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Söhne, sondern nur Töchter, und der Heimfall der Lehngüter war nicht fern, indem Wittekind, der vielleicht schon hoch bes jahrt war, bald darauf gestorben sein soll.

Wie viele Töchter Wittekind von Wolfenbüttel gehabt und nachgelassen habe, findet sich nirgend. Es müssen deren aber wenigstens zwei gewesen sein, weil immer von Töchtern die Rede ist. Scheidt vermuthet nun, gewiß nicht ohne Grund, daß eine von Wittekinds Töchtern einen Mann aus ihrer Familie, Namens Ekbert, geheirathet habe, daß von diesem die Burg im Hagen gebauet sei, und daß man diesen Ekbert von Wolfenbüttel mit dem um dieselbe Zeit lebenden Markgrafen Ekbert von Thüringen verwechselt habe. Diese Ver muthung wird noch wahrscheinlicher, wenn man annimmt, daß dieser Ekbert von Wolfenbüttel aus dem Hause Asseburg gewesen sei, wie Harenberg in Hist. Gandersh. dipl. p. 246 dafür hält. Auf diese Art erklärt sich der bei Rehtmeier und einigen andern Schriftstellern sich findende Irrthum, daß die Herrn von der Afseburg früher die Junker von Hagen genannt worden, was mit Beziehung auf Ekbert der umgekehrte Fall war. Auf welche Art und zu welcher Zeit dieser Ekbert, der Schwiegersohn des reichen Wittekind, zu dem Besiße des Hagen bei Wolfenbüttel gelangt sei, läßt sich nicht angeben.

Zufolge einer alten in plattdeutscher Sprache geschriebenen Chronik eines unbekannten Verfassers des 15. Jahrhunderts, welche in der Stadtbibliothek zu Lüneburg sich findet, und welche Caspar Abel im Jahre 1732 hat abdrucken lassen, war der Zollen auf dem Damme zu Wolfenbüttel durch eine Schenkung des Kaisers Heinrich I an den Voigt Ludolf von Schladen um das Jahr 927 gekommen, welcher aber mit Genehmigung des Kaisers das Geschenk an seinen Bruder Deytleff abtrat. Dieser hieß nun der Voigt von Wolfenbüttel, und der Kaiser gab ihm die Erlaubniß daselbst zu bauen, was er wollte. Wenn nun der Chronist hinzusezt, daß er eine Burg gebauet habe, welche das Hauptschloß des Landes geworden sei, so kann darunter nur der runde Thurm verstanden werden, welcher andern Nachrichten zufolge schon vorhanden war, als man anfing die Burg zu bauen. Da man

in jener Zeit jeden mit Gräben, Büschen, Bäumen und Hecken umgebenen freien Plaß einen Hagen nannte: so hatte auch der zum Anbau gewählte Plaz nahe bei Wolfenbüttel diesen Namen, und die nachher gebauete Burg hieß die Burg im Hagen. Daß die Eigenthümer der Burg den Namen von Hagen annahmen, war der damaligen allgemeinen Gewohnheit gemäß.

Es ist nun aber eben nicht nothwendig, mit Scheidt anzunehmen, daß einer von Wittekinds Schwiegersöhnen die Burg im Hagen gebauet habe, sondern sie kann auch von dem reichen Wittekind selbst gebauet und seiner Tochter und deren Ehemann geschenkt sein. Für den reichen Wittekind war es leicht den kleinen Anbau im Hagen zu erwerben und daselbst eine nicht unbedeutende Burg zu bauen, zumal wenn man annimmt, daß der damalige Eigenthümer dieser Besigung ohne nahe Verwandte um jene Zeit gestorben sei. Der Zollen auf dem Damme, zu dessen Schuße die Burg erbauet sein soll, war vermuthlich schon früher in dem Besiße der Wolfschen Familie. Als Eigenthümer der Stadt und des darin liegenden Zollen, womit zugleich eine Schenk- und Gastwirthschaft verbunden war, hatte Wittekind hinlänglich Beweggründe die Burg zu bauen. Es war von Wichtigkeit den Zugang zur Stadt an der Südwestseite von der Goslarschen Straße her durch eine nahe Burg ebenso zu schüßen, als der Zugang an der Nordostseite von der Leipziger Straße her durch die bei Lechede liegende Burg geschützt war. Vielleicht hatte er auch die Nebenabsicht dabei, einer jeden Tochter eine feste Burg zu hinterlassen. Von der Zollbude auf dem Damme hat die Stadt Wolfenbüttel ihren Namen erhalten, wie schon Franz Algermann in dem Auszuge aus der Geschichte Braunschweigs von 1605 bemerkt hat und von mir in einer 1845 gedruckten Abhandlung weiter ausgeführt ist.

Die Zeit, wo die Burg im Hagen bei Wolfenbüttel erbauet ist, läßt sich nicht genau angeben. Da aber die Erbauung den vorhin genannten beiden Ekberten von Thüringen von Rehtmeier und andern Schriftstellern zugeschrieben wird und Efbert II schon 1092 starb, so muß sie um diese Zeit

gebauet sein, wo der reiche Wittekind noch lebte. Wenn die Burg nicht von Wittekind, sondern von einem seiner Schwiegersöhne erbauet sein sollte, wie Scheidt vermuthet, so müßte man ihre Entstehung in eine etwas spätere Zeit, vielleicht in den Anfang des 12. Jahrhunderts segen.

