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Urkundliche Nachrichten

die

braunschweigische Landestheilung im Jahre 1635 betreffend. (Nach Mittheilungen aus dem herzoglichen Landesarchive zu, Wolfenbüttel.)

1.

Die braunschweigischen Stammlande, so wie sie im Besiße des Herzogs Otto des Kindes (Enkels von Heinrich dem Löwen, † 1252) vereinigt und im Jahre 1235 zu einem Reichslehen geworden waren, wurden von dessen Söhnen

Albrecht dem Großen, dem Stifter des s. g. alten
Hauses Braunschweig († 1279), und

Johann, dem Stifter des alten Hauses Lüneburg
(† 1277)

in zwei Hälften getheilt, die seitdem nicht vollständig wieder zusammengebracht sind.

Albrechts des Großen Nachkommen trennten sich in drei Linien:

die grubenhagensche, welche 1596,

die göttingensche, welche schon 1463 erlosch, und die braunschweigische, welche allein noch fortdauert.

Auf diese braunschweigische Linie war in Folge besonderer Vereinbarungen das ganze Besißthum des alten Hauses Lüneburg, als dasselbe im Jahre 1369 ausstarb, übergegangen, und es hatten sich aus derselben zwei neue Linien gebildet 1),

1) Die Fürsten dieser beiden mittleren Linien nahmen den Titel: Herzoge zu Braunschweig und Lüneburg an, wogegen die Fürsten aus der grubenhagenschen und göttingenschen Linie sich nur Herzoge von Braunschweig nannten.

das s. g. mittlere Haus Braunschweig und

das mittlere Haus Lüneburg,

welche von Söhnen des Herzogs Magnus des Jüngern (genannt mit der Kette, † 1373), den Herzogen Heinrich († 1416) und Bernhard († 1434), ausgingen 1).

A. In dem mittleren Hause Braunschweig, welches beim Erlöschen der göttingenschen Linie das Besißthum derselben meistens an sich gebracht hatte 2), theilten im Jahre 1495 die Söhne Wilhelms des Jüngern die ihnen angestammten Lande, so daß

Heinrich der Aeltere († 1514) das Fürstenthum Wolfenbüttel,

Erich der Aeltere († 1540) aber das Fürstenthum Calenberg (nebst Göttingen) erhielt.

Erichs Nachkommenschaft starb indeß schon mit seinem Sohne Erich dem Jüngern († 1584) aus, die Fürstenthümer Calenberg und Wolfenbüttel wurden daher in der Hand des Herzogs Julius, Enkels von Heinrich dem Aeltern, wieder vereinigt und gingen auf dessen Sohn, Heinrich Julius, über.

B. Von dem Hauptstamme des mittleren lüneburgischen Hauses hatten sich im 16. Jahrhundert zwei Aeste, erst der harburgische 3), hernach der dannenbergische 4), abgezweigt, eine eigentliche Landestheilung aber war nicht vor

1) Der Länderbesitz beider Linien ward vornehmlich durch die Theilungsverträge von 1428, 1432 und 1442 bestimmt.

2) Die deshalb entstandenen Irrungen wurden erst durch den Vertrag von 1512 beigelegt.

3) durch den im Jahre 1527 zwischen Otto, dem älteren Sohne Heinrichs des Mittleren, und seinen Brüdern Ernft und Franz geschlossenen Bertrag, welchem 1560 eine anderweite Vereinbarung folgte.

4) durch die Verträge zwischen Heinrich, dem älteren Sohne Ernst's des Bekenners, und seinem jüngeren Bruder Wilhelm von 1569, und zwischen dem ersten und Wilhelms Sohne Ernst von 1592. (Beide Verträge sind bei Spittler Geschichte von Hannover, Thl. 2. Beilagen S. 332 abgedruckt, jedoch sehr fehlerhaft. Besonders weicht der Abdruck des zweiten Vertrags durch erhebliche Auslassungen und Einschaltungen sehr von der Urschrift ab.)

genommen, sondern während die in Celle seßhafte jüngere Linie die Regierung führte, hatten sich die anderen mit einzelnen Aemtern und Renten abfinden lassen.

