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Jefu Chrifti. Die Kirchenversammlungen eben dieser Zeit bedienen sich dieser For: Was damals mel. Die Eponische, welche im Jahr 517 gehalten worden, fångt mit In nomine. Trinitatis an.

S. 6.

für Anrufune gen in den geistl. Urkun den üblich ge wesen.

Der Titul Heiligkeit war keinesweges dem Pabst oder den Bischöffen allein Titel der vorbehalten, sondern auch den Geistlichen von der zweyten Ordnung beygelegt: Novit Bischöffe. optime fanctitas veftra, fagt (f) Ennodius von Pavia, wenn er an den Hor: misdas schreibt, welcher nur Diaconus war. Da er Pabst geworden war, so wurde ihm der Titul Pater patrum von den Kirchenversammlungen zu Epirus, Conftantinopel, und von den Bischöffen zu Ticopolis beygelegt. Der Pabst Pelagius 2. wollte nicht zugeben, daß die Bischöffe jemanden einen allgemeinen Bischoff nennen sollten. Der H. Gregorius verfuhr eben so, und wollte diesen stolzen Titul nicht annehmen, welchen sich der Bischoff zu Constantinopel schon an gemaßet hatte. Inzwischen wurde der Titul cines Patriarchen den vornehmsten Mea tropolitanen gegeben. Priscus, Bischoff zu Lyon, wird mit diesem Titul vorn vor den Schlüffen (E) der Kirchenversammlung zu Macon, die den 23. des Weinmo nats im Jahr 585 gehalten worden, beehret. Gregorius von Tours nennet den H. Nizier, den Vorfahr des Priscus, einen Patriarchen, und der H. Geri von Cahors giebt dem H. Sulpicius, dem Bischoff von Bourges, eben diesen Ehren namen. Binius bemerket, daß zu solcher Zeit die Metroplitane zum öftern sowohl in Frankreich als in Wälschland Patriarchen tituliret worden seyn. Man legte ihnen auch bisweilen den Titul der Erzbischöffe bey. Wenn der Pabst Felix 3. an den Kaiser Zenon schreibt, so nennet er den Acacius von Conftantinopel also. Der Titul Papa wurde gemeiniglich den Bischöffen unter dem ersten Stamm unserer Könige, d. i. bis gegen die Mitte des 8. Jahrhunderts, zugeeignet; jedoch wurde ihnen derselbe in den folgenden Zeiten nur selten beygelegt. Der Ehrenname Excellentia wurde ihnen bisweilen in dem 6. Jahrhundert, und Reverendiffimus dem Pabst gegeben. Die Titel, welche der H. Columban dem H. Gregor giebt, sind ganz besonders, jedoch nach dem Geschmack seiner Zeit. Er nennet ihn die größte Schönheit der Kirche und den höchsten Beschauer von ganz Europa. Licinian, Bischoff zu Carthagkna, giebt eben diesem Pabst den Titul einer Krone.. "GOtt erhalte, sagt er, eure Krone gesund zur Unterweisung seiner Kirche." Dieser: Titul wurde auch den Bischöffen gegeben. Die mehresten von denen, welche die dritte Pariser Kirchenversammlung ausmachten, die im Jahr 557 gehalten worden, nehmen

(f) Not. ad GREGOR M. t. 4. p. 16. (E) Der erste dieser Echlüsse verordnet, wenn ein Sachwalter Sontags an Rechtshän deln arbeite, so folle er von dem Gerichts. hofe ausgeschloffen seyn. Es ist dieß keine Eleine Sünde, fagt der . Casarius (k) von

(k) Homil. 12.

den

Arles, wenn man die Sonntage nicht mit
heiligen Betrachtungen und Beten zubringe.
Si toto die dominico lectioni infiftere et Deum.
fupplicare negligimus, non leviter peccamue

Titel der Mönche.

den Namen von ihrem Sige nicht an, sondern den eines Sünders: ein Titul, welcher von den heiligsten Mönchen eifrig angenommen worden. Nach dem Ordo Romanus und der 12. Formul des Sirmonds nennen sich die erwählten aber noch nicht geweihten Bischöffe Vocati: Ego Adalbertus vocatus Epifcopus Morinenfis. Nach ihrer Einweihung nennen sie sich demüthige, unwürdige Bischöffe und Sünder: Humilis indignus etfi peccator Epifcopus. Der Titul Erza priester wird in den Werken des H. Gregor des großen und des S. Gregor von Tours angetroffen.

·S. 7.

