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und fein Nachfolger Werner, Edler von der Bückeburg (der vor dem 1. Novbr. 1153 Bischof wurde, und am 10. Novbr. 1170 starb), bereits am 14. Aug. 1147 als Dompropst urkundlich auftritt (Seibertz, Staats- und Rechtsgeschichte des Herzogthums Westfalen II, 63).

In der gedachten Urkunde geschieht einer vom Kaiser Konrad II. gemachten Schenkung eines Gehöftes in Ripenarth, welches zur Vermehrung der Güter des vom mindenschen Bischof Siegbert gegründeten Martinsstists bestimmt worden war, Erwähnung. Nun wurde Konrad V. am 4. Septbr. 1024 bei Oppenheim zum König gewählt, als solcher am 8. Septbr. zu Mainz geweiht, aber erst am 26. März 1027 zu Nom zum Kaiser gekrönt und starb am 4. Juni 1039. Seine, ebenfalls in der Urkunde erwähnte, Gemahlin Gisela war die Tochter Hermanns II., Herzogs von Schwaben († 1004), und Wittwe von Ernst I., Markgrafen von Desterreich und Herzog von Schwaben († 1015), welche 1043 mit Tode abging. Da nun Kaiser Konrads II. Sohn Heinrich III. im Jahre 1017 geboren wurde, so dürfte Konrad die Gisela im Jahre 1016 geheirathet haben. Siegbert wurde nach dem 19. Febr. 1022 (an welchem Tage fein Vorgänger Dietrich II. starb) zum Bischof von Minden erwählt und segnete am 10. Octbr. 1036 bas Zeitliche. Hiernach kann die Schenkungsurkunde des gedachten Kaisers, die verloren gegangen ist (und vermuthlich schon 1576 nicht mehr vorhanden war, weil sie in der damals besorgten Zusammenstellung der Urkunden des Martinsstifts, wie ich solche in Abschrift besitze, nicht enthalten ist), nur zwischen den Jahren 1027 und 1036 ausgestellt sein. An welchem Orte Kaiser Konrad II. die Urkunde erließ, ist ebenfalls nicht bekannt; möchte dies in Minden stattgefunden haben, dann könnte dies nur etwa Ende 1029 oder Anfangs Januar 1030 (vgl. Mindener Sonntagsblatt Jahrg. 1852, S. 391), wenn nicht erst am 25. Decbr. 1033 (Erhard, Reg. I, 175) geschehen sein, da Konrad sich damals in Minden aufhielt 1). Viel früher als 1029 fann die Urkunde ebenfalls nicht ausgestellt worden sein, weil der Kaiser in einer damals veröffentlichten Urkunde über das vom Bischof Siegbert gegründete Martinsstift (monasterium) von demselben so redet, als sei es kurz vorher gestiftet worden (Piftor, Script. III, 830; Falke, Cod. Trad. Corb. 850; vgl. Mindener Journal und Kreisblatt vom 15. Jan. 1854), dasselbe auch die kaiserliche Bestätigung der ihm zugewandten Güter am 10. Juli 1033 erhielt (v. Spilder, Gesch. der Grafen von

1) Die Nachrichten, wonach Kaiser Konrad 1029, 1030 oder 1032, zwei Jahre hindurch einen Reichstag in Minden gehalten haben soll, müssen daher, wenn ein solcher überhaupt stattgefunden haben sollte, auf einige Tagen oder Wochen beschränkt werden. Vgl. meinen Aufsatz im Mindener Sonntagsblatte 1852, S. 381 fg.: Kaiser Konrads II. angeblicher zweijähriger Reichstag in Minden.

Wölpe 132; Erhard, Cod. I, 96). Da nun bei Aufzählung dieser Güter dasjenige in Ripenarth nicht mit angeführt wird, so vermuthe ich, daß die Schenkungsurkunde über dasselbe gar erst nach dem 10. Juli 1033 ausgestellt sein wird; und hiernach könnte sle sehr wohl am 25. Decbr. 1033, bei Gelegenheit der Anwesenheit des Kaisers in Minden, erlassen. worden sein. Jedenfalls dürfte sle hiernach zwischen dem 10. Juli 1033 und dem 10. Detbr. 1036, dem Todestage des Bischofs, ausgestellt worden sein.

