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"der Privatpersonen, welche Abschriften von den verlornen Stücken in Hånden haz ben konten, einen Theil derselben wieder her. Es sind also die ältesten Denk: måler in dem königlichen Schah von Urkunden größtentheils aus den Klöstern genom: men worden. Wo sind nun diejenigen, welche die Urkunden der Klöster für ver: fälscht und unbrauchbar, für höchstverdächtige Zeugen und Ausgeburten der Betrit: ger halten? Sind denn die Urkunden, welche, so lange sie sich in den Archiven der Klöster befanden, falsch und zweifelhaft waren, auf einmal richtig und authentisch geworden, seitdem sie eine Zeitlang in dem königlichen Archive befindlich gewesen.:

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S. 129.

Wir wollen noch einige Begebenheiten anfüren, welche noch geschickter sind, des Fortsetzung. nenjenigen die Augen zu öfnen, die in diesem Stücke blos ihren Vorurtheilen folgen. Im dreizehnten Jahrhundert fing man in Frankreich an, öffentliche Archive anzulegen; wenigstens felete es damals nicht an gottesdienstlichen Archiven, die noch von den Archiven der Abteien verschieden waren. Indessen gaben doch die Päpste, Monars chen und die grösten Herren diesen lehtern allemal den Vorzug; indem sie ihre Vers träge und schäßbarsten Urkunden daselbst verwarlich beilegten. Ein Brief Heinz richs 3, Königs von England, vom 14ten August 1225. an Raymund, Grafen von Toulouse (s), liefert uns nicht nur einen Bundesvertrag zwischen dies fen beiden Herren und die Auswechselung desselben, sondern unterrichtet uns auch von der Entschliessung des Königs, die Verwarung beider Acten einem oderdem an dern Kloster anzuvertrauen (t). Es wird indessen dienlich seyn, sagt er, diese "beide Acten zu mehrerer Sicherheit in einem Kloster beizulegen, damit man sich derselben zu gehöriger Zeit wieder bedienen könne. Folgende Begebenheit ist ein noch weit entscheidender Beweis des Sahes, daß man Urkunden von grosser Wichtigkeit in die Archive der Klöster in Sicherheit zu bringen gesucht. Nachdem Nugnez Sanche, Graf von Roussillon, von einer und Roger Bernard, Graf von Foir, nebst seinem Sohn Roger, von der andern Seite, wegen Cerdagne viele und langwierige Feindseligkeiten wider einander ausgeübt hatten; so entschlossen sie sich endlich im Jahr 1233. ihre Zwistigkeiten durch einen Vergleich beizulegen (u). Roger de Comminges, Graf von Pailhas, Wilhelm d' Aniort, Loup de Sor u. a. m. waren dabey gegenwärtig, als die Grafen von Roußillon und Foir die Acten von diesem Friedensvertrag in der Abtey Fonfroide beilegten,

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S. I 30.

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Als der Pabst Innocentius 4. die Abschriften von den wichtigsten Ur: Archiv des funden der römischen Kirche in ein Archiv zur Verwarung geben wolte; so zog er Klosters Clu das Archiv des Klosters Cluni allen andern Behältnissen vor. Wenn Hr. Boczni. quillot einem seiner Freunde die auf der Reise gemachten Anmerkungen überschreibt, so versichert er, daß, als er in das Archiv zu Cluni gekommen, er daselbst” sehr starke Kasten voller alten Urkunden und Schriften gesehen habe. Man öfnete mir ei

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(8) Hift. de Langued. tom. 3. p.347. (t) Rymers Acta publ. tom. 1.p. 241. fegg.
(u) Hift. de Langued. tom. 3. p.410.

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land.