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Nach der Redensart dieses Jahrhunderts werden alle bischöfliche Site apoftor lische genennet, und die Mönche heißen (3) Clerici. In dem Gregorius Turo nensis und bey einigen andern Schriftstellern (9).werden die Namen Clericus und Monachus ohne Unterschied für einerley genommen. Dieß komt daher, weil der Mönchsorden damals mit dem geistlichen Stande verbunden war, wie solches der gelehrte Pater Oratorii Thomaßin weitläuftig beweiset. Die Prinzeßinnen, die Töchter des Königes, nahmen den Titul Königini an, wenn sie auch gleich das Klo: sterleben erwählet hatten. In dem Gregorius Turonensis (h) fagt Chrodielde, die Tochter des Chariberts: "Vergreifet euch nicht an mir; denn ich bin eine Köniz "ginn, eine Tochter des Königs und eine Muhme des Königs." St. Gregor der große und die Bischöffe nennen die Könige, an die sie schreiben, Söhne. Die Gewalt des

1

(9) MABILLON praef. in faccul. 2. Benedict. n. 27. HADRIAN. VA-
LES. in difcept. de bafilicis et in ejus defenfione, et THOMASSIN difcipl
ecclef. part. I. lib.3.
(b) Lib. 10. c. 15. col. 504.

CF) Man kann durch kein gewisses Zeugniß
Beweisen, daß es vor dem 8. Jahrhundert
einige Gemeinheit von Clericis gegeben habe,
die nicht Mönche gewesen wären. Der .
Ambrosius sagt zwar, der heilige Eusebius
von Verceil sey der erste unter den abendlän:
dischen Bischöffen gewesen, welcher mit der
bischöflichen Lebensart der Mönche ihre ver:
bunden habe; jedoch sagt er nicht, daß er
in seine Stiftskirche eine Gemeinheit von
bloßen clericis eingeführet habe. Wenn die:
jenige, welche der 3. Augustin in sein bischöf:
liches Haus einführte, aus Mönchen bestan:
den hat, so muß man daraus schließen, daß
er der erste gewesen, welcher daraus die Geift
lichkeit seiner Stiftskirche gemacht habe.
Wenn jedoch diese Gemeinheit blos aus Cle.
ricis bestanden, die nur zusammen gelebet, ohne
an irgend eine Klosterregel gebunden zu seyn,

(1) Tom. I. p. 135.

so würde alsdenn der H. Augustin wirklich der Stifter der gemeinschaftlichen Lebensart bey seiner Geistlichkeit seyn. Aber hat ihn, wohl hierinnen ein abendländischer Bischoff vor dem H. Chrodegand nachzeahmet, wel: cher den Stuhl der Kirche zu et im Jahr 742 bestieg und mit dem Titul eines Erzbischofs fes beehret wurde? welches gewisse neuere Kunstrichter vorgegeben haben, ohne jedoch den mindesten gültigen Beweis beyzubringen. Man darf daher dem Herrn Lebeuf nicht glauben, wenn er sagt in (1) seiner Geschichte. von Auretre und anderwärts, der heilige Palladius, Abt zu St. Germain in dieser Stadt habe in seinem Kloster einen weltlichen Clernm regieret, eben so wie dergleichen auch in unterschiedlichen andern Kirchev waren,

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Abts Lupicin über die Mönche wird vom Gregorius Turonenfis monarchia
genennet. Der Pabst Hilarius hatte sich bey seiner Zuschrift an den Leontius von
Arles eben dieses Ausdruckes bedienet, die Landschaft zu bezeichnen, darinnen diese
Stadt die Hauptstadt war.

S. 8.

Verwün:

Man gebraucher in den geistlichen Acten dieses Jahrhunderts die erschrecklichsten Formeln der Verwünschungen. Die Kirchenversammlungen von Orleans vom Jahr 549. und schungen. von Valence, die im Jahr 585. gehalten worden, weisen davon Beyspiele auf. Nachdem die erste dem Bischoff zu Lyon und feinen Nachfolgern verboten hatte, die Rechte und Einkünfte des vom König Childebert in dieser Stadt erbauten Armen: hauses zu ihrer Kirche zu ziehen, so leget fie einen ewigen Fluch auf die Uebertreter dieses Schlusses, weß Standes und Würden sie auch immer seyn möchten: Quodfi quis quoliber tempore, cujuslibet poteftatis vel ordinis periona, contra hanc conftitutionem noftram venire tentaverit, aut aliquid de confuetudine vel facultate Xenodochii ipfius abftulerit, ut Xenodochium (quod avertat Deus effe definat, ut necator pauperum irrevocabili anathemate feriatur. Die Kirchenversammlung zu Valence verbietet den Bischöffen, ja gar den Königen bey Strafe de Fluches, daß sie nichts verändern oder entäufern sollten von den der Kirche von dem König Gontram gemachten Schenkungen. Dieser Schluß wurde auf des Fürsten Begehr abgefasset. Man nahm daher von selbiger Zeit an seine Zuflucht zu der Gewalt der Kirche und der Bischöffe, um die Schenkungen unverbrüch lich zu machen.

