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Archive der
Griechen.

S.. 100.

Die Griechen bewiesen nicht nur einen besondern Eifer in Errichtung der Archive; sondern sie legten solche auch an die allerheiligsten Orte an, Die Athenienser liessen es nicht daben bewenden, daß sie die Gesetze des Solon im Prytando und dem Porticu vor die Augen des Volks aufgestellet hatten; sondern sie legten, solche auch, dem berúmten Spanheim zu Folge, in dem Tempel der Ceres bey. Die Schlüsse des Volks hatten eher keine Kraft, als bis sie in dem Tempel eben dieser Göttin in Verwarung gebracht worden. Die Verordnungen der Amphictyonen wurden in dem Tempel zu Delphen nicht weit von dem Pas Thermopylå aufbehalten. Der Tempel zu Delos war sowohl die Schahkammer als auch das algemeine Archiv von ganz Griechenland. Die Werke des Hesiodus wurden, nach der Nachricht des Pausanias (r), indem Tems pel der Musen in Bootien beigelegt. Eines der gewönlichsten Mittel, die öffentli lichen Acten die Sicherheit zu bringen, bestand zur damaligen Zeit darin, daß man ihnen eben die Ehre wiederfaren lies, die man den Gesetzen erzeigte; das ist, daß man sie in den Tempeln verwarete. Es war daher der Areopagus und der Tem: pel der Minerva von den Atheniensern zur Aufbehaltung ihrer öffentlichen Docus mente bestimmet (y).

Hr. Frerer beständiger Secretair der Academie der schönen Wissenschaften und Aufschriften, zeiget uns in seinen gründlichen und scharfsinnigen Anmerkuns gen über die Erlernung der Geschichte (3) wie viele Sorgfalt die Griechen von den allerältesten Zeiten an bey der Bewarung und Aufbehaltung ihrer Archive bes bewiesen. Es erhellet, sagter, aus dem Tacirus (a), daß man im Pelopons

"

(x) Paufan. in Boeoticis. (1) Balth. Bonifacius apud Wencker. p. 5.
de l'Acad. des Infcript. tom. 8. p. 260. der holländ. Ausg. in 12.
Annal. lib. 4.

den, das Gesetzbuch abschreiben und die Jugend
unterrichten musten. Andere waren weltliche
Schreiber, die entweder als königliche Schreis
ber oder Secretarii, bey den Königen in
grossem Ansehen stunden und zu den wichtigsten
Angelegenheiten gebraucht wurden, dergleichen
Efth. 3, 12. 2 Bon. 12, 11. Kap. 19, 2.
2 Chron.24, 11. Jerem. 36, 12. angefüret wer:
den; oder als öffentliche Zotarii die feierlichen
Schriften des Volks zu besorgen hatten. Von
diesen ist noch eine gewisse Art von Schreibern
verschieden, die Schreiber des Heers genant
werden, und nicht nur die Listen über die Ar:
meen und Festungen füren musten, sondern auch
selbst ansenliche Befelshaber waren. Jerem.
52, 25. 2 Rón. 25, 19. said 33, 18. vergt.
mit 1 Maccab. 5,42. wo gewisse untere Befels:
haber bey dem Heer auch ygauμareis ges.

nes

(1) Mém. (a) Tacit.

naxt werden. Weil sich die gottesdienstlichen Schreiber durch ihre beständige Beschäftigung mit dem Gesetz eine besondere Kentnis dessels ben erwarben; so masten sie sich mit der Zeit auch die öffentliche Auslegung und Erklärung desselben an, und werden aus dem Grunde im neuen Testament oft voμodidáσxaños, in νομοδιδάσκαλοι, Lutheri Uebersetzung aber mehrentheils Schrifts gelehrte genant. Richard Simons Vorgeben, daß dergleichen Schreiber die Gewalt gehabt, die heiligen Bücher durch Zusätze und Weglass fungen nach Gutdünken zu verändern, ist von Joh. Heim. Heidegger in Exercitat. bibl. VIII. p. 215. Wilh. Selden in otiis theolog. lib. 1. exerc. 2. p. 29. und Joh. Franc. Buddeo in Ifag. hift. theol. p. 1444. hinláng. lich widerlegt worden.

