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wie oben schon bemerkt ist, nicht hindern, den Maler
Hans Raphon in dem ältesten Sohne des Northeimer Wund-
arztes wieder zu finden, um so mehr, da die sonst bekannt
gewordenen Personen desselben Namens sämmtlich Geistliche
sind, und muß uns mahnen, den schon gängig gewordenen
Ausdruck "Eimbecker Schule" mit dem allgemeineren "Nieder-
sächsische Schulen zu vertauschen.

Somit würde der Stammbaum der Raphonschen Familie
folgender sein:

M. Heinrich Raphon,

Wundarzt zu Northeim 1468-1510. † bor 1512.
Ehefrau Grete 1481-1484. † vor 1512.

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Schließlich bemerke ich noch, daß der Name Hans Rephun, also die oberdeutsche Form, in der Kunstgeschichte schon vor unserem Maler genannt wird. Paul von Stetten erwähnt in seiner Kunstgeschichte der Reichsstadt Augsburg II, S.284 einen „Hans Rephun, Gold- und Silberarbeiter im Jahre 1431. Bei ihm sowenig, als bei dem Dichter Paul Rebhun, Rector zu Zwickau und Plauen, dann Pfarrer zu Delsnig und Superintendent im Amte Voigtsperg1), scheint eine Verwandtschaft mit unserem Maler Hans Raphon anzunehmen zu sein.

1) S. Gödefe, Elf Bücher deutscher Dichtung I, S. 71.

XV.

Die Freimaurer-Logen im Königreiche Hannover. Mitgetheilt von Friedrich Voigts, corresp. Mitglied des Vereins.

»Der Freimaurerbund hat längst das erste Jahrhundert seines Bestehens ehrenvoll zurückgelegt, und sowohl in seinem Mutterlande, jenseits des Canals, als in Deutschland, Frankreich, Holland und an anderen Orten sind seit 1723 Druckschriften erschienen, welche über sein Thun und Lassen Bericht erstatten. Die Verbindung der Freimaurer sowie ihre Leistungen sind der Geschichte der Cultur der Menschheit überwiesen, die ihr früher oder später in gerechter, leidenschaftloser Würdigung den Standpunkt und den Einfluß zuerkennen wird, welchen sie in der Bildungsgeschichte unserer Zeit bereits eingenommen hat."

Mit diesen Worten eröffnet der bedeutendste Geschichtsforscher Deutschlands auf dem Felde der Freimaurerei, Prof. Dr. Georg Kloß, seine „Bibliographie der Freimaurerei und der mit ihr in Verbindung geseßten geheimen Gesellschaften." (Frankfurt a. M., Sauerländer, 1844. - Angezeigt in den Blättern für literarische Unterhaltung, 1846, Nr. 219.) Es ist eben sowohl Pietät für den nahe befreundet gewesenen, am 10. Februar d. J. Abgeschiedenen, als die Ueberzeugung, daß nichts zutreffenderes zu sagen wäre, wenn es sich darum handelt, über eine Gesellschaft, welche seit ihrer Bildung fort und fort die widersprechendsten Urtheile neben gar mancherlei Verdächtigungen erfahren sollte, vor dem Publikum zu reden. Selbst bei diesen Urtheilen und Verdächtigungen im Munde des Volks wie durch geschäftige Federn blieb es nicht. Staatsoberhäupter, weltliche und kirchliche Gewalten, von denen hier nur die Päbste

Clemens XII. und Benedict XIV. mit ihren Bannbullen von 1738 und 1751 genannt werden sollen, fanden es angemessen, jeder freimaurerischen Thätigkeit streng entgegen zu treten, und nicht mit Unrecht ist gesagt worden: "Die Geschichte der Freimaurerei wurzelt in der Geschichte ihrer Verfolgungen.“

In unseren Tagen ist namentlich das alte Thema von Deffentlichkeit und geheimer (!) Gesellschaft neben der Nußlosigkeit derselben wieder einmal fast bis zum Ueberdruß abgehandelt worden. In Bezug auf das Königreich Hannover ist es durch das Protectorium S. M. Georg V. vom 19. März 1852 beseitigt, also merkwürdiger Weise um dieselbe Zeit, wo Herr Pastor Wedekind im Osnabrücker Wochenblatt die Freimaurer der Ausrottung verfallen erklärte. Neuerlichst haben wir in Berlin Aehnliches gesehen. Die Evangelische Kirchenzeitung bediente sich der ihrer Tendenz eigenthümlichen Mittel, um mindestens die Geistlichkeit von der Theilnahme an maurerischer Verbindung zurückzuschrecken, und am 5. November 1853 antwortete des Prinzen von Preußen K. H. auf die kaum begreiflichen Invectiven jener Zeitung durch die Aufnahme des eignen Sohnes, des Prinzen Friedrich Wilhelm, in die große Landesloge zu Berlin.

Diese beiden Momente leiten mich auf dem geradesten Wege zu dem Zweck des gegenwärtigen Aufsages, nämlich zu einer gedrängten und doch möglichst verständlichen Darstellung der Bildung und Entwickelung der Freimaurer-Logen im Königreiche Hannover. Da ich jedoch wohl vorausseßen darf, daß nicht Jedermann sich eine nähere Bekanntschaft mit der Freimaurerei überhaupt angeeignet habe, so wird es nothwendig sein, über den Ursprung derselben einiges Nähere beizubringen, um damit in dem Folgenden Manches verständlicher hervortreten zu lassen.