Dieses Ripenarth ist das jetzige Reppener oder Reppe an der Fuse, zwischen Langede und Leffe im Herzogthum Braunschweig (denn an das wüste Ribbenrode bei Eiershausen, füdlich von Lamspringe, wird wohl nicht zu denken fein; vgl. Koken, die Winzenburg 134), und kann nach dem Jahre 1216 nicht mehr in mindenschen Urkunden zum Vorschein kommen, weil dasselbe unter dem hildesheimischen Bischof (vorher 1193-1198 Dompropft) Hartbert von Dalem (1199, † 21. März 1216) von den Domherren seiner Kirche angekauft wurde (Leibniz I, 750; Bertz, Mon. IX, 859). Der Ankäufer war wahrschein= lich der hildesheimische Dompropft Johann I. (1201–1204, † 7. Jan. vor 1208), da in dem Nekrologium des hildesheimischen Domstifts (Leibniz I. 763) unterm 7. Januar, außer anderen von diesem seinem Domstifte geschenkten Güter auch zwei Hufen Landes in Nepenarde, so wie die Hälfte des Zehnten in Westenem (Westenen), vermuthlich das jetzt wüste, bei Colenfeld, hannov. Amts Blumenau, gelegen gewesene Westenem 4) (vgl. Pratje, Altes und Neues aus den Herzog= thümern Bremen und Verden I, 26) vorkommen (vgl. meinen Commentar zu jenem Todtenbuche im Vaterländ. Archive, Jahrg. 1841, Sft. I, 54. 55), welcher letztere vom mindenschen Bischof Egilbert (1055, † 1. Decbr. 1080) seiner Kirche geschenkt war (Leibniz II, 173), doch hatte auch der hildesheimische Bischof Abelhog (1169, † 20. Sept. 1190) im Jahre 1183, zur Einlösung der Burg Homburg, zwei Hufen in Waltringhausen (Waltrinkehusen) bei Robenberg im HessenSchauenburgischen, und in Westenen (Westenhem) geschenkt (Leibniz I, 748; Pertz IX, 858). Aus dem ungebruckten Theile des Netrologs bes hildesheimischen Domstifts (Pergament-Handschrift auf der Herzogl. Braunschweig. Bibliothek zu Wolfenbüttel f. 70 a) erhellt, daß obiger Propst Johann L. einen Bruder Namens Egilbert hatte,

1) Westenen tag in occidentali parte fluminis Leina (Würdtw. s. d. VI, 322), in parochia Nenstede (Archiv Loccum, Urk. vom 12. Mai 1257), in welcher auch Colenfeld eingepfarrt war (Urk. v. 1. u. 10. August 1273), in der Gerichtsbarkeit der Beste Blumenau (Urt. v. 23. Juli 1321), näher bei Idensen als (dem ebenfalls ausgegangenen Orte) „Ewippe (Urt. v. 31. März 1311). Dr. H. Böttger.

welcher hildesheimischer Diakon war und dessen Ableben am 16. Mai erfolgte. Dieser schenkte zur Präbende des steten Vilars (vicarius perpetuus) die Hälfte des Zehnten in Repenørde, welche er von seinem Bruder Johann für 60 Mart erworben hatte. Auch findet sich dort (f. 118b) unterm 22. Novbr. von einer Hand des vierzehnten Jahrhunderts folgende Einzeichnung: Johannes diaconus frater noster qui dedit duos mansos in Repenarde, doch hat es sich nicht ermitteln lassen, wer dieser Johann war.

In der fraglichen Urkunde geschieht des damals schon verstorbenen Wino Erwähnung, welcher dem Martinsstifte als Propst vorgestanden hatte. Seiner wird in einer zwischen 1127 und 1140 ausgestellten Urkunde gebacht (Würdtwein VI, 334; X, 98; b. Spilder 157; vgl. Tulemann, Verzeichniß 74), doch kommt er sonst nicht weiter vor. Vor ihm bekleidete ein Bernhard im Jahre 1075 dieselbe Würde (daf. VI, 311), dessen Todestag, nach Anleitung des ungedruckten Sterbebuchs des mindenschen Morizflosters, wohl der 2. Detbr. war. Zwischen beiden möchte wohl mindestens noch ein Propst einzuschalten sein, doch hat sich dessen Name in Urkunden noch nicht entdecken lassen.