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55

دو

دو

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nes noch zu Tiberii Zeiten die Originale von dem Theilungsvertrag dieses Landes, aufbehalten habe, den die Nachkommen des Hercules unter sich gemacht, nachs dem sie sich dieses Landes hundert Jahr nach dem rrojanischen Kriege bemächtis get hatten. Die Messenier zeigten die Originalschriften von diesem Vertrage in einer Streitigkeit vor, die sie mit den Lacedámoniern hatten Dieser Theis lungsvertrag war nicht weniger als tausend Jahr alt. Demchnerachtet wurde er als eine richtige Urkunde angenommen, und aus dem ihr zufolge gefälleten Urs "theil erhellet, daß sie für authentisch gehalten worden. In den Samlungen von Aufschriften finden wir mehrere ånliche Verträge, die Städte und ganze Völker unter einander errichter haben. Sie sind zwar nicht so alt, als der jektgedachte Theis lungsvertrag; es finden sich aber doch viele, die jeßo über zweitausend Jahr alt sind. ::: Die Tempel, ja auch die besondern Kapellen hatten damals, so wie jekt, ihre besondern Einkünfte; der Reichtum, ja der Unterhalt der Priester selbst, hing von diesen Stiftungen ab. :: Es war ihnen daher auch daran gelegen, daß die Verordnungen, Urkunden und Verträge, woraus diese Stiftungen erwies sen werden konten, erhalten wurden. Diese Documente, die theils in Erz und Marmor eingegraben, theils aber auch auf Holz, Rinde und Leinwand gezeichnet waren, waren bey der Wiederherstellung der Wissenschaften in Griechenland eben so brauchbar, die Geschlechtregister berümter Häuser zu entdecken, als es jekt die Urkunden sind, die in den Archiven der Klöster aufbehalten werden. : Die Gründe dieses Gelehrten (des V. Germon) gehen sowohl auf die erstern als auf die lektern. Ohnerachter man einen Unterschied zwischen den griechischen Opferpriestern und unsern Ordensgeistlichen machen mus; so kommen sie doch in diesem Stücke mit einander überein. " Wir würden zu weitläufig werden, wenn wir alle Beweise dieses gelehrten Mitglieds anfüren wolten (25):

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(25) Solons Gesetze waren die ersten schrift: lichen Verordnungen, die die Athenienser be: kamen. Sie waren auf verschiedenen hölzer: nen und ehernen, oder auch steinernen Tafeln befindlich, und wurden theils Arones, theils aber auch Rürbeis genant; wovon im folgenden ausfürlichere Nachricht vorkommen wird. Daß schon zu Solons Zeiten in feierlichen Verträgen und Schriften der Gebrauch des Siegels eins gefüret gewesen, scheinet aus einem seiner Ge: sege zu erhellen, worin den Petschaftstechern ver: boten wird, keine Abdrücke von den Siegelrins gen zu behalten, die sie verkauften. S. Algem. Welthift. Th. 5. S. 181. Pollux versichert B. 8. Segm. 96. ausdrücklich, daß die Archive der Athenienser nebst dem Schatze in den Tempeln aufbehalten worden, und daß der Epiftates, oder der Präsident der Prytanen, nicht nur die Schlüssel zu beiden gefüret, sondern auch

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das öffentliche Siegel in Hånden gehabt; wor von auch des Grafen Caylus Recueil d' Antiq. Ch. 2. S. 245. nachgesehen werden kan. Daß in dem Metroo, oder dem Tempel der Göttin Cybele ein solches Archiv gewesen, versichert Suidas v. μnтeαyúgτns. Die vom Freret angefürte Stelle Taciti lautet in den annal. lib. 4. cap. 43. eigentlich so: Auditae dehinc Lacedaemoniorum et Mesfeniorum legationes de iure templi Dianae Limenetidis, quod fuis a maioribus, fuaque in terra dicatum, Lacedaemonii firmabant annalium memoria, vatumque carminibus: fed Macedonis Philippi, cum quo bellasfent, armis ademptum, ac poft. C. Caefaris et M. Antonii fententia redditum. Contra Meffenii, veteres inter Herculis pofteros diuifionem Peloponnefi protulere, fuoque regi Dentheliatem agrum, in quo id delubrum, cesfisfe: monimentaque eius rei fcul

pta

Fortsetzung.

Schreiber

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S. ΙΟΙ.