2.

Herzog Heinrich Julius zu Wolfenbüttel und Ca. lenberg († 1613) hatte in erster Ehe mit des Kurfürsten August zu Sachsen Tochter Dorothee († 1587) nur eine Tochter, Dorothee Hedwig († 1608), vermählt mit dem Fürsten Rudolf zu Anhalt-Zerbst,

und in zweiter Ehe mit der königlich dänischen Prinzessiu Elis sabeth († 19. Juli 1626) 5 Söhne:

Friedrich Ulrich, den Regierungsnachfolger (geb. 1591),,
Heinrich Julius (geb. 1597, † 1606),

Christian, Bischof zu Halberstadt, den bekannten
Heerführer im dreißigjährigen Kriege (geb. 1599,
† 1626),

Rudolf (geb. 1602, † 1616) und
Heinrich Karl (geb. 1609, † 1615),

und 5 Töchter erzeugt:

Sophie Hedwig (geb. 1592, † 1642), vermählt mit dem Grafen Ernst Kasimir zu Nassau » Diez 1), Elifabeth (geb. 1593, † 1650), vermählt zuerst an den Herzog August zu Sachsen, Bruder des Kurfürsten Johann Georg 1., und nach dessen Tode an den Herzog Johann Philipp zu Sachsen-Altenburg 2),

Hedwig (geb. 1595, † 1650), Gemahlin des Herzogs Ulrich von Pommern.

1) Sie ist durch ihren Sohn Wilhelm Friedrich († 1664) die Stammmutter des nafsau - oranischen, jetzt föniglich niederländischen Hauses geworden.

2) Sie hinterließ aus zweiter Ehe eine Tochter, Sophie Elisabeth Gemahlin des Herzogs Ernst des Frommen zu Sachsen-Gotha, von welcher die herzoglichen Häuser Coburg-Gotha, Hildburghausen Altenburg und Meiningen abftammen.

3

Dorothee (geb. 1596, † 1649), Gemahlin des Markgrafen Christian Wilhelm zu Brandenburg, Admi nistrators des Erzstifts Magdeburg, und

Anna Auguste (geb. 1612, † 1673), vermählt mit dem Grafen (hernach Fürsten) Georg Ludwig zu Nassau-Dillenburg 1).

Die Ehe des Herzogs Friedrich Ulrich mit der brandenburgischen Prinzessin Anna Sophie, Tochter des Kurfürsten Johann Sigismund 2), war kinderlos geblieben und die Ehegatten lebten, obwohl nicht förmlich geschieden, getrennt von einander 3). Da die vier Brüder des Herzogs unvermählt gestorben waren, so ließ sich voraussehen, daß mit seinem Tode die mittlere braunschweigische Linie im Mannsstamme erlöschen und die Nachfolge in seinen Landen den Agnaten eröffnet werden würde.

.

3.

Die Länder, über welche Herzog Friedrich Ulrich regierte,

waren:

1) das Fürstenthum Wolfenbüttel, so wie bei der Theilung von 1495 Herzog Heinrich der Aeltere dasselbe empfangen hatte,

2) das Fürstenthum Calenberg, nach Erichs des Jüngeren Tode (1584) an Herzog Julius vererbt,

3) der größere Theil der hildesheimischen Stiftslande nebst denjenigen Theilen der Herrschaften Homburg und

1) In den gedruckten Stammtafeln des Welfenhauses sind als die Todesjahre

der Prinzessin Sophie das Jahr 1632,

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Hedwig
Dorothee

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1622,

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irriger Weife angegeben.

2) Sie war die Schwester des Kurfürsten Georg Wilhelm und der Gemahlin des Königs Gustav Adolf von Schweden.

3) Die Herzogin, welche ihrem Gemahle gegründete Ursache zur Unzufriedenheit gegeben hatte, lebte auf dem ihr zum Wittwensitze verz schriebenen Schlosse Schöningen, wo sie erst am 19. December 1659 gestorben ist.

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