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Streitfragen sind nach und nach durch besondere Vereinbarungen erledigt.

So ist zuvörderst in dem Unions-Vertrage vom 10. December 1635 in Ansehung der bisher von der wolfenbüttelschen Linie allein ausgeübten Ehrenrechte des Hauses die Bestimmung getroffen, daß selbige künftig immer dem jedesmaligen Aeltesten unter den regierenden Herren zustehen sollten.

Sodann ist durch einen zu Peine am 10. März 1637 von den Abgeordneten der Herzoge Friedrich, August des Jüngeren und Georg vollzogenen Vertrag außer manchen transitorischen Bestimmungen -die bei der Verleihung der Präbenden in den Stiftern St. Blasii und St. Cyriaci in Braunschweig und bei der Besegung der Lehrämter an der Universität Helmstedt zu beobachtende Reihefolge festgestellt.

Ueber das Directorium der Universität und die sonst in Bezug auf selbige zu treffenden Anordnungen ist bei Gelegenheit der von den fürstlichen Abgeordneten vorgenommenen Visitation vom 20. Julius 1637 eine am 28. August desselben Jahrs ratificirte sehr umständliche Verabredung geschlossen.

Ferner gehören hieher die Verträge

vom 30. Junius 1647 zwischen den Herzogen Friedrich zu Celle, August dem Jüngeren und Christian Ludwig - Georgs Sohne zu Calenberg über die Belehnung der Grafen von Oldenburg mit dem Stad- und Budjadingerlande u. s. w.;

vom 10. Julius 1647 zwischen den Herzogen August dem Jüngeren und Christian Ludwig, wegen Separation des zu Wolfenbüttel und Braunschweig aufbewahrten Archivs 2c.;

vom 12. Mai 1649 zwischen den Herzogen August dem Jüngeren und Georg Wilhelm damals zu Hannover wegen der Verwaltung u. s. w. der gemeinschaftlichen HarzBergwerke;

von demselben Tage, zwischen denselben Fürsten wegen verschiedener Gegenstände, u. a. wegen des Directoriums der Universität Helmstedt;

vom 12. Februar 1653 zwischen den Herzogen August dem Jüngeren, Christian Ludwig und Georg Wilhelm, wegen der Irrungen über das Stad- und Budjadingerland u. s. w.;

vom 13. Mai 1653 zwischen den Herzogen August dem Jüngeren und Georg Wilhelm, wegen der zur Befriedigung der altfürstlichen Gläubiger angewiesenen Allodialstücke, namentlich des Salzwerks Liebenhall bei Salzgitter;

vom 1. Februar 1667 zwischen den Herzogen Georg Wilhelm zu Celle, Johann Friedrich zu Hannover und Rudolf August zu Wolfenbüttel, wegen gemeinschaftlicher Verwaltung der vorgedachten Allodialstücke;

vom 6. und 16. Mai 1671 zwischen den Herzogen Georg Wilhelm und Rudolf August, wodurch jener diesem alle ihm bisher zuständigen Rechte und Ansprüche an der Stadt Braunschweig und den Stiftern und Klöstern in derselben abtritt 1); und

vom 26. Junius 1671 zwischen den Herzogen Johann Friedrich zu Hannover und Rudolf August, wodurch jener sich ebenfalls aller Ansprüche an der Stadt Braunschweig und den Stiftern daselbst begeben hat.

Die meisten Schwierigkeiten erregte die in dem Vertrage vom 14. December 1635 vorbehaltene Ausgleichung wegen der auf den Landen des Herzogs Friedrich Ulrich haftenden Lasten und Schulden, so weit diese von den succedirenden Agnaten hatten übernommen werden müssen. Nach sehr lang= wierigen Unterhandlungen ist endlich auch darüber zwischen den Herzogen Johann Friedrich zu Hannover und Rudolf August zu Wolfenbüttel unter Vermittelung des Herzogs Georg Wilhelm am 30. August 1679 ein Vergleich 2) geschlossen, nach welchem Herzog Rudolf August an den Herzog Johann Friedrich wegen aller Ansprüche, die dieser noch aus dem obgedachten Vertrage wegen Adäquation sowohl der Lasten als der Intraden und der Kammergefälle an das Fürstenthum Wolfenbüttel machen können, eine Aversionalsumme von 42,000 Thlr. entrichtet hat.

Damit ist die ganze Successions- und Theilungs-Angelegenheit beendigt, da die sonstigen in dem Vertrage von 1635

1) abgedruckt in Selchow's Magazin Thl. 1. S. 114. und 123. 2) Selchow a. a. D. S. 140 ff.

gemachten und theilweise noch in dem Vergleiche von 1679 erneuerten Vorbehalte nicht weiter verfolgt zu sein scheinen.