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nen, setzt er hinzu, welcher alle Urkunden der Kirche zu Rom enthielt. Es find nur Abschriften von diesen Urkunden, die Innocentius 3 oder 4 auf der Kir chenversamlung zu Lion in Gegenwart der anwesenden Bischöfe verfertigen lies, "deren Siegel sich am Ende einer jeden Urkunde befinden, um sie noch authentischer zu machen. Dieser Pabst bat, daß diese Abschriften in der Abtey Cluni verwas ret werden möchten, damit man sich derselben bedienen könte, wenn etwa die Originale geraubet werden, oder zu Rom verloren gehen solten (x). Die Hån del, welche Innocentius 4 mit dem Kaiser Friedrich 2 hatte, veranlasseten ihn ohne Zweifel zu der Besorgnis, daß es diesen Urkunden eben so gehen möchte, als dem Archiv Philippi Augusti. Die ältesten Urkunden, die dieser Pabst wieder Håtte erneuern lassen, giengen nicht über die Zeiten der Ortonen hinaus; so viele waren durch die Grausamkeit der Zeit verloren gegangen. Wir wollen uns aber bey diesen Anmerkungen nicht aufhalten; sondern damit schliessen, daß ein für die Archis ve der Klöster so rümlicher Vorzug, dieselben für die Verachtung einiger neuern Kunsts richter hinlänglich schadlos halte.

دو

S. 131.

Ansehen der Wenn Frankreich so viele Achtung für die Klosterarchive hegte, und ein so groß Klosterarchis ses Vertrauen in die Redlichkeit ihrer Aufseher sehte; so waren auch die Deutschen ve in Deutsch oder vielmehr alle andere Völker nicht weniger vortheilhaft für dieselben gesonnen. Es versichern uns solches sowol der Herausgeber des Thuringia facra, als auch die Jes fuiten, welche einen Auszug daraus gemacht haben. Diese lehteren drücken sich folgen: der Gestalt aus (y). Die Klöster haben nicht allein ihre eigenen Urkunden bewas ret; sondern sie waren auch in den mitlern Jahrhunderten, dem Herausgeber des "gottesdienstlichen Thüringens zu Folge (K), die Behältnisse fürstlicher Geheim: nisse und Archive. Die Ehrerbietung für die Religion flössete einem jeden eine gewisse Hochachtung für diese heiligen Wonungen ein, und schüßete sie für alle verwegene Angriffe. Der grosse Begrif, den man von der Redlichkeit, Tugend " und

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(r) Vie et ouvrages de M. Bocquillot. 1745. Brief 31. p. 207. 208. Schet anch die gelehrte Reise der VV. Martene und Durand Th. 1. S. 228. (1)) Mém. de Trevoux August. 1740. p. 1555. feqq.

(R) Quamvis enim magnorum Principum archiua his rebus condendis in primis deftinata videantur: nihilo tamen fecius deprehendimus medio auo paullo ab hac confuetudine difceffum et Coenobia occultandis Prin eipum arcanis aptiffima judicata effe. Neque id absque grauiori ratione factum videtur, Ex quo enim vfus facrorum eiusmodi Colle. giorum per omnem fere Occidentem inualuit, tanta eorum celebritas, tantaque apud in fimam pariter plebem ac illuftriori genere natos fuit auctoritas; vt non folum quilibet re. ligioni fibi duceret aut ipfa, aut quæ aliqua

ratione ad illa pertinebant violare, verum e. tiam cum facri ordinis Proceres, tum ciuilis reipublicæ Antiftites ea fouerent, fufpicarunt (*), fuoque præfidio complecterentur. Præterea earum rerum cura, quæ fingularem fidem ac finceritatem requirunt, his quam tutiffime committi poffe videbatur, quibus omnium confenfu, ipfius pietatis et integritatis fumma fuiffet concredita, etc. Thuringia facra, Præf. pag. 4.

(*) Es mangelt hier etwas; es ist uns aber nicht erlaubt das geringste in dem Text zu vers ándern.

