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Das Recht der Uebersetzung ist vorbehalten.

SEINEM VEREHRTEN FREUNDE

HERRN

GEH. JUSTIZRATH DR. MARTENS

IN DANZIG

ZUGEEIGNET.

Das Buch, welches ich den Freunden des römischen Alterthums übergebe, enthält eine fast in allen Theilen neue Bearbeitung des Stoffes, welchen der im Jahre 1851 erschienene dritte Band des von mir fortgesetzten Beckerschen Handbuches in seiner ersten Abtheilung behandelte. Diesen Stoff zu vereinigen und zu einigem Verständniss zu bringen war vor zwanzig Jahren ein gewagter Versuch, für welchen weder Quellen noch Vorarbeiten ausreichten. Wenn derselbe gegenwärtig mit mehr Zuversicht erneuert werden kann, so ist das zunächst das Verdienst der vielseitigen und erfolgreichen Betheiligung, welche den hier in Betracht kommenden Fragen in den letzten Decennien zugewendet worden ist. Insbesondere war es für mich eine erfreuliche Aufgabe, den reichen Zuwachs an Quellenmaterial und daraus gewonnenen neuen Aufschlüssen, welcher der unermüdlichen und glücklichen Thätigkeit Mommsens verdankt wird, sowie die meisterhaften Arbeiten Waddington's, deren Benutzung in Deutschland bisher nur einem kleinen Kreise vergönnt war, für meine Zwecke zu verwerthen. So mit andern Mitteln ausgerüstet und, wie ich hoffe, durch längere Beschäftigung mit dem Gegenstande in meinem eigenen Urtheil sicherer geworden, bin ich bemüht gewesen, meine frühere Darstellung einer völlig objectiven Kritik zu unterziehen; was sich trotz manchem Widerspruche schliesslich bewährt hat, bei

zubehalten, was sich als falsch herausgestellt hat, ohne Weiteres zu verbessern. Es liegt in der Natur eines Handbuches, dass jeder Fortschritt der Disciplin, welche es zum Gegenstande hat, Berichtigungen und Erweiterungen nothwendig macht, und auch die vorliegende Arbeit dürfte ihrem Zwecke entsprechen, wenn sie, über den gegenwärtigen Stand der Untersuchung orientirend und noch ungelöste Fragen bezeichnend, zu weiteren Forschungen Veranlassung wird.

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Gotha, im November 1873.

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