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seit 1813 Mitglied der Loge Friedrich zum weißen-Pferde, übernahm im Jahre 1828 die erste Stelle bei der mit dem 1. November ins Leben gerufenen Großen Loge des Königreichs Hannover, und wie die Freimaurerei bis dahin geduldet war, so durfte ihr Fortbestand nunmehr als gesichert betrachtet werden. Die Große Loge hat im Jahre 1845 die Loge „Friederike zur Unsterblichkeit in Stade; 1849 die Loge „Eintracht und Standhaftigkeit" in Kassel 1); 1851 die Loge "Hercynià zur Brudertreue in Clausthal constituirt. Die wenigen Logen, welche noch auswärtigen Großlogen angehörten, wurden zwar zum Anschluß eingeladen: es ist aber kein Versuch gemacht, auf die freie Wahl ihres Entschlusses einzuwirken.

Zu den neu erworbenen Landestheilen übergehend, bietet zunächst der Gang des Freimaurerthums in Hildesheim einer vollständig erschöpfenden Darstellung gewiß sehr reiches Material. Hier können jedoch lediglich die äußeren Data eine Stelle beanspruchen. Danach constituirte die Große Loge zu London 1762 die Loge "Pforte zur Ewigkeit"; ihr folgte 1774 eine templarische Loge "Ferdinand zur gekrönten Säule", welcher 1775 eine Zinnendorfer Loge „Friedrich zum Tempel« entgegentrat. Beide verschwanden bald, und 1792 ward eine Loge zum stillen Tempel von London aus constituirt. Die zuerst genannte Loge und der stille Tempel vereinigten sich 1844 unter dem Namen Pforte zum Tempel des Lichts" unter Constitution der Großen Loge zu Hannover, und 1846 bildete sich neben derselben eine zweite Loge, wieder unter dem Namen "zum stillen Tempel, die ebenfalls dem hannoverschen Logenbunde angehört. Eine Loge „Luise Auguste zu den drei Sternen“, von der Großen Landesloge zu Berlin 1805 in Alfeld constituirt, schloß sich zivar 1815 der Provinzial-Loge in Hannover an, war jedoch schon seit 1809 unthätig.

In Ostfriesland sehen wir die erste Loge in Emden, schon 1762 bestehend. Sie hieß "Pax et Concordia". Nach dem Eingange derselben installirte die Große Landesloge zu Berlin

1) In Kurhessen mußten 1824 die bis dahin geduldeten Logen ge= schlossen werden. Gegenwärtig scheint das desfallsige Verbot, wenn auch nur stillschweigend, beseitigt zu sein.

1789 die Loge zur wahren Treue", welche bald nach 1816 ihre Thätigkeit einstellte und ihr Vermögen der Stadt übergab. In Aurich hatte die Große Loge zu den drei Weltkugeln in Berlin 1779 die Loge zu den drei königlichen Adlern“ gegründet, die etwa um 1811 sich der Großen Loge von Holland anschloß und später einging. Ebenso war die Loge zur goldnen Harfe in Leer, 1803 von der Großen Landesloge in Berlin constituirt, nicht von langer Dauer. Einer von ihr gegründeten Versorgungsanstalt ward 1807 der Charakter einer öffentlichen gegeben. Im Jahre 1842 constituirte die Große Loge des Königreichs daselbst die Loge zur Ostfriesischen Union", welche 1846 nach Emden übersiedelte und gegenwärtig als die einzige in Ostfriesland fortbesteht.

Indem noch anzuführen ist, daß außer jenen Logen, welche oben bereits als nicht mehr bestehend bezeichnet wurden, auch die Logen zu Hameln, Harburg und Hoya eingegangen sind, muß nun noch jener Logen gedacht werden, die bis jegt dem hannoverschen Logenbunde sich nicht angeschlossen haben. Die Loge zum großen Christoph in Stade ward 1777 von der Großen Landesloge in Berlin constituirt, und es mag hier nachgeholt werden, daß in Stade 1790 auch eine Lege „Charlotte zur gekrönten Tugend" gestiftet wurde, die jedoch bald wieder eingegangen sein muß. Eine ursprünglich während des Befreiungskrieges in Condé bestandene Militair - Loge "Adolphus zur deutschen Einigkeit und Treue ward in Stade unter dem Namen „Adolphus zur gekrönten Tugend" fortgesezt und bestand bis 1824. In Osnabrück hat die Große Loge zu den drei Weltkugeln in Berlin 1806 die Loge zum goldnen Rad", und in Goslar 1809 die Loge "Hercynia zum flammenden Stern" constituirt, welche ihrer hochachtbaren Mutter treu anhangen und in ächt maurerischem Geiste nachstreben.