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und Trette derer hegte, die sich in diesen Wonungen aufhielten, verursachte, daß ihnen das schäßbarste und wichtigste, so man nur hatte, anvertrauet wurde. Aus diesen Quellen sind nya so viele Denkmäler geflossen, welche jetzt die Bibliotheken anfüllen und unsre Erkentnis volkommen machen und erweitern. u. f. f. Wir wollen zu einem so schönen Lobe der Klosterarchive nichts hinzufügen. Bir wollen dasjenige, was wir bisher von dem Altertum sowol dieser Archive, als auch der öf: fentlichen Behältnisse gesagt haben, mit dem Wunsch des Don Vassarre y Ferriz, Aufsehers über die königlich spanische Bibliothek beschliessen: daß nemlich die gots tesdienstlichen und öffentlichen Behältnisse nebst den Klosterarchiven dieses Landes den Gelehrten eben sowol offen stehen möchten, als in den übrigen Staaten Luropens, Wolte Gott, sagt er (1), daß man die Freiheit haben möchte, die öffentlichen Archive und Behältnisse der Kirchen und Klöster zu durchsuchen! Wie viele zus verläßige Gründe würden wir alsdann bekommen, diejenigen zu überzeugen, die "ben so vielen diplomatischen Kriegen, die seit dem Ende des lehtern Jahrhunderts in Frankreich, Flandern und Italien gefüret worden, nicht nur das Altertum » der Handschriften und Urkunden geleugnet, sondern auch die vom Mabillon hers " ausgegebenen der Unrichtigkeit beschuldiget haben. " Man wird leicht sehen, daß dieser gelehrte Man in dieser Stelle auf die VV. Hardouin, Germon, Papebroch und den Marquis Maffei gezielet habe; ob man gleich die beiden lektern mit den beiden erstern nicht völlig in eine Classe sehen darf, (41),

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(9) Ojalà que fe le huviesfen franqueado los Archivos publicos, y los delas fantas Iglefias y Monafterios! que tal vez tendriamos cofas, conque convencer à los que en la Guerra literaria Diplomatica, en que tanto fe ha paleado en Francia, Flandes y Lalia defde el fin del figlo paffado, negaron la antiguedad de los codices, y Diplomas, y accufaron de falfos los eftampados por Mabillon. Biblio# beca univerfal de la Polygraphia Efpannola. Prologo fol. 11.

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(41) Daß die Archive der Geistlichen, for wol in den ältesten als auch mitlern Jahrhun: derten, in sehr grossem Ansehen gestanden und off die Stelle öffentlicher Behältnisse vertreten, ist nicht nur aus den hier angefürten Beispie: len unleugbar: fondern wird auch daher begreif: lich, daß zu diesen Zeiten fast die ganze Ges lehrsamkeit, ja fogar die Fähigkeit des Lesens und Schreibens mehrentheils auf die Geistlichen allein eingeschränket war; daher man seine Zu: flucht fast allemal zu die Geistlichen nemen mu.

Diplom, I. Th.

Sieben

fte, wenn auch nur eine Schrift aufgesetzt oder vorgelesen werden solte. Die Archicapellani, Archicancellarii und Cancellarii der fråntischen Könige wurden, wie bekant ist, insgesamt aus den Bischöfen genommen, oder doch wenigstens nachmals zu Bistümern befördert; ja auch alle übrige Schreiber oder Totarii waren aus dem geistlichen Stande, wovon Bernhard a Mal, lindrots Schrift de Archicancellariis S, R. I. etc. beim Wender S. 221. f. nachzusehen ist. Daß solches auch an den Höfen der teutschen Fürsten üblich gewesen, hat Hr. D. Joban Carl Heinrich Dreyer im 2ten Theil der Sam: lung vermischter Ábhandlungen zur Erleute: rung der teutschen Rechte und Altertümer S. 657. f. aus verschiedenen Urkunden des dreis zehnten Jahrhunderts gezeiget. Die Geißtlichen hatten einen Einflus in alle Staatsgeschäfte, wurden bey Abfassung und Aufsetzung der Geses he gebraucht; ja sie verwalteten schon sehr frühe bey den Gerichten das Amt der Secretarien und Notarien: indem man schon im zehnten Jahrhundert die vor Gericht entschiedenen ́ Sas

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Siebenter Abschnit.