Conrad von Hagen ist der Erste dieses Geschlechts, welcher 1129 in der Geschichte vorkommt. Indeß ist es möglich, daß es vor ihm schon einen Ekbert von Hagen gegeben hat. Im Jahre 1181 hat sich ein von Hagen bei einer Schenkung Herzogs Heinrich des Löwen als Zeuge auf folgende Art unterschrieben: Ludolfus de castro, quod appellatur Hagen. Nach dem Jahre 1254, wo die Hagenburg von Herzog Albrecht dem Großen zerstört wurde, hat sich die Familie von Hagen in dieser Gegend nach und nach verloren, und soll nach Westphalen, wo sie Verwandte hatte, geflüchtet sein, nachdem sie die Burg etwa 150 Jahre besessen hatte.

Nach allen Umständen ist demnach als sehr wahrscheinlich anzunehmen, daß ein Schwiegersohn des reichen und mächtigen Wittekind von Wolfenbüttel der Stifter der reichen Familie von Hagen sei, und daß dieser Schwiegersohn zu der Familie von Wolfenbüttel aus dem Hause Asseburg gehört habe. Auf solche Art sind die beiden Familien, von Wolfenbüttel und von der Asseburg, mit einander verschwägert. Blutsverwandt waren sie schon viel früher, indem die Familie von der Asseburg aus der Wolfenbüttelschen (ursprünglich Wolfschen) Familie herstammt, wie durch neuere Forschungen in Gewißheit gesezt ist. Es ist demnach gewissermaßen richtig, wenn schon Lenz in den Braunschw. Anzeigen von 1746. St. 55 sagt: daß die Hagensche Familie mit der Asseburgschen Familie einerlei Ursprungs sei.

Eine zweite Tochter des reichen und mächtigen Wittekind von Wolfenbüttel scheint ebenfalls einen Asseburger, Namens Burchard, geheirathet zu haben, welcher den Namen von Wolfenbüttel angenommen und die Wolfenbüttelsche Familie fortgepflanzt hat. Dieser zweiten Tochter mag die Burg Lechede, dicht bei Wolfenbüttel, welche ohne Zweifel zu den vielen

Besizungen des reichen Wittekind gehörte, als väterlicher Erbtheil zugefallen sein. Es kann also nicht befremden, wenn wir finden, daß die Familie von Hagen neben der Familie von Wolfenbüttel zu gleicher Zeit existirt habe. In der Schenkungsurkunde Heinrichs des Löwen von 1164, welche Rehtmeier in seiner Chronik Th. 1. S. 328 mitgetheilt hat, haben sich als Zeugen unterschrieben Gunzelinus de Hagen und Ecbertus de Wolferbutle, welche daher zu gleicher Zeit gelebt haben müssen. Gunzelin von Hagen hat, wie es scheint, einen Bruder, Namens Ludolf, gehabt, und Ekbert von Wolfenbüttel einen Bruder, Namens Wittekind.

Wie die Burg Lechede mit den ihr beigelegten vielen Gütern weiter vererbt sei, zu welcher Zeit und auf welche Art sie ihren Untergang gefunden habe, ist noch nicht gehörig ausgemittelt. Wir finden aber, daß sie später von der Asseburgschen Familie besessen ist. Denn 1323 haben die beiden Brüder Burchard und Gunzel von der Asseburg sich als Zeugen unterschrieben mit dem Beisage: fratres, residentes in Lechede 1). Aus dem gewählten Worte "residentes" sieht man, daß diese reiche und mächtige Familie den regierenden Landesherren damaliger Zeit im Range sich gleich gestellt habe.

Aus diesem Zweige der großen Wolfenbüttelschen Familie. der in Lechede residirte, scheint die Familie von Peine, welche den Grafentitel angenommen hat, entstanden zu sein. Wenigstens ist soviel gewiß, daß die Familie von Peine zu der großen Familie von Wolfenbüttel gehört und aus derselben herstammt.

1) Bege's Geschichte der Burgen im Herzogth. Br. S. 73.

Wolfenbüttel.

I. F. Roloff.

VII.

Zur Geschichte der Steuer-Verfassung des Fürstenthums Lüneburg

während des dreißigjährigen Krieges.

Die folgende Matricul ist den nachgelassenen Papieren des Großvoigts Thomas Grote entnommen, und enthält in der ersten Columne das Ausschreiben der Matricularbeiträge für 1636, in der zweiten für 1637 und in der dritten für 1639, wie dasselbe der Fürstlichen Regierung zur Genehmigung vorgelegt ist. Die vierte Columne enthält die von der Regierung geänderten Positionen, welche, wie Th. Grote bemerkt, am 4. September 1639 approbiret sind.

Die geklammerten Stellen neben den Namen der Besteuerten stehen nicht im Originale, und sind aus einem »Protocollum und moderirte Matricull berürent eine Collectam undt freywillige Zulage der semptlichen Prälaten, Ritter undt Landstenden deß Fürstenthumbß Lüneburg, sub dato Meding den 15. Xbris Ao 1636" und der Matrikel für 1637 entnommen.

Die vom Jahre 1636 ist von Christoff von Bardeleben, Werner von Meding, Anton Günther von Harling, Eberhardt Apfell, Eberhard Grote und Wilhelm Curdt von Weihe unterschrieben. Die Matrikel vom Jahre 1637 hat die Ueberschrift: "Landt - Matricul deß Fürstenthumbß Lüneburg Zellischer Linij Wie dieselbe Anno 1635 3m Decembr. zu Medingk, undt Anderweit zu Lüneburg, von Prälaten, Land-Rhäten undt Außschuß der löblichen Ritter- undt Landtschafft, Anno 1636 calculiret, Auch entlich nach gehaltenen Landtage zu Beydenbostel, In diesem 1637 Jahre, Am 5. July zu Zelle, von den semptlichen Anwesenden Prälaten, Ritter undt Landtstenden

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