Ferner erwähnt die Urkunde eines Guts in Weluen (prediolum quoddam in Weluen). Letzteres hieß späterhin Walwen, und ist dort zu suchen, wo jetzt an dem f. g. Petershäger-Wege, der von Minden nach dem Dorfe Todtenhausen führt, der fälschlich sogenannte Walfahrtsteich, der richtiger Walwerdhk (d. i. der Teich von Walwen) genannt werden sollte, liegt. Das obige Gut schenkte der Bischof Siegbert im Jahre 1033 zur Ausstattung des von ihm gegründeten Martinsstifts (v. Spilder 135; Erhard, Cod. I, 96); doch hatte schon 1025 ein mindenscher Domgeistlicher Milo seiner Kirche ebendafelbft ein Gut übertragen (das. 129) wie auch der Bischof Egilbert im Jahre 1075, der in Jenem Jahre am 29. Auguft eingeweiheten Kirche Johanns des Täufers, welche 1062 abgebrannt war, einen Zehnten in Waluon zuwendet (Würdtwein VI, 310).

In Betreff derjenigen Personen, welche als Zeugen in der frag= lichen Urkunde mit Namen aufgeführt stehen, ist Nachstehendes zú bemerken.

Des Dompropsts Konrad I. (deffen Todestag der 8. Detbr. oder 6. Novbr. gewesen sein dürfte) Vorgänger war Heinrich I., welcher diese Würde noch im Jahre 1140 befleidete (Origg. Guelf. III, 486; vgl. Würdtwein VI, 329, 331 u. 334) and am 3. Detbr. starb; sein Nachfolger Werner I. (Edler von der Bückeburg, seit 1153 Bischof, 10. Novbr. 1170) tritt zuerst im Jahre 1147 auf.

Anno (vielleicht ein Ebler v. Landesbergen, keinesweges aber ein Graf v. Blankenburg, wie gewöhnlich angenommen wird) er= scheint zuerst in der angeführten Urkunde äls Propst des mindenschen Collegiatstifts bes heil. Martin, und zuletzt im Jahre 1167 (Troß'

Hammsche Westphalia 1826, S. 302; v. Spilder 173; Erhard's Cod. II, 105; Culemann, Verz. 76), wurde Ende des Jahres 1170 Bischof von Minden und schied am 15. Febr. 1185 aus der Reihe der Lebendigen. Sein Vorgänger als Probst des Martinsstifts war der obige Wino, als sein Nachfolger ist mir erst 1209 ein Hermann in Urkunden aufgestoßen.

Sicco (eine Abkürzung für Siebert, Siebold) tritt anfänglich als Diakon auf (vgl. Würdtwein VI, 334; X, 98; vgl. v. Spilder 157), soll schon 1145 Domdechant gewesen sein (Culemann, Verz. 71, 74), und starb am 6. Decbr. Sein unmittelbarer Vorgänger ist nicht be= kannt, denn zwischen dem 1075 namhaft gemachten Iko und ihm muß mindestens noch ein anderer eingereihet werden; sein Nachfolger hieß Robert, der in einer zwischen 1153 und 1160 ausgestellten Urkunde genannt wird (Würdtwein VI, 339).

Von den Diakonen lebte Gottfried um 1145 (Culemann, Verz. 75), Walder, der vorher wohl Subdiakon war (Würdtwein VI, 334; X, 98; v. Spilder 157), um dieselbe Zeit, dagegen wird Robert der= ́ jenige sein, welcher späterhin Domdechant wurde; der Diakon Konrad lebte um 1130 und um 1145 (Culemann, Verz. 74), und mit ihm gleich= zeitig der Subdiakon desselben Namens.

Hermann, Dechant des Martinsstifts, war vorher wohl Presbyter und Diakon, und lebte um jene Zeit, in welcher auch ein Subdiakon gleiches Namens angetroffen wird. Als Dechant ist Hermann Zeuge in einer zwischen 1153 und 1160 ausgestellten Urkunde (Würdtwein VI. 339). Sein Vorgänger war Hildebold, der nach 1140 nicht mehr am Leben gewesen zu sein scheint; sein Nachfolger hieß Dietrich, der in einer zwischen 1159-1164 ausgestellten Urkunde zum Vorschein kommt (Erhard, Cod. II, 91), vielleicht auch 1171 (Cule= mann, Verz. 76), doch ist er, wenn er nicht etwa zurückgetreten sein möchte, von dem gleichnamigen Martinsstiftsherrn zu unterscheiden, der 1180 genannt wird (Würdtwein VI, 351).