S. 9.

III. Verschie

bestimmen

Man bemerket bisweilen in den Verordnungen und Briefen den Tag, an welchem dene Weise felbige ausgestellet worden; und denjenigen, an welchem sie empfangen worden. der das Jahr Beyde find in einem Briefe des Anastasius an den Pabst Hormisda also ausgedruckt: den Zeitanga Data quinto kal januarias Conftantinopoli fenatore V. C. confule. Accepta ben. Zeits pridie idus maii Florentio V. C. confule. Gregorius von Tours fängt am gabe der Aus gemeiniglichsten das Jahr mit dem Märzmonat an, und bisweilen mit Weihnachten, fertigung und oder wenigstens mit dem ersten Jänner, wie die Römer thäten. Die dritte Kirchen der Briefe. Empfangung versammlung zu Orleans vom Jahr 38. zählet den Monat May als den dritten verschiedener des Jahrs: es fing daher folches in Frankreich mit dem Märzmonat an.

S. 10.

Anfang des
Jahrs.

Man nimt nicht wahr, daß die christliche Jahrzahl in den Acten gebraucht wor: Gebrauch den wäre dieses Jahrhundert hindurch. Demohnerachtet werden die Jahre der der christlis Menschwerdung in dem Zeitlauf des Victorius) bemerket; aber sie werden darinnen chen Jahr: mit dem Leiden Christi angefangen. Dieser Jahrtermin wird mit dem nach der zahl. Menschwerdung bey dem Gregor von Tours verwechselt. Dieser Verfaffer sagt B

Diplom. 8ter Th.

an

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an drey (i) unterschiedenen Orten, seit dem Leiden JEsu Christi bis zu dem Tode des
H.
S. Martin wären 412 Jahr. Nun aber ist es offenbar, daß er durch das Leiden
die Menschwerdung verstehe: sonst wäre der H. Martin seiner Meynung nach erst
im Jahr 445 gestorben, wenn man die 33 Jahre des Lebens JEsu Chrifti mitzählet.
Caffiodor fångt in seiner (G) Osterberechnung die chriftliche Jahrzahl mit der
Menschwerdung des Sohnes GOttes und nicht mit seiner Geburt in der Zeit an, und
folglich komt er der gemeinen Jahrzahl um mehr als neun Monate zuvor, als welche
erft mit der wunderbaren Geburt des Heilandes anfängt. Victor, Bischoff zu Tuns
none in Africa, zählet zu Ende seiner Chronica 567 Jahr nach dieser Geburt: A
nativitate Domini nostri Jefu Christi fecundum carnem.

S. II.

Zeitangabe In dem Texte aber datirt derselbe nach den Consuln. Und, da die Bürgermeis
nach Auf sterwürde im Jahr 541 abgeschaffet worden, so zeiget er das Jahr 542 durch das
hebung der
zweyte Jahr des Postconsulats des Basilius an; anstatt es durch das erste zu bezeiche
Jahrzahl
nach den
nen: im Jahr 543 durch das dritte Jahr anstatt des zweyten eben desselben Poste
Bürgermei confulats, und also mit dem folgenden bis auf 567. daß er allezeit ein Jahr mehr
ftern. zählet als diejenigen, welche das 542 Jahr mit dem ersten Jahr des Postconsulats
des Bafilius bezeichnen, als welches das lehte der Confuls war im abendländischen
Reiche. Der Kaiser Justin der jüngere stellte das Consulat den ersten Jänner
des Jahrs 567. wieder her, um die Gunst des Volkes zu gewinnen, und machte sich
felbst zum Consul, gab das gewöhnliche Geschenke, und brachte also den Namen und
die Würde eines Confuls auf die Kaiser allein, so daß man die Acten von den Jahren
ihrer Regierung datirte.