Die Freimaurerei ist ein Kind der Bauhütten. Die Baumeister, die Steinmeßen, wurden schon früh durch ihre kunstreichen Baurisse auf eine symbolische Vergeistigung derselben hingeleitet, und wie die Baurisse selber in regelrechter Darstellung der einzelnen Theile zum Ganzen als ein Geheimniß behandelt wurden, so blieben auch die symbolischen Bezüge

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derselben auf das Menschenleben als ein besonderer Schat bewahrt. Den sinnigen Beschauer wird z. B. der Straßburger Münster stets als ein unerschöpflicher Quell geistigen Schazes ansprechen. Es war natürlich, daß auch die Werkzeuge der Kunstgenossen, Zirkel, Winkelmaß, Bleiloth, Wasserwage, Maßstab, Hammer u. s. w., zu einem Merkzeichen, einem Sinnbild für irgend eine sittliche Lebenserfahrung erhoben wurden, und, damit wandernde Genossen, da ihr Zeitalter überhaupt nichts von Kundschaft, Paß und Wanderbuch wußte, sich bei einer Bauhütte als zulässig auszuweisen vermöchten, kam man wegen gewisser Zeichen und Sprüche überein, die Jeder fehllos sich einprägen mußte. Dergleichen finden wir noch heute bei allen sogenannten "geschenkten" Handwerken, welche diese Bezeichnung von einem als Erkennungszeichen dienenden eigenthümlichen Handschlag (Handschenk) führen, daneben auch eine besondere Kasse haben, aus welcher dem Zusprechenden, wenn ihm keine Arbeit gegeben werden kann, ein Zehrpfennig zur Fortseßung seiner Wanderung gereicht wird. Handwerksgebräuche find mehrfach gedruckt, und werden fortwährend auf Jahrmärkten feilgeboten; ich bin jedoch bis jezt noch nicht einer einzigen Druckschrift über die Gebräuche der Steinmeßen begegnet, und was Fr. Beck in seiner „Geschichte eines deutschen Steinmeßen, herausgegeben von der Gesellschaft für deutsche Alterthumskunde in München, 1834." derartiges beibringt, kann lediglich nur als poetischer, dabei allerdings höchst sinnvoller Schmuck betrachtet werden.

Im 17. Jahrhundert gerieth der Baustil des Mittelalters mehr und mehr in Verfall, da der neuitalienische Baustil dem Auge schmeichelte. Die dem Alten treu bleibenden Bauhütten vereinsamten; viele wurden ganz geschlossen, und im Jahre 1717 waren u. A. in London nur noch vier Bauhütten (Logen) übrig, aber ebenfalls auf dem Punkte gänzlicher Auflösung. Daß sie sich hielten, neu belebten und kraftvoll wieder entwickelten, beruhete zum großen Theil in einem noch jezt in London fortlebenden eigenthümlichen Gemeindeverhältnisse, welchem wir im Mittelalter auch wohl in manchen Städten Deutschlands begegnen. Wie nämlich hier jeder Nichthandwerker ver

pflichtet war, sich, wenn er im Rathe der Gemeinde mitreden wollte, irgend einer Zunft anzuschließen, so wählt auch in London jeder Einwohner mit dem Erwerben des Bürgerrechts eine Zunft, welcher er als Mitglied sich anschließt1). Um jene Zeit hielten es Vornehme, Reiche, Gelehrte, Staatsdiener angemessen, sich bei der Steinmeßenzunft` einzuschreiben, theils um die wirklichen Glieder derselben für den neuen Baustil zu gewinnen und zu benußen, theils weil die sinnvollen Gebräuche dieser Zunft den Stand ihrer Bildung besonders ansprachen. In dankbarer Erinnerung an ihren Ursprung wurden, auch als die neuen Zunftgenossen sich bereits unabhängig von den wirklichen Werkgenossen zu bethätigen vermochten, die schon vorhandene und im Laufe der Zeit stets mehr ausgebildete Symbolik, sowie die Werkzeuge, welche dem Auge so Großartiges darstellen, mit ihrer finnbildlichen Bedeutung beibehalten und den Nachkommen überliefert.

Die Mitglieder der vier Bauhütten erwählten unter sich einen besondern Ausschuß für Besorgung und Leitung gemeinsamer Angelegenheiten, und legten ihm das Recht bei, neue Bauhütten (Logen) zu constituiren. Die alten Urkunden der Genossenschaft wurden gesammelt; der Magister artium und anglikanische Prediger, Jacob Anderson, erhielt den Auftrag, sie zu sichten und in rechter Ordnung zusammen zu fassen, und 1723 schon erschien The Constitution of the Free-Masons, containing the History, Charges, Regulations etc. of that most antient and right worshipful Fraternity." Dieses Constitutionen - Buch ist fortwährend Richtschnur aller englischen Logen. Jener Ausschuß ist die noch heute bestehende Große Loge von England zu London, die gegenwärtig im Norden und Süden aller fünf Welttheile über achthundert Tochterlogen zählt.

Der erste Theil des Constitutionen-Buches giebt eine Geschichte der Freimaurerei, die, wie noch heut zu Tage die Giebeloder Kranzreden der Bauhandwerker, mit Erschaffung der Welt

1) In Hannover müssen, so viel ich weiß, noch gegenwärtig die Lederhändler bei der Zunft der Schuhmacher eingeschrieben sein.

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