Zum Schlusse noch zwei Bemerkungen:

1) Die Zeitangaben sind nach dem alten oder Julianischen Kalender gemacht, welcher zu jener Zeit noch der in hiesiger Gegend allein übliche und bei Ausstellung von Urkunden gebrauchte war. Durch Hinzurechnung der Zahl zehn wird der entsprechende Tag des neuen oder Gregorianischen Kalenders gefunden.

2) Die Nachrichten von den Successionshandlungen (1634 bis 35), welche bei den älteren wie bei den neueren Schriftstellern über braunschweigische Geschichte vorkommen, enthalten fast sämmtlich mehr oder weniger Unrichtigkeiten und sind mindestens ungenau und unvollständig. Dies gilt namentlich auch von des Grafen v. d. Decken Geschichte des Herzogs Georg von Braunschweig und Lüneburg (Hannover 1833 und 34.). Es schien indeß nicht nöthig, die Mängel im Einzelnen nachzuweisen, da sie bei einer Vergleichung mit der gegenwärtigen, aus den Quellen geschöpften Darstellung von selbst flar werden.

II.

Das Nekrologium des Nonnenklosters Wöltingerode. Mit einigen bemerkungen von E. F. Mooyer in Minden.

Das etwa zwei stunden weges nordöstlich von Goslar belegene, vormalige benediktiner- (cisterzienser) nonnenkloster Wöltingerode ist im jahre 1174 von den brüdern Ludolf III., Hoyer I. und Burchard I. grafen von Wöltingerode zur Ehre der h. Marie gestiftet worden, und gehörte zum bisthum Hildesheim. Auf der herzogl. braunschweigischen bibliothek zu Wolfenbüttel befindet sich eine aus jenem kloster herstammende handschrift auf pergament in quartformat von 78 blättern, bezeichnet Helmst. nr. 490. saec. XII., welche 1) von f. 1-29b ein martyrologium mit den nachfolgenden nekrologischen einzeichnungen, 2) von f. 30^-63b regula (s. Benedicti) monastica, und 3) von 64a-78a consecratio monialium etc. enthält. Die nachstehenden einzeichnungen, welche ich am 4. und 5. iuli 1844 an ort und stelle abschrieb, ergeben indessen, dass dieselben erst im dreizehnten iahrhundert niedergeschrieben sein können, wenngleich die schriftzüge für das zwölfte iahrhundert sprechen möchten.

Die in diesem nekrologium vorkommenden eigennamen, mehr aber die näheren bezeichnungen, z. b. mỏ. s. n. statt monacha oder monialis soror nostra, og statt congregationis, I mit einem strich statt laicus, laica, ov oder 9u" statt conversus &c. sind abgekürzt, ich habe sie hier des besseren verständnisses wegen gröstentheils aufgelöst.

Die namen der eingeschriebenen gräflichen personen haben wir vorzugsweise in der sippschaft des geschlechts der stifter, deren nachkommen sich auch grafen

v. Woldenberg, v. Woldenstein, v. der Harzburg und v. Werder (de Insula) schrieben, nächstdem wohl in den geschlechtern der benachbarten und zum theil damit verwandten dynasten zu suchen.

Die genealogie der obigen grafen ist früherhin häufig bearbeitet, iedoch, selbst bei der grossen anzahl der darüber sprechenden urkunden, meistentheils fehlerhaft aufgestellt worden. Es scheint, als habe der verfasser der geschichte von Bockenem, herr Buchholz, den stammbaum des geschlechts, nach den ihm zu gebote gestandenen quellen, erst ernstlich gesichtet, geprüft und festgestellt, denn so weit ich die seiner gedachten geschichte beigefügte stammtafel habe ver gleichen können, ist dieselbe die bis ietzt einzig richtige, nur dass darin leider zu wenig rücksicht auf die weiblichen glieder des geschlechts genommen ist, die freilich in den urkunden nicht sehr häufig angeführt wer den oder sein mögen. Es dürfte daher das nachfolgende nekrologium hier eine grosse lücke auszufüllen im stande sein. Aeusserem vernehmen nach befinden sich die urkunden des klosters Wöltingerode in den händen des ietzigen besitzers der klostergebäude, der sich ein verdienst erwerben würde, wenn er dieselben dem historischen vereine zu Hannover zur bekanntmachung überlassen wollte. Iedenfalls dürften diese urkunden unsere kenntniss der lokalgeschichte um ein bedeutendes bereichern; bevor dies nicht geschehen ist, möchte ein vollständiger kommentar zu diesem todtenbuche, wenn ein solcher überhaupt möglich ist, schwerlich zu liefern sein, wozu überdies noch die genaueste kenntniss der specialgeschichte der umgegend erforderlich ist, die mir noch zu sehr abgeht; ich kann mich daher nur darauf beschränken, einige wenige nachweisungen und andeutungen zu geben, die ich hiermit der prüfung geschichtskundiger männer unterbreite.

Die reihefolge der äbtissinnen wie der pröbste des klosters Wöltingerode ist noch nicht bekannt; die

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