S. 12.

Die Kirchen Spaniens und Frankreichs hatten schon angefangen die Acten Zeitangabe nach der Re, nach der Regierung ihrer Könige zu datiren. Die zu Tarragona im Jahr 516 gierung der gehaltene Kirchenversammlung ist also datirt: In nomine Domini (f). Jefu Chrifti Könige. habita fynodus Tarracona, anno fexto Theuderici Regis, confulatu Petri, fub die octavo idus novembris. Die spanische Jahrzahl mußte seit geraumer Zeit gebräuchlich gewesen seyn, da die Bischöffe der narbonnesischen Provinz die Kirchenversammlung vom Jahr 589 hielten, bey welcher sie die Jahrzahl 627 ans gaben. Die Kirchenversammlung zu Agde vom Jahr 506 ist von dem Co fulat des Messala und von dem 22. Jahr Alarichs 2. Königs derer Westgothen, die fich in Gallien niedergelassen hatten, datirt. Nachdem die Gerechtsamen des Kaiserthums über alle Landschaften dieser schönen Gegend zuerst den Kindern des Chlodo, wichs von den Ostgothen abgetreten (1), und hernach von dem Kaiser Justinian bestås

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bestätiget worden, so fingen die Bischöffe der französischen Monarchie an, von der Regierung ihrer Oberherren zu datiren. Die fünfte Kirchenversammlung zu Ors leans ist die erste, welche diese Zeitangabe angebracht hat, und sie also ausdrucket: Sub (m) die V. Kalendas novembris, anno XXXVIII. regni Domni nostri Childeberti regis, indictione XIII.

S. 13.

Die neue Indiction fing damals in Frankreich im Herbstmonat an wie in den nach der No. Zeitangabe Morgenländern. Jedoch bediente man sich wenigstens bisweilen der kaiserlichen In: merzinszahl. diction, welche erst den 24. eben dieses Monats anging. Wir haben einen-Beweis dazu in einem Schluß der 4. Pariser Kirchenversammlung wider den Promotus, der fich Bischoff von Chateaudun nennte. Diese Acte wurde den 11. des Herbstmo: nats, der Römerzinszahl 6. und im 12. Jahr der französischen Könige, nämlich Chilperichs, Sigeberts und Gontrams, das ist, im Jahr 573. unterschrieben. Nun aber muß man um die 6. Römerzinszahl mit dem 11. des Herbstmonats und dem 12. Jahr der Französischen Könige, der Nachfolger Clotars 1. zu vergleichen die Römerzinszahl bis auf den 24. des Herbstmonats zurücke feßen. So waren die verschiedes nen Arten zu datiren in diesem Jahrhundert beschaffen.

S. 14.

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dem. Titul Peccator.

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Die Mannichfaltigkeit der Unterzeichnungen ist eben so merkwürdig. Auf der IV. Mannichzu Rom den 5. des Heumonats im Jahr 595. gehaltenen Kirchenversammlung un: faltigkeit der Unterzeich terschreiben fünf und zwanzig Bischöfe nebst dem Pabst St. Gregor, und unterschiednungen: und liche Priester der Römischen Kirche, fügen auch ihre Unterzeichnungen bey nach den Biz zwar der Bi: schöfen, nicht aber die Diaconen noch die andern Geistlichen. Man nimt aus dem schöffe und Briefe der 32. Bischöffe der 4. Pariser Kirchenversammlung an den König Sige: Aebte mit bert wahr, daß ihr Rang in den Unterschriften nicht beobachtet wird. Die mehresten brucken ihre Hochachtung gegen den König in diesen Worten, humilis vester, aus. Die Prälaten, welche aus Demuth sich des Bischums unwürdig schätzen nehmen noch immer den Namen Peccator in ihren Unterzeichnungen an ohne ihren Titul eines Bis schoffes noch ihre Site benzuzeichnen. So unterschreiben sie in der zweyten Kirchen versammlung zu Tours: Praetextatus peccator relegi, confenfi et fubfcripfi. Caletricus peccator confenfi et fubfcripfi. Victurius peccator confensi et subfcripfi etc. Man glaubt es wären unterschiedliche unter den Bischöffen, welche also auf den Kirchenversammlungen unterschreiben. aus der Zahl derer, welche sich in die Klöster begeben hätten, oder derer Mönchbischöffe, die einzig und allein geweihet waren um die bischöflichen Verrichtungen in den großen von der Gerichtsbarkeit des Ordinarii ausgenommen Abteyen zu besorgen. Auf der Kirchenversammlung zu Auxerre vom Jahr 578. untera schrieben auch sieben Aebte ohne den Namen ihrer Kirchen anzuzeigen, Daher komt die B 2 Schwie

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