Wenn es nun gelungen wäre, mit dem Gegebenen ein historisch möglichst getreues Bild des Freimaurerthums im Königreiche Hannover aufzustellen, so möchte sich ergeben, daß auch dieses Land dem Einflusse der mannigfachen Variationen und Abirrungen, die im vorigen Jahrhundert überall hervortraten, nicht fremd blieb; daß jedoch der Geist der Freimaurerei nie und

nirgend verkannt wurde. Die dem hannoverschen Logenbunde als Richtschnur geltende Form sichert gegen neue Abirrungen, gegen jedes Verkennen der oben bereits angedeuteten freimaurerischen Grundidee. Ebenso ist durch sorgliches Festhalten an den alten Gesezen des Andersonschen Constitutionenbuches kein Staat im Staate, keine Kapelle neben der Kirche zu befürchten, denn Staat und Kirche sind überhaupt dem Geiste der Freimaurerei, dieser Welt in der Welt", wie schon Hippel1) denselben mit vier Worten so richtig als großartig bezeichnet, unbedingt nothwendig und eben deshalb auch heilig. Das Königliche Protectorium, welches s. 3. die öffentlichen Blätter zu weiterer Kunde brachten, haben nicht allein die Freimaurer, sondern überhaupt alle Hannoveraner als ein Zeugniß zu verehren, daß des Königs Majestät diesem in den hannoverschen Logen waltenden Geiste vertraut; in diesem Protectorium liegt aber auch, zugleich die Berechtigung wie die Verpflichtung, so manchen mit Absicht oder aus Unkunde emanirten Darstellungen aus dem Gebiete der Freimaurerei und des Logenthums entgegen zu treten mit wahrheitgetreuer Darlegung alles dessen, was allgemein verständlich sich wiedergeben ließ. Darum aber darf auch das Königliche Protectorium selber hier nicht fehlen als Schlußstein des freimaurerischen Baues im Königreiche Hannover.

Georg der Fünfte von Gottes Gnaden König von
Hannover, Königlicher Prinz von Großbritannien und
Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braun-
schweig und Lüneburg 2.

Wir haben auf den von der hiesigen Großloge des Freimaurer-Ordens bezeugten Wunsch, und im Vertrauen zu dem nur der reinen Freimaurerei und der getreuen Erfüllung der Unterthanen-Pflichten zugethanen allgemeinen Geiste der unter der hiesigen Großloge vereinigten Freimaurer - Logen Uns Allergnädigst bewogen gefunden, das Protectorat über die hiesige Großloge und über die damit verbundenen Freimaurer - Logen zu übernehmen, und thun Solches der hiesigen Großloge hiedurch Allerhuldreichst kund. Zugleich

1) Dorow, Reminiscenzen. Leipzig, 1842. S. 272.

wollen Wir dabei bevorworten, daß Uns von dem Vorsizenden der Großlöge nach Unserer Bestimmung und jedenfalls einmal in jedem Jahre über die Wirksamkeit der Freimaurerei in Unserem Königreiche getreulich Bericht zu erstatten, auch zu jeder Veränderung an den von unserem in Gott ruhenden Herrn Vater, dem Könige Ernst August, genehmigten, hier bestehenden Freimaurer - Statuten Unsere Allerhöchste Genehmigung zu erwirken ist.

Wir bleiben der hiesigen Großloge des FreimaurerOrdens in Gnaden gewogen.

Hannover, den 19. März 1852.

(L. S.)

(unterz.) Georg.

(unterz.) W. F. O. v. Borries.

Ich bescheinige hiedurch, daß vorstehendes Rescript nach erfolgtem Vortrage des Inhalts von S. M. dem Könige in meiner Gegenwart eigenhändig unterschrieben worden ist. Hannover, den 19. März 1852.

(unterz.) C. F. L. Nieper, General Secretair des Ministeriums des Innern.

XVI.

Miscelle u.

1. Beschreibung eines merkwürdigen Thongefäßes in der Sammlung des Vereins. Mit Abbildung.

Von J. M. Kemble.

Unter denjenigen Thongefäßen aus unserer heidnischen Vorzeit, denen ihrer Form wegen eine besondere Aufmerksamkeit der Alterthumsforscher zu Theil geworden ist, befinden sich vier, welche gewissermaßen die Gestalt eines Hauses haben und deswegen durch Abgüsse oder Abbildungen bekannt gemacht sind. Jenen müssen wir nun jetzt eine fünfte und einen Theil einer sechsten, die sich im hiesigen Museum befinden, zur Seite stellen.

Von diesen Urnen ward die erste bei Burgchemnitz in Thüringen gefunden (Leipzig. Jahresb. 1826 mit Abbild. Klemm's Handbuch der germ. Alt. 186, mit Abbild. Taf. XIV, Fig. 13.).

Die zweite, aus einem Hügel bei Rönne auf der Insel Bornholm 'stammend, ist beschrieben und abgebildet in den Historisch-antiq. Mittheil. der Königl. Gesellsch. für nordische Alterth. 1835, S. 100 und im Leitfaden zur nord. Alterth. 1837, S. 40.

Eine dritte ward im Jahre 1838 in einem Grabhügel zu Kiefindemark bei Parchim (Mecklenburg-Schwerin) entdeckt, und ist beschrieben in den Jahrb. des Mecklenb. Vereins für genanntes Jahr. S. sodann im XI. Jahrg. (1846) derselben Jahrbücher, mit Abbild. S. 364 und wieder, ebenfalls mit Abbild., im XIV. Jahrg. (1849) S. 313.

Die vierte, jetzt im Museum der vaterländischen Antiquitäten in Berlin, ward vor mehreren Jahren in einem, mit rohen Granitsteinen ausgesetzten Grabe, bei Aschersleben gefunden. Eine getreue Abbildung dieses Gefäßes steht in den letztgenannten Jahrb. des Meckt. Vereins, XIV. S. 312, und Abgüsse davon sind bereits, durch die Güte des Herrn General-Directors von Olfers zu Berlin, in mehreren deutschen Museen zu finden.

Die fünfte, unten näher beschriebene Urne ward ebenfalls vor mehreren Jahren bei Klus, in der Nähe von Halberstadt, gefunden, und

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