Wir müssen hier noch einer Stelle gedenken, welche die Denkmåler, die das Geschlechtregister der Nachkommen des Hercules enthielten, noch um einige Jahr: hundert älter macht. Der berümte Synesius, Bischoff zu Prolemais in Lybien, füret solches als eine öffentlich bekante Sache an. Er sagt, (b)" daß sein Ges schlechtregister in den öffentlichen Verzeichnissen der Stadt Cyrene von dem Eu risthenes an (S), der die Dorier und Nachkommen des Hercules ohngefär eilfhundert Jahr vor Christi Geburt nach Sparta gefüret, und von welchem die "spartanischen Könige abgestammet, in gerader Linie bis auf seinen Vater und ihn beschrieben sey." Ja an einem andern Orte behauptet er gar (c), daß sein Geschlechtregister in den öffentlichen Verzeichnissen zu Cyrene bis auf den Hercules selbst fortgefüret sen. Hier hat man also Originalstücke von fast vierzehnhundert Jahren, wovon einige weder in Marmor noch in Erz gegraben gewesen. Sind wohl die allerältesten, die man heutiges Tages aufweiset, von einem höhern Alters tum? Warum wil man dann ihre Erhaltung für unmöglich halten (26)?

כל

S. 102.

Die Stelle eines Archivarii, Schreiber oder Secretarii war bey den Grie: und Archiva: chen so rúmlich (d) als sie bey den Römern verächtlich war. Die lehtern sahen sie, rii der Gries dem Cornelius epos zu Folge, nicht anders als Tageldner an. fen nur Leute von Stande und von einer geprüften Fähigkeit und Stellen. Die Würde eines Aufsehers über die Archive und das

chen.

Die erstern liess Treue zu diesen nachmalige Amt eines

(b) Tillemont Mém. Tom. 12. p. 499. (c) Cataft. Synef. p. 302: (D). Tob. Eckardt Sched. de tabul. ant. n. 21. p. 34.

pta faxis et aere prifco manere. u. f. f. Ob
Hier durch diuifionem das Original von
dem Theilungsvertrag verstanden werden müß
fe, mag der Leser_selbst entscheiden. Von
Den monimentis fculptis aber lást es sich eben
fo wenig behaupten, daß es die Originale diefes
Vergleichs gewesen, als sich von den annalibus
maiorum und carminibus vatum würde sagen
lassen, daß sie die Originale von den Gerechtsa:
men der Lacedamonier an diesen Tempel abs
gegeben.

(26) Synesti Stelle scheinet das nicht zu
erweisen, was sie doch eigentlich erweisen sol.
Wenn es auch als richtig zugegeben wird, daß
fich in dem Archiv zu Cyrene Geschlechtregister
gefunden, Die Des Bynefit Bebiet bis in bie
fabelbaften 3eiten Des Sercules in auffteigens
der Linie fortgefüret: so folget daraus noch nicht,
daß sie zu dessen Zeit oder bald nach ihm ange:

fangen und von Zeit zu Zeit fortgesetzet worden; indem ein solches Register weit später verfertiget, seyn können. Zu geschweigen, daß die Stadt Cyrene selbst erst an die anderthalbhundert Jahr nach der Erbauung Roms ihren Anfang genommen. Germons Einwurf, der im fol genden vorkommen wird, und dem durch diesem sowohl als dem vorhergegangenen Beispiel be: gegnet werden sol, kan aus weit gewissern und unleugbarern Gründen gehoben werden, als daß man zu einer gezwungenen und unerweislichen Deutung einer Stelle des Tacitus und zu dem prahlerhaften Vorgeben des Synesius seine Zur flucht nemen dürfte.

(6) Απ' Ευρυσθένους του καταγόν της Δωριέας εις Σπάρτην, μέχρι του μου πατρὸς αἱ διαδοχαὶ ταῖς δημοσίαις ἐνε noλáPDnoav zúgßeow. Synef. Epift. §7. p. 197.

eines Logotheten wurde unter den griechischen Kaisern sehr wichtig (e). Die grösten Vorzüge waren mit demselben verknüpft, und es war keine Ehrenstelle im Staat, worauf ein solcher nicht Auspruch machen konte, oder mit welcher er nicht bekleidet wurde (27).

S. 103.

Die Römer bewiesen indessen eben so vielen Eifer für die Erhaltung ihrer Ar: Archive der chive, als die Griechen. Die Tempel des Apollo und der Vesta waren zur Auf; Römer. behaltung dieser Schäße gewidmet. Der Tempel des Saturn dienete zum öffentlichen Behältnis ihrer Einkünfte und

(e) Ibid.

