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graulichen Sandes zwischen der Steinsehung der Mitte und dem gelblichen Sande des Urbodens.

Haber, am Wege von Stübeckshorn nach Soltau. Es liegen hier sieben oder acht sehr schöne und, wie es scheint, ungestörte Grabhügel von bedeutender Höhe und Umfang. Das Sondireisen gab hier kein Zeichen von Steinsegungen, und mußten wir diese Gruppe ununtersucht lassen, da unsere Zeit zu kurz war.

Willingen, ungefähr 3/4 Stunde von Soltau. Mehrere Grabhügel, etwas westlich von diesem Hofe gelegen, hatten schon durch Feldarbeiten und die Chausseeanlage bedeutend gelitten. Bei diesen Arbeiten sollen viele Urnen und einige Metallgegenstände (namentlich ein Paar bronzene Ohrringe) gefunden sein. Wir erhielten von dem Herrn Dekonomen Müller daselbst eine bedeutende Anzahl Scherben, wovon wir nachher einen Korb voll selbst sammelten, und nur eine vollständige kleine Urne bekamen wir von einem Tagelöhner. Ueberhaupt waren diese Hügel so sehr durch Pflug und Egge ruinirt, daß kein vollständiges Gefäß mehr zu erhalten war, obwohl die Scherben von Hunderten sich auf allen Seiten zeigten. Jeder Hügel scheint, wie ähnliche bei Nienburg, eine sehr große Anzahl von Urnen und Knochenlagern enthalten zu haben, deren Trümmer auf allen Seiten zerstreut umber lagen. So weit es aus diesen Trümmern möglich war zu urtheilen, hatten die Urnen in Gruppen von sechs oder sieben zusammen durch den ganzen Hügel gelegen, waren aber sämmtlich entweder durch die Pflugschaar oder die Wurzeln des durchgewachsenen Haidekrauts zersprengt. In einem einzigen Grabe haben wir die Scherben von wenigstens 35 oder 40 Urnen gesammelt. Von Metallsachen war hier nur eine Spur zu bemerken, und nur in einem sehr flachen Hügel, dessen eine Seite schon beim Sandgraben abgetragen war, fanden sich die zusammengequetschten Trümmer eines rohen, auf die Seite gelegten Thongefäßes, worin, neben verbrannten Knochen, eine geschmolzene Glasperle, gelb und blau, und eine eiserne, wegen des Rostes kaum kenntliche Masse, früher anscheinend eine Fibula, enthalten waren.:

Barmbruch liegt wohl 14 Stunde von Willingen. Hier wurden besonders zwei Gruppen in Untersuchung genom men. Die erste, welche aus fünf Gräbern bestand, wovon das kleinste 12 Fuß, das größte 40 Fuß Durchmesser hatte, lieferte gar nichts Bemerkenswerthes. Sämmtliche Hügel schei nen früher einen Steinkranz, vielleicht auch den centralen Steinhaufen gehabt zu haben, waren aber durch Steinausgräber gänzlich zerstört, und nur in einem zeigte sich eine freilich sehr unbedeutende Spur von Kohlen. Die zweite Gruppe, wohl aus 22 Hügeln bestehend, wurde eben so erfolglos bearbeitet. Fast alle waren schon durchwühlt, die zwei, welche am wenig sten gelitten hatten, waren gänzlich abgetragen, und in diesen zeigte sich zwar der gewöhnliche Steinhaufen, aber weiter war nichts zu entdecken.

Harmelingen, gute 11⁄2 Stunde nordöstlich von Soltau. Es liegt hier eine sehr schöne Gruppe von 24 Grabhügeln, die in vieler Hinsicht die merkwürdigsten sind, welche wir auf unserer Reise beobachtet haben. Sie liegen rechts und links am Feldwege einige hundert Schritte vom Dorfe entfernt, und laufen ziemlich genau von Ost nach West. Die drei größten, welche sämmtlich an der südlichen Seite des Weges stehen, haben einen Durchmesser von etwa 60 Fuß und eine Arenhöhe von 6 bis 9 Fuß; die übrigen schwanken zwischen 20 und 50 Fuß Durchmesser und 2 bis 5 Fuß Höhe. Diese Hügel sind mehr elliptisch als freisförmig, und einige haben sogar eine ziemlich bedeutende Ausdehnung von einem Ende zum andern, so daß sie fast wie zwei verbundene Grabhügel (in England "Zwillingshügel" genannt) aussehen. Die Rich tung der größten Länge war gewöhnlich von Norden nach Süden. Leider waren wir durch Mangel an Zeit gehindert, mehr als zwei dieser Hügel öffnen zu können, jedoch waren alle beide belohnend. Der erste kreisförmige Hügel war von mittlerer Größe, hatte etwa einen Durchmesser von 34 Fuß, eine Höhe von 2 Fuß 6 Zoll, und wir ließen ihn ganz abfragen. In der Mitte war durchaus nichts zu bemerken, auch zeigte sich kein Steinkranz am Rande, wohl aber statt dessen

