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Jahre 1784 erfolgten Einstellung des Betriebes der Münze seinen bisherigen Gehalt und verstarb im Jahre 1800; 3) der Münzinspector und Rechnungsführer Johann Gottfried Haaburg. Derselbe wurde am 2. October 1762 angestellt. Ueber seinen Dienstabgang sind keine Nachrichten vorhanden, jedoch wird solcher bei der im Jahre 1764 erfolgten Anstellung des Münzdirectors von Uslar erfolgt sein;

4) der Münzmeister Wöltgen dito;

5) der Münzwardein Willerding. Derselbe wurde am 4. October 1762 angestellt. Ueber seinen Dienstabgang sind keine Nachrichten vorhanden;

6) der Münzwardein Heinemann. Derselbewurde am 18. Juni 1763 angestellt, behielt bei der im Jahre 1784 erfolg= ten Einstellung des Betriebes der Münze seinen Gehalt, und wurde bei der Besißergreifung des Hochstifts Hildesheim durch den König von Preußen im Jahre 1802 pensionirt; 7) der Stempelstecher Dowig. Derselbe wurde am 4. October 1762 angestellt und am 23. Juni 1764 entlassen; 8) der Münzgraveur Joseph Luckner. Derselbe wurde am 6. Juli 1765 angestellt. Ueber die Aufhebung des Dienstverhältnisses sind keine Nachrichten anzutreffen.

Hildesheim 1852.

Meese.

IV.

Geschichtliches, Sitten und Gebräuche aus dem Amte Diepenau.

Vom Amtmann Otto Heise in Burgwedel.

Das der obern Grafschaft Hoya zugehörige Amt Diepenau liegt in jener Ebene, welche, am Fuße des geschichtsberühm ten Süntel bei den altsächsischen Städten Minden und Lübbecke beginnend, nördlich neben der Weser sich hinerstreckt.

Es enthält nach der Zählung vom Jahre 1848 = 997 Wohnhäuser und 5374 Einwohner, wovon 73 Wohnhäuser nebst 451 Einwohnern auf das Flecken Diepenau, 412 Wohnhäuser nebst 2134 Einwohnern auf die Hausvoigtei und 512 Wohnhäuser nebst 2789 Einwohnern auf die Voigtei Bohnhorst kommen. Nur das Flecken und die Hausvoigtei gehören zu dem frühern, dem jezt noch sogenannten alten Amte Diepenau, während die Voigtei Bohnhorst erst in neuerer Zeit vom Amte Stolzenau hinzugelegt ist.

Die nachstehenden Mittheilungen haben das alte Amt zum Gegenstande, dessen äußere Geschichte zwar dunkel und weniger beachtenswerth ist, dessen Einrichtungen und Sitten aber namentlich in culturhistorischer Hinsicht Berücksichtigung zu verdienen scheinen.

1) Name. — Wappen. – Gränzen. – Verfassung im Allgemeinen. – Ortschaften.

Der Name, in ältern Urkunden auch Defenaw geschrieben (tiefe Au), kommt von der tiefen Lage des noch jezt burgarti. gen Amtssizes und des Fleckens in einer von dem Flüßchen Wickriede durchflossenen Wiesenniederung, wodurch sie im Winter von vielem Wasser umströmt sind. Das Amt führt deshalb als sprechendes Wappen einen bis an den Hals im Wasser schimmenden Bären und das Flecken ein Roß gleicher Lage. Ersterer steht wohl mit den hoyaischen Bärenklauen im Zu sammenhange.

Das alte Amt gränzt östlich an die Voigtei Bohnhorst und das früher Hessische Amt Uchte, in Süden an das PreuBische Amt Petershagen, gegen Westen an das Preußische Amt Rahden und gegen Norden an das Hannoversche. Amt Ehrenburg. Die Gränzen haben in älteren Zeiten zu den mannigfachsten Streitigkeiten Anlaß gegeben, namentlich die wegen des Mindener Waldes, eines bedeutenden der Stadt Minden von einem Grafen von Hoya geschenkten früher bewaldeten Areals.

Die Amtsverfassung war der anderer althannoverscher Aemter gleich. Bemerkenswerth ist, daß das den adlichen Gutsherren im Hoyaschen und Lüneburgschen zustehende Recht, ihre Gutsleute wegen rückständiger geständlicher Gefälle auspfänden zu lassen, ihnen hier nicht eingeräumt wurde, wie denselben denn diese Befugniß in Sachen v. Drebber wider dessen Colonen durch Urtheil und Recht aberkannt ist.

Zu dem Amte gehörten das Flecken Diepenau, die Bauerschaften Lavelsloh, Nordel und Essern nebst Steinbrink, welche mit einigen fremden Ortschaften auch ein Kirchspiel evangelischen Glaubens bildeten.

Der Boden besteht, außer ziemlich erträglichem Ackerlande, aus Haide und Moor, so daß noch bis vor Kurzem Getraide eingeführt werden mußte, während sich nach den Ablösungen und Gemeinheitstheilungen die Cultur so außerordentlich gehoben hat, daß jezt schon für viele Tausende von Thalern Getraide ausgeführt wird - ein sehr erheblicher Fortschritt.

Diese frühere Bodenbeschaffenheit, so wie die einsame öde Lage mag es bewirkt haben, daß es fast nur von Landwirthen kleinbürgerlichen oder bäuerlichen Standes bewohnt wird und daß von uralter Zeit weder hier noch in der Voigtei Bohnhorst burgmannsfreie Güter waren, eine gewiß seltene Erscheinung 1). Die Sitten der älteren Zeit mögen sich auch deshalb hier länger als anderwärts erhalten haben.