Einkünfte und Urkunden.

(27) Zu Athen_gab es nach dem Zeugnis des Pollux lib. 8. fegm. 98. eine gedoppelte Art von dffentlichen Schreibern. Man hatte da selbst zwey ygaμuares Bouλns oder Raths: Schreiber und einen ygauμaria diμov oder #6λeos, öder Stadtschreiber. Die beiden ersten hatten unter der Aufsicht des obenanges fürten Epistates die in dem Tempel der Göt: tin Cybele und andern öffentlichen Orten be: tin Cybele und andern öffentlichen Orten be: findlichen Acten, Plepbismata und Gesetze in ihrer Verwarung; daher sie denn zuweilen auch γραμματοφύλακες unb νομοφύλακες jer nant werden. Des Stadtschreibers Pflicht war, dem Rath und Volk die jedesmaligen Vers ordnungen und Gesetze vorzulesen, feierliche Schriften zu verfertigen u. ff. In Athen stun den diese Schreiber in keinem ausserordentlich grossen Ansehen; wohl aber zu Ephesus, Smyrna, Sardis und andern griechischen Städten Asiens, wo sie oft gar die Würde ei nes Eponymos oder der ersten obrigkeitlichen Person, nach welcher das Jahr benaut wurde, bekleidet haben, wovon Prideaur in den not. ad Marm. Oxon. 56. S. 112. und Caylus Recueil d' Antiq. Th. 2. S. 178 246 und 255. ver: glichen werden kan; woraus also leicht zu begreifen ist, woher der yeauμarris zu Ephesus nach Apoft.Gesch.19,35.der in der teutschenileberse: -Hung Lutheri ein Kanzler genant wird, sovie: les Ansehen gehabt, daß er das in Bewegung geratene Volk durch sein Zureden besänftigen können. S. Salom. Deylings obfervat. facr. Th. 3. S. 383. f. Was dem Cornelius 17e: pos zu Folge von dem schlechten Ansehen der Schreiber und Secretairs behauptet worden,

Das Capito: lium

mus einigermassen eingeschränkt werden, und kan nur von gewissen Zeiten gesagt werden. Bey den alten betruscischen Königen müssen sie in grossem Ansehen gestanden haben, wovon der Schreiber des Königs Porfenna beim Livius daher nicht unwarscheinlich, daß sie auch unter lib. 2. cap. 12. zum Beispiel dienen kan. Es ist den römischen Königen gleiche Vorzüge genoss fen. Als mit dem nachmaligen Flor der Res fen. Als mit dem nachmaligen Flor der Re publick auch der römische Stolz stieg und die nur um der Ehre dienen müsse, wurden alle Meinung algemein wurde, daß man dem Staat Gelebrte uno sfentlice Bebiente, bie in 3efole dung standen, verächtlich; wovon auch die Phis lofophen, Redner und Sprachlehrer nicht ause genommen waren. Als endlich ihre Anzahl so gros wurde, daß sie in gewisse Zünfte oder Decurien eingetheilet werden musten, sie auch oft die Siechte besser verstunden, als die Raths personen, denen sie zugeordnet waren, selbst: so kamen sie nach und nach in grössere Achtung und wurden zu den wichtigsten Angelegenheiten gebraucht; so daß auch Cato nach dem Zeugnis des Plutarchs in vit. Caton.min. den Magistratsper: fonen ihre Unwissenheit und Nachläßigkeit zu vers weisen und die grosse Gewalt der Schreiber einzus schränken genötiget wurde, bis sie endlich unter den Kaisern ansehnliche Aemter bey Hofe bekleideten, obgleich die öffentlichen Schreiber in Städten keine sonderliche Figur mehr machten. S. Eschenbachs disf. de Scribis vet. Rom. Carl Sigonii tr. de antiquo iure Rom. in Gråvii thef. antiquit. Rom. Casp. Barthii aduerf. lib. 5o. cap. 1. p. 2324. f. Jac. Ernst Hergött diff. describis veter. Graecor. Roman. et German. Wittenberg 1668.