sechs getrennt liegende gleich große Steinhausen, die im äußern Umfange den Raum eines solchen Kranzes einnahmen. Von Kohlen, Knochen, Metall oder Urnen war hier keine Spur. Das zweite Grab wat ungleich wichtiger. Dieser Hügel war etwas oval, sein Durchmesser von Norden nach Süden betrug 41 Fuß, von Osten nach Westen 30 Fuß, die Höhe 3 Fuß 6 Zoll. Er ward von der Mitte geöffnet, und ungefähr 112 Fuß tief unter der Oberfläche bemerkten wir zwei parallel laufende Steinmauern auf dem Urboden, die eine Art Steintrog, mit Sand gefüllt, bildeten. Auf etwa 1 Fuß weiter im Norden und Süden lagen zwei ähnliche Steinmauern, die etwas kürzer als die mittleren waren und ebenfalls auf dem Urboden ruheten. Der Raum zwischen den zwei ersten Mauern war mit Sand gefüllt, worauf in der Mitte zwei Steine lagen, so daß sie den obern Raum ziemlich gleichmäßig theilten und dem Ganzen die Gestalt eines etwas starken H gaben. In der östlichen Abtheilung und auf der Oberfläche des Sandes war nur ein etwa 4 Zoll weiter Kreis von vermodertem Holze erkennbar, anscheinend die zu Staub gewordenen Reste eines Schmuckkastens, in welchem eine beträchtliche Masse von knöchernen Fragmenten lag. Bei näherer Untersuchung dieser Bruchstücke ergab sich, daß sie Theile eines Schmucks, wohl eines Armrings, und wahrscheinlich aus Walroßzahn verfertigt waren. Gleichfalls in der oberen oder westlichen Abtheilung lagen Bruchstücke einer Nadel und etliche gebogene Stücke von dem nämlichen Stoffe, die jest zusammengeseßt, eine ziemlich vollständige starke Haarnadel bilden, von der Art, wie sie häufig von Bronze in Lüneburgischen Frauengräbern entdeckt werden. Leider sind diese Bruchstücke sehr unvollständig, dennoch ist es dem Unterzeichneten gelungen so viel davon zusammenzuseßen, daß es ein klares Bild des ursprünglichen Ganzen liefert. Ob die dunkle, braungrünliche Farbe dieser Bruchstücke nicht auf beigelegte bronzene Gegenstände schließen läßt, mag dahingestellt bleiben. Wir fanden indeß weder Spuren von irgend einem Metalle, noch von Kohlen oder Knochen in dem ganzen Grabe. Nur hatte der Sand zwischen den Steinmauern eine

eigenthümliche weißlich blasse Farbe, und gab unter dem Löthrohre einen bestimmten Geruch von Ammoniak von sich 1).

Der Unterzeichnete hofft bei einer fünftigen Gelegenheit die übrigen Gräber in Harmelingen näher untersuchen zu können, denn interessante Resultate lassen sich mit Recht davon erwarten. Schon durch ihre äußere Gestalt unterscheiden sie sich von den übrigen der benachbarten Haidegegenden, und bisher sind sie von ungeweihten Händen verschont geblieben. Hannover, December 1853.

3. M. Kemble.

1) Diese, so wie die übrigen bei unsern Untersuchungen entdeckten Gegenstände, find zu der Sammlung des Historischen Vereins für Niedersachsen gekommen.

X.

Miscellen.

1. Erläuternde Bemerkungen zu einer undatirten Urkunde des mindenschen Bischofs Heinrich I. in Betreff hildesheimischer Stiftsgüter.

Von E. F. Mooher in Minden.

Mein verstorbener Freund, der Königl. Archivrath Dr. Erhard zu Münster, hat in dem von ihm herausgegebenen Urkundenbuche zur Geschichte Westfalens (Codex dipl. hist. Westfal. T. II. p. 29 No. CCXXXV; vgl. dessen Regesta II. 44, No. 1613) eine, ihm von mir mitgetheilte Urkunde des mindenschen Bischofs Heinrich I. abdrucen lassen, zu deren Verständniß die nachstehenden Bemerkungen nicht ungeeignet erscheinen dürften.

Nachdem der am 12. März 1120 erwählte und am 30. März 1124 geweihete mindensche Bischof Siegward am 28. April 1140 von dieser Welt durch den Tod abberufen worden war, schritt das Dom= kapitel zur Wahl eines neuen Bischofs, welche auf den früheren Mönch aus dem Kloster Bursfelde, Namens Heinrich, fiel, der als solcher zum Abt des hiesigen Morizklosters berufen worden war, und sich selbst einen Zögling des Klosters Corvei nannte (vgl. Erhard, Reg. II, 14).Derselbe bestieg den Bischofsstuhl im Jahre 1140, wurde aber (im Juli, bgl. baf. II, 33) 1153, eines ihm zur Last gelegten Verbrechens wegen (das. II, 31), feiner Würde entsetzt, und begab sich abermals in das Kloster Bursfelde, wo ihn der Tod am 20. Mai 1156 ereilte.

Die obengedachte, von diesem Bischof Heinrich I. ohne Zeitan= gabe erlassene Urkunde muß zwischen dem 28. April 1140 und dem 14. August 1147 ausgestellt worden sein, denn aus einer jüngern Zeit kann sie nicht herrühren, weil der darin unter den Zeugen aufgeführte mindensche Dompropst Konrad I. nur in einer Urkunde vom Jahre 1145 erwähnt wird (Culemann, Verzeichniß der mindenschen Dompröpste, Dechanten, p. 68; doch hat durch das bestimmte Jahr wohl nur die ungefähre Zeit der Ausstellung angedeutet werden sollen, wenn dem Culemann nicht gar die obige Urkunde vorgelegen haben sollte),

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