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tam mit den übrigen Gegenständen der Gräflich von Münsterschen Sammlung zu Langelage, als Staatßeigenthum zu der Sammlung des historischen Vereins für Niedersachsen, im Herbste 1853.

Gemeinschaftliche Kennzeichen dieser sämmtlichen Urnen sind das Dach oder die Kupvel, und die Thür oder fensterartige Deffnung in der einen Seite des Gefäßes; jedoch ist bei den zwei erstgenannten diese Oeffnung oben im Dache selbst angebracht, während sie bei den übrigen an der Seite unter dem Dache sich befindet. Sie mögen wohl die uralte Hütte einer wilden Zeit darstellen, wo der einzige Eingang zum Hause hoch über dem Erdboden angebracht ward, so daß man nur durch Hülfe einer Leiter, die man dann nach sich hinaufzog, einsteigen fonnte; denn so war man am leichtesten gegen Angriffe von Thieren oder Menschen geschützt. Die Oeffnung ist in allen viereckig, obwohl etwas an den Eden abgerundet, und wird durch freistehende balkenartige Erhöhungen an allen vier Seiten begränzt und von außen geschützt, so daß Brett oder Thür von angemessener Größe vorgeschoben werden konnte, welche man nachher mit einem Riegel sicherte. In der Deffnung der thüringer Urne befand sich sogar ein metallenes Stiftchen, das als Riegel gedient hatte, nebst einigen Bruchstücken der Thür selbst. Die thüringer, bornholmer, parchimer und halberstädter Urnen sind alle rund, und in den drei erstgenannten ist das Dach mit den Seitenwänden verbunden, während bei der letzten das Dach getrennt ist, und abgenommen werden fann, wie ein gewöhnlicher Deckel. Die ascherslebener Urne dagegen ist viereckig, und besitzt in der That eine merkwürdige Aehnlichkeit mit der jetzigen Hütte armer deutscher-Landleute.

Diese Urne schildert nun Herr Archivar Dr. Lisch mit folgenden Worten: "Der untere Theil ist viereckig; auf diesen Seitenwänden steht ein sehr hohes Dach, welches mit hinauflaufenden, eingeritzten geraden Linien, wahrscheinlich zur Andeutung eines Rohr- oder Strohdaches, bezeichnet ist. Eine Seitenwand hat eine viereckige Thüröffnung; diese kann von innen durch eine Platte, welche hineingeschoben werden kann, zugestellt und mit einem Niegel durch einen hervorstehenden Ning von außen zugeschoben werden Die Urne ist ein Vorbild der norddeutschen Bauerhäuser. Die Masse der Urne ist die bekannte, mit zerstampftem Granit durchknetete Thonmasse der heimischen Grabgefäße aus der heid= nischen Zeit; nach der Bearbeitung und der Farbe zu schließen, gehört die Urne der Bronze periode an." (Meckt. Archiv XIV, S. 312.)

Ueber diese Urne ist auch sehr passend an einem anderen Orte be= merkt worden: „Dieses Stück, gewiß eine Seltenheit, die ihres Gleichen sucht, stellt in der That das altgermanische, fast quadratische oder runde Haus dar, das die Römer mit Recht ein tugurium nennen konnten, mit seinem hohen spitzen Strohdach und den niedern Wänden, die einzige weite Oeffnung auf der einen breiteren Seite, so wie man es auch auf den Reliefs der Antonins-Säule, zum Theil in überraschender Achnlichkeit,

abgebildet findet. Daß es, wie man vermuthet, als Grabgefäß oder Urne gedient habe, ist nach der Auffindung nicht zu bezweifeln.“ (Vierzehnter Bericht der Schlesw.-Holst.-Lauenb. Gesellsch. 2c. 1849, S. 2 f.)

Die vier ihm bekannten Urnen stellt Herr Dr. Lisch in folgende Ordnung ihrem vermuthlichen Alter nach: Zuerst kommen die thüringer und bornholmer, deren Thür im Dache ist; auf diese dürfte die parchimer folgen, während die ascherslebener die jüngste von allen ist.

Ich glaube nun den Freunden des Alterthums "eine Freude zu machen, wenn ich ihnen eine genaue Beschreibung der bei Halberstadt gefundenen, im hiesigen Museum aufbewahrten Urne, mit einem Umrisse liefere. Ich habe oben bemerkt, daß das Dach oder die Kuppel derselben durch einen beweglichen Deckel vertreten ist, und die nachstehenden Messungen sind ohne dieses gerechnet.