Beantwortung der wider die Erhaltung der alten Urkunden gemachten Einwürfe.

Inhalt.

I. Möglichkeit der Erhaltung alter Ur:
funden 132. 133.

II. Nuken ihrer Erhaltung 134 136.
III. Einwurf aus dem Hincmar u, a.
m. 137. 138.

IV. Verhältnismäßige Anzahl der ü
brig gebliebenen Originale 139.
V. Möglichkeit der Erhaltung der Ut
kunden von tausend Jahren 140.

S. 132.

er Einwurf, den man wider alte Urkunden, die man vor Augen hat, aus der Unmöglichkeit ihrer Erhaltung macht, ist sehr seicht und ungegründet. Die Wirklichkeit solcher Sachen, deren Daseyn man vor Augen siehet, unter dem Vorwand derUnmöglichkeit zu bestreiten, würde nichts anders seyn, als wenn man augen scheinliche Dinge der Unrichtigkeit beschuldigen wolte. Wenn man leugnen wolte, daß dies se Urkunden bis auf unsre Zeit erhalten werden können; so würde man dem AbtLazzarini zu Folge (a), einer unzåligen Menge von Denkmälern, die die Klöster und Stiftskirchen, die Könige, Päpste ja die ganze Kirche angehen, alle Glaubwürdigkeit absprechen, und fast das ganze gottesdienstliche und weltliche Altertum mit Finsternis bedecken müssen. Wenn aber die ältesten Urkunden, ihrer hinfälligen Beschaffenheit wegen, nicht erhalten wer den können (b); was solman denn von den Handschriften denken? Sind sie nicht bey nahe (a) Lazzarini Ep. ad amicum Parif. p. 141. edit. Rom. 1743. (b) Germon. Dif cept. 1. p. 19.

then den öffentlichen Acten beizulegen und den
Parteien von dem, was vor Gericht vorgegan:
gen war, gewisse Documente zu ertheilen pflegs
te. Solche Geistliche, die bey den Gerichten
die Feder füreten, wurden in den mitternachtis
gen Ländern Skráa Preftere, in Deutschland
Pfaffen, Papen oder Clerken von Rechten
genant, welche lettere Benennung noch in Hol:
land und England üblich ist. Ja das Nene
wort Clericas wurde aus diesem Grunde eine
algemeine Benennung eines Gelehrten.
Weil nun die Geistlichen und Mönche zu den
damaligen Zeiten fast allein im Lefen und Schrei;
ben geeübt waren und daher auch zur Abfaffung
öffentlicher und andrer Schriften faßt nur allein
gebraucht werden konten, so war es ganz natür
lich, daß ihnen auch die Bewarnag und Erhal:

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tung solcher Schriften anvertrauet werden muste, welches denn in ihren Kirchen und Klöstern am leichtesten geschehen konte. Diese Einschráns kung der Gelehrsamkeit und alles dessen was nur dahin gerechnet werden konte, scheinet auch die Ursache zu seyn, warum die drey Erzkanzleráme ter des römischen Reichs eben dreien geistlichen Churfürsten ertheilet worden. Hierzu komt noch, daß ehedessen die Gerichte, feierliche Ab: nemung der Eide und andere gerichtliche Hand: lungen nicht nur auf den Kirchhöfen, sondern oft in den Kirchen selbst gehalten und vorgenom men worden. Daß diese Gewonheit sehr alt set, erhellet aus den nachdrücklichen Verboten, die schon Carl der großfe, Ludwig der from: me und Carl der Fable derfelben entgegenge fehet. Siche Dreyer 1. c. S. 746 f.