lium oder der Tempel des Jupiter Capitolinus begrif sowohl den Schäß der Aedis len als auch die ehernen Tafeln, worauf die Friedensschlüsse und Bundesverträge geschrieben waren. Der Tempel der Freiheit, oder nach andern der Tempel der Nymphen, war zu eben denselben Gebrauch bestimt. Hier verwareten die Cens fores die urkundlichen Schriften ihres Amts. Der Tempel der Juno Confiliatrix (f) oder Moneta war eine Samlung der auf Leinwand geschriebenen Bücher, in welchen die Annales der Pontifen, die Geschichte der Republick und die Namen der järlichen obrigkeitlichen Personen eingetragen wurden. Tobias Eckhardt ers läutert alles dieses mit Beispielen und macht endlich daraus den Schlus, daß es zu Rom verschiedene Archive gegeben, die unter der Aufsicht gewisser Vorsteher in den Tempeln bewaret worden (g). Jedes besondere Gericht und Tribunal, welches mit den Anlegenheiten der Republick oder des Reichs zu thun hatte, hatte auch sein eigenes Archiv. Man zålte deren eilfe, die unter der Aufsicht des Comes Thesaus rorum standen, und zehn unter dem einigen Pråfectus Prâtorii von Africa; ob er gleich nur eine eingeschränkte und verhältnismäßige Gewalt in dieser Provinz hats te (28). §. 104.

(f) Liv. Decad. 1. lib. 4. (g) Tob. Eckbardt Schediafma de tabular. ant. n. XVI. P. 25.

(28) Der Tempel des Saturn war das Be: hältnis sowohl des öffentlichen Schahes als auch des vornemsten Archivs der Römer. Hier wurs den die in Erz gegrabenen öffentlichen Gesetze, die sogenanten Libri elephantini oder nament: lichen Verzeichnisse aller Bürger, die Senatus consulta, die Rechnungen über den Schatz u. f. f. aufbehalten. Die Aufsicht sowohl über den Schatz als auch das Archiv hatten zu verschie: denen Zeiten bald die Quaflores, bald die Aes diles, bald die Pråtores, bald aber auch ge: wisse Pråfecti årario; wovon in Wilh. Ran chini var. lect. lib. 1. cap. 7. beim Joh. Herm. Schmink in Syntagm. crit. S. 14. in Barn. Brissonii Antiquitat, ex iure civ. lib. 1. cap. 17. und lib. 3. cap. 19. Roman Anriquities die 1694. zu London in 4. herausge: kommen, S. 12. 173. G. H. lieupoorts rit. Rom. fect. 2. c. 7. und Christ. Gottl. Schwar: zens obferv. ad Nieupoort. S. 160. mehrere Nachricht anzutreffen ist. Die Plebiscita bes fanden sich in dem Tempel der Ceres; die Bun desverträge, Friedensschlüsse nebst den fibylli: nischen und andern heiligen Büchern aber in dem Tempel des capitolinischen Jupiter. Die Acten der Censoren wurden in dem Tems pel der X7ymphen beigelegt, und die Verord:

nungen der Tribunen in dem Tempel der Dias na, die Register der Gebornen in dem Tempel der Lucina, die Verzeichnisse derer, die das máns liche Kleid angelegt hatten, in dem Tempel der Juventas und endlich die Bücher der Verstor: benen in dem Tempel der Libitina vor dem Untergang bewaret. S. Schwarz l. c. S. 103. Aus der grossen Anzal dieser Archive und der sorgfältigen Bewarung derselben, erhellet zur Gnüge, daß die Römer ihre öffentlichen und wichtigen Schriften und Nachrichten mit einem vorzüglichen Eifer auf die Nachkommen fortzu: pflanzen gesucht; daher auch die ersten Lehrer der Kirche kein Bedenken getragen, sich zum Beweis der Warheiten von Jesu Leiden und Wundern, oft auf ihrer Widersacher eigne Ars chive zu berufen. Tertulliani Stelle in seinem Apologetico Kap. 21. ift merkwürdig. Suffi xus (nemlich Chriftus) sagt er, multa mor. tis illius propria oftendit infignia. Nam fpiritum cum verbo fponte dimifit pracuento carnificis officio. Eodem momento, dies, medium orbem fignante fole, fubducta eft. Deliquium vtique putauerunt, qui id quoque fuper Chrifto praedicatum non fcierunt, et tamen eum mundi cafum relatum in Arcbiuis veftris haberis. Heber die ächte Richtigkeit eis

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