1) Schon das Erbregister von 1674 sagt: Klöster oder adeliche Sitze seint im Ambte Diepenaw keine; id, quod bene." Ein Bauer sagte mir: „Als die Erde geschaffen, habe sie nachher der Teufel besehen und wo er hingetreten, sei ein Gut entstanden; hier sei es aber so traurig gewesen, daß er gar nicht hergekonnt habe.“

2) Geschichtliches.

Die Amtsregistratur enthält fast nichts über die ältere Geschichte, weshalb man sich an die wenigen darüber handeln den Geschichtschreiber halten muß. Das Amt erscheint übri gens seit alter Zeit als Zubehör der Grafschaft Hova, mithin des westphälischen Kreises, doch war es ein Zankapfel zwischen den Hoyaschen Dynasten und den Mindenschen Bischöfen, wie Lemförde und Wagenfeld zwischen leztern und den Diepholz. schen Grafen, worüber im Archiv des historischen Vereins für Niedersachsen, Jahrg. 1849, Mittheilungen gemacht sind.

Der Amtmann Kannengießer hat die Nachrichten zusammengestellt, wie folgt:

"Lerbeccius in Chron. episc. Mind. apud Leibnitium tom. II. p. 94. und Chron. Osnabr. apud Meibomium in Scriptor. rer. Germ. tom. I. §. 237. sagen: Graf Erich von der Hoya habe 1382 ein Schloß allhier angelegt, woraus dem Bisthum Minden großer Schaden geschehen, es sei aber zerstöret und geschleift, jedoch von Erich zum andern Male auferbaut und bis 1469 stehen geblieben, worauf es zwar von neuem erobert und in Asche gelegt, jedoch durch die Grafen wieder eingenommen und anderweit erbaut worden. Die Mindensche Geschichte, welche 1747 zu Minden erschienen ist, erzählt, der Bischof Wittekind II. habe im Jahre 1383 mit dem Grafen Gerd von der Hoya und Broeckhausen, dem legten seines Geschlechtes, ferner Gerhard, Sohne Grafen Ottos von Hoya, dann Wittekind, Herrn zum Berge, Voigte des Stiftes Minden, auch mit Bürgermeister und Rath daselbst ein Bündniß geschlossen, worin sie sich verpflichtet: gegen den Grafen Erich von Hoya, Otto und Johann, dessen Brüder, nicht eher zu ruhen, als bis das Schloß Diepenau, welches von ihm auf Mindenschem Grund und Boden erbaut wäre, zerstört sei, und daß sodann, alles was diesseits der Warmenau liege, zu des Bisthums Minden, und das, was über derselben belegen, zur Herrschaft Hoya Territorio gerechnet werden solle. Die Zer störung sei also wohl 1383 geschehen."

"Friedrich Lucä erwähnt im Grafensaale p. 334: der Hoyasche Graf Albert sei von den Grafen zu Schauenburg,

von dem Grafen Bernhard zur Lippe, vom Bischofe Simon zu Paderborn und vom Grafen Johann zu Rittberg bekriegt, welche Diepenau erobert und in den Jahren 1461 bis 1471 von Grund aus zerstört hätten. Gegen Ende des dreizehnten Jahrhunderts hat es gewissermaßen nach Hildesheim gehört, weil Graf Johann, Gerhard's Sohn, zum Coadjutor und nachher zum Bischofe daselbst erwählt worden. Der Hofrath Koch in seiner pragmatischen Geschichte des Hauses Braunschweig - Lüneburg meldet p. 343 und 344, es hätten die Grafen von Hoya schon von Alters her gewisse Stücke von gedachtem Hause zu Lehn getragen, weshalb es den 1495 von den Grafen errichteten Verein wegen der Erbfolge und Zusammenseßung der getheilten Lande als seinem Lehnrechte nachtheilig nicht leiden wollen. Ferner, daß ein Theil der Grafschaft Reichslehn gewesen und Herzog Heinrich zu Lüneburg 1501 vom Kaiser Maximilian und auf die Herrschaften Alten- und NeuenBruchhausen, Syke, Freudenberg und Harpstedt Herzog Heinrich der Aeltere und der Mittlere insgesammt von dem Erzbischofe zu Bremen Johann und dessen Coadjutor Christoph ein Gnadengeding und Belehnung, beide auf den Fall, wenn die Lande durch des Grafen Friedrich Absterben erledigt würden, erhalten hätten. Wie Friedrich nun verstorben, habe dennoch der Agnat Graf Jobst sich der Lande angemaßt und keinen Lehns-nexus erkennen wollen, sei jedoch gezwungen worden, 1504 sich zu vergleichen und die Grafschaft Hoya, wozu er noch die angebrachten Erbstücke Nienburg, Drakenburg, Steierberg und Stolzenau gelegt, mit Kaiserlicher Genehmigung von dem Herzoge zu Afterlehn zu nehmen und demselben die Stände eventuell huldigen zu lassen."

"Im dreißigjährigen Kriege ist das Amt mit schweren An-. lagen und starken Schagungen gleich der ganzen Grafschaft heimgesucht. Auch ist es vom Schwedischen Generale Steinbock, der sein Hauptquartier in Minden hatte, mit Feuer und Schwert bedroht, was jedoch nicht vollstreckt ist."

„Was die Gränzen anlangt, so findet sich in der Amtsregistratur eine Abschrift desjenigen Vergleiches, welchen die Gebrüder Heinrich der Aeltere und Erich, Herzöge zu Braun

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