Von den Rittern der mindenschen Kirche ist Widilinnus der Stiftsschirmherr Wedekind II. Edler von dem Berge (de Monte), der von 1124 bis 1168 urkundlich nachgewiesen ist (vgl. Westphälische Prov.-Blätter Bd. II. Hft. IV, 29–31); Adolf wird wohl Adolf III. (nach der schauenburgischen, aber II. nach der holsteinischen Zählung) Graf von Holstein-Schauenburg sein, welcher am 6. Juni 1164 in der Schlacht bei Verchem unweit Demmin gegen die Wenden blieb (vgl. Nordalbingische Studien Bd. V. Hft. II.); Basilius möchte der Edele Basil von dem See sein, welcher in einer zwischen 1127- und 1140 ausgestellten Urkunde (Würdtwein VI, 331; vgl. Wippermann, Regesta Schaumburgensia 14), in einer andern von 1168 (das. 336; Origg. Guelf. III, 504) und um 1180 (Weidemann, Gesch. des Klosters Loccum 120) angeführt steht und am 25. Febr. starb, wenn er Converse

wurde; Gottfried wird Gottfried I. Edler von der Bückeburg (seit 1180 b. Arnheim), der in Urkunden zwischen 1153 und 1160 (Würdtwein VI, 339) und zwischen 1159 und 1164 (Erhard, Cod. II, 91) vorkommt, und am 10. Mai eines unbekannten Jahres starb, sein.

Von den mindenschen Dienstleuten (ministri ecclesie) fommt Bastmar um 1167 vor und lebte vielleicht noch 1187; Bruno tritt in Urkunden auf, die zwischen 1120 und 1127 ausgestellt sind; Ludolf lebte um dieselbe Zeit und noch etwas später; Alfward um 1167, und ist vielleicht identisch mit dem 1176 angeführten Stiftskämmerer dieses Namens; Bernhard war ein Zeitgenosse Bruno's.

Wir finden auch ganz umgekehrte Verhältnisse hinsichtlich der Stiftsgüter, wie sie uns in der allegirten Urkunde entgegentreten, denn das Hochstift Hildesheim hatte auch Güter im Bisthum Minden, die von letzterem erworben wurden. Dahin gehörten, außer anderen, auch Güter in Bocholte, welche der hildesheimische Bischof Udo, Graf von Reinhausen (Gleichen, 1079, † 19. Octbr. 1114) feinem Stifte ge= schenkt hatte (Leibniz I, 746), und welche der neueste Herausgeber der hildesheimischen Chronik (Justizrath Dr. Lüntzel) entweder in Buch holz, nördlich von Hannover (welches 1373 als Bokholte erscheint, vgl. Grupen, Antiq. Hanov. 240), oder in Bokholt bei Bodenteich im Lüneburgischen zu finden meint (Pertz, Mon. IX, 855), welches aber unzweifelhaft in Buchholz an der Weser, nördlich von Petershagen, gesucht werden muß. Es liegen zwar im vormaligen Bisthume Minden noch zwei andere gleichnamige Ortschaften, das eine bei Balge und Sebbenhausen, das andere bei Marklendorf und Groß - Schwarmstedt, doch können diese hierbei, meines Erachtens, keine Berücksichtigung finden. Jenes Bocholte hatte der mindensche Bischof Detmar (1185, † 6. März 1206) gegen Ende des zwölften Jahrhunderts (wohl 1196) vom Stifte Hildesheim eingetauscht (Würdtwein VI, 353), und ver= muthlich zu seinen Tafelgütern geschlagen, und das Vogteirecht darüber verpfändet, denn im Jahre 1230 sollte dasselbe eingelöst werden (daf. VI, 387). Der Bischof Detmar wird es gleich Anfangs dem Diet= rich, Edlen von dem See, zu Lehn gegeben haben, wie diesem dasselbe, als er im Jahr 1205 in die Zahl der Domherren aufgenommen wurde, erneuert wurde (das. VI, 363); Detmar hatte dagegen seiner Kirche ein Gut in Warmsen, hannoverschen Amts Solzenan (Wanemhusen, bei Würdtwein VI, 354, dagegen Wanhusen bei Leibniz II, 180) gegeben. Nach dem am 20. Juni 1252 (nicht 1245, wie ich früher irrthümlich, durch die bei Würdtwein VI, 418 abgedruckte Urk, verleitet, angenommen habe, vgl. Westphäl. Prov.-Blätt. Bd. III. Hft. I, 174, wodurch auch Andere irregeleitet sind) erfolgten Ableben des gedachten Dietrich, welcher sich (1238) bis zur Würde eines Dompropsts emporgeschwungen hatte, wird obiges Lehn an das Domlapitel zurüdgefallen

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