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nahe eben so hinfällig?. Haben nicht die Urkunden noch den Vorzug für jene, daß sie leichter fortzuschaffen sind, und jederzeit mit mehrerem Fleis und Sorgfalt bewaret worden, als die Handschriften? Wie ist es möglich, sagt man (c), daß noch einige Urkunden aus den ersten Jahrhunderten so vielen Kriegen, Plünderungen und Feuers brünsten widerstehen können? Gibt es wohl eine Stadt, antwortet Hr. Fontanini hierauf (d), welche öfterer geplündert, verwüstet und von Grund aus zerstöret wors den, als Aquileja? Und dennoch hat dieselbe eine lange Reihe kaiserlicher Urkunden von Carl dem groffen an, bis auf Carl 4 aufzuweisen. Fontanini zeigt, daß sich dieses auch noch von vielen andern Städten Italiens behaupten lasse, welche ver schiedenen änlichen Unglücksfällen ausgesetzt gewesen, und demohnerachtet nicht alle ihre alten Urkunden verloren haben. Eben diese Antwort läst sich auch auf die Ar chive Frankreichs, Deutschlands und Englands anwenden. Wie vielen Ver: ånderungen, innerlichen Kriegen, Feuersbrünsten und andern Unglücksfällen find diese Reiche nicht unterworfen gewesen? Und dennoch ist die Anzal der Urkunden, die bey so vielen Unruhen erhalten worden, allemal unzålig. Solte man wohl glaus ben, daß in den blossen Archiven Deutschlands noch mehr als tausend Urkunden von einem Kaiser übrig sind, der schon vor achthundert Jahren regiret hat? Dennoch ist solches unleugbar. Der gelehrte Ludewig, einer der geschicktesten Rechtsverstän: digen in diesem Theil der Gelehrsamkeit, versichert, daß man in Deutschland noch über tausend Originalstücke von Orro dem groffen aufzuweisen habe (e). Was diejenigen, die mit alten Urkunden nicht viel umgehen, noch mehr befreniden wird, bestehet, nach dem Zeugnis eben dieses Gelehrten (f), darin, daß Urkunden von mehr als tausend Jahren noch so schön und volständig sind, daß sie auch den aller: seuesten in diesem Stücke nichts nachgeben und daß es scheinet, als wenn sie noch so lange dauren werden, als die Welt stehen wird. Wir können als Augenzeugen bey nahe eben diese Versicherung von sehr vielen Urkunden der Abtey St. Denis geben, ohnerachtet sie bis auf das siebente Jahrhundert hinaufsteigen. In der ganz jen Welt findet man nicht in einem Archiv eine so grosse Menge so alter Urkunden auf Pergament beisammen; ob man gleich viele findet, die eben so alt sind. Ferner wird man nirgends so viele Urkunden auf egyptischen Papier antreffen. Die be rúmte Abtey zu Fulda, sagt der gelehrte Schannat (g), enthält eine bewundernswür: dige Menge von authentischen Diplomen und Originalstücken, welche die Kirche sowol betreffen, als den Staat und Privatpersonen. Man bewundert daselbst vornem: lich eine Reihe päpstlicher Büllen von bey nahe tausend Jahren und noch eine an: dere eben so schäßbare Reihe kaiserlicher und königlicher Diplomen von Pipin und Carl dem grossen an, bis auf Carl 6. Es ist dies indessen ein Vortheil, den viele andere Klosterarchive mit dem zu Fulda gemeinhaben.

S. 133.

Zur Bestreitung der alten Urkunden hat man die Unmöglichkeit der Erhaltung Fortsetzung. fo alter und dabey so hinfälliger Stücke noch auf eine andere Art beweisen wollen.

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(c) Ibid. p. 25. (d) Fontanini Vindic. lib. 1. c. 4. n. 9. (e) de Ludewig Re-
liquiae Mftor. praef. p. 86. (f) Ibid. p. 22. 23. (8) Schannat Vindiciae quo-
rund. Archiv. Fuld, diplom. p. 3.

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