Höhe der Urne 29 Centimeter, (oder ungefähr 124′′). Vom Boden bis zur Thür unten 15 Centim., von der Thür bis zum obersten Nande 6 Centim., Höhe der Ränder oder äußeren Balken der Thür 12 Centim., Breite derselben 9 Centim., Höhe der inneren Oeffnung der Thür 9 Centim., Breite derselben 7 Centim. Die Thürplatte selbst, welche ganz vollständig erhalten ist, hat eine Höhe von 10, eine Breite von 7,5 Centim.; quer über die Mitte der Thür, in horizontaler Richtung, läuft eine flache Vertiefung, etwa 2 Millimeter breit, die zur Aufnahme des Riegels diente; von einem Ringe, wie bei der ascherslebener Urne, ist dagegen hier keine Spur zu sehen.

Der Durchmesser am oberen Rande der Urne beträgt 23 Centim., der des Bodens 19 Centim. und der größte Durchmesser inwendig 28 Centim.

Der größte Durchmesser des Deckels ist 26 Centim., inwendig in dem Rande des Deckels 21 Centim. und über dem Gipfel auswendig, von Rand zu Rand, 32 Centim.; höchster Punkt des Gipfels 7 Centim.

So wenig Aehnlichkeit mit einem Dache auch dieser Deckel zeigt, so ist er doch ziemlich sicher für ein solches anzunehmen. Man vergleiche nur die Abbildungen der deutschen Hütten auf der Antonins - Säule, da

findet man dasselbe runde, etwa wie das eines Backofens geformte Dach, wie auch die Thür hoch über der Erde angebracht1). Wichtig dabei ist die breite Kante, welche einen inneren Rand am Deckel selbst ausmacht, und so geformt ist, daß sie auf den Bänden der Urne ruht, und etwas hinunter einwärts reicht, wodurch eine ziemliche Festigkeit gewonnen ist. Diese Form, ebenso wie die sehr gewöhnliche Thonmasse, führt zu der Meinung, diese Urne wenigstens gehöre einer durchaus spätern Zeit an, als der Bronzeperiode. Auffallend ist allerdings das Vorkommen zweier solcher Gefäße in der Nähe von Halberstadt; und diese Thatsache gewinnt dadurch an Interesse, daß die größere Hälfte eines ähnlichen, fehr großen Deckels mit Einritzungen und quer übereinander laufenden Linien - durch die man das Strohdach nachzuahmen willens war, mit der hier beschriebenen Urne zusammen gefunden ward. Da nun drei von sechs und bekannten Gefäßen in der Nähe von Halberstadt gefunden worden sind, so scheint dies eher auf die Laune eines einzelnen Töpfers, als auf eine weitverbreitete Sitte zu deuten, und es läßt sich allerdings denken, daß die andern ähnlichen vielleicht ursprünglich aus derselben Quelle gekommen find.

I. M. K.

2. Herzberg oder Harzburg?

Vom Reichsfreiherrn J. Grote zu Schauen.

In einem Briefe der Gräfin Adelheid von Schauenburg (welche in erster Ehe mit Herzog Albrecht von Braunschweig vermählt gewesen war) an den König Eduard von England nennt sie sich Adelheydis, quondam ducissa in Bruneswich, nunc domina in Hertesberge et comitissa in Scowenberch. 2)

1) Mon sehe die Abbildungen in Montfaucon's L'Antiquité expliquée, Suppl. I. pl. XXV, p. 63. Darüber bemerkt derselbe: In eadem Antoniniana columna aedes conspicimus ex lignis paleisque confectas rotundasque, quarum cacumen fornicis instar rotundum est, et in conum desinit: sunt tamen illae non inconcinne structae. In casas porro nonnisi ab ostio lux ingrediebatur; quod ostium praealtum ́est, et in nonnullis ad tectum usque aperitur. Eodem quoque modo veteres Galli aedes struebant suas. Eben aus der Form dieser Tuguria geht auch hervor, daß diese Urnen nicht der Bronze-, sondern der Eisenzeit angehören.

2) Urkundensammlung der schlesw.-holst.-lauenb. Gesellsch. 1, 511. Rymer Foedera etc. Neue Ausgabe. II, 1. p. 588. (conf. p. 530, 580.)

Sudendorf, welcher in seinen Welfenurkunden S. 52 diefen Brief in den November 1280 versetzt, sagt, der Herzogin sei die Harzburg als Witthum verschrieben. Harzburg war aber um diese Zeit nach der Angabe von Delius (die Harzburg) im Besitze der Grafen von Wer= nigerode. Es wird also, wofür auch die Schreibart Hertesberge spricht. das Schloß Herzberg gemeint sein, welches 1157 von Heinrich dem Löwen durch einen Tausch gegen seine Besitzungen in Baden von Friedrich dem Ersten erworben war. Der Brief lautet:

