerro, das ist Bücher von Kalbleder zu nennen; weil fie in solchem Leder eingehüllet werden (2). Es scheint, daß sie in Spanien noch jekt

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jekt in einem weit grössern Ansehen stehen, als in irgend einem andern Lande. In Deutschland werden dergleichen Chartularia Copialbücher genant (a). Zu dem jenigen, was wir bereits an einem andern Ort von dem Ansehen der Copialbücher angemerket haben, wollen wir nur noch einen Umstand hinzusehen, welcher die Aus thenticitat derselben in manchen Fällen auf das unleugbarste erweislich macht. Wir meinen den Gebrauch, nach welchem diejenigen, welche einem Kapitul oder einer Ab ten eine Schenkung machten, sich in dem Copialbuche nur durch das Zeichen des Kreuzes unterschrieben; wovon du Cange verschiedene Beispiele angefüret hat. Was aber das merkwürdigste und zu gleicher Zeit das dienlichste ist, unsern Lesern einen vortheilhaften Begrif von dergleichen Samlungen beizubringen, ist die Uchtung, welche Johan de Cherchemont, Bischof zu Amiens, von denselben hatte, Dieser machte auf seiner Visitation im Jahr 1345 die Verordnung, daß die Cano; nici der Collegialkirche zu Fouilloy alle ihre sonnabendlichen Versamlungen mit der Vorlesung zweier, dreier oder mehrerer Stücke aus ihrem Copialbuch anfangen sol ten; unter der Strafe, daß die Abwesenden die gewönliche Retribution verlieren sol ten (B). Allem Ansehen nach ist dieser Gebrauch auch von den Canonicis der Ca thedralkirche und in verschiedenen andern Kapituln beobachtet worden. Der grosse Vorrat von Charten, welcher in den Behältnissen des Herrn de Gaignieres befind lich ist, gehöret mit unter die schäßbarsten handschriftlichen Samlungen der königlichen Bibliothek. Es sind gleichsam lauter Copialbücher der Kirchen, und besonders der Klöster dieses Königreichs (C). Die Originale, authentische Copien und zuweiz

len

(a) NIC. CHRISTOPH. LYNCKERI diff. de Archiuo Imperii ap. WENCKER. P. 98.

(B) Item, quod in quolibet particulari capitulo, quod folet celebrari quolibet Sabbato, primitus et ante omnia, duae cartae fiue litterae aut tres vel plures, fi fint de eadem materia, de cartulari legantur: et qui praefens non fuerit amittat retributionem confuetam. Ex cartulario Epifcop. Ambian. Die Veráchter der Copialbücher können sich über diese Stelle lustig machen.

(C) Zum Behuf derjenigen Provinzen und Personen, welche nicht Gelegenheit haben, das prächtige Verzeichnis der königlichen Bibliothek nachzusehen, wollen wir eine Liste derjenigen Kirchen herseßen, deren Urkunden in den Bes hältnissen des Herrn de Gaignieres befindlich find; woben wir die Tummer zugleich mit ans merken wollen, damit man eine jede dieser Sams lungen fogleich finden könne.

5481. Saint Chéron, und St. Jean en Vallée an Chartres...

5479. S. Evode de Braine, Prämonstratens ferordens.

7

5475. Fontaine-Daniel, Ciftercienserordens. 5480. Fontevrauld.

5471. Froidmont, im Didces von Beauvais, 5423. A. S. George, beŋ Rouen. $483. Hennin-le Lierard, im Disces von Arras.

5482. Le Jard, im Disces von Sens. 5418. Jofaphat lez-Chartres.

5467. Joui, Ciftercienserordens im Disces von Sens.

5449. S. Jouin.

5443. S. Julien, ju, Tours,

$424. Jumiége.

$470. Longpont, im Disces vor Soiffong. 5441. Marmontiers.