Serenissimo domino E. regi Anglie, consanguineo suo dilecto, Dei gratia Adelheydis, quondam ducissa in Bruneswich, nunc domina in Hertesberge et comitissa in Scowenberch, ad quelibet ejus beneplacita paratam et obsequiosam in omnibus voluntatem. Magestati vestre in presenti litera graviter querulamur, quod frater noster Verdensis ecclesie postulatus, quem bone memorie dilectus Dominus ac maritus noster in hora mortis nobis statuit in tutorem, nos atque pueros nostros tractavit et tractat adeo turpiter et indecenter, quod suam enormitatem vobis non plenarie possumus explanare. Sed exhibitor presentium, vir ydoneus et discretus, dominus Alexander capellanus noster dilectus, vos debet de processu huius negotii nostri et aliorum negotiorum nostrorum singulariter per ordinem expedire; et rogamus, quatenus verbis suis que ex parte nostra vobis dixerit fidem credulam adhibeatis. Hinc est, cum idem nuncius noster iam predictus Gallicum nesciat, rogamus eciam, quod sibi clericum Latine instructum adiungatis, ut illo mediante vos de toto negotio nostro totaliter sicuti nobis sit utile valeat expedire.

3. Des Klosters S. Ludgeri bei Helmstädt Besitzungen im Hannoverschen.

Vom Neichsfreiherrn Julius Grote zu Schauen.

Unter den Besitzungen des Klosters S. Ludgeri bei Helmstädt, welche im libro bonorum monasterii S. Liudgeri1) verzeichnet sind, befinden sich die folgenden im Hannoverschen belegenen, von denen in den neuen Mittheilungen des Thüring. - Sächslschen Vereins ein Theil in Westphalen gesucht wird. Die Annahme, daß Holthuson in Westphalen zu suchen sei, ist dort durch nichts unterstützt und wohl nur durch die Angabe des Münzfußes, worin die Abgaben entrichtet werden mußten, hervorgerufen. Die betreffende Stelle lautet:

1) Abgedruďt in Neue Mittheil. des Thüring.-Sächsischen Vereins I. 4. p. 47.

8. 22.

De territorio in Gienbuson.

Aiko de Ibelstide I siclum VI mo. silig. VIII mo, brac. ovem cum agno. Ibidem Gerwin I sicl. VI. mo, silig. VIII mo. brac, ovem cum agno. Ibidem Hobern I sicl. VI mo. silig. VIII mo. brac. ovem cum agno. De M..... modium dim. sicl. III mo, silig. XII brac. ovem cum agno. De Werdbeke Eildag I sicl. VII mo. silig. X mo. brac. ovem cum agno. Winetholf similiter. De Thiodikasheim Popo similiter. Ricbern III mo. silig. mo, brac. In Sliken Eildag similiter. Thiedmar simil.

§. 23.

De territorio in Holthuson. Ipse villicus dabit dno abbati XII maldaria avene XII. den. sosatiensis monete, VIII caseos, VIII pullos, IIIIor. butira. In inferiore Holthuson Helmere VII maldaria avene, II modios siliginis, de alio domo in Hiddinkthorpe XXXta den. sosatiensis monete. Ibidem Heldag XII den. item in Hornen V mald. avene Il mod. silig. decime de IIIIör, domibus mansus hubbicis, I mald. av. Ibidem hezzelinus III sol. et VIII den. huksariensis monete. Ibidem Richardus IIIIor. sol.

8. 24.

De territorio in Ruthwardesheim. In Ruthwardesheim villicus tres mansos tenet sub se preter curt. unusquisque mansus V sol. solvens. In Hersevörde II mansi X sol. solventes. Iuxta Sedeminne tres mansi XV sol. solventes.

Mit den bei Jeinsen (Gienhuson) belegenen Besitzungen belehnte 1443 der Abt Johann den Herzog Heinrich von Braunschweig, so wie außerdem mit mehren andern Besitzungen, deren frühere Inhaber die Belehnung in den fünf Jahren seiner Prälatur nicht nachgesucht hatten. Die bezügliche Stelle in dem am Sonnabend nach Francisci 1443 zu Braunschweig ausgestellten Lehnbriefe lautet: Item mit teyn hove landes in dem velde to Jensem und vor Werbecke dar Sivert van Salder van unsen vorfaren mede belenet was. Item veyr hove landes und mit twen hoven darsulves, dar Heinreck Paschedag van unsen vorfaren mede belenet was in dem genanten jare (1410). Gienhuson ift Jeinsen, Amts Calenberg.

Ibelstide (Ibbelstede), wovon Aiko den Namen führt, lag zwischen Jeinsen und Pattensen 1), und wird bei Würdtwein Subsid. diplom. VI, 307 als eine villa in pago qui dicitur Marsthem angeführt. 1317 verkauft. Gerhard I. Graf zu Hallermund dem Kloster auf dem Werder bei Minden Güter zu Ibbelstedt in campo dicto Ludhe, welche der Knappe Bodo von Vinighe zu

1) Grupen, Teutsche Alterth. z. Erläuterung des Tächs. Land- und Lehn-Rechts.

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