5416. S. Maur des Foffés.

5420, S. Mesmin oder Micy, bey Orleans. 5430. Berg S. Michel

5450. Noaillé,

5473. Orcam,

5423. S. Quen, zu Rouen.

5417. S. Père, ju Chartres.

$474. Per

len auch die Copialbücher können durch tausend widrige Zufälle seyn verloren worden. Es gereicht daher besonders diesen Abteien zu einem grossen Vortheil, daß sie ihre alten Urkunden in einer so berumten Samlung wieder finden können. Dieser Vor: theil wird in Betrachtung der in dieser Bibliothek im Original befindlichen Copialbú‹ cher der mitlern und spätern Jahrhunderte noch weit erheblicher (D). Viele alte Mmm 2

5474. Perfeigne, im Disces von Mans.
5469. Prully, im Disces von Sens.
5472. Royaumont.

5446. S. Serge zu Angers.

5464. Thouars, im Didces von Poitiers. 5462. Notre-Dame du Val, im Disces von Paris.

5425. S. Vandrille, im Disces von Rouen. 5419. Vendôme.

5476. La Vieuville, im Disces von Dol. 5453. Vigeois, im Disces von Limoges. 5444. 5445. S. Vincent zu Mans. (D) Die alten Copialbücher sind für die Kir: chen, denen sie zugehöret haben, viel zu wichtig; als daß man uns folgende zwar kurze doch aber hinlängliche Nachricht von denselben, die wir in alphabetischer Ordnung ertheilen wollen, nicht Dank wissen solte.

5683. Acey, im Disces von Besanßon, im 14ten Jahrhundert.

5421. Ainé les-Lion, vom Jahr 1519. 5466. Barbeaux, geschrieben im 17ten Jahr hundert.

5457 A. Bulle Gregorii 11 wegen der Ab: ten zu Bernai und der Minoriten 1370.

5439. S. Bertin. Eine Abschrift von einem Copialbuch, aus dem 17ten Jahrhundert.

5463. La Busfiére, im Didces von Autan, geschrieben im 14ten Jahrhundert.

5650. La Sainte Trinité zu Caen. Im 14ten Jahrhundert.

5412. Cafaurum in Italien. Im 13ten' Jahrhundert.

5456. S. Chafre, im Disces von Aneci. Ab: geschrieben im 17ten Jahrhundert.

5448. Charroux, im Didces von Poitiers. Geschrieben im 16ten Jahrhundert.

5467. Ciftercienser. Privilegia dieses Ors dens von Innocentius 4 und Clemens 6.

5458. Cluni. Geschrieben im 14ten Jahre hundert.

5459. Ein andres Copialbuch von Clani, fo im Jahr 1701 vón Hrn. Baluze copiret worden.

Kir:

5461. Noch ein andres den Orden von Clani betreffend.

5415. S. Denis in Frankreich. Im 14ten Jahrhundert.

5487. 5488. Acten der Dominicanerkapi: tul. Im 17ten Jahrhundert.

5429. S. Sauveur zu Evreur. Eine Sams lung von Originalcharten von 1220 bis 1479 mit ihren Siegeln.

5436. Gorze in Lothringen. Geschrieben im 17ten Jahrhundert.

5447. Prioren Goniz nach St. Aubin zu Angers gehörig. Geschrieben 1541.

5455. La Grasfe. Vom Jahr 806 bis 1431. 5456. Privilegia, Testamente, Conceßiones u. f. f. der Könige, Fürsten u. f. f. zum Behuf verschiedener Kirchen zu Grenoble, St. Ste phan zu Lion u. f. f. Copiret und collationis. ret im 17ten Jahrhundert.

5451. S. Jean d'Angeli, Geschrieben im 17ten Jahrhundert.

5460. A. S. Jean du Mont, Orden von Clas ni. Geschrieben im 16ten Jahrhundert.

5481. A. Lierru, im Didces von Evreux. Von 1475 bis 1523 nebst den Siegeln. 5460. Lions in Santerre. Geschrieben im 14ten Jahrhundert.

5413. S. Magloire zu Paris. Geschrieb: 1330. 5442. Marmoutiers. Geschrieben im 12ten Jahrhundert.

5422. S. Martin zu Autun. Geschrieb. 1462. 5478. Mont-Saint-Martin, im Disces von Cambrai. Jim 13ten Jahrhundert.

5439. Morigny, im Disces von Sens. Von 1112 bis 1257.

5467. A. Charte zum Behuf der Abtey Mos rimond.

5432. Moutier-Ramey, im Didces von Troie. Geschrieben im 14ten Jahrhundert.

5464. La Noue, im Didces Evreux. Eine Samlung von Charten nebst den Siegeln. $465. Pontigny. Geschrieben im 14ten Jahrs hundert.

5